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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,493
BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02 (https://dejure.org/2003,493)
BVerfG, Entscheidung vom 06.03.2003 - 2 BvR 397/02 (https://dejure.org/2003,493)
BVerfG, Entscheidung vom 06. März 2003 - 2 BvR 397/02 (https://dejure.org/2003,493)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG ; § 55 Abs. 1 AuslG; § 55 Abs. 2 AuslG; § 13 StGB
    Willkürverbot (sachfremde Erwägungen; objektive Kriterien; Verkennung der Rechtslage in krasser Weise; nicht vertretbare Rechtsansicht); Ausländerrecht (Duldung; Abschiebung; Abschiebungshindernis; fehlender Identitätsnachweis; willkürliche Verwaltungspraxis); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen des AuslG § 92 Abs 1 Nr 1, wenn tatsächliche Gründe der Ausreise entgegenstehen, im Hinblick auf das Willkürverbot

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Ausländers zur Ausreise bei Fehlen einer Aufenthaltsgenehmigung und Duldung - Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung eines Ausländers - Willkürlichkeit eines Richterspruchs - Herbeiführen einer faktischen Unmöglichkeit einer Ausreise

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; AuslG § 55; GG Art. 3 Abs. 1
    D (A), Straftat, Duldung, Anspruch, unerlaubter Aufenthalt, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Syrer, Passlosigkeit, Passpflicht, Gleichheitsgrundsatz, Willkür, Willkürverbot, Verschulden, Ausländerbehörde, Mitwirkungspflichten

  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Bestrafung wegen unterbliebener Ausreise bei Vorliegen der Duldungsvoraussetzungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

Besprechungen u.ä. (2)

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Entwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 72
  • NVwZ 2003, 1250
  • NStZ 2003, 488
  • StV 2003, 553
  • DVBl 2003, 662
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 18.08.2000 - 1 Ws 106/00

    Möglichkeit der Abschiebehaft lässt Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02
    Dies gelte jedenfalls - wie schon das Oberlandesgericht Frankfurt (NStZ-RR 2001, S. 57, 59) festgestellt habe - dann, wenn der Ausländer mit einem gefälschten Pass eingereist und seine Papiere - wie der Beschwerdeführer - in der Heimat zurückgelassen habe, um seine Identität zu verschleiern.

    Auch kann sich das Bayerische Oberste Landesgericht auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt berufen, die im Anschluss an die von dem Beschwerdeführer für seine Ansicht angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 111, 62 ff.) getroffen worden ist und gleichwohl an der Annahme einer Strafbarkeit nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG festgehalten hat (vgl. NStZ-RR 2001, S. 57; ebenso KG, NStZ-RR 2002, S. 220).

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02
    Schon dann, wenn sich herausstellt, dass die Abschiebung nicht ohne Verzögerung geführt werden kann oder der Zeitpunkt der Abschiebung ungewiss bleibt, ist - unabhängig von einem Antrag des Ausländers - als "gesetzlich vorgeschriebene förmliche Reaktion auf ein Vollstreckungshindernis" eine Duldung zu erteilen (vgl. BVerwGE 105, 232 ).

    Die Systematik des Ausländergesetzes lässt - wie das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich festhält - grundsätzlich keinen Raum für einen derartig ungeregelten Aufenthalt (vgl. BVerwGE 105, 232 ), der den Zeitpunkt der Duldungserteilung - wie der zu Grunde liegende Fall zeigt, in dem die Ausländerbehörden den Sechs-Monats-Zeitraum sogar überschritten und eine Duldung erst nach fast neun Monaten erteilt haben - ins Belieben der Behörden stellt.

  • BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99

    Duldungsanspruch bei ungeklärter Identität eines Ausländers

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02
    Auch kann sich das Bayerische Oberste Landesgericht auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt berufen, die im Anschluss an die von dem Beschwerdeführer für seine Ansicht angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 111, 62 ff.) getroffen worden ist und gleichwohl an der Annahme einer Strafbarkeit nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG festgehalten hat (vgl. NStZ-RR 2001, S. 57; ebenso KG, NStZ-RR 2002, S. 220).

    Da der Ausländer auch zu dulden ist, wenn er die Entstehung des Hindernisses (z.B. durch Mitführen gefälschter Papiere bei der Einreise) oder dessen nicht rechtzeitige Beseitigung (etwa durch unterlassene Mitwirkung bei der Beschaffung notwendiger Identitätspapiere) zu vertreten hat (vgl. BVerwGE 111, 62 ), ist keine Konstellation vorstellbar, in der der Ausländer nicht einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hätte.

