Rechtsprechung
BVerfG, 02.02.1998 - 2 BvR 356/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erstattung der notwendigen Auslagen bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Abhilfe der Beschwer durch die öffentliche Gewalt - Billigkeitsentscheidung
- Judicialis
BVerfGG § 34a Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 34a Abs. 3
Auslagenerstattung nach Erledigung der Hauptsache - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 25.02.1997 - 10 L 234/97
- VG Minden, 28.02.1997 - 10 L 234/97
- BVerfG, 02.02.1998 - 2 BvR 356/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89
Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 02.02.1998 - 2 BvR 356/97
Diese Bedenken greifen jedoch dann nicht ein, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (BVerfGE 85, 109 ).In einem solchen Fall ist es billig, die öffentliche Gewalt ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde tatsächlich stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ).
- BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus BVerfG, 02.02.1998 - 2 BvR 356/97
Sie erscheint auch im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens, den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners nicht als geboten (BVerfGE 33, 247 ; stRspr).
- BVerfG, 29.08.2011 - 1 BvR 280/09
Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach …
In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1998 - 2 BvR 356/97 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2004 - 1 BvR 363/04 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Oktober 2004 - 1 BvR 781/04 -, juris; BVerfGK 5, 316 ). - BVerfG, 27.11.2000 - 2 BvR 2109/99
Keine Auslagenerstattung nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde - Gewährung …
Sie ist auch im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens, den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners nicht geboten (vgl. BVerfGE 33, 247 [264 f.]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1998 - 2 BvR 356/97 -, in Juris; stRspr).