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   BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07   

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https://dejure.org/2010,6628
BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07 (https://dejure.org/2010,6628)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.2010 - 2 BvR 367/07 (https://dejure.org/2010,6628)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 367/07 (https://dejure.org/2010,6628)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG
    Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Einkommensbesteuerung von NATO-Versorgungsbezügen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit <§ 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG> statt - beschränkt auf ihren Ertragsanteil - als Leibrenten <§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG>

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer weiteren steuerlichen Erfassung einer Vermögensmehrung nach Leistung der Einkommenssteuer

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Einkommensbesteuerung von NATO-Versorgungsbezügen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit <§ 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG> statt - beschränkt auf ihren Ertragsanteil - als Leibrenten <§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG>

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Einkommensbesteuerung von NATO-Versorgungsbezügen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit <§ 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG> statt - beschränkt auf ihren Ertragsanteil - als Leibrenten <§ 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG>

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit einer weiteren steuerlichen Erfassung einer Vermögensmehrung nach Leistung der Einkommenssteuer

  • datenbank.nwb.de

    Ruhegehaltszahlungen der NATO an ehemalige Bedienstete sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    NATO-Rente und Tax Adjustment

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
    Eine "spätere" steuerliche Erfassung einer Vermögensmehrung kommt dagegen in Betracht, wenn die Besteuerung zu einem - möglichen - früheren Zeitpunkt unterblieben ist oder "aufgeschoben" wurde (BVerfGE 105, 73 ).

    Soweit dieses Leitbild tatsächlich trägt, soweit also die Rente tatsächlich während der Erwerbsphase aus versteuerten Beiträgen des Rentenbeziehers finanziert ist (oder mit solchen Beiträgen korreliert), hat die Ertragsanteilsbesteuerung ihre Berechtigung als eine systemkonforme Erfassung von Einkünften (BVerfGE 105, 73 ).

    Das Versorgungssystem der NATO ist vielmehr vergleichbar mit dem der deutschen Beamten, bei dem die Umschichtung von (wirtschaftlichen Beiträgen) der aktiven Beamten zu Versorgungsbezügen der Pensionäre innerhalb des öffentlichen Haushalts stattfindet (vgl. BVerfGE 105, 73 ).

    Diese Auslegung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 105, 73 ).

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
    b) Eine Willkür in dem Sinne, dass die angegriffene Entscheidung unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. BVerfGE 86, 59 ), ist nicht erkennbar, so dass auch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletzt ist.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG zur Entscheidung anzunehmen, weil sie keine grundsätzliche Bedeutung hat und ihre Annahme auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Rechte des Beschwerdeführers angezeigt ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
    Dass sich die Besteuerung des Ruhegehalts nach § 19 EStG für den Beschwerdeführer erdrosselnd ausgewirkt hätte (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 115, 97 ), ist weder vorgetragen worden noch erkennbar.
  • BVerfG, 03.11.1965 - 2 BvR 246/62

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 3 AO

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat nur zu gewährleisten, dass dabei die Anforderungen des Grundgesetzes eingehalten werden (vgl. BVerfGE 19, 166 ).
  • BFH, 22.11.2006 - X R 29/05

    Ruhegehaltszahlungen an ehemalige NATO-Bedienstete sind Einkünfte aus

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
    Der Bundesfinanzhof hob mit seinem mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil vom 22. November 2006 - X R 29/05 - (BStBl II 2007, S. 402 = BFHE 216, 124) das Urteil des Finanzgerichts Köln auf und wies die Klage ab.
  • FG Köln, 04.07.2005 - 4 K 1005/02

    Arbeitslohn, NATO-Personalstatut

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
    Das Finanzgericht Köln gab der hiergegen von dem Beschwerdeführer erhobenen Klage in seinem Urteil vom 4. Juli 2005 - 4 K 1005/02 - (EFG 2005, S. 1695 ff.) statt.
  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 367/07
    Dass sich die Besteuerung des Ruhegehalts nach § 19 EStG für den Beschwerdeführer erdrosselnd ausgewirkt hätte (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 115, 97 ), ist weder vorgetragen worden noch erkennbar.
  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    a) Dabei kann offen bleiben, ob und inwieweit das Rentenstammrecht oder die tatsächlich gezahlten Renten als wiederkehrende Bezüge, soweit sie auf eigenen Beiträgen beruhen, überhaupt durch Art. 14 GG vor dem Zugriff des Steuergesetzgebers geschützt sind (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 95, 267 ; 115, 97 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 367/07 -, juris, Rn. 12).

    Dass die Besteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz erdrosselnde Wirkung hätte (vgl. BVerfGE 95, 267 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 367/07 -, juris, Rn. 12), ist nicht ersichtlich.

  • BFH, 23.02.2017 - X R 24/15

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung der an frühere Bedienstete des Europäischen

    Tragend hierfür war, dass die NATO nicht über eine rechtlich von ihr getrennte Versorgungseinrichtung verfügte, sondern die Altersversorgungsbeiträge lediglich in ihrem Haushalt separierte (vgl. Senatsurteil in BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2010  2 BvR 367/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2011, 88; ebenso Senatsbeschluss vom 27. November 2013 X B 192/12, BFH/NV 2014, 337).
  • FG Hessen, 30.06.2014 - 12 K 682/14

    Steuerliche Einordnung von Ruhegehaltszahlungen

    Das Gericht sieht auch - im Anschluss an den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14. Oktober 2010 2 BvR 367/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR) 2011, 86 - keine Grundrechtsverletzung gegeben.