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02
    Insofern dient § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nicht der Strafbewehrung eines Verwaltungsakts und bindet den Strafrichter nicht an die unterlassene oder verspätet getroffene Entscheidung einer Verwaltungsbehörde (vgl. BVerfGE 80, 244 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei der Verwerfung einer strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02
    Willkürlich ist ein Richterspruch dann, wenn er unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 59, 98 ; 69, 248 ; 74, 102 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02
    Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02
    Willkürlich ist ein Richterspruch dann, wenn er unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 59, 98 ; 69, 248 ; 74, 102 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02
    Willkürlich ist ein Richterspruch dann, wenn er unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 59, 98 ; 69, 248 ; 74, 102 ; stRspr).
  • KG, 23.09.2001 - Ss 198/01

    Strafbarkeit der Nichtbeachtung einer Ausweisungsverfügung

    Auszug aus BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02
    Auch kann sich das Bayerische Oberste Landesgericht auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt berufen, die im Anschluss an die von dem Beschwerdeführer für seine Ansicht angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 111, 62 ff.) getroffen worden ist und gleichwohl an der Annahme einer Strafbarkeit nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG festgehalten hat (vgl. NStZ-RR 2001, S. 57; ebenso KG, NStZ-RR 2002, S. 220).
  • BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19

    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten

    Dies gilt auch für einen unerlaubten Aufenthalt nach endgültigem Scheitern des Rückführungsverfahrens (vgl. Kleinlein, aaO), sofern nicht andere Gründe wie insbesondere der Anspruch auf Duldungserteilung bei den Behörden bekanntem Aufenthalt (vgl. BVerfG, NStZ 2003, 488 mit Anm. Mosbacher) dem entgegenstehen.
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Die Frage eines die Erfüllung des Tatbestands ausschließenden hypothetischen Duldungsanspruchs (hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2003, 488, 489) stellt sich mithin nicht (BGHR AuslG § 92 Unerlaubter Aufenthalt 4 m.w.N.).
  • OLG München, 03.05.2018 - 4 OLG 13 Ss 54/18

    Unerlaubter Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel - Revision der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die Strafgerichte selbständig zu überprüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung im Tatzeitraum gegeben waren (BVerfG Beschluss vom 6. März 2003, 2 BvR 397/02, zitiert über juris Rn. 41).

    Denn ansonsten würde es dem freien Ermessen der Ausländerbehörden (durch Erteilung oder Nichterteilung einer Duldung) überlassen bleiben, ob und in welchem Umfang sich ein Ausländer strafbar macht, was eine widersprüchliche Verwaltungspraxis nach sich ziehen würde (BVerfG Beschluss vom 6. März 2003, 2 BvR 397/02 zitiert über juris Rn. 37, 38, 39).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.03.2002 - 2 BvR 397/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23469
BVerfG, 21.03.2002 - 2 BvR 397/02 (https://dejure.org/2002,23469)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.2002 - 2 BvR 397/02 (https://dejure.org/2002,23469)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 2002 - 2 BvR 397/02 (https://dejure.org/2002,23469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2002 - 2 BvR 397/02
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]).

    Das Bundesverfassungsgericht muss vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]).

  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen -

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2002 - 2 BvR 397/02
    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, nicht wieder gut zu machenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 [180]), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.07.2003 - 2 BvR 397/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,30656
BVerfG, 04.07.2003 - 2 BvR 397/02 (https://dejure.org/2003,30656)
BVerfG, Entscheidung vom 04.07.2003 - 2 BvR 397/02 (https://dejure.org/2003,30656)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juli 2003 - 2 BvR 397/02 (https://dejure.org/2003,30656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverfassungsgericht

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren und im Verfahren auf Erlaß einer eA

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.09.2002 - 2 BvR 397/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30422
BVerfG, 11.09.2002 - 2 BvR 397/02 (https://dejure.org/2002,30422)
BVerfG, Entscheidung vom 11.09.2002 - 2 BvR 397/02 (https://dejure.org/2002,30422)
BVerfG, Entscheidung vom 11. September 2002 - 2 BvR 397/02 (https://dejure.org/2002,30422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverfassungsgericht

    Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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