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   BVerfG, 10.03.2006 - 2 BvR 434/06   

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https://dejure.org/2006,2770
BVerfG, 10.03.2006 - 2 BvR 434/06 (https://dejure.org/2006,2770)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.2006 - 2 BvR 434/06 (https://dejure.org/2006,2770)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 2006 - 2 BvR 434/06 (https://dejure.org/2006,2770)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Auskunftsverlangen; Anfrage hinsichtlich des Wiedererwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit nach vormaliger Aufgabe zum Zwecke des Erwerbs der deutschen; Mehrfache Aufforderung zur Abgabe der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 3; MeldeG Art. 19
    Verfassungsbeschwerde, Türken, Einbürgerung, Wiedereinbürgerung, Auskünfte, Meldegesetz, Gleichheitsgrundsatz

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Behördliches Auskunftsverlangen über Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Auskunftsverlangen, Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, Wiedereinbürgerung türkischer

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    BVerfG, Auskunftsverlangen, Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, Wiedereinbürgerung türkischer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auskunftverlangen über Wiedererlangung der türkischen Staatsangehörigkeit erfolgreich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.3.2006)

    Befragung von Türken zu Doppelpass in Bayern war rechtens // Verfassungshüter lehnen Klage von eingebürgertem Türken ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 397
  • NVwZ 2006, 681
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2006 - 2 BvR 434/06
    Dieses Recht schützt die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 80, 367 sowie zuletzt Urteil des Zweiten Senats vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, Urteilsabdruck S. 34).

    Einschränkungen bedürfen allerdings einer gesetzlichen Grundlage und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen; vor allem dürfen sie nicht über das zum Schutz öffentlicher Interessen Unerlässliche hinausgehen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2006 - 2 BvR 434/06
    Dieses Recht schützt die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 80, 367 sowie zuletzt Urteil des Zweiten Senats vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, Urteilsabdruck S. 34).

    Einschränkungen bedürfen allerdings einer gesetzlichen Grundlage und müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen; vor allem dürfen sie nicht über das zum Schutz öffentlicher Interessen Unerlässliche hinausgehen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2006 - 2 BvR 434/06
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Grundrechte angezeigt, da sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2006 - 2 BvR 434/06
    Für ein verwaltungsrechtliches Zwangsgeld mit Beugecharakter gilt Art. 103 Abs. 2 GG nicht (vgl. BVerfGE 20, 323 ; Schmidt-Aßmann in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 103 Rn. 195).
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2006 - 2 BvR 434/06
    Soweit der Beschwerdeführer dabei auf Wahlen auf Landes- oder kommunaler Ebene abhebt (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG), fehlt es überdies an der Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 99, 1 ).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2006 - 2 BvR 434/06
    Dieses Recht schützt die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 80, 367 sowie zuletzt Urteil des Zweiten Senats vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, Urteilsabdruck S. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2005 - 8 B 721/05

    Melderechtliche Verpflichtung zur Auskunfterteilung über den Fortbestand der

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2006 - 2 BvR 434/06
    Die Darlegungen in den angegriffenen Entscheidungen, wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift vorliegen und insbesondere auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt ist (vgl. ebenso OVG NRW, Beschluss vom 29. April 2005 - 8 B 721/05 -, NJW 2005, S. 2940 f.), berücksichtigen die grundrechtlichen Belange des Beschwerdeführers in angemessener Weise und sind daher frei von verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • VGH Bayern, 30.01.2006 - 5 CS 05.3189
    Auszug aus BVerfG, 10.03.2006 - 2 BvR 434/06
    a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Januar 2006 - 5 CS 05.3189 -,.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2006 - 2 BvR 434/06
    Die angegriffenen Entscheidungen, mit denen dem Beschwerdeführer vorläufiger Rechtsschutz versagt wird, sind nach den geltenden Maßstäben für die verfassungsgerichtliche Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ) nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2006 - 2 BvR 434/06
    Dieses Recht schützt die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 80, 367 sowie zuletzt Urteil des Zweiten Senats vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, Urteilsabdruck S. 34).
  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25

    Dass sich die Behörden beim Vollzug der Vorschrift vor allem auf einen Personenkreis konzentriert haben, von dem aus der Presse und aus Angaben türkischer Stellen bekannt war, dass eine beachtliche Anzahl der Gruppenangehörigen nach ihrer Einbürgerung auf Antrag ihre frühere Staatsangehörigkeit wieder angenommen hatten (vgl. BTDrucks 15/4496, S. 1 f.; BTDrucks 15/5006, S. 3), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 2006 - 2 BvR 434/06 -, NVwZ 2006, S. 681 ).
  • VG Münster, 08.10.2009 - 8 K 1498/08

    "Gesinnungstest" für Ausländer in NRW ohne Rechtsgrundlage

    Folglich verfügt die Ausländerbehörde über kein milderes Mittel, um das Vorliegen eines Versagungsgrundes nach § 5 Abs. 4 Satz 1 AufenthG unter Einbeziehung der etwaigen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden sachgerecht prüfen zu können, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. März 2006 - 2 BvR 434/06 -, a.a.O., Rn. 8.
  • VGH Bayern, 30.09.2008 - 5 ZB 08.2315

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit; Wiedererwerb der türkischen

    Die Rüge, § 25 Abs. 1 StAG werde vor allem zu Lasten türkischer Staatsangehöriger vollzogen, greift ebenfalls nicht durch (BVerfG a.a.O. Tz. 41 und Beschluss vom 10.3.2006 NVwZ 2006, 681).
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