Rechtsprechung
BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91 |
Gleichstellungsbeauftragte
Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Grenzen der kommunalen Organisationshoheit
Volltextveröffentlichungen (7)
- DFR
Gleichstellungsbeauftragte
- openjur.de
Gleichstellungsbeauftragte
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die den schleswig-holsteinischen Gemeinden und Ämtern durch Gesetz auferlegte Verpflichtung der Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten
- Wolters Kluwer
Selbstverwaltungsgarantie - Kommunale Organisationsbefugnisse - Prinzip der Eigenorganisation - Spezifische Rechtfertigung - Gewährung des Kernbereichs - Schleswig-holsteinische Gemeinden - Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte - Mitverantwortung für die ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Umfang der Garantie kommunaler Ordnungsbefugnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 91, 228
- NVwZ 1995, 677
- DVBl 1995, 290
- DÖV 1995, 419
Wird zitiert von ... (140) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …
Auszug aus BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91
Die Gewährleistung des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sichert den Gemeinden einen grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfassenden Aufgabenbereich sowie die Befugnis zu eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte in diesem Bereich (BVerfGE 26, 228 ; 56, 298 ; 59, 216 ; 79, 127 ).Der Gesetzgeber muß dabei der verfassungsrechtlichen Verbürgung einer mit wirklicher Verantwortlichkeit ausgestatteten Selbstverwaltung, durch die den Bürgern eine wirksame Teilnahme an den Angelegenheiten des Gemeinwesens ermöglicht wird (BVerfGE 79, 127 ; vgl. auch BVerfGE 82, 310 ), Rechnung tragen und die Gemeinden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben befähigen.
Hiernach darf der Wesensgehalt der gemeindlichen Selbstverwaltung nicht ausgehöhlt werden (BVerfGE 1, 167 ; 79, 127 ; st. Rspr.).
Bei der Bestimmung dieses Kernbereichs ist in besonderer Weise der geschichtlichen Entwicklung und den verschiedenen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 59, 216 ; 76, 107 ; 79, 127 ; st. Rspr.).
b) Auch im Vorfeld der Sicherung des Kernbereichs entfaltet die Gewährleistung des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG aus ihrer normativen Intention, den Gemeinden die Möglichkeit eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung zu garantieren, Rechtswirkungen (vgl. entsprechend BVerfGE 79, 127 ).
aa) Allerdings gilt für die Organisationshoheit - anders als für die Bestimmung der gemeindlichen Aufgaben (vgl. BVerfGE 79, 127 ) - nicht ein Prinzip der "Allzuständigkeit", nach dem die Gemeinden grundsätzlich alle Fragen ihrer Organisationshoheit selbst zu entscheiden hätten.
Dies folgt schon aus dem notwendig generellen Charakter seiner Regelung (vgl. BVerfGE 79, 127 ).
Auch die Personalhoheit ist aber nicht absolut geschützt, sondern unterliegt der Formung durch den Gesetzgeber, der dabei freilich seinerseits - entsprechend den Anforderungen für die Entziehung von Aufgaben (vgl. BVerfGE 79, 127 ) oder für die Vorgabe organisationsrechtlicher Regelungen (s. o. I.) - durch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie verfassungsrechtlich gebunden ist.
- BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51
Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden
Auszug aus BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91
Hiernach darf der Wesensgehalt der gemeindlichen Selbstverwaltung nicht ausgehöhlt werden (BVerfGE 1, 167 ; 79, 127 ; st. Rspr.).An sonstigen verfassungsrechtlichen Anforderungen wie insbesondere dem Demokratieprinzip ist die Ausgestaltung der organisatorischen Vorgaben im Rahmen des Art. 28 Abs. 2 GG nur insoweit zu prüfen, als diese ihrem Gehalt nach das verfassungsrechtliche Bild der Selbstverwaltung mitzubestimmen geeignet sind (vgl. BVerfGE 1, 167 ; 56, 298 ; 71, 25 ).
Auf Art. 33 Abs. 2 GG hingegen können sich die Beschwerdeführerinnen im Rahmen einer Kommunalverfassungsbeschwerde nicht berufen (vgl. BVerfGE 1, 167 ).
Art. 28 Abs. 2 GG schützt auch die Personalhoheit der Gemeinden (vgl. BVerfGE 1, 167 ; 8, 332 ; 9, 268 ; 17, 172 ) und damit die Befugnis, die Gemeindebeamten auszuwählen, anzustellen, zu befördern und zu entlassen (BVerfGE 17, 172 ).
- BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76
Flugplatz Memmingen
Auszug aus BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91
Die Gewährleistung des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sichert den Gemeinden einen grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfassenden Aufgabenbereich sowie die Befugnis zu eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte in diesem Bereich (BVerfGE 26, 228 ; 56, 298 ; 59, 216 ; 79, 127 ).An sonstigen verfassungsrechtlichen Anforderungen wie insbesondere dem Demokratieprinzip ist die Ausgestaltung der organisatorischen Vorgaben im Rahmen des Art. 28 Abs. 2 GG nur insoweit zu prüfen, als diese ihrem Gehalt nach das verfassungsrechtliche Bild der Selbstverwaltung mitzubestimmen geeignet sind (vgl. BVerfGE 1, 167 ; 56, 298 ; 71, 25 ).
- BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84
Krankenhausumlage
Auszug aus BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91
Zu der Befugnis eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte gehört auch die Organisationshoheit (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 52, 95 ; 78, 331 ; 83, 363 ).Dementsprechend sind auch die den Gemeinden zur Hand stehenden Organisationsbefugnisse durch die Vorgaben des Gesetzgebers gebunden (vgl. BVerfGE 83, 363 ).
- BVerfG, 12.01.1982 - 2 BvR 113/81
Söhlde
Auszug aus BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91
Die Gewährleistung des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sichert den Gemeinden einen grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfassenden Aufgabenbereich sowie die Befugnis zu eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte in diesem Bereich (BVerfGE 26, 228 ; 56, 298 ; 59, 216 ; 79, 127 ).Bei der Bestimmung dieses Kernbereichs ist in besonderer Weise der geschichtlichen Entwicklung und den verschiedenen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 59, 216 ; 76, 107 ; 79, 127 ; st. Rspr.).
- BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89
Ausländerwahlrecht II
Auszug aus BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91
Insofern ist das Legitimationsniveau der Gleichstellungsbeauftragten niedriger als typischerweise sonst in der Verwaltung (vgl. BVerfGE 83, 60 ). - BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62
Freiburger Polizei
Auszug aus BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91
Art. 28 Abs. 2 GG schützt auch die Personalhoheit der Gemeinden (vgl. BVerfGE 1, 167 ; 8, 332 ; 9, 268 ; 17, 172 ) und damit die Befugnis, die Gemeindebeamten auszuwählen, anzustellen, zu befördern und zu entlassen (BVerfGE 17, 172 ). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82
Kommunalverfassungsbeschwerden
Auszug aus BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91
An sonstigen verfassungsrechtlichen Anforderungen wie insbesondere dem Demokratieprinzip ist die Ausgestaltung der organisatorischen Vorgaben im Rahmen des Art. 28 Abs. 2 GG nur insoweit zu prüfen, als diese ihrem Gehalt nach das verfassungsrechtliche Bild der Selbstverwaltung mitzubestimmen geeignet sind (vgl. BVerfGE 1, 167 ; 56, 298 ; 71, 25 ). - BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
Auszug aus BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91
Art. 28 Abs. 2 GG schützt auch die Personalhoheit der Gemeinden (vgl. BVerfGE 1, 167 ; 8, 332 ; 9, 268 ; 17, 172 ) und damit die Befugnis, die Gemeindebeamten auszuwählen, anzustellen, zu befördern und zu entlassen (BVerfGE 17, 172 ). - BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55
Wartestandsbestimmungen
Auszug aus BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91
Art. 28 Abs. 2 GG schützt auch die Personalhoheit der Gemeinden (vgl. BVerfGE 1, 167 ; 8, 332 ; 9, 268 ; 17, 172 ) und damit die Befugnis, die Gemeindebeamten auszuwählen, anzustellen, zu befördern und zu entlassen (BVerfGE 17, 172 ). - BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
Gemeindeparlamente
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78
Schleswig-Holsteinische Ämter
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen
- BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
Sorsum
- BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73
Magistratsverfassung Schleswig-Holstein
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
Nordhorn
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04
Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie
Im Rahmen einer Kommunalverfassungsbeschwerde können andere Verfassungsnormen als Art. 28 Abs. 2 GG nur insoweit als Prüfungsmaßstab herangezogen werden, als sie ihrem Inhalt nach das verfassungsrechtliche Bild der Selbstverwaltung mitzubestimmen geeignet sind (vgl. BVerfGE 1, 161 [181]; - 56, 298 [310]; - 71, 25 [37]; - 91, 228 [242]).a) Das Recht zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte bedeutet allgemein die Freiheit von staatlicher Reglementierung in Bezug auf die Art und Weise der Aufgabenerledigung und die Organisation der Gemeindeverwaltung einschließlich der Entscheidungen über die Aufstellung des Haushalts und die Auswahl und Verwendung des Personals (vgl. BVerfGE 83, 363 [382]; - 91, 228 [245]; - 107, 1 [14]).
Zur Befugnis eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte gehört insbesondere die Festlegung der Abläufe und Entscheidungszuständigkeiten für die Wahrnehmung der Aufgaben (vgl. BVerfGE 91, 228 [236]).
Außerdem haben Gemeinden und Gemeindeverbände grundsätzlich das Recht auf freie Auswahl, Anstellung, Beförderung und Entlassung ihrer Mitarbeiter (vgl. BVerfGE 9, 268 [289 f.]; - 17, 172 [182]; - 91, 228 [245]).
b) Die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden jedoch nur nach Maßgabe der Gesetze gewährleistet (vgl. BVerfGE 91, 228 [236 f., 240]).
Sie unterliegt normativer Prägung durch den Gesetzgeber, der sie inhaltlich ausformen und begrenzen darf (vgl. BVerfGE 91, 228 [240]).
Auch gerät die Auffassung der Senatsmehrheit in Widerspruch zu Art. 83 GG, der im zweigliedrigen Bundesstaat des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 13, 54 [77 f.]) ausschließlich das Verhältnis von Bund und Ländern betrifft und bereits allein deshalb ungeeignet ist, das verfassungsrechtliche Bild der kommunalen Selbstverwaltung (siehe hierzu näher BVerfGE 1, 167 [181]; - 56, 298 [310]; - 71, 25 [37]; - 91, 228 [242]) mitzubestimmen.
- BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16
Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur …
Ferner ist das durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG statuierte verfassungsrechtliche Aufgabenverteilungsprinzip hinsichtlich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zugunsten der Gemeinden hierher zu rechnen (BVerfGE 79, 127 ; 83, 363 ; 91, 228 ; 110, 370 ; 137, 108 ; 138, 1 ), das auch der zuständigkeitsverteilende Gesetzgeber zu beachten hat (vgl. BVerfGE 79, 127 ; 107, 1 ; 110, 370 ; 137, 108 ; 138, 1 ) sowie die für die Entziehung einer solchen Angelegenheit geltenden strengen Rechtfertigungsanforderungen (vgl. BVerfGE 138, 1 ).Vielmehr muss bei ihrer Bestimmung der geschichtlichen Entwicklung und den historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 59, 216 ; 91, 228 ; 125, 141 ; 138, 1 ).