    47 Eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung des Ruhegehalts durch Anwendung des § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG läge nur dann vor, wenn die früheren Beiträge des Klägers ("Staff members´contribution") bereits der Einkommensteuer unterlegen hätten (BVerfG in HFR 2011, 88; Finanzgericht -FG - Köln, Urteil vom 15. August 2012 5 K 189/11, Entscheidungen der FG - EFG - 2013, 32).

    Zum anderen scheitert ein Verstoß gegen das Verbot der staatlichen Doppelbesteuerung an dem vom BVerfG in HFR 2011, 88 bereits hervorgehobenen Umstand, dass der Kläger eine Steuerausgleichszahlung ("Tax adjustment") als Kompensation für nationale Steuerverpflichtungen erhält.

  • FG München, 26.03.2015 - 13 K 2758/11

    Besteuerung von Ruhestandszahlungen des Europäischen Patentamts EStG § 19 Abs. 1,

    Maßgeblich für die begehrte vollumfängliche Zuordnung der streitigen Bezüge zu den sonstigen Einkünften in Gestalt wiederkehrender Bezüge i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (Leibrenten) ist es, dass der Kläger zur Erlangung der Einkünfte eigenes Vermögen eingesetzt hat und somit die Bezüge im Ganzen oder teilweise Erträge aus der Nutzung eigenen Vermögens des Klägers sind (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2010 2 BvR 367/07, BFH/NV 2011, 180).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des BFH zu den koordinierten Organisationen (z.B. Nordatlantikvertragsorganisation - NATO: BFH-Urteil vom 22.11.2006 X R 29/05, BFHE 216, 124, BStBl II 2007, 402, Verfassungsbeschwerde hiergegen nicht zur Entscheidung angenommen vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2010 2 BvR 367/10 BFH/NV 2011, 180; BFH-Beschluss vom 27.11.2013 X B 192/12, BFH/NV 2014, 337; Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - OECD: BFH-Urteil vom 07.02.1990 X R 36/86 BFHE 161, 16, BStBl II 1990, 1062) Altersbezüge, soweit sie auf dem mit Wirkung vom 1. Juli 1974 eingeführten einheitlichen Pensionssystem für in den Ruhestand getretene Bedienstete beruhen, wonach die Ruhegehälter aus dem laufenden Haushalt der einzelnen Organisationen gezahlt werden und nicht auf der Übertragung von vor dieser Zeit angesammelten Guthaben aus Versorgungsfonds stammen, als Ruhegelder i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu qualifizieren sind.

  • FG Köln, 15.08.2012 - 5 K 189/11

    Ruhegehaltszahlungen an ehemalige NATO-Bedienstete, "Pension Scheme"

    Unter Hinweis auf eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter 2 BvR 367/07 erhoben die Kläger Einsprüche gegen die Einkommensteuerfestsetzungen 2006-2009.

    Dies habe auch das BVerfG in seiner Entscheidung 2 BvR 367/07 vom 14.10.2010 so gesehen.

  • FG Köln, 08.06.2017 - 13 K 3913/12

    Einkommensteuer: NATO-Ruhegehälter sind Versorgungsbezüge

    Die Einsprüche wies der Beklagte mit Einspruchsentscheidungen vom 30. November 2012 unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 22. November 2006 X R 29/05 (BFHE 216, 124, BStBl. II 2007, 402) und den dazu ergangenen Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 14. Oktober 2010 2 BvR 367/07 (HFR 2011, 88) als unbegründet zurück.

    Die Besteuerung ist auch nicht willkürlich; sie verletzt zudem weder Art. 14 Abs. 1 GG noch das Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG-Nichtannahmebeschluss vom 14. Oktober 2010 2 BvR 367/07, HFR 2011, 77).

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2016 - 2 K 1613/14

    Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen der NATO

    Das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluss vom 14. Oktober 2010 (2 BvR 367/07) das angefochtene Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigt, nicht aber dessen Begründung.

    Damit ist im Ergebnis eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Klägerin im Vergleich zu den Beziehern einer Leib- bzw. Altersrente zu verneinen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2010, 2 BvR 367/07, HFR 2011, 88).

  • BFH, 27.11.2013 - X B 192/12

    Besteuerung von NATO-Pensionen ist nicht mehr klärungsbedürftig

    Mit ihren Einsprüchen beriefen sich die Kläger auf die seinerzeit anhängige Verfassungsbeschwerde 2 BvR 367/07.
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.05.2014 - 15 K 1216/10

    Besteuerung der von den Vereinten Nationen bezogenen Leibrente ab dem

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Az 2 BvR 367/07 habe klargestellt, dass die Ertragsanteilsbesteuerung von Renten voraussetze, dass die Rente während der Erwerbsphase aus versteuerten Beiträgen des Rentenbeziehers finanziert worden sei.
  • BFH, 06.06.2019 - X B 89/18

    Besteuerung der Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter der Europäischen

    "Ist die interne Steuer, die eine internationale Organisation wie die ESA auf das Einkommen ihrer aktiven Bediensteten erhebt, als steuerliche Vorbelastung des während der aktiven Dienstzeit bezogenen Einkommens anzuerkennen, sodass es im Falle einer Besteuerung der Alterseinkünfte nach § 19 Abs. 2 EStG zu einer verfassungsrechtlichen unzulässigen Doppelbesteuerung (vgl. BVerfG v. 14.10.2010 - 2 BvR 367/07) kommen würde?".
  • VG Bayreuth, 15.03.2022 - B 5 K 20.390

    Zur Frage der Anrechenbarkeit einer Kapitalabfindung, die aufgrund einer

  • FG Münster, 17.05.2023 - 14 K 3421/20

    Einkommensteuer - Ist die Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der

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