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   BVerfG, 27.10.1995 - 2 BvR 384/95   

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https://dejure.org/1995,432
BVerfG, 27.10.1995 - 2 BvR 384/95 (https://dejure.org/1995,432)
BVerfG, Entscheidung vom 27.10.1995 - 2 BvR 384/95 (https://dejure.org/1995,432)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Oktober 1995 - 2 BvR 384/95 (https://dejure.org/1995,432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht der Fachgerichte bei der Prüfung von Abschiebungshindernissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abschiebungsschutz - Prüfungsmaßstab - Koran - Auslegung - Sachkunde - Auswärtiges Amt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 19
  • DVBl 1996, 196
  • DVBl 1996, 396
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1995 - 2 BvR 384/95
    Allerdings gebietet Art. 19 Abs. 4 GG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht schlechthin; überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfGE 35, 382 ,402,; 51, 268 ,284,; 69, 220 ,227 f.,, jeweils zu § 80 Abs. 5 VwGO ; vgl. BVerfGE 79, 69 ,75,, zu § 123 VwGO ).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt nicht nur bei Anfechtungs-, sondern auch bei Vornahmesachen vorläufigen Rechtsschutz jedenfalls dann, wenn ohne ihn schwere Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 46, 166 ,179,; 79, 69 ,74,).

    Deswegen sind die Gerichte gehalten, bei der Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 79, 69 ,74,).

    Droht danach dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Grundrechte, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 79, 69 ,74 f.,).

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1995 - 2 BvR 384/95
    Hierin liegt die verfassungsrechtliche Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 46, 166 ,178 f.,; 51, 268 ,284,; 69, 220 ,227,).

    Allerdings gebietet Art. 19 Abs. 4 GG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht schlechthin; überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfGE 35, 382 ,402,; 51, 268 ,284,; 69, 220 ,227 f.,, jeweils zu § 80 Abs. 5 VwGO ; vgl. BVerfGE 79, 69 ,75,, zu § 123 VwGO ).

    Aus dem Zweck der Rechtsschutzgarantie und dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich aber, daß der Rechtsschutzanspruch des Betroffenen um so stärker ist, je gewichtiger die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ,402,; 69, 220 ,228,).

    Die Abwägung der öffentlichen und der beteiligten privaten Interessen setzt voraus, daß das Gewicht der betroffenen Belange hinreichend sorgfältig ermittelt wird (vgl. etwa BVerfGE 51, 386 ,399,; 69, 220 ,230,).

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1995 - 2 BvR 384/95
    a) Das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur einen Rechtsweg überhaupt, sondern darüber hinaus, daß der Rechtsschutz auch effektiv ist (vgl. BVerfGE 51, 268 ,284, m.w.N.).

    Hierin liegt die verfassungsrechtliche Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 46, 166 ,178 f.,; 51, 268 ,284,; 69, 220 ,227,).

    Allerdings gebietet Art. 19 Abs. 4 GG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht schlechthin; überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfGE 35, 382 ,402,; 51, 268 ,284,; 69, 220 ,227 f.,, jeweils zu § 80 Abs. 5 VwGO ; vgl. BVerfGE 79, 69 ,75,, zu § 123 VwGO ).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1995 - 2 BvR 384/95
    Allerdings gebietet Art. 19 Abs. 4 GG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht schlechthin; überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfGE 35, 382 ,402,; 51, 268 ,284,; 69, 220 ,227 f.,, jeweils zu § 80 Abs. 5 VwGO ; vgl. BVerfGE 79, 69 ,75,, zu § 123 VwGO ).

    Aus dem Zweck der Rechtsschutzgarantie und dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich aber, daß der Rechtsschutzanspruch des Betroffenen um so stärker ist, je gewichtiger die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ,402,; 69, 220 ,228,).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1995 - 2 BvR 384/95
    Hierin liegt die verfassungsrechtliche Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 46, 166 ,178 f.,; 51, 268 ,284,; 69, 220 ,227,).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt nicht nur bei Anfechtungs-, sondern auch bei Vornahmesachen vorläufigen Rechtsschutz jedenfalls dann, wenn ohne ihn schwere Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 46, 166 ,179,; 79, 69 ,74,).

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1995 - 2 BvR 384/95
    Im Rahmen einer zulässig erhobenen Verfassungsbeschwerde kann das Bundesverfassungsgericht auch Verstöße gegen solche Verfassungsbestimmungen prüfen, die in der Beschwerdeschrift nicht bezeichnet sind (vgl. BVerfGE 42, 237 ,240,; 42, 312 ,325 f.,; 76, 1 ,74,).
  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1995 - 2 BvR 384/95
    Im Rahmen einer zulässig erhobenen Verfassungsbeschwerde kann das Bundesverfassungsgericht auch Verstöße gegen solche Verfassungsbestimmungen prüfen, die in der Beschwerdeschrift nicht bezeichnet sind (vgl. BVerfGE 42, 237 ,240,; 42, 312 ,325 f.,; 76, 1 ,74,).
  • BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung eines

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1995 - 2 BvR 384/95
    Die vorbenannten Bestimmungen bieten damit Schutz vor einer Abschiebung, wenn die konkrete Gefahr menschenunwürdiger Behandlung besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 ,346,; s.a. BVerfGE 81, 142 ,155 f.,; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. April 1992 - 2 BvR 1837/91 -, NVwZ 1992, S. 660 ).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1995 - 2 BvR 384/95
    Die vorbenannten Bestimmungen bieten damit Schutz vor einer Abschiebung, wenn die konkrete Gefahr menschenunwürdiger Behandlung besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 ,346,; s.a. BVerfGE 81, 142 ,155 f.,; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. April 1992 - 2 BvR 1837/91 -, NVwZ 1992, S. 660 ).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1995 - 2 BvR 384/95
    Die Abwägung der öffentlichen und der beteiligten privaten Interessen setzt voraus, daß das Gewicht der betroffenen Belange hinreichend sorgfältig ermittelt wird (vgl. etwa BVerfGE 51, 386 ,399,; 69, 220 ,230,).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2022 - 5 B 137/21

    Anträge gegen polizeiliche Videoüberwachung an drei zentralen Plätzen in Köln

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1995 - 2 BvR 384/95 -, Rn. 52 ff., m. w. N., und vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, juris, Rn. 17; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 123 Rn. 94; vgl. insoweit auch OVG NRW, Beschlüsse vom 20. September 2019 - 5 B 603/19 -, juris, Rn. 8, und vom 26. April 2019 - 5 B 543/19 -, juris, Rn. 3.
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Daraus folgt, dass die Gerichte gemäß Art. 19 Abs. 4 GG gehalten sind, die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes jedenfalls dann auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu stützen, wenn diese Versagung zu schweren und unzumutbaren Nachteilen führt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, DVBl 1996, S. 1367 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats, DVBl 1996, S. 196 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2022 - 5 B 1289/21

    Anträge gegen polizeiliche Videoüberwachung an drei zentralen Plätzen in Köln

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1995 - 2 BvR 384/95 -, Rn. 52 ff., m. w. N., und vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, juris, Rn. 17; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 123 Rn. 94; vgl. insoweit auch OVG NRW, Beschlüsse vom 20. September 2019 - 5 B 603/19 -, juris, Rn. 8, und vom 26. April 2019 - 5 B 543/19 -, juris, Rn. 3.
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