Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 28.02.1983

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83   

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https://dejure.org/1983,229
BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83 (https://dejure.org/1983,229)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1983 - 2 BvR 348/83 (https://dejure.org/1983,229)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1983 - 2 BvR 348/83 (https://dejure.org/1983,229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 65 § 80 Abs. 5
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Verfahrensbeteiligte - Beschwerdeverfahren - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 65, 227
  • NJW 1984, 719
  • MDR 1984, 286
  • DVBl 1984, 384
  • DÖV 1984, 717
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
    In diesen Sonderfällen hat das Bundesverfassungsgericht ein Absehen von der vorherigen Anhörung unter Umständen auch dann noch für vereinbar mit Art. 103 Abs. 1 GG gehalten, wenn in erster Instanz eine dem Beteiligten günstige Entscheidung ergangen war, die erst im Beschwerdeverfahren zu seinem Nachteil geändert werden sollte (so für das zivilprozessuale Arrestverfahren BVerfGE 7, 95 (99) und für den Erlaß eines Haftbefehls, dessen Aufhebung das Gericht in erster Instanz dem Beschuldigten bekanntgemacht hatte, BVerfGE 9, 89 (101, 105)).

    Diese grundlegende, schon dem Rechtsstaatsgedanken zu entnehmende und auch ohne ausdrückliche Anordnung in den Verfahrensvorschriften von Art. 103 Abs. 1 GG unmittelbar geforderte Regel hat das Bundesverfassungsgericht bereits in zahlreichen Fällen betont, in denen Gerichte aufgrund einer Beschwerde in die Rechtsstellung des zuvor begünstigten Beschwerdegegners eingegriffen hatten, obwohl dieser nicht einmal wußte, daß ein Beschwerdegericht mit der Sache befaßt war (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 7, 95 (98 f.); 34, 157 (159)).

  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 280/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
    Diese grundlegende, schon dem Rechtsstaatsgedanken zu entnehmende und auch ohne ausdrückliche Anordnung in den Verfahrensvorschriften von Art. 103 Abs. 1 GG unmittelbar geforderte Regel hat das Bundesverfassungsgericht bereits in zahlreichen Fällen betont, in denen Gerichte aufgrund einer Beschwerde in die Rechtsstellung des zuvor begünstigten Beschwerdegegners eingegriffen hatten, obwohl dieser nicht einmal wußte, daß ein Beschwerdegericht mit der Sache befaßt war (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 7, 95 (98 f.); 34, 157 (159)).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
    Das Oberverwaltungsgericht hat sich offenbar auch nicht durch Rückfrage hierüber Gewißheit verschafft, obwohl dies erforderlich gewesen wäre (vgl. BVerfGE 36, 85 (88); 50, 280 (285 f.)).
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
    Art. 103 Abs. 1 GG ist auch dann verletzt, wenn das Gericht die Beschwerde dem durch die vorangegangene Entscheidung Begünstigten zwar zugesandt, ihm aber nicht genügend Zeit zu einer Gegenerklärung gelassen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 4, 190 (192); 60, 313 (317 f.)).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
    In diesen Sonderfällen hat das Bundesverfassungsgericht ein Absehen von der vorherigen Anhörung unter Umständen auch dann noch für vereinbar mit Art. 103 Abs. 1 GG gehalten, wenn in erster Instanz eine dem Beteiligten günstige Entscheidung ergangen war, die erst im Beschwerdeverfahren zu seinem Nachteil geändert werden sollte (so für das zivilprozessuale Arrestverfahren BVerfGE 7, 95 (99) und für den Erlaß eines Haftbefehls, dessen Aufhebung das Gericht in erster Instanz dem Beschuldigten bekanntgemacht hatte, BVerfGE 9, 89 (101, 105)).
  • BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
    a) Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG hat jeder, der an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (BVerfGE 17, 356 (361); 21, 362 (373)).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
    Nur wenn der Schutz gewichtiger Interessen die Überraschung eines Beteiligten unabweisbar erfordert, ist es ausnahmsweise zulässig, ihn erst nach der Entscheidung anzuhören (BVerfGE 49, 329 (342) m. w. N.).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
    Das Oberverwaltungsgericht hat sich offenbar auch nicht durch Rückfrage hierüber Gewißheit verschafft, obwohl dies erforderlich gewesen wäre (vgl. BVerfGE 36, 85 (88); 50, 280 (285 f.)).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 873/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
    Art. 103 Abs. 1 GG ist auch dann verletzt, wenn das Gericht die Beschwerde dem durch die vorangegangene Entscheidung Begünstigten zwar zugesandt, ihm aber nicht genügend Zeit zu einer Gegenerklärung gelassen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 4, 190 (192); 60, 313 (317 f.)).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
    Diese Grundsätze sind auf andere als Beschwerdeverfahren übertragen worden (BVerfGE 34, 1 (7 f.)).
  • BVerfG, 28.02.1983 - 2 BvR 348/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.02.1983 - 2 BvR 348/83   

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https://dejure.org/1983,1952
BVerfG, 28.02.1983 - 2 BvR 348/83 (https://dejure.org/1983,1952)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1983 - 2 BvR 348/83 (https://dejure.org/1983,1952)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 1983 - 2 BvR 348/83 (https://dejure.org/1983,1952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32; GG Art. 103 Abs. 1
    Einstweilige Anordnung gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen Zulassung zur Wahlwerbung im Fernsehen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 63, 254
  • DVBl 1983, 339
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde können ferner maßgeblich werden, wenn verwaltungsgerichtliche Beschlüsse betroffen sind, die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen sind und die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 63, 254; 67, 149 ), insbesondere wenn die behauptete Rechtsverletzung bei Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, die Entscheidung in der Hauptsache also zu spät käme (vgl. BVerfGE 46, 160 ).
  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

    Ist der Antrag trotz der Vorwegnahme der Hauptsache zwar nicht bereits unzulässig, so sind an den Erlaß der einstweiligen Anordnung aber besonders strenge Anforderungen zu stellen, wobei die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 63, 254; 67, 149 ; Berkemann, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, § 32 Rn. 170 f.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

    Es müssen dann erhebliche Gründe für einen Erfolg des Antrags in der Hauptsache bzw. für die Verfassungswidrigkeit der außer Vollzug gesetzten Vorschriften sprechen (vgl. entspr. zu § 32 BVerfGG BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1983 - 2 BvR 348/83 -, BVerfGE 63, 254; Beschluss vom 30. Mai 1984 - 2 BvR 617/84 -, BVerfGE 67, 149 [152]).
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