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   BVerfG, 27.02.2006 - 2 BvR 413/06   

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https://dejure.org/2006,5241
BVerfG, 27.02.2006 - 2 BvR 413/06 (https://dejure.org/2006,5241)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.2006 - 2 BvR 413/06 (https://dejure.org/2006,5241)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 2006 - 2 BvR 413/06 (https://dejure.org/2006,5241)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 5 GG; Art. 6 EMRK; Art. 10 EMRK; § 138 Abs. 2 StPO; § 43 a BRAO
    Allgemeine Handlungsfreiheit; Rechtsstaatsprinzip; Recht auf effektive Verteidigung (kein bindender Anspruch auf Beiordnung anderer Personen i.S.d. § 138 Abs. 2 StPO als Rechtsbeistand; pflichtgemäßes Ermessen; Pflicht zur Sachlichkeit); Nichtannahmebeschluss

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Versagung der Zulassung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Wahlverteidigers (§ 138 Abs 2 StPO) - keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Strafverfahren (Art 2 Abs 1, 20 Abs 3 GG) bei willkürfreier Ermessensausübung durch das Fachgericht

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Beschuldigten auf Beiordnung eines von ihm bezeichneten Rechtsbeistands; Bindender Anspruch des Beschuldigten, von einer Person, die nicht zugelassener Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule mit Befähigung zum Richteramt ist, verteidigt ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 138 Abs. 2; ; BRAO § 43 a; ; BRAO § 43 a Abs. 3 Satz 1; ; BRAO § 43 a Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1503
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2006 - 2 BvR 413/06
    Der Beschuldigte hat jedoch keinen bindenden Anspruch auf Beiordnung eines von ihm bezeichneten Rechtsbeistands (vgl. BVerfGE 9, 36 ; 39, 238 ).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2006 - 2 BvR 413/06
    Das Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Anwalt seiner Wahl und seines Vertrauens verteidigen zu lassen, ist durch Artikel 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verbürgt (vgl. BVerfGE 110, 226 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2006 - 2 BvR 413/06
    Der Beschuldigte hat jedoch keinen bindenden Anspruch auf Beiordnung eines von ihm bezeichneten Rechtsbeistands (vgl. BVerfGE 9, 36 ; 39, 238 ).
  • OLG Karlsruhe, 16.01.2017 - 2 Ws 371/16

    Strafverfahren: Ablehnung der Genehmigung einer Verteidigung eines Angeklagten

    Das Beschwerdegericht darf die angefochtene Entscheidung nur auf Ermessensfehler überprüfen (OLG Stuttgart StV 2016, 139; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 179; OLG Hamm NStZ 2007, 238; enger: OLG Karlsruhe [1. Strafsenat] NStZ 1987, 424; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 138 Rn. 13 und 23; vgl. auch BVerfG NJW 2006, 1503).
  • AG Köln, 16.09.2019 - 816 OWi 123/19
    Dieses Recht des Betroffenen ist geschützt durch Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, so unter anderem Beschluss vom 27.02.2006 (Az. 2 BvR 413/06 m.W.N.).
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