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   BVerfG, 18.02.2003 - 2 BvR 369/01, 2 BvR 372/01   

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https://dejure.org/2003,5014
BVerfG, 18.02.2003 - 2 BvR 369/01, 2 BvR 372/01 (https://dejure.org/2003,5014)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.2003 - 2 BvR 369/01, 2 BvR 372/01 (https://dejure.org/2003,5014)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 2 BvR 369/01, 2 BvR 372/01 (https://dejure.org/2003,5014)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Fehlen der erforderlichen Selbstbetroffenheit bei einer Verfassungsbeschwerde - Information von Kunden über ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren - Verbindlichkeit eines Kontrollverzichtsangebots - Benachrichtigungspflicht einer Bank gegenüber ihren Bankkunden ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a; ; StPO § 95; ; StPO § 95 Abs. 1; ; StPO § 94 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 95
    Verfassungsmäßigkeit eines Herausgabeverlangens im Steuerstrafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Auswahl einzelner digitaler Beweismittel nach Kriterien

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Herausgabeverlangen - In Datenbanken gespeicherte Beweismittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 45
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2003 - 2 BvR 369/01
    Das mit dem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss verbundene Herausgabeverlangen nach § 95 StPO in der Form der landgerichtlichen Beschwerdeentscheidung ist nachvollziehbar und weder willkürlich im Sinne des aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Willkürverbots (vgl. BVerfGE 18, 85 ) noch beruht es auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte (vgl. BVerfGE a.a.O., S. 92 f.).

    Gemessen an den Kriterien zur Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ), hält sich die Abwägung im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen und Gebotenen.

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2003 - 2 BvR 369/01
    Denn auch dieses Grundrecht unterliegt den Schranken, die sich - unter anderem - aus der Strafprozessordnung ergeben (vgl. BVerfGE 77, 65 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2003 - 2 BvR 369/01
    Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2003 - 2 BvR 369/01
    Ob - dem Anspruch auf rechtliches Gehör vor Rechtsbehelfsentscheidungen über die Untersuchungshaft vergleichbar (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94 -, NStZ 1994, S. 551 ) - Art. 103 Abs. 1 GG einen Anspruch auf (Teil-)Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeentscheidungen gebietet, kann offen bleiben.
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2003 - 2 BvR 369/01
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt (BVerfGE 22, 267 ).
  • LG Oldenburg, 28.12.2000 - 2 Qs 25/00

    Bankenfälle - Beschlagnahme der gesamten Kundendatei eines Kreditinstitutes

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2003 - 2 BvR 369/01
    b) den Beschluss des Landgerichts Oldenburg vom 28. Dezember 2000 - 2 Qs 25/00-W -,.
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2003 - 2 BvR 369/01
    a) Der von den Beschwerdeführerinnen zitierte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur zeitlichen Geltung von Durchsuchungsbeschlüssen (vgl. BVerfGE 96, 44 ) betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 19/17 R

    Prozessuales Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen in Behandlungsunterlagen

    Der subjektiv-rechtliche Gehalt des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ist für die Reichweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Vergütungsrechtsstreit zwischen KK und Krankenhaus als objektiv-rechtliche Dimension maßgeblich, auch wenn Versicherte nicht Beteiligte sind (vgl auch BVerfGK 1, 45, 48 wonach von strafprozessualen Maßnahmen betroffene Banken nicht in Prozessstandschaft das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bankkunden geltend machen können) .
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13

    Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im

    Dieser Grundsatz gilt in jedem Stadium eines Ermittlungsverfahrens oder gerichtlichen Verfahrens (zum Recht auf ein faires Verfahren im Ermittlungsverfahren vgl. auch BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 18. Februar 2003 - 2 BvR 369/01 u.a. -, NStZ-RR 2003, 176 [177]; BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 31. August 2007 - 2 BvR 1681/07 -, juris).
  • BayObLG, 02.06.2022 - 102 VA 7/22

    Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung mit dem öffentlichen

    Dass diese Regelungen auch auf Behördenakten - einschließlich Gerichtsakten - und die in ihnen enthaltenen Daten Anwendung finden, ist höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2003, 2 BvR 372/01, NStZ-RR 2003, 176; BGH, Beschluss vom 18. März 1992, 1 BGs 90/92, BGHSt 38, 237).
  • BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16

    Ablehnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Ob die zu Haftfällen entwickelte und später auf Wohnungsdurchsuchungen und Anordnungen dinglichen Arrests erstreckte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Akteneinsicht im strafprozessualen Beschwerdeverfahren (vgl. BVerfGK 3, 197; 7, 205; 10, 7; 12, 111) auch auf Beschlagnahmen übertragen werden kann, ist umstritten (vgl. Laufhütte/Willnow, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 147 Rn. 16 einerseits und Michalke, NJW 2013, S. 2334 andererseits) und verfassungsrechtlich noch abschließend nicht geklärt (vgl. auch BVerfGK 1, 45 ).
  • LSG Bayern, 10.01.2017 - L 15 VK 14/16

    Unzulässigkeit einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Wie bei der Auslegung gesetzlicher Regelungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.02.2003, Az.: 2 BvR 369/01, 2 BvR 372/01, und vom 02.05.2016, Az.: 2 BvR 1137/14) auch ist die Auslegung einer Prozesserklärung durch die Wortlautgrenze begrenzt, wobei im Sinn der gebotenen klägerfreundlichen Auslegung vom Gericht im Rahmen der Auslegung alles zu unternehmen ist, der von einem Beteiligten gewählten Formulierung einen Erklärungsinhalt beizumessen, der ihm maximalen Rechtsschutz ermöglicht.
  • LSG Bayern, 18.05.2020 - L 20 VG 6/19

    Soziales Entschädigungsrecht: Patient als Gewaltopfer bei ärtlciher Behandlung

    Wie bei der Auslegung gesetzlicher Regelungen auch (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.02.2003, 2 BvR 369/01, 2 BvR 372/01, und vom 02.05.2016, 2 BvR 1137/14) ist die Auslegung einer Prozesserklärung durch die Wortlautgrenze (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 02.05.2016, 2 BvR 1137/14) begrenzt, wobei im Sinn der gebotenen klägerfreundlichen Auslegung vom Gericht im Rahmen der Auslegung alles zu unternehmen ist, der von einem Beteiligten gewählten Formulierung einen Erklärungsinhalt beizumessen, der ihm größtmöglichen Rechtsschutz eröffnet.
  • LSG Bayern, 23.09.2020 - L 11 SF 263/20

    Sozialgerichtsverfahren: Zur Statthaftigkeit eines Befangenheitsantrags in der

    Wie bei der Auslegung gesetzlicher Regelungen auch (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.02.2003, 2 BvR 369/01, 2 BvR 372/01, und vom 02.05.2016, 2 BvR 1137/14) ist die Auslegung einer Prozesserklärung durch die Wortlautgrenze (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 02.05.2016, 2 BvR 1137/14) begrenzt, wobei im Sinn der gebotenen klägerfreundlichen Auslegung vom Gericht im Rahmen der Auslegung alles zu unternehmen ist, der von einem Beteiligten gewählten Formulierung einen Erklärungsinhalt beizumessen, der ihm größtmöglichen Rechtsschutz eröffnet.
  • LSG Bayern, 28.07.2021 - L 5 KR 252/21

    Sozialgerichtsverfahren: Auslegung eines Rechtsmittels

    Wie die Auslegung des Gesetzes (vgl. BVerfG, 18.2.2003 - 2 BvR 369/01, 2 BvR 372/01, und 2.5.2016, 2 BvR 1137/14) ist die Auslegung einer Prozesserklärung durch die Wortlautgrenze (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 02.05.2016 - 2 BvR 1137/14) begrenzt, wobei im Sinn der gebotenen klägerfreundlichen Auslegung vom Gericht im Rahmen der Auslegung alles zu unternehmen ist, der von einem Beteiligten gewählten Formulierung einen Erklärungsinhalt beizumessen, der ihm größtmöglichen Rechtsschutz eröffnet.
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