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   BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99   

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BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99 (https://dejure.org/1999,1505)
BVerfG, Entscheidung vom 09.03.1999 - 2 BvR 420/99 (https://dejure.org/1999,1505)
BVerfG, Entscheidung vom 09. März 1999 - 2 BvR 420/99 (https://dejure.org/1999,1505)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Rückführung der Kinder an den ursprünglichen gewöhnlichen Aufenthalt aufgrund des Haager Kindesentführungsübereinkommens verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Vorrang des Kindeswohls vor Elterninteressen

  • Wolters Kluwer

    Haager Übereinkommen - Internationale Kindesentführung - Herausgabe von Kindern - Elterliches Erziehungsrecht

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer die Rückführung von Kindern nach dem HKiEntÜ stattgebenden Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Haager Kindesentführungsübereinkommen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Haager Kindesentführungsübereinkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2173
  • FamRZ 1999, 641
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99
    Im Gegensatz zu dem vom Bundesverfassungsgericht am 29. Oktober 1998 - 2 BvR 1206/98 - entschiedenen Fall lägen keine widerstreitenden Rückführungsanträge vor.

    Die hier aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen des Haager Kindesentführungsübereinkommens sind seit der Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1998 - 2 BvR 1206/98 - (EuGRZ 1998, S. 612) geklärt.

    Das Haager Kindesentführungsübereinkommen gewährleistet die Beachtung des Kindeswohls im Zusammenspiel von Rückführung als Regelfall und Ausnahmen nach Art. 13 und Art. 20 HKiEntÜ (BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 29. Oktober 1998 - 2 BvR 1206/98 -, EuGRZ 1998, S. 612 ).

    Damit liegen - anders als in dem in den Verfassungsbeschwerden herangezogenen Verfahren 2 BvR 1206/98 - keine gegenläufigen Rückführungsanträge vor, die ein Hin- und Herschieben der Kinder aufgrund staatlicher Anordnungen zur Folge haben könnten.

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99
    Es fehlt an der für die Auslieferung kennzeichnenden Verbringung in die Hoheitsgewalt eines anderen Staates auf dessen Ersuchen; die Kinder werden lediglich - vorläufig - auf Wunsch eines Elternteils dessen Obhut unterstellt (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 15. August 1996 - 2 BvR 1075/96 -, NJW 1996, S. 3145).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99
    Die zur Überprüfung der Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte entwickelten Maßstäbe gelten in gleicher Weise für das Völkervertragsrecht (vgl. BVerfGE 94, 315 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99
    Bei einer Interessenkollision zwischen Eltern und Kind ist das Kindeswohl der bestimmende Maßstab (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 56, 363 ; 68, 176 ; 75, 201 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99
    Die zur Überprüfung der Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte entwickelten Maßstäbe gelten in gleicher Weise für das Völkervertragsrecht (vgl. BVerfGE 94, 315 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99
    Bei einer Interessenkollision zwischen Eltern und Kind ist das Kindeswohl der bestimmende Maßstab (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 56, 363 ; 68, 176 ; 75, 201 ).
  • OLG Hamm, 02.03.1999 - 7 UF 43/99
    Auszug aus BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99
    a) den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. März 1999 - 7 UF 43/99 -,.
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99
    Die zur Überprüfung der Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte entwickelten Maßstäbe gelten in gleicher Weise für das Völkervertragsrecht (vgl. BVerfGE 94, 315 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99
    Bei einer Interessenkollision zwischen Eltern und Kind ist das Kindeswohl der bestimmende Maßstab (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 56, 363 ; 68, 176 ; 75, 201 ).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99
    Bei einer Interessenkollision zwischen Eltern und Kind ist das Kindeswohl der bestimmende Maßstab (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 56, 363 ; 68, 176 ; 75, 201 ).
  • OLG Schleswig, 16.06.2016 - 10 UF 197/15

    Paritätisches Wechselmodell; Kindeswohl

    Kollidieren Kindesinteresse und Elterninteressen, kommt denen des Kindes der Vorrang zu, da oberster Maßstab der Prüfung das Kindeswohl ist (BVerfG FamRZ 1999, 641 ; BVerfGE 2009, 1389).
  • OLG Braunschweig, 22.07.2022 - 1 UF 180/20

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge von Eltern; Übertragung einer

    Das Familiengericht muss sich dabei unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte von Eltern und Kindern bemühen, wobei bei kollidierenden Interessen die des Kindes Vorrang haben (BVerfG FamRZ 1999, 641, Rn. 22; BGH FamRZ 2008, 592, Rn. 15 m.w.N.).Die erforderliche Abwägung hat sich daher stets zunächst am Kindeswohl zu orientieren und erst nachrangig an dem elterlichen Verhalten oder den Kompetenzen der Eltern.
  • AG Hamm, 13.06.2016 - 3 F 89/16

    Schwerwiegende Gefahren im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention

    Der Ausnahmetatbestand des Artikel 13 HKÜ ist deswegen restriktiv auszulegen (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1996, 1267; FamRZ 1999, 885; FamRZ 1999, 641).

    Die Gefahr muss sich also als besonders erheblich, konkret und aktuell darstellen (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1999, 641).

    Die mit der Trennung des Kindes von dem entführenden Elternteil verbundenen Beeinträchtigungen des Kindeswohls können meist dadurch vermieden werden, dass der entführende Elternteil gemeinsam mit dem Kind zurückkehrt (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1999, 641, OLG Koblenz FamRZ 1993, 97, OLG Hamm vom 21.08.1998, 5 UF 300/98 - juris, OLG Düsseldorf vom 02.02.2011, 1 UF 110/10 - juris).

  • OLG Köln, 30.10.2017 - 21 UF 97/17

    Begriff des widerrechtlichen Verbringens eines Kindes i.S. von Art. 12 HKÜ

    Das Übereinkommen enthält grundsätzlich die Vermutung, dass eine sofortige Rückführung an den bisherigen Aufenthaltsort dem Kindeswohl am besten entspricht, weil dadurch die Kontinuität der Lebensbedingungen erhalten bleibt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. März 1999, - 2 BvR 420/99 -, juris).

    Hierbei rechtfertigt nicht schon jede Härte eine Anwendung der Ausnahmeklausel; vielmehr stehen nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls, die sich als besonders erheblich, konkret und aktuell darstellen, einer Rückführung entgegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. März 1999, - 2 BvR 420/99 -, juris).

    Er muss dabei auch persönliche Nachteile, bis hin zu einer Strafverfolgung, in Kauf nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. März 1999, - 2 BvR 420/99 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. November 2000, - 5 UF 112/00 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. April 1997, - 11 UF 65/97 -, juris).

  • AG Hamm, 08.07.2020 - 3 F 26/20

    Gewöhnlicher Aufenthalt

    Der Ausnahmetatbestand des Artikel 13 HKÜ ist deswegen restriktiv auszulegen (BVerfG FamRZ 1996, 1267; FamRZ 1999, 885; FamRZ 1999, 641).

    Die Gefahr muss sich also als besonders erheblich, konkret und aktuell darstellen (BVerfG FamRZ 1999, 641).

    Die mit der Trennung des Kindes von dem entführenden Elternteil verbundenen Beeinträchtigungen des Kindeswohls können meist dadurch vermieden werden, dass der entführende Elternteil gemeinsam mit dem Kind zurückkehrt (BVerG FamRZ 1999, 641, OLG Koblenz FamRZ 1993, 97, OLG Hamm vom 21.08.1998, 5 UF 300/98 - juris, OLG Düsseldorf vom 02.02.2011, 1 UF 110/10 - juris).

  • OLG Schleswig, 22.05.2019 - 15 UF 63/19

    Anordnung der Rückführung zweier durch die Kindesmutter gegen den Willen des

    Bis dahin kann die Kindesmutter durch ihre Rückkehr mit den Kindern nach Polen verhindern, dass die Kinder von ihr als wichtiger Bezugsperson getrennt werden (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. März 1999 - 2 BvR 420/99, FamRZ 1999, 641 - juris Rn. 24).

    Der Kindesmutter ist es auch zuzumuten, sich in Polen notfalls um gerichtlichen Schutz vor den von ihr behaupteten Verfolgungen seitens des Kindesvaters zu bemühen (vgl. zu allem BVerfG, Beschluss vom 9. März 1999, aaO - juris Rn. 28).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2008 - 1 UF 18/08

    Zu den Voraussetzungen einer Rückführung von Kindern nach dem Haager

    Vielmehr können sich nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen, die über die mit einer Rückführung gewöhnlich einhergehenden Schwierigkeiten hinausgehen, ausnahmsweise durchsetzen (BVerfG a.a.O. sowie FamRZ 1999, 641, 642).

