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   BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63   

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BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63 (https://dejure.org/1966,26)
BVerfG, Entscheidung vom 11.01.1966 - 2 BvR 424/63 (https://dejure.org/1966,26)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 1966 - 2 BvR 424/63 (https://dejure.org/1966,26)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 354
  • MDR 1966, 568
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63
    a) der in Art. 3 Abs. 1 GG statuierte Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn der Gesetzgeber es versäumt, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfGE 1, 264 [275]; 4, 7 [18]; 4, 352 [357]; 9, 201 [206]; 11, 105 [123]; 11, 245 [253]).

    Dem Gesetzgeber bleibt bei der Ordnung der Lebensverhältnisse ein weiter Spielraum für die Betätigung seines Ermessens (BVerfGE 3, 58 [135]; 9, 201 8206]).

    Es ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, zu prüfen, ob er jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, sondern lediglich, ob jene äußersten Grenzen gewahrt sind (BVerfGE 9, 201 [206]).

  • BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61

    Verfassungswidrigkeit der Bestimmung von Durchschnittswerten als

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63
    Danach fehlt es jedenfalls "dann an der nötigen Beschränkung, wenn die Ermächtigung so unbestimmt ist, daß nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können" (BVerfGE 1, 14 [60]; vgl. auch BVerfGE 2, 307 [334]; 7, 267 [274 f.]; 10, 251 [258]; 15, 153 [160]; 18, 52 [63]).

    Der Gesetzgeber hat also selbst die Entscheidung zu treffen, daß bestimmte Fragen geregelt werden sollen; er muß die Grenzen einer solchen Regelung festsetzen und angeben, welchem Ziel sie dienen soll (BVerfGE 2, 307 [334]; 5, 71 [76]; 15, 153 [160]).

    Auch die Entstehungsgeschichte kann - vor allem zur Bestätigung des Ergebnisses der Auslegung - herangezogen werden" (BVerfGE 8, 274 [307]; vgl. auch BVerfGE 15, 153 [160 f.]; 19, 17).

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63
    Danach fehlt es jedenfalls "dann an der nötigen Beschränkung, wenn die Ermächtigung so unbestimmt ist, daß nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können" (BVerfGE 1, 14 [60]; vgl. auch BVerfGE 2, 307 [334]; 7, 267 [274 f.]; 10, 251 [258]; 15, 153 [160]; 18, 52 [63]).

    Der Gesetzgeber hat also selbst die Entscheidung zu treffen, daß bestimmte Fragen geregelt werden sollen; er muß die Grenzen einer solchen Regelung festsetzen und angeben, welchem Ziel sie dienen soll (BVerfGE 2, 307 [334]; 5, 71 [76]; 15, 153 [160]).

    Das Gesetz muß mithin selbst schon etwas bedacht und etwas gewollt haben (BVerfGE 2, 307 [334]; 7, 282 [304]) und dem Verordnungsgeber ein "Programm" setzen, das durch die Verordnung erreicht werden soll (BVerfGE 5, 71 [77]; 8, 274 [307]).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63
    Das Vorbringen der Beschwerdeführerin in diesem Punkt mag deshalb als Anregung an das Bundesverfassungsgericht behandelt werden, von Amts wegen zu prüfen, ob die beanstandete Norm auch wegen eines anderen nicht in § 90 Abs. 1 BVerfGG aufgeführten Verstoßes gegen das Grundgesetz nichtig ist (BVerfGE 3, 58 [74]).

    Dem Gesetzgeber bleibt bei der Ordnung der Lebensverhältnisse ein weiter Spielraum für die Betätigung seines Ermessens (BVerfGE 3, 58 [135]; 9, 201 8206]).

  • BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63
    Auch die Entstehungsgeschichte kann - vor allem zur Bestätigung des Ergebnisses der Auslegung - herangezogen werden" (BVerfGE 8, 274 [307]; vgl. auch BVerfGE 15, 153 [160 f.]; 19, 17).

    Er kann nur solche Vorschriften erlassen, die sich aus dem in § 267 Abs. 2 LAG objektivierten Willen des Gesetzgebers nach den allgemeinen Auslegungsregeln ableiten lassen (vgl. BVerfGE 19, 17 ).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63
    Das Gesetz muß mithin selbst schon etwas bedacht und etwas gewollt haben (BVerfGE 2, 307 [334]; 7, 282 [304]) und dem Verordnungsgeber ein "Programm" setzen, das durch die Verordnung erreicht werden soll (BVerfGE 5, 71 [77]; 8, 274 [307]).

    Auch die Entstehungsgeschichte kann - vor allem zur Bestätigung des Ergebnisses der Auslegung - herangezogen werden" (BVerfGE 8, 274 [307]; vgl. auch BVerfGE 15, 153 [160 f.]; 19, 17).

  • BVerfG, 11.02.1958 - 2 BvL 21/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1951

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63
    Danach fehlt es jedenfalls "dann an der nötigen Beschränkung, wenn die Ermächtigung so unbestimmt ist, daß nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können" (BVerfGE 1, 14 [60]; vgl. auch BVerfGE 2, 307 [334]; 7, 267 [274 f.]; 10, 251 [258]; 15, 153 [160]; 18, 52 [63]).

    Die Ermächtigung des § 267 Abs. 3 LAG ist deshalb dahin zu verstehen, daß der Verordnunggeber die gesetzlichen Berechnungs- und Abgrenzungsvorschriften "verdeutlichen" solle (vgl. BVerfGE 7, 267 [274]).

  • BVerwG, 22.09.1960 - III C 270.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63
    Das habe der beschließende Senat ebenso wie der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt zum Ausdruck gebracht (vgl. Urteil vom 22. September 1960 - BVerwG III C 270.59 - (ZLA 1961 S. 203) und Beschluß vom 9. Februar 1962 BVerwG IV B 146.60 (IFLA 1963 S. 30).

    Daß gegen diese Fassung der Ermächtigung in § 267 Abs. 3 LAG keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden, habe auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. September 1960 (BVerwG III C 270.59) und in seinem Beschluß zur vorliegenden Sache vom 22. Juli 1963 (BVerwG III B 137.62) zum Ausdruck gebracht.

  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvL 54/55

    Verordnungsermächtigung

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63
    Der Gesetzgeber hat also selbst die Entscheidung zu treffen, daß bestimmte Fragen geregelt werden sollen; er muß die Grenzen einer solchen Regelung festsetzen und angeben, welchem Ziel sie dienen soll (BVerfGE 2, 307 [334]; 5, 71 [76]; 15, 153 [160]).

    Das Gesetz muß mithin selbst schon etwas bedacht und etwas gewollt haben (BVerfGE 2, 307 [334]; 7, 282 [304]) und dem Verordnungsgeber ein "Programm" setzen, das durch die Verordnung erreicht werden soll (BVerfGE 5, 71 [77]; 8, 274 [307]).

  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63
    a) der in Art. 3 Abs. 1 GG statuierte Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn der Gesetzgeber es versäumt, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfGE 1, 264 [275]; 4, 7 [18]; 4, 352 [357]; 9, 201 [206]; 11, 105 [123]; 11, 245 [253]).
  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Verfassungsmäßigkeit eines besonderen Ehrenschutzes für Politiker

  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

  • BVerwG, 22.07.1963 - III B 137.62
  • BFH, 18.09.1952 - IV 70/49 U

    Einordnung vererblicher Renten als Einkünfte - Wirtschaftlicher Einkommensbegriff

  • BVerfG, 15.12.1959 - 2 BvL 73/58

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Ermächtigung zum Erlaß von Rehtsverordnungen -

  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

  • BVerwG, 18.09.1958 - III C 269.57

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerwG, 09.02.1962 - IV B 146.60

    Anrechnung von Rentenleistungen und sonstigen Einkünften auf die Unterhaltshilfe

  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Während die - erst ex post zu bestimmenden - Wirkungen eines Gesetzes aus seinen Rechtsfolgen hervorgehen (vgl. Scholz, in: Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz - Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, Bd. II, 1976, S. 252 ; Rengeling, in: Isensee/Kirchhof, HStR VI, 3. Aufl. 2008, § 135 Rn. 45; vgl. auch Heintzen, in: Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar, Art. 70 Rn. 200 ), ergibt sich der Normzweck regelmäßig aus dem - durch Auslegung zu ermittelnden - objektivierten Willen des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 8, 274 ; 11, 126 ; 19, 354 ; 24, 1 ; 48, 246 ; 105, 135 ; 133, 168 ; 144, 20 ; 150, 244 ).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Eine Ermächtigung darf daher nicht so unbestimmt sein, dass nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (BVerfGE 7, 282 ; 19, 354 ; 55, 207 ).
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

    Zur Klärung von Zweck, Inhalt und Ausmaß der Ermächtigung können - wie auch sonst bei der Auslegung von Normen - neben dem Wortlaut die Entstehungsgeschichte, der Sinnzusammenhang und das Ziel der gesetzlichen Regelung berücksichtigt werden (BVerfGE 19, 354, 361 f) .
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