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   BVerfG, 25.02.1999 - 2 BvR 397/94   

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https://dejure.org/1999,2470
BVerfG, 25.02.1999 - 2 BvR 397/94 (https://dejure.org/1999,2470)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.1999 - 2 BvR 397/94 (https://dejure.org/1999,2470)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 2 BvR 397/94 (https://dejure.org/1999,2470)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Staatlich anerkannte Ersatzschule - Gemeinnütziger Verein - Personalkosten - Beihilfeaufwendungen - Steuerfreiheit der Eigenanteile - Gleichheitsgebot

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 3 Nr. 11; ; EStG § 33; ; EStG § 42d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Steuerfreiheit für Eigenanteile an den Beihilfeleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Lehrer) - Beihilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3479
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1999 - 2 BvR 397/94
    Eine solche existentielle Betroffenheit eines Beschwerdeführers kann sich vor allem aus dem Gegenstand der angegriffenen Entscheidung oder seiner aus ihr folgenden Belastung ergeben (vgl. BVerfGE 90, 22 ; Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 1997, NJW 1998, S. 443).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1999 - 2 BvR 397/94
    Eine solche existentielle Betroffenheit eines Beschwerdeführers kann sich vor allem aus dem Gegenstand der angegriffenen Entscheidung oder seiner aus ihr folgenden Belastung ergeben (vgl. BVerfGE 90, 22 ; Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 1997, NJW 1998, S. 443).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1999 - 2 BvR 397/94
    Die im Kern aufgeworfene Frage der Auslegung und Anwendung von Gesetzen (hier: der Begriff "öffentliche Mittel" in § 3 Nr. 11 EStG) ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 96, 68 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1999 - 2 BvR 397/94
    Die unterschiedliche steuerliche Behandlung der Beihilfezahlungen aus öffentlichen Kassen und vergleichbarer Zahlungen aus privaten Kassen ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfGE 83, 395 ff.).
  • BFH, 29.11.1993 - VI R 37/93
    Auszug aus BVerfG, 25.02.1999 - 2 BvR 397/94
    a) den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 29. November 1993 - VI R 37/93 -,.
  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1999 - 2 BvR 397/94
    Die im Kern aufgeworfene Frage der Auslegung und Anwendung von Gesetzen (hier: der Begriff "öffentliche Mittel" in § 3 Nr. 11 EStG) ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 96, 68 ; stRspr).
  • BAG, 09.12.1976 - 3 AZR 371/75

    Berlinzulage - Bezahlung überhöhter Beträge - Ausgleich vom begünstigten

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1999 - 2 BvR 397/94
    Insofern hat der Beschwerdeführer, da den Arbeitnehmer im Ergebnis - außer bei einer Nettolohnvereinbarung - die Lohnsteuerlast trifft (vgl. nur: Drenseck in: Ludwig Schmidt, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl., 1997, Rn. 64 zu § 42d EStG), grundsätzlich einen diesbezüglichen Rückgriffsanspruch gegen den Arbeitnehmer (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 18. Mai 1972, BStBl II S. 816; Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 9. Dezember 1976, NJW 1977, S. 862; Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Lfg.
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    b) Zum anderen ist nicht ersichtlich und von der Beschwerdeführerin auch nicht dargelegt (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG; vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 u.a. -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1999 - 2 BvR 397/94 -, NJW 1999, S. 3479 ), dass die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt wäre (vgl. § 93a Abs. 2 lit. b BVerfGG).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Die Begründungspflicht erstreckt sich dabei auch auf die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 1997 - 1 BvR 359/97 -, NJW 1997, S. 1693 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1999 - 2 BvR 397/97 -, NJW 1999, S. 3479 ; Scheffczyk, in: Beck´scher Online-Kommentar BVerfGG, 6. Edition, § 92 Rn. 39 ).
  • BFH, 18.05.2004 - VI R 128/99

    Beihilfe in Krankheitsfällen aus öffentlichen Mitteln

    Die nach der Herkunft der Mittel differenzierende steuerliche Behandlung der Beihilfeleistungen ist verfassungsgemäß (Beschluss des BVerfG vom 25. Februar 1999 2 BvR 397/94, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1999, 574, mit dem die Verfassungsbeschwerde gegen den BFH-Beschluss vom 29. November 1993 VI R 37/93 nicht zur Entscheidung angenommen wurde).
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