    Die mit einer Trennung des Kindes vom entführenden Elternteil verbundenen Nachteile können nämlich dadurch vermieden werden, dass der entführende Elternteil gemeinsam mit dem Kind zurückkehrt (BVerfG FamRZ 1999, 641, 642).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 31/00

    Kindesentführung - Abänderung einer rechtskräftigen Rückführungsentscheidung -

    Für die nachträgliche Abänderbarkeit in einem solchen - nur in engen Grenzen anzuerkennenden - Ausnahmefall spricht, daß derart schwerwiegende Umstände, wären sie vor Erlaß der Rückführungsentscheidung eingetreten und bekannt geworden, gem. § 13 Abs. 1 b HKiEntO hätten berücksichtigt und damit die Rückgabe des Kindes hätte abgelehnt werden müssen (vgl. zu § 13 Abs. 1 b HKiEntO etwa BVerfG FamRZ 1999, 85, 87; FamRZ 1999, 641, 642; OLG Hamm FamRZ 2000, 370, 371; OLG Bamberg FamRZ 2000, 371, 372).

    (...) Soweit die Kindesmutter Repressalien seitens des Kindesvaters bzw. seiner Familie befürchtet, könnte sie ggf. Schutz bei den südafrikanischen Behörden suchen (vgl. hierzu etwa auch BVerfG FamRZ 1999, 641, 642).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 33/00

    Kindesentführung - Abänderung einer rechtskräftigen Rückführungsentscheidung -

    Für die nachträgliche Abänderbarkeit in einem solchen - nur in engen Grenzen anzuerkennenden - Ausnahmefall spricht, daß derart schwerwiegende Umstände, wären sie vor Erlaß der Rückführungsentscheidung eingetreten und bekannt geworden, gem. § 13 Abs. 1 b HKiEntO hätten berücksichtigt und damit die Rückgabe des Kindes hätte abgelehnt werden müssen (vgl. zu § 13 Abs. 1 b HKiEntO etwa BVerfG FamRZ 1999, 85, 87; FamRZ 1999, 641, 642; OLG Hamm FamRZ 2000, 370, 371; OLG Bamberg FamRZ 2000, 371, 372).

    (...) Soweit die Kindesmutter Repressalien seitens des Kindesvaters bzw. seiner Familie befürchtet, könnte sie ggf. Schutz bei den südafrikanischen Behörden suchen (vgl. hierzu etwa auch BVerfG FamRZ 1999, 641, 642).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 38/00

    Kindesentführung - Abänderung einer rechtskräftigen Rückführungsentscheidung -

    Für die nachträgliche Abänderbarkeit in einem solchen - nur in engen Grenzen anzuerkennenden - Ausnahmefall spricht, daß derart schwerwiegende Umstände, wären sie vor Erlaß der Rückführungsentscheidung eingetreten und bekannt geworden, gem. § 13 Abs. 1 b HKiEntO hätten berücksichtigt und damit die Rückgabe des Kindes hätte abgelehnt werden müssen (vgl. zu § 13 Abs. 1 b HKiEntO etwa BVerfG FamRZ 1999, 85, 87; FamRZ 1999, 641, 642; OLG Hamm FamRZ 2000, 370, 371; OLG Bamberg FamRZ 2000, 371, 372).

    (...) Soweit die Kindesmutter Repressalien seitens des Kindesvaters bzw. seiner Familie befürchtet, könnte sie ggf. Schutz bei den südafrikanischen Behörden suchen (vgl. hierzu etwa auch BVerfG FamRZ 1999, 641, 642).

  • OLG Celle, 27.02.2006 - 17 UF 130/05

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kleinkindes in die USA nach dem Haager

  • OLG Braunschweig, 06.03.2018 - 1 WF 33/18

    Voraussetzungen der Aussetzung eines Sorgerechtsverfahrens

  • OLG Schleswig, 03.02.2005 - 12 UF 20/05

    Rückführung einer Siebenjährigen nach Australien

  • OLG Schleswig, 08.03.2021 - 15 UF 31/21

    Verfahren gem. Haager Kindesentführungsabkommen: Fristgerechte Begründung der

  • OLG Dresden, 17.01.2023 - 21 UF 752/22

    Zulässigkeit der Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ in ein anderes Land als

  • OLG Hamm, 08.06.1999 - 7 UF 199/99

    Rechtliche Ausgestaltung des elterlichen Sorgerechts für uneheliche Kinder nicht

  • OLG Bamberg, 09.06.1999 - 7 UF 39/99

    Antrag die Herausgabe eines Kindes zur Rückführung in die USA; Verletzung des

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