Rechtsprechung
   BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2998
BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10 (https://dejure.org/2010,2998)
BVerfG, Entscheidung vom 13.09.2010 - 2 BvR 449/10 (https://dejure.org/2010,2998)
BVerfG, Entscheidung vom 13. September 2010 - 2 BvR 449/10 (https://dejure.org/2010,2998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 57 StGB, § 454a StPO, § 454 Abs 2 S 1 Nr 2 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichende Abwägung bei Entscheidung über eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen - hier: Verfahrensverzögerung bei Entscheidung über Strafrestaussetzung zur Bewährung - Fortbestehen ...

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer Verletzung des verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots in Haftsachen in einem Verfahren zur Reststrafenaussetzung zur Bewährung zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt; Prüfung einer Verletzung des verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots in Haftsachen bei ...

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das in Haftsachen geltende verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot im Zusammenhang mit der Beantragung einer Reststrafenaussetzung zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt; Beurteilungsmaßstab für die Frage einer angemessenen Verfahrensdauer

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichende Abwägung bei Entscheidung über eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen - hier: Verfahrensverzögerung bei Entscheidung über Strafrestaussetzung zur Bewährung - Fortbestehen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichende Abwägung bei Entscheidung über eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen - hier: Verfahrensverzögerung bei Entscheidung über Strafrestaussetzung zur Bewährung - Fortbestehen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung einer Verletzung des verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots in Haftsachen in einem Verfahren zur Reststrafenaussetzung zur Bewährung zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt; Prüfung einer Verletzung des verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots in Haftsachen bei ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; StGB § 57
    Verstoß gegen das in Haftsachen geltende verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot im Zusammenhang mit der Beantragung einer Reststrafenaussetzung zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt; Beurteilungsmaßstab für die Frage einer angemessenen Verfahrensdauer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Haftsachen: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot muss konkret geprüft werden

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10
    Zu berücksichtigen sind ferner das Prozessverhalten des Verurteilten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NJW 2001, S. 2707, und vom 19. Januar 2004 - 2 BvR 1904/03, 2 BvR 32/04 -, juris) und die Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris).

    Eine Beschleunigung ist auch bei solchen Verfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen, in denen das Gericht bei der Entscheidungsfindung auf die Mitwirkung von Sachverständigen angewiesen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

    Während der Bearbeitung des Gutachtens ist der Zeitfaktor durch zeitnahe Überwachung der gutachterlichen Tätigkeit und durch das Setzen von Bearbeitungsfristen im Blick zu behalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, NJW 2008, S. 503 ).

  • BVerfG, 06.04.2006 - 2 BvR 619/06

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Frist; Beginn nur ausnahmsweise bei

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10
    Im Verfahren über die Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kommt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Betracht, wenn das Freiheitsrecht nach den Umständen des Einzelfalls gerade durch eine sachwidrige Verzögerung der Entscheidung unangemessen weiter beschränkt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NJW 2001, S. 2707, und vom 6. April 2006 - 2 BvR 619/06 -, juris).

    Es kann unzureichend sein, den Sachverständigen an die Abgabe seiner Stellungnahme zu erinnern und darauf zu vertrauen, dass das Gutachten zeitnah erstellt wird (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 2006 - 2 BvR 619/06 -, juris).

  • BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1304/09

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer einer sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10
    Zu berücksichtigen sind ferner das Prozessverhalten des Verurteilten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NJW 2001, S. 2707, und vom 19. Januar 2004 - 2 BvR 1904/03, 2 BvR 32/04 -, juris) und die Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris).

    Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich die mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes verbundene Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um die Beschleunigung und den Abschluss des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, NJW 2008, S. 503 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris), sowie die Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung.

  • BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 775/07

    Verfassungsrechtliche Anorderungen an die Dauer und Förderung eines umfangreichen

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10
    Während der Bearbeitung des Gutachtens ist der Zeitfaktor durch zeitnahe Überwachung der gutachterlichen Tätigkeit und durch das Setzen von Bearbeitungsfristen im Blick zu behalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, NJW 2008, S. 503 ).

    Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich die mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes verbundene Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um die Beschleunigung und den Abschluss des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, NJW 2008, S. 503 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris), sowie die Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung.

  • BVerfG, 06.06.2001 - 2 BvR 828/01

    Unangemessene Verzögerung in einem Verfahren über die Strafrestaussetzung zur

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10
    Im Verfahren über die Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kommt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Betracht, wenn das Freiheitsrecht nach den Umständen des Einzelfalls gerade durch eine sachwidrige Verzögerung der Entscheidung unangemessen weiter beschränkt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NJW 2001, S. 2707, und vom 6. April 2006 - 2 BvR 619/06 -, juris).

    Zu berücksichtigen sind ferner das Prozessverhalten des Verurteilten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NJW 2001, S. 2707, und vom 19. Januar 2004 - 2 BvR 1904/03, 2 BvR 32/04 -, juris) und die Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris).

  • BVerfG, 20.07.2009 - 2 BvR 328/09

    Übermaßverbot (Ablehnung der Aussetzung des Rests der lebenslangen

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10
    Dem verfahrensrechtlichen Gebot einer zureichenden richterlichen Sachaufklärung kommt gerade im Fall des Freiheitsentzugs die Bedeutung eines Verfassungsgebotes zu (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juli 2009 - 2 BvR 328/09 -, juris).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 533/66

    Verfassungsmäßigkeit deiner annähernd sechsjährigen Untersuchungshaft bei

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10
    a) Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip die angemessene Beschleunigung des mit einer Freiheitsentziehung verbundenen gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10
    a) Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip die angemessene Beschleunigung des mit einer Freiheitsentziehung verbundenen gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10
    Es würde der Bedeutung des Schutzes der Freiheit durch das Grundgesetz (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG) nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsrechtliche Klärung einer behaupteten Freiheitsverletzung nach deren Beendigung ohne Weiteres entfiele (BVerfGE 10, 302 ; 74, 102 ; 76, 363 ).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 653/66

    Neuerliche Inhaftierung nach Haftentlassung wegen verfassungswidriger

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10
    a) Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip die angemessene Beschleunigung des mit einer Freiheitsentziehung verbundenen gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 742/66

    Verfassungsmäßigkeit deiner annähernd viereinhalbjährigen Untersuchungshaft bei

  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvR 1904/03

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung bezüglich

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

  • BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Beschwerdeführerin hat nach Aufhebung des Unterbringungsbefehls durch Beschluss des Landgerichts Bremen vom 12. Januar 2017 und nach ihrer Entlassung aus der Unterbringung ein berechtigtes Interesse an der Klärung, ob sie durch die angegriffenen Maßnahmen in ihren Grundrechten verletzt wurde (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04 -, juris, Rn. 22; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2010 - 2 BvR 449/10 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2014 - 2 BvR 918/13 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 09.10.2014 - 2 BvR 2874/10

    Verfahren über die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung

    Auf die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde stellte das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung des Freiheitsgrundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG fest, hob den Beschluss vom 25. Januar 2010 auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2010 - 2 BvR 449/10 -, juris).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 13. September 2010 ausgeführt, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip die angemessene Beschleunigung des mit einer Freiheitsentziehung verbundenen gerichtlichen Verfahrens gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2010 - 2 BvR 449/10 -, juris, Rn. 28; so auch BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ).

    a) Insoweit ist zunächst darauf zu verweisen, dass der Beschluss des Oberlandesgerichts den Feststellungen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2010 (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2010 - 2 BvR 449/10 -, juris, Rn. 26 ff.) nicht Rechnung trägt.

  • BVerfG, 25.06.2018 - 2 BvR 631/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung;

    Der Beschwerdeführer hat trotz Ersetzung des Haftbefehls vom 15. Dezember 2017 durch einen neuen Haftbefehl gemäß Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 4. Mai 2018 ein berechtigtes Interesse an der Klärung, ob er durch die angegriffenen Entscheidungen, auf denen seine Untersuchungshaft bis zu diesem Zeitpunkt beruhte, in seinen Grundrechten verletzt wurde (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04 -, juris, Rn. 22; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2010 - 2 BvR 449/10 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 2014 - 2 BvR 918/13 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16 -, juris, Rn. 37).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts bei erheblicher Überschreitung der

    Während der Erstellung des Gutachtens war sie verpflichtet, die Tätigkeit des Sachverständigen zeitnah zu überwachen und Bearbeitungsfristen zu setzen, die eine Einhaltung der gesetzlichen Überprüfungsfrist zuließen (vgl. zum Bundesrecht für das Verfahren über eine Strafaussetzung zur Bewährung: BVerfG, Beschluss vom 13. September 2010 - 2 BvR 449/10 -, juris Rn. 30 m. w. N.).

    Auch nachdem sich die Strafvollstreckungskammer ab März 2012 um Beschleunigung bemüht hatte, wurde sie den durch den Zeitablauf verstärkten Anforderungen an die Verfahrensgestaltung (siehe BVerfG, Beschluss vom 13. September 2010, a. a. O., Rn. 31) nicht gerecht.

  • SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10

    Rentenversicherung - Leistung zur Teilhabe - Drogentherapie - vorzeitige

    Das BVerfG hat gerade bei Entscheidung über die vorzeitige Strafaussetzung zur Bewährung nach § 57 StGB die überragende Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG herausgestellt (vgl. jüngst BVerfG, Beschl. v. 13.09.2010, 2 BvR 449/10, juris).
  • OLG Hamm, 24.10.2012 - 3 Ws 215/12

    Pflichtverteidigung; Keine nachträgliche Bestellung

    Sowohl das Verfahren über die Aussetzung der Reststrafe als auch das Beschwerdeverfahren sind beschleunigt zu führen: Für das Aussetzungsverfahren ergibt sich dies aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG, der in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip die angemessene Beschleunigung des mit einer Freiheitsentziehung verbundenen gerichtlichen Verfahrens gewährleistet (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.09.2010, Az. 2 BvR 447/10, bei Juris = StV 2011, 41).
  • OLG Hamburg, 21.12.2017 - 2 Ws 206/17

    Notwendige Verteidigung im Aussetzungsverfahren: Gebot der Beiordnung eines

    Soweit nach Eingang des Antrags des Verurteilten und der Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt bei der Strafvollstreckungskammer am 13. April 2017 und Verbüßung von zwei Drittel der Strafen am 1. September 2017 eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer erst am 13. November 2017 ergangen ist, weist der Senat auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum auch im Aussetzungsprüfverfahren nach § 57 StGB geltenden Beschleunigungsgebot für Haftsachen hin und insbesondere auf die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Begründungserfordernisse fachgerichtlicher Entscheidungen hinsichtlich der Frage, ob und gegebenenfalls welche Verfahrensverzögerungen eingetreten sind und welche Ursachen hierfür maßgeblich waren (BVerfG, Beschlüsse vom 9. Oktober 2014, Az.: 2 BvