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   BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 426/00   

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https://dejure.org/2000,3623
BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 426/00 (https://dejure.org/2000,3623)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2000 - 2 BvR 426/00 (https://dejure.org/2000,3623)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2000 - 2 BvR 426/00 (https://dejure.org/2000,3623)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Begründung - Auflage - Ausländer - Erwerbstätigkeit - Willkür - Strafbarkeit - Straftat

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 92 Abs. 1 Nr. 3; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; AuslG § 14 Abs. 2; ; AuslG § 14 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 14 Abs. 2, § 92 Abs. 1 Nr. 3
    Bestimmtheit einer ausländerrechtlichen Auflage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen verbotener Erwerbstätigkeit

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen verbotener Erwerbstätigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88

    Illegale Einschleusung ausländischer Frauen

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 426/00
    Die den fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegende Auffassung, die Beschwerdeführerin habe mit ihrer Betätigung als Prostituierte dem als Auflage mit der Aufenthaltsgenehmigung verbundenen strafbewehrten Verbot zuwider gehandelt, eine "Erwerbstätigkeit" auszuüben (vgl. aus der neueren Rechtsprechung - jeweils unter Rückgriff auf die in § 12 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 18. Dezember 1990 enthaltene Legaldefinition - insbesondere OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1998, S. 61-63 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ferner BGH, NJW 1990, S. 2207 f. und BGHSt 36, 124 ff.), überschreitet ersichtlich nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 1 StGB) zu wahrende Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ).
  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89

    Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 426/00
    Die den fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegende Auffassung, die Beschwerdeführerin habe mit ihrer Betätigung als Prostituierte dem als Auflage mit der Aufenthaltsgenehmigung verbundenen strafbewehrten Verbot zuwider gehandelt, eine "Erwerbstätigkeit" auszuüben (vgl. aus der neueren Rechtsprechung - jeweils unter Rückgriff auf die in § 12 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 18. Dezember 1990 enthaltene Legaldefinition - insbesondere OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1998, S. 61-63 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ferner BGH, NJW 1990, S. 2207 f. und BGHSt 36, 124 ff.), überschreitet ersichtlich nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 1 StGB) zu wahrende Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 426/00
    Die den fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegende Auffassung, die Beschwerdeführerin habe mit ihrer Betätigung als Prostituierte dem als Auflage mit der Aufenthaltsgenehmigung verbundenen strafbewehrten Verbot zuwider gehandelt, eine "Erwerbstätigkeit" auszuüben (vgl. aus der neueren Rechtsprechung - jeweils unter Rückgriff auf die in § 12 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 18. Dezember 1990 enthaltene Legaldefinition - insbesondere OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1998, S. 61-63 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ferner BGH, NJW 1990, S. 2207 f. und BGHSt 36, 124 ff.), überschreitet ersichtlich nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 1 StGB) zu wahrende Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ).
  • BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch eine strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 426/00
    Unter diesem Aspekt ist für eine Bestimmtheit der Strafvorschrift in erster Linie der erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes, also die Sicht des Bürgers maßgebend (vgl. BVerfG a.a.O.; zusammenfassend auch Kammerbeschluss vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 - = NJW 1998, S. 2589 f.).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 426/00
    Die den fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegende Auffassung, die Beschwerdeführerin habe mit ihrer Betätigung als Prostituierte dem als Auflage mit der Aufenthaltsgenehmigung verbundenen strafbewehrten Verbot zuwider gehandelt, eine "Erwerbstätigkeit" auszuüben (vgl. aus der neueren Rechtsprechung - jeweils unter Rückgriff auf die in § 12 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 18. Dezember 1990 enthaltene Legaldefinition - insbesondere OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1998, S. 61-63 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ferner BGH, NJW 1990, S. 2207 f. und BGHSt 36, 124 ff.), überschreitet ersichtlich nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 1 StGB) zu wahrende Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.1997 - 2 Ss 123/97

    Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare ausländerrechtliche Auflage;

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 426/00
    Die den fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegende Auffassung, die Beschwerdeführerin habe mit ihrer Betätigung als Prostituierte dem als Auflage mit der Aufenthaltsgenehmigung verbundenen strafbewehrten Verbot zuwider gehandelt, eine "Erwerbstätigkeit" auszuüben (vgl. aus der neueren Rechtsprechung - jeweils unter Rückgriff auf die in § 12 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 18. Dezember 1990 enthaltene Legaldefinition - insbesondere OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1998, S. 61-63 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ferner BGH, NJW 1990, S. 2207 f. und BGHSt 36, 124 ff.), überschreitet ersichtlich nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 1 StGB) zu wahrende Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ).
  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung

    Nur wenn sie als sogenannte Positivstaatler kein Visum gehabt hätten, würde sich ihr illegaler Aufenthalt aus der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit - etwa durch Prostitution (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 22. März 2000 - 2 BvR 426/00; BGH NJW 1990, 2207; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 61 f.) - direkt aus § 92 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 AuslG i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 12 DVAuslG ergeben (vgl. BayObLG NJW 2002, 1282 f.).
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