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   BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 37/02   

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https://dejure.org/2002,4628
BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 37/02 (https://dejure.org/2002,4628)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 BvR 37/02 (https://dejure.org/2002,4628)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 BvR 37/02 (https://dejure.org/2002,4628)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Begründungsanforderung - Spezifisches Verfassungsrecht - Strafvollzug - Taschengeld - Eckvergütung

  • Judicialis

    BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; StVollzG § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 46
    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Höhe des Taschengeldes schuldlos nicht beschäftigter Strafgefangener

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 109
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 37/02
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 37/02
    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 37/02
    Demgegenüber dient das Arbeitsentgelt dazu, dem Gefangenen den Wert regelmäßiger Arbeit für ein künftiges eigenverantwortetes und straffreies Leben in Gestalt eines für ihn greifbaren Vorteils vor Augen zu führen (vgl. BVerfGE 98, 169 ).
  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Gerichtliche Überprüfung der Unterbringung eines Gefangenen in einem

    Ferner ist höchstrichterlich entschieden, dass das Taschengeld im Verhältnis zum Arbeitsentgelt eine Ausgleichsfunktion hat, während das Arbeitsentgelt dazu dient, dem Gefangenen den Wert regelmäßiger Arbeit für ein künftiges eigenverantwortetes und straffreies Leben in Gestalt eines für ihn greifbaren Vorteils vor Augen zu führen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 37/02 - juris Rdn. 4).
  • KG, 19.01.2005 - 5 Ws 653/04

    Orientierung der Höhe des Taschengeldes für Gefangene an der Anzahl der

    Daß der ursprünglich in der Fassung vom 16. März 1976 vorgesehene Gesetzestext noch nicht in Kraft getreten ist, weil es an dem nach § 198 Abs. 3 StVollzG erforderlichen Bundesgesetz fehlt, ist mit dem Grundgesetz ohne weiteres vereinbar, was daraus erhellt, daß das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift in ihrer gegenwärtigen Form ohne besondere Erörterungen anwendet (vgl. BVerfG NStZ 2003, 109).
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