Eine umfassende staatliche Steuerung der kommunalen Organisation wäre mit dieser verfassungsrechtlich garantierten Eigenverantwortlichkeit unvereinbar (vgl. BVerfGE 91, 228 ; 137, 108 ; 138, 1 ).
Indem der Verfassungsgeber die gemeindliche Selbstverwaltung in den Aufbau des politisch-demokratischen Gemeinwesens des Grundgesetzes eingefügt und - anders als die Reichsverfassung von 1849 (§ 184), die Weimarer Reichsverfassung von 1919 (Art. 127) oder die Bayerische Verfassung (Art. 11) - nicht als Grundrecht, sondern als institutionelle Garantie ausgestaltet hat, hat er ihr eine spezifisch demokratische Funktion beigemessen (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 91, 228 ; 138, 1 ).
Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG fordert für die örtliche Ebene insofern eine mit wirklicher Verantwortlichkeit ausgestattete Einrichtung der Selbstverwaltung, die den Bürgern eine effektive Mitwirkung an den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ermöglicht (vgl. BVerfGE 79, 127 ; 91, 228 ; 107, 1 ; 138, 1 ).
b) Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG statuiert ein verfassungsrechtliches Aufgabenverteilungsprinzip hinsichtlich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zugunsten der Gemeinden (BVerfGE 137, 108 ; 138, 1 ; vgl. auch BVerfGE 79, 127 ; 83, 363 ; 91, 228 ; 110, 370 ).
Insofern verbietet Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG auch Regelungen, die eine eigenständige organisatorische Gestaltungsfähigkeit der Kommunen ersticken würden (BVerfGE 138, 1 ; vgl. BVerfGE 91, 228 ).
- BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12
Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen …
Eine Berufung auf andere Bestimmungen des Grundgesetzes ist nur möglich, wenn diese zumindest geeignet sind, das verfassungsrechtliche Bild kommunaler Selbstverwaltung mitzubestimmen (vgl. BVerfGE 1, 167 ; 56, 298 ; 71, 25 ; 91, 228 ; 119, 331 ; 125, 141 ).Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Gemeinden einen grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfassenden Aufgabenbereich sowie die Befugnis zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich (vgl. BVerfGE 21, 117 ; 23, 353 ; 26, 228 ; 50, 195 ; 56, 298 ; 59, 216 ; 79, 127 ; 83, 363 ; 91, 228 ; 110, 370 ; 137, 108 ; 147, 185 ).
Art. 28 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 GG verbürgen den Kommunen zudem Eigenverantwortlichkeit bei der Art und Weise der Aufgabenerledigung und der Organisation ihrer Verwaltung einschließlich der Entscheidungen über die Aufstellung des Haushalts sowie der Auswahl und der Verwendung ihres Personals (vgl. BVerfGE 83, 363 ; 91, 228 ; 107, 1 ; 119, 331 ; 147, 185 ).
a) Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG statuiert ein verfassungsrechtliches Aufgabenverteilungsprinzip hinsichtlich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zugunsten der Gemeinden (vgl. BVerfGE 79, 127 ; 83, 363 ; 91, 228 ; 110, 370 ; 137, 108 ; 138, 1 ; 147, 185 ).
aa) Eine Regelung gemeindlicher Angelegenheiten in eigener Verantwortung ist ohne eine gewisse Selbstständigkeit bei der Organisation der Aufgabenwahrnehmung nicht vorstellbar (vgl. BVerfGE 91, 228 ; 137, 108 ).
Eine umfassende staatliche Steuerung kommunaler Organisation widerspräche der Garantie kommunaler Selbstverwaltung (vgl. BVerfGE 91, 228 ; 137, 108 ; 138, 1 ; 147, 185 ), sodass zu der von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG garantierten Eigenverantwortlichkeit eine grundsätzliche Organisationshoheit gehört (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 52, 95 ; 78, 331 ; 83, 363 ; 91, 228 ).
Bei ihrer Organisation sind Gemeinden oder Gemeindeverbände an die Vorgaben des Gesetzgebers nicht nur gebunden (vgl. BVerfGE 83, 363 ; 91, 228 ; 137, 108 ), vielmehr gilt ihre Organisationshoheit grundsätzlich allein nach Maßgabe der gesetzlichen Ausgestaltung.
Unterschiede zwischen Selbstverwaltungsaufgaben und Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises mögen dabei eine Rolle spielen; in jedem Fall muss jedoch gewährleistet sein, dass die Gemeinden bei ihrer inneren Organisation individuell auf die besonderen Anforderungen vor Ort durch eigene organisatorische Maßnahmen reagieren können (vgl. BVerfGE 79, 127 ; 91, 228 ; 137, 108 ).
cc) Zu der durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Eigenverantwortlichkeit der Kommunen gehört daneben ihre Personalhoheit (vgl. BVerfGE 1, 167 ; 8, 332 ; 9, 268 ; 17, 172 ; 83, 363 ; 91, 228 ; vgl. auch BVerfGE 119, 331 ), das heißt die Befugnis, die Gemeindebeamten und sonstigen Beschäftigten auszuwählen, anzustellen, zu befördern und zu entlassen (vgl. BVerfGE 17, 172 ; 91, 228 ).
- BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13
Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen …
Vielmehr muss bei ihrer Bestimmung der geschichtlichen Entwicklung und den verschiedenen historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 59, 216 ; 91, 228 ; 125, 141 ).Eine umfassende staatliche Steuerung der kommunalen Organisation wäre mit dieser verfassungsrechtlich garantierten Eigenverantwortlichkeit unvereinbar (vgl. BVerfGE 91, 228 ; BVerfG…, Urteil vom 7. Oktober 2014 - 2 BvR 1641/11 -, Umdruck S. 47, Rn. 117).
Indem der Verfassungsgeber die gemeindliche Selbstverwaltung in den Aufbau des politisch-demokratischen Gemeinwesens des Grundgesetzes eingefügt und - anders als die Reichsverfassung von 1849 (§ 184), die Weimarer Reichsverfassung von 1919 (Art. 127) oder die Bayerische Verfassung (Art. 11) - nicht als Grundrecht, sondern als institutionelle Garantie ausgestaltet hat, hat er ihr eine spezifisch demokratische Funktion beigemessen (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 91, 228 ).
Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG fordert für die örtliche Ebene insofern eine mit wirklicher Verantwortlichkeit ausgestattete Einrichtung der Selbstverwaltung, die den Bürgern eine effektive Mitwirkung an den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ermöglicht (vgl. BVerfGE 79, 127 ; 91, 228 ; 107, 1 ).
b) Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG statuiert ein verfassungsrechtliches Aufgabenverteilungsprinzip hinsichtlich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zugunsten der Gemeinden (vgl. dazu BVerfGE 79, 127 ; 83, 363 ; 91, 228 ; 110, 370 ; BVerfG…, Urteil vom 7. Oktober 2014 - 2 BvR 1641/11 -, Umdruck S. 47, Rn. 114).
Insofern verbietet der Schutz des Kernbereichs von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG Regelungen, die eine eigenständige organisatorische Gestaltungsfähigkeit der Kommunen ersticken würden (vgl. BVerfGE 91, 228 ).
- BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11
Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich
aa) Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG statuiert ein verfassungsrechtliches Aufgabenverteilungsprinzip hinsichtlich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zugunsten der Gemeinden (vgl. dazu BVerfGE 79, 127 ; 83, 363 ; 91, 228 ; 110, 370 ).Eine Regelung gemeindlicher Angelegenheiten in eigener Verantwortung, wie sie Art. 28 Abs. 2 GG garantiert, ist ohne eine gewisse Selbstständigkeit bei der Organisation der Aufgabenwahrnehmung nicht vorstellbar (vgl. BVerfGE 91, 228 ).
Eine umfassende staatliche Steuerung der kommunalen Organisation widerspräche der vom Verfassungsgeber vorgefundenen und in Art. 28 Abs. 2 GG niedergelegten Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (vgl. BVerfGE 91, 228 ).
Zu der von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG den Gemeinden garantierten Eigenverantwortlichkeit gehört daher auch die Organisationshoheit (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 52, 95 ; 78, 331 ; 83, 363 ; 91, 228 ).
Dementsprechend sind die Organisationsbefugnisse der Gemeinden oder Gemeindeverbände an Vorgaben des Gesetzgebers nicht nur gebunden (vgl. BVerfGE 83, 363 ; 91, 228 ); ihre Organisationshoheit gilt grundsätzlich nur nach Maßgabe der gesetzlichen Ausgestaltung.
Unterschiede zwischen Selbstverwaltungsaufgaben und Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises mögen dabei eine Rolle spielen; in keinem Fall darf jedoch ausgeschlossen werden, dass die Gemeinden im Bereich ihrer inneren Organisation individuell auf die besonderen Anforderungen vor Ort durch eigene organisatorische Maßnahmen reagieren können (vgl. BVerfGE 79, 127 ; 91, 228 ).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.02.1999 - LVG 8/98 2.1.1 Die durch Art. 2 Abs. 3; 87 LSA-Verf garantierte Selbstverwaltung umfasst das Recht der Gemeinden, die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft selbst (materiell) eigenverantwortlich und frei von staatlichem Einfluss zu bestimmen, wahrzunehmen und durchzuführen (vgl. dazu zur bundesrechtlichen Vorgabe des Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes: BVerfG, Beschl. v. 24.6.1969 - 2 BvR 446/64 -, BVerfGE 26, 228 [237 f]; Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584, 598,599,604/76 -, BVerfGE 56, 298 [312]; Beschl. v. 12.1.1982 -, 2 BvR 113/81 -, BVerfGE 59, 216 [226]; Beschl. v. 23.11.1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 -, BVerfGE 79, 127 [143]; Beschl. v. 7.2.1991 - 2 BvL 24/84 -, BVerfGE 83, 363 [382]); gewährt wird auch ein "gewisser organisatorischer Freiraum", um die internen Verfahrensabläufe beeinflussen zu können (BVerfG, Beschl. v. 26.10.1994 - 2 BvR 445/91 -, BVerfGE 91, 228 [238]).
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (…BVerfG, Urt. v. 10.12.1974 - 2 BvK 1/73, 2 BvR 902/73 -, BVerfGE 38, 258 [278 ff];… Urt. v. 24.7.1979 - 2 BvK 1/78 -, BVerfGE 52, 95 [117]; BVerfGE 91, 228 [236]) gerade auch die Organisationshoheit zur Selbstverwaltungsgarantie gerechnet, zu der auch die Personalhoheit zählt (BVerfG, Beschl. v. 26.11.1963 - 2 BvL 12/62 -, BVerfGE 17, 172 [182]; 91, 228 [245]).
Die Organisationshoheit soll sicherstellen, dass die Gemeinden für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben Abläufe und Entscheidungszuständigkeiten im einzelnen festlegen und damit auch über Gewichtung, Qualität und Inhalt ihrer Entscheidungen bestimmen können (BVerfGE 91, 228 [236]).
Der staatliche Gesetzgeber kann auf dieser Grundlage Organisationsstrukturen vorgeben (BVerfG, Beschl. v. 7.2.1991 - 2 BvL 24/84 -, BVerfGE 83, 363 [382]; BVerfGE 91, 228 [238]).
2.1.2 Die angegriffenen Regelungen verletzen nicht bereits den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie, also deren unantastbaren "Wesensgehalt", dessen Inhalt sich einer generellen Bestimmung entzieht, der aber entscheidend durch die historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung geprägt wird (BVerfGE 17, 172 [182]; BVerfG, Beschl. v. 21.5.1968 - 2 BvL 2/61 -, BVerfGE 23, 353 [365 f]; BVerfGE 26, 228 [238]; 56, 298 [312]; 59, 216 [226]; 83, 363 [381]; 91, 228 [238 f]).
Gerade die Organisationshoheit der Kommunen lässt sich historisch nur bedingt belegen; dem Gesetzgeber stand von je her das Recht zu, die äußere Kommunalverfassung vorzugeben, so dass die staatswissenschaftliche Literatur noch zu Zeiten der Weimarer Verfassung die gemeindliche Organisation weitgehend als vom Selbstverwaltungsrecht nicht erfasst angesehen hat (Nachweise bei BVerfGE 91, 228 [236, 237]); nur bei der inneren Organisation gehört zum Erscheinungsbild, Ortsstatute erlassen und die innere Verwaltungsorganisation durch Verfügungen regeln zu dürfen (BVerfGE 91, 228 [237]).
Ein gewisser organisatorischer Freiraum ist indessen garantiert, weil die Verfassung den Kommunen eigene Aufgabenbereiche zur selbständigen Erledigung vorbehält und damit zugleich dem Gesetzgeber Schranken setzt, die Organisation bis in interne Verwaltungsabläufe hinein umfassend zu steuern (BVerfGE 91, 228 [238]).
Damit schließt der absolute Schutz des Kernbereichs nur solche Regelungen des Gesetzgebers aus, die eine eigenständige organisatorische Gestaltungsmöglichkeit der Kommunen im Ergebnis ersticken würden (BVerfGE 91, 228 [239]).
Verhindert werden soll deshalb, dass die Organisation ständig aktualisierbaren Weisungen etwa der Fachaufsicht unterliegt, dass sie auf bestimmte Ämter beschränkt wird, dass sie durch staatliche Behörden beliebig gesteuert werden kann oder dass der Gemeinde überhaupt jeder Entscheidungsspielraum genommen wird (BVerfGE 91, 228 [239]).
Da die Organisationshoheit von vornherein nur relativ gewährleistet ist, kann der staatliche Gesetzgeber der Regelung von Organisationsstrukturen seine Vorstellungen zu Grunde legen (BVerfGE 91, 228 [240]) und typisieren (BVerfGE 91, 228 [241]).
Solche Organisationsvorgaben lassen sich von Verfassungs wegen gerade auch mit dem Ziel einer Verwaltungsvereinfachung rechtfertigen und dürfen die Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigen (BVerfGE 91, 228 [240]).
Spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbesondere: BVerfGE 79, 127 ff ["Rastede"]; 82, 310 ff ["Aschendorf"]; 83, 363 ff ["Krankenhausfinanzierung"]; 91, 228 ff ["Gleichstellungsbeauftragte"]) stellen dieses Ergebnis ebenso wenig in Frage wie etwaige Besonderheiten der Verfassung für das Land Sachsen-Anhalt.
§§ 75 Abs. 5 Satz 1; 77 Abs. 1 LSA-GO 97 führen nicht zu einer Situation, welche eine eigenständige Gestaltungsfähigkeit der Gemeinden in einer Verwaltungsgemeinschaft im Ergebnis wesentlich beeinträchtigen (oder gar "ersticken") würde (vgl. insoweit: BVerfGE 91, 228 [239]).
Für diese Betrachtung sind nicht in erster Linie die Verhältnisse der Beschwerde führenden Gemeinde Rodleben maßgeblich; denn der Gesetzgeber darf bei seinen organisatorischen Vorgaben typisieren (BVerfGE 91, 228 [241]).
Da von Verfassungs wegen auch einschneidendere Reformen als diese hier streitigen Organisationsvorgaben möglich sind, weil die Garantie kommunaler Selbstverwaltung die Gemeinden nicht individuell, sondern nur institutionell schützt (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [50], st. Rspr.), können §§ 75 Abs. 5 S. 1; 77 Abs. 1 LSA-GO 97 ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht gerade auch mit dem Ziel einer Verwaltungsvereinfachung oder der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltung gerechtfertigt werden (BVerfGE 91, 228 [240]); die - hier nicht überschrittene - Grenze liegt erst dort, wo den Gemeinden die Möglichkeit genommen wird, auf die besonderen Anforderungen am Ort durch eigene organisatorische Maßnahmen zu reagieren (BVerfGE 91, 228 [241]).
Das Modell genügt auch den Anforderungen, welche das Bundesverfassungsgericht stellt (vgl. bes. BVerfGE 91, 228 ff); denn der notwendige Einflussspielraum auf die Organisation ist den für die Verwaltung in erster Linie verantwortlichen Bürgermeistern nicht ersatzlos genommen, sondern er wird lediglich dahin gemindert, dass er ihnen "zur gesamten Hand" zusteht, bleibt aber in der Sache hinreichend gewahrt.
- BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11
Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband; …
Im Übrigen würde, selbst wenn die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für eine Privatisierung von Verwaltungstätigkeiten den Garantiegehalt der kommunalen Selbstverwaltung berührte, nichts für einen Eingriff in den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie für Gemeinden und Gemeindeverbände durch eine Beschränkung der Einschaltung privater Dritter bei der Erledigung von Selbstverwaltungsangelegenheiten sprechen (hierzu BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228 m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 6. April 2005 a.a.O.). - BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97
Verwaltungsgemeinschaften
Die Gewährleistung kommunaler Selbstverwaltung sichert den Gemeinden einen grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfassenden Aufgabenbereich sowie die Befugnis zu eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte in diesem Bereich (vgl. BVerfGE 21, 117 ; 23, 353 ; 26, 228 ; 50, 195 ; 56, 298 ; 59, 216 ; 79, 127 ; 83, 363 ; 91, 228 ).Für die örtliche Ebene der Gemeinden fordert Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG eine mit wirklicher Verantwortlichkeit ausgestattete Einrichtung der Selbstverwaltung, durch die den Bürgern eine wirksame Teilnahme an den Angelegenheiten des Gemeinwesens ermöglicht wird (vgl. BVerfGE 79, 127 ; 91, 228 ).
Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG verbietet daher Regelungen, die eine eigenständige organisatorische Gestaltungsfähigkeit der Kommunen im Ergebnis ersticken würden (vgl. BVerfGE 91, 228 ).
Dies folgt schon aus dem notwendigerweise generellen Charakter seiner Regelung (vgl. BVerfGE 79, 127 ; 83, 363 ; 91, 228 ).
Seine Vorgaben dürfen die Gemeinden aus der ihnen von der Verfassung zugewiesenen Verantwortung nicht verdrängen (vgl. BVerfGE 91, 228 ).
Durch die Möglichkeit organisatorischer Rahmensetzung soll der Gesetzgeber auf eine effektive Aufgabenerledigung durch die Gemeinden hinwirken können (vgl. BVerfGE 91, 228 ).
- BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher …
Wegen der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG können sie die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten im Einzelnen ausgestalten und Prioritäten in deren Tätigkeit setzen, um so auf örtliche Besonderheiten zu reagieren (BVerfG 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228; VGH Nordrhein-Westfalen 15. Januar 2002 - 40/00 - NVwZ 2002, 1502). - VerfGH Thüringen, 06.03.2024 - VerfGH 23/18
Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes zur Wahl der …
VG Berlin, Beschluss vom 7. Dezember 2012 - 5 L 419.12 -, juris Rn. 13; vgl. auch schon BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 -, BVerfGE 91, 228 [245] = juris Rn. 49: "Da für den Posten der Gleichstellungsbeauftragten erfahrungsgemäß Frauen eher in Betracht kommen als Männer [...]").Davon abgesehen verbleibt den Hochschulen ein weiter Spielraum, die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten näher auszugestalten (Vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 -, BVerfGE 91, 228 [243 f.] = juris Rn. 44).
Mit den Befugnissen der Gleichstellungsbeauftragten geht keine eigene Letztentscheidungsbefugnis in diesem Sinne einher (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 -, BVerfGE 91, 228 [244] = juris Rn. 45).
(1) Soweit sich die Mehrheit für ihre Auffassung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1994 (- 2 BvR 445/91 -, BVerfGE 91, 228 [245] = juris Rn. 49) beruft und hierfür die dortige Passage zitiert, "[d]a für den Posten der Gleichstellungsbeauftragten erfahrungsgemäß Frauen eher in Betracht kommen als Männer [...]", lässt dies den Kontext der Ausführung außer Acht.
- BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04
Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer
- BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 593/09
Abmahnung wegen religiöser Bekundung in einer Kinderbetreuungseinrichtung
- BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21
§ 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2017 - LVerfG 7/16
Die Beschränkung des aktiven und passiven Rechts zur Wahl der …
- BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05
Anschluss- und Benutzungszwang; Fernwärme; Ermächtigungsgrundlage; Klimaschutz; …
- VerfG Schleswig-Holstein, 02.02.2024 - LVerfG 4/23
Fraktionsmindestgrößen und Bürgerbeteiligung
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2009 - LVerfG 9/08
Einführung der kommunalen Doppik unterliegt nicht dem Konnexitätsprinzip
- BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08
Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung
- BVerwG, 27.10.2010 - 8 C 43.09
Kommunale Selbstverwaltung; kommunale Finanzhoheit; Gestaltungsspielraum; …
- VerfGH Sachsen, 20.05.2005 - 34-VIII-04
Normenkontrolle auf kommunalen Antrag gegen Regelungen der Gemeindeordnung des …
- BVerwG, 28.02.1997 - 8 N 1.96
Gültigkeit einer Haushaltssatzung unter Beachtung der gemeindlichen …
- BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97
Kommunale Finanzhoheit bietet keinen dem Eigentumsgrundrecht vergleichbaren …
- BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
Anschluss- und Benutzungszwang; öffentliche Einrichtung; kommunale Einrichtung; …
- BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99
Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.06.2001 - VerfGH 28/00
Übertragung der Zuständigkeit für das Straßenwesen von den Landschaftsverbänden …
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22
Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei …
- BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 24/17 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - Meldeversäumnis - Wirksamkeit der …
- BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00
Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein
- VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 45/09
Gesetzliche Festlegung der Mindestfraktionsstärke für Kreistage
- VerfGH Bayern, 13.04.2000 - 4-IX-00
Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Schutz des Bürgerentscheids"
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 - VerfGH 40/00
Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter …
- VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 53/98
Rückwirkende Heilung von Gründungsmängeln bei Abwasserzweckverbänden durch …
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 1 S 3326/11
Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit - kein Mitentscheidungsrecht des …
- BVerwG, 14.09.2006 - 9 B 2.06
Straßenbaubeitrag; Stadtwerke; nichtwirtschaftliche kommunale Einrichtung; …
- BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.03
Anschluss- und Benutzungszwang; öffentliche Einrichtung; privater …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 19/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung von Versorgungs- und …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.03.2000 - VGH N 12/98
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2022 - L 12 SO 227/19
SGB XII: Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer …
- BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03
Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune; …
- VerfG Brandenburg, 20.01.2017 - VfGBbg 61/15
Kommunale Selbstverwaltung; Kooperationshoheit; Organisationshoheit; …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08
Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß
- BVerfG, 13.03.2000 - 2 BvR 860/95
Mangels substantiierter Begründung unzulässige Kommunalverfassungsbeschwerde …
- BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 3.11
Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger
- VG Neustadt, 23.06.2016 - 3 L 476/16
Hebesatzerhöhung für die Grundsteuer B in den Gemeinden Eppenbrunn und Kröppen …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 21/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung des Umweltrechts zurückgewiesen
- BVerwG, 23.11.2005 - 8 C 14.04
Anschluss- und Benutzungszwang; gemeindliches Satzungsrecht; Aufgabe; kommunale …
- BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 4.11
Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04
Aufgaben im Bereich des Leichenwesens sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10
Repräsentation im Gemeinderat nach Eingemeindung
- VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 3/99
Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung; Organisationshoheit; …
- SG Osnabrück, 28.06.2016 - S 31 AS 440/12
Wertersatz für geleistete Arbeit im Rahmen einer nach dem SGB II ausgeübten …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 29/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 18.10.2016 - LVG 4/15
Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes zur Verbandsgemeinde …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 118/08
Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2011 - LVerfG 21/10
Bevölkerungsdichte und Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur als Maßstab für das …
- BVerwG, 22.05.2007 - 7 B 1.07
Anspruch auf Einsicht in Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes über die …
- VerfG Brandenburg, 18.12.1997 - VfGBbg 47/96
Überprüfung der Kostenerstattungsregelung des GemFinG BB 1996 im Zusammenhang mit …
- LAG Hamm, 10.04.1997 - 17 Sa 1870/96
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- StGH Niedersachsen, 13.03.1996 - StGH 1/94
Vereinbarkeit der gesetzlichen Verpflichtung der Landkreise, Gemeinden und …
- VerfG Brandenburg, 17.02.2023 - VfGBbg 10/21
Abstrakte Normenkontrolle, begründet; Begründungsanforderungen; Bestimmtheit; …
- StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1714
Allzuständigkeit; Aufgabenverteilungsprinzip; Ballungsraum; Demokratie; …
- BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 1176/99
Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Krefeld gegen geänderte …
- VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 57/01
Fehlende Beschwerdebefugnis einer amtsangehörigen Gemeinde für kommunale …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.1999 - LVerfG 1/98
Zweckverbände
- VerfGH Sachsen, 16.05.2002 - 89-VIII-01
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen Artikel 2 Nr. 1 und Artikel 3 Nr. 2 …
- BVerwG, 20.01.2004 - 8 B 139.03
Verfassungsrechtlich verankerte Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung; …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.03.2001 - VGH B 8/00
Prozessstandschaftliche Klage- und Beschwerdebefugnis des Gemeinderates - keine …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2019 - 2 LB 98/18
Keine Klagebefugnis für Gleichstellungsbeauftragte
- OVG Sachsen, 08.02.2011 - 4 A 637/10
Anforderungen an die Besetzung des Aufsichtsrats einer kommunalen GmbH in Sachsen
- BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96
Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit
- StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1713
Kommunale Grundrechtsklage: Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen …
- VerfG Brandenburg, 15.10.1998 - VfGBbg 38/97
Regelung über Ausgleichszahlungen der Landkreise an kreisangehörige Gemeinden gem …
- VGH Bayern, 15.05.2014 - 4 BV 14.268
Regelzuweisung zum Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wegen überörtlicher …
- BGH, 11.03.1997 - KZR 2/96
Vereinbarkeit der Einräumung von Leitungsrechten am kommunalen …
- VG Magdeburg, 12.05.2015 - 9 B 307/15
Kommunalaufsichtrechtliche Anordnung (Erhöhung der Realsteuerhebesätze)
- VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 147/16
Kommunaler Finanzausgleich
- LAG Hamm, 23.07.1998 - 17 Sa 870/98
Entschädigung wegen einer Geschlechterdiskriminierung ; Ablehnung eines …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2020 - L 20 AS 2625/17
Erstattung von Verwaltungskosten; Kommunalträger; …
- VerfGH Thüringen, 31.01.2018 - VerfGH 26/15
Einlegung einer Kommunalverfassungsbeschwerde ohne Ratsbeschluss; …
- VerfG Brandenburg, 29.08.2002 - VfGBbg 15/02
Regel-Mindesteinwohnerzahl für amtsangehörige Gemeinden
- VG Magdeburg, 28.08.2014 - 9 B 176/14
Kommunalaufsichtsrecht: Beanstandung einer Haushaltssatzung
- OVG Sachsen, 28.05.2013 - 4 A 536/12
Missbilligung des außerparlamentarischen Verhaltens eines Kreistagsmitglieds und …
- VG Gera, 15.10.1997 - 5 K 338/95
Gebühren; Gebühren; Gebührenerhebung im übertragenen Wirkungskreis
- VerfG Brandenburg, 20.11.2008 - VfGBbg 30/07
Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen zur Kostenbeteiligung von …
- BVerwG, 08.10.1999 - 4 B 53.99
Gemeindliche Selbstverwaltung; Ordnung der örtlichen Verkehrsverhältnisse; …
- BVerfG, 21.05.2021 - 2 BvQ 43/21
Erfolgloser Eilantrag einer Gemeinde gegen infektionsschutzbedingtes Verbot von …
- VGH Bayern, 15.05.2014 - 4 BV 14.261
Kommunaler Prüfungsverband, Gemeinde, Kassenprüfung, Kommune, Mitgliedsgemeinde, …
- VGH Bayern, 15.05.2014 - 4 B 14.453
überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung bei Gemeinden; Zuständigkeit des …
- VerfGH Sachsen, 21.02.2002 - 90-VIII-01
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen aufschiebbare Maßnahmen und …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.12.1997 - LVG 9/95
Verpflichtung der Gemeinden und Landkreise zur Förderung der Gleichstellung von …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 43/10
Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig
- VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 194/03
Kommunale Verfassungsbeschwerde: Zuordnung der Gemeinde Jamlitz zum durch …
- VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 415/16
Kommunaler Finanzausgleich
- VerfGH Sachsen, 13.12.2001 - 76-VIII-01
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen aufschiebbare Maßnahmen und …
- VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 602/16
Kommunaler Finanzausgleich
- OVG Sachsen, 12.09.2005 - 4 BS 449/04
- VGH Bayern, 24.11.2011 - 4 N 11.1412
Quotenregelung im Münchener Ausländerbeirat zulässig
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
Weitere Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos
- VerfGH Sachsen, 10.01.2002 - 95-VIII-01
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen aufschiebbare Maßnahmen und …
- VerfGH Sachsen, 16.05.2002 - 94-VIII-01
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen Artikel 3 Nr. 2 des Gesetzes zur …
- VerfGH Sachsen, 16.05.2002 - 75-VIII-01
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen Artikel 3 Nr. 2 des Gesetzes zur …
- OVG Sachsen, 23.02.2012 - 5 A 331/10
Erlass eines Gebührenbescheides durch einen privaten Verwaltungshelfer, Heilung, …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10
Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos
- BVerwG, 08.11.2006 - 10 B 44.06
Frage der kommunalen Organisationshoheit und Finanzhoheit einer Gemeinde; …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 07.07.1998 - LVG 17/97
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Ausschlusses von Beamten und Angestellten …
- VerfGH Sachsen, 27.06.2008 - 78-VIII-08
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen Bestimmungen des Sächsischen …
- VerfGH Sachsen, 27.06.2008 - 67-VIII-08
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen Bestimmungen des Sächsischen …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.09.2006 - LVG 18/05
Kommunalverfassungsbeschwerde mehrerer Gemeinden gegen § 105 Abs. 1 a WG LSA
- VG Magdeburg, 17.02.2016 - 9 A 383/14
Kommunalaufsichtliche Beanstandung und Anordnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2003 - 15 B 1798/03
Bürgermeister-Stimmrecht bei Auflösung von Ratsausschüssen
- VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15
Aufhebung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung
- OVG Thüringen, 23.02.2012 - 3 EO 117/12
Antrag einer Gemeinde auf ausnahmsweise Zulassung eines hauptamtlichen …
- VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 213/03
Kommunale Verfassungsbeschwerde: Zuordnung der Stadt Lieberose zum durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - 19 B 1145/01
Konkrete Schule, die ein Schüler in Erfüllung seiner Schulpflicht kraft Gesetzes …
- VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 186-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz Oberes …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10
Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos
- VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 40/01
Fehlende Beschwerdebefugnis einer amtsangehörigen Gemeinde für kommunale …
- VerfG Brandenburg, 15.10.1998 - VfGBbg 24/98
Kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Beschwerdebefugnis; …
- VerfG Brandenburg, 15.10.1998 - VfGBbg 39/97
Kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Beschwerdebefugnis; …
- VerfG Brandenburg, 15.10.1998 - VfGBbg 21/98
Kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Beschwerdebefugnis; …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10
Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig
- VG Münster, 06.05.2011 - 1 K 508/10
Ausschluss des Stimmrechts des Bürgermeisters im Aufsichtsrat einer kommunalen …
- VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.1274
Rechnungs- und Kassenprüfung bei Gemeinden
- VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 156-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz Oberes …
- VG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 5945/07
Änderung eines Flächennutzungsplans zwecks Genehmigung zweier Grünflächen als …
- VerfGH Sachsen, 26.08.1999 - 182-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz Oberes …
- VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.01275
Rechnungs- und Kassenprüfung bei Gemeinden
- VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.1276
Gemeinde, Kommunalaufsicht, Kommune, Ermessensentscheidung, Klagebefugnis, …
- VerfGH Sachsen, 26.08.1999 - 184-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz Oberes …
- VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.1277
Gemeinde, Zweckverband, Ermessensentscheidung, Kommunalaufsicht, Kommune
- OVG Schleswig-Holstein, 17.10.2011 - 2 MB 39/11
Kreis muss Eigenbeteiligung für Schülerbeförderung einführen
- VG Düsseldorf, 07.12.2007 - 1 K 4539/06
Bezirksregierung Münster verlangt zu Recht den Austritt der Gemeinde Schermbeck …
- VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.01276
Rechnungs- und Kassenprüfung bei Gemeinden
- VG Regensburg, 16.10.2015 - RO 3 K 14.01277
Rechnungs- und Kassenprüfung bei Gemeinden
- VG Ansbach, 19.10.2021 - AN 4 K 20.00502
Austritt einer Mitgliedsgemeinde aus dem Zweckverband - Zum Vorliegen eines …
- VerfGH Sachsen, 24.02.2006 - 129-VIII-04
- VG Schleswig, 13.11.2008 - 6 A 36/08
Verletzung einer Gemeinde in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung durch …
- VG Weimar, 08.12.2000 - 6 E 2653/00
Neueinstellung von Personal; Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs ; …
- VG Potsdam, 25.08.2021 - 1 L 207/21
- VG Ansbach, 08.03.2007 - AN 5 K 06.01772
Integrationskurs, Teilnehmergebühr, Mindestgebühr, Gemeinde, Volkshochschule, …