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   BVerfG, 04.06.1997 - 2 BvR 373/92   

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https://dejure.org/1997,56872
BVerfG, 04.06.1997 - 2 BvR 373/92 (https://dejure.org/1997,56872)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.1997 - 2 BvR 373/92 (https://dejure.org/1997,56872)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - 2 BvR 373/92 (https://dejure.org/1997,56872)
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Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GVG § 21g, FGO § 134, ZPO § 579
    Mängel des Geschäftsverteilungsplans; Richterbank; Wiederaufnahme des Verfahrens

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Die im Verfahren 1 BvR 1644/94 vom Bundesministerium der Justiz namens der Bundesregierung unter Bezugnahme auf Äußerungen zu den Verfahren 2 BvR 287/92, 2 BvR 373/92 und 2 BvR 228/94 abgegebene Stellungnahme und die in den zuletzt genannten Verfahren eingeholten Stellungnahmen der obersten Gerichtshöfe des Bundes waren Gegenstand der Beratungen des Plenums.
  • BFH, 29.05.1992 - VIII K 1/92

    Unzulässigkeit eines Nichtigkeitsaufhebungsantrages wegen nicht hinreichender

    Der Senat sieht keine Veranlassung dazu, das Verfahren im Hinblick auf die beim BVerfG gegen seine Beschlüsse vom 29. Januar 1992 VIII K 2-3/91 und VIII K 4/91 anhängige Verfassungsbeschwerde 2 BvR 373/92 auszusetzen (vgl. § 74 FGO).
  • BFH, 07.11.1994 - VIII R 3/94

    Revision wegen nicht ordnungsgemäßer Besetzung des Gerichts

    Die beim BVerfG anhängigen einschlägigen Verfahren (2 BvR 287/92 -- gegen das Urteil des BFH in BFHE 165, 492, BStBl II 1992, 260 --, 2 BvR 373/92 -- gegen den Beschluß in BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252 -- und 1 BvR 207/94 -- gegen den Beschluß vom 15. Dezember 1993 II R 44/89, BFH/NV 1994, 768 --) betreffen die Überbesetzung der Senate beim BFH und die Überbesetzung in Verbindung mit einem angeblich mangelhaften Mitwirkungsplan.
  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 2/91
    Die Verfassungsbeschwerde wurde gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluß vom 4.6.1997, AZ: 2 BvR 373/92).

Redaktioneller Hinweis

  • Verfassungsbeschwerde gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen.

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