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   BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99   

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https://dejure.org/1999,3496
BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99 (https://dejure.org/1999,3496)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.1999 - 2 BvR 375/99 (https://dejure.org/1999,3496)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 1999 - 2 BvR 375/99 (https://dejure.org/1999,3496)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels hinreichender Begründung und Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung - Auferlegung einer Mißbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Strafgerichtliche Verurteilung - Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung über Antrag - Gleichheitsgebot - Rechtliches Gehör - Substantiierter Vortrag - Rechtswegerschöpfung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 34 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Satz 6; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 336; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; GOBVerfG § 40 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegerschöpfung und Darlegungserfordernisse bei einer Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99
    Der Rügevortrag entspricht trotz anwaltlicher Vertretung des Beschwerdeführers nicht den Mindestanforderungen an eine substantiierte Begründung nach Maßgabe der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, Halbs. 1, 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 28, 17 ); im übrigen ist die Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf den allgemeinen Grundsatz ihrer Subsidiarität unzulässig (vgl. BVerfGE 95, 96 ):.

    Nach Ablauf der Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde können diese Begründungsmängel nicht mehr behoben werden (vgl. BVerfGE 28, 17 ).

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99
    Der Rügevortrag entspricht trotz anwaltlicher Vertretung des Beschwerdeführers nicht den Mindestanforderungen an eine substantiierte Begründung nach Maßgabe der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, Halbs. 1, 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 28, 17 ); im übrigen ist die Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf den allgemeinen Grundsatz ihrer Subsidiarität unzulässig (vgl. BVerfGE 95, 96 ):.
  • BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99
    Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (vgl. z.B. BVerfG NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NStZ 1998, S. 363).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91

    Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99
    Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (vgl. z.B. BVerfG NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NStZ 1998, S. 363).
  • BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94

    Substanzlose Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99
    Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (vgl. z.B. BVerfG NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NStZ 1998, S. 363).
  • RG, 26.06.1925 - I 142/25

    1. Kann ein im Berufungsverfahren nicht erörterter Mangel des erstinstanzlichen

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99
    Ein Beruhen des Berufungsurteils auf dem schöffengerichtlichen Urteil, bei dem der mit dem Ablehnungsgesuch befaßte Richter nicht mitgewirkt hat, ist ohne weiteres ausgeschlossen (vgl. RGSt 59, 299 ; 60, 111 ).
  • RG, 26.02.1926 - I 4/26

    1. Kann ein Beschluss, durch den das gegen einen erkennenden Richter erster

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 375/99
    Ein Beruhen des Berufungsurteils auf dem schöffengerichtlichen Urteil, bei dem der mit dem Ablehnungsgesuch befaßte Richter nicht mitgewirkt hat, ist ohne weiteres ausgeschlossen (vgl. RGSt 59, 299 ; 60, 111 ).
  • BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1419/00

    Kein Verstoß gegen GG Art 101 Abs 1 S 2 durch nachvollziehbar begründetes

    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 , vom 27. Februar 1997 - 2 BvR 191/97 -, vom 11. März 1997 - 2 BvR 325/97 -, NStZ-RR 1997, S. 202 , vom 6. Mai 1997 - 2 BvR 651/97 -, vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 -, vom 27. März 1998 - 2 BvR 275/98 -, vom 15. März 1999 - 2 BvR 375/99 -, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • BVerfG, 20.07.2001 - 1 BvR 951/01

    Offensichtlich unzulässige und rechtsmissbräuchliche "wiederholte"

    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995, 2 BvR 1806/95, NJW 1996, S. 1273 f.; vom 11. März 1997, 2 BvR 325/97, NStZ-RR 1997, S. 202 f.; vom 15. März 1999, 2 BvR 375/99; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1999, 1 BvR 1559/99).
  • BVerfG, 13.02.2000 - 2 BvR 2009/99

    Mangels Rechtswegerschöpfung und ausreichender Begründung unzulässige

    Danach stellt sich die Erhebung offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden als Missbrauch dar, der die Anwendung des § 34 Abs. 2 BVerfGG rechtfertigt (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 1998 - 2 BvR 2198/97 -, VR 1998, S. 178 f., vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 - und vom 15. März 1999 - 2 BvR 375/99 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, jeweils veröffentlicht in Juris).
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