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   BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 359/05   

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BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 359/05 (https://dejure.org/2005,13891)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.2005 - 2 BvR 359/05 (https://dejure.org/2005,13891)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 2005 - 2 BvR 359/05 (https://dejure.org/2005,13891)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkung des Verstoßes gegen die tatsächliche Belastungsgleichheit auf die materiell-rechtliche Grundlage für die Steuererhebung; Erhebungsdefizit bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften

  • Judicialis

    BVerfGG § 22 Abs. 1 Satz 4; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Besteuerung von Spekulationsgewinnen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 359/05
    In der angefochtenen Entscheidung hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs die Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes in der in den Veranlagungszeiträumen 1988 und 1989 gültigen Fassung unter Bezug auf die Urteile des IX. Senats des Bundesfinanzhofs vom 1. Juni 2004 - IX R 35/01 - (BStBl II 2005 S. 26) und vom 29. Juni 2004 - IX R 26/03 - (BStBl II 2004 S. 995) u.a. mit der Begründung bejaht, die Rechtslage, dass ein Verstoß gegen die tatsächliche Belastungsgleichheit auf die materiell-rechtliche Grundlage für die Steuererhebung zurückwirkt, sei bis zu dem Zinsurteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 (BVerfGE 84, 239) nicht erkannt worden.

    Ein eventuelles Erhebungsdefizit bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften in den Jahren 1988 und 1989 wäre dem Gesetzgeber jedenfalls deshalb nicht zuzurechnen, weil die Voraussetzungen für die Gleichheit im Belastungserfolg zu jener Zeit noch nicht klargestellt waren (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 359/05
    Die Verfassungsbeschwerde hat jedenfalls in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 359/05
    Ein eventuelles Erhebungsdefizit bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften in den Jahren 1988 und 1989 wäre dem Gesetzgeber jedenfalls deshalb nicht zuzurechnen, weil die Voraussetzungen für die Gleichheit im Belastungserfolg zu jener Zeit noch nicht klargestellt waren (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ).
  • BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01

    Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 359/05
    In der angefochtenen Entscheidung hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs die Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes in der in den Veranlagungszeiträumen 1988 und 1989 gültigen Fassung unter Bezug auf die Urteile des IX. Senats des Bundesfinanzhofs vom 1. Juni 2004 - IX R 35/01 - (BStBl II 2005 S. 26) und vom 29. Juni 2004 - IX R 26/03 - (BStBl II 2004 S. 995) u.a. mit der Begründung bejaht, die Rechtslage, dass ein Verstoß gegen die tatsächliche Belastungsgleichheit auf die materiell-rechtliche Grundlage für die Steuererhebung zurückwirkt, sei bis zu dem Zinsurteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 (BVerfGE 84, 239) nicht erkannt worden.
  • BFH, 29.06.2004 - IX R 26/03

    Spekulationsgewinne - Besteuerung in 1994 nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 359/05
    In der angefochtenen Entscheidung hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs die Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes in der in den Veranlagungszeiträumen 1988 und 1989 gültigen Fassung unter Bezug auf die Urteile des IX. Senats des Bundesfinanzhofs vom 1. Juni 2004 - IX R 35/01 - (BStBl II 2005 S. 26) und vom 29. Juni 2004 - IX R 26/03 - (BStBl II 2004 S. 995) u.a. mit der Begründung bejaht, die Rechtslage, dass ein Verstoß gegen die tatsächliche Belastungsgleichheit auf die materiell-rechtliche Grundlage für die Steuererhebung zurückwirkt, sei bis zu dem Zinsurteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 (BVerfGE 84, 239) nicht erkannt worden.
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 359/05
    Die Verfassungsbeschwerde hat jedenfalls in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 81/03

    Zur steuerlichen Behandlung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem;

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2005 - 2 BvR 359/05
    gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 2004 - VIII R 81/03 -.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 359/05   

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Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1, EStG § 22 Nr 2, EStG § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst b, GG Art 3 Abs 1
    Kapitaleinkünfte; Scheinrendite; Schneeballsystem; Spekulationsgeschäft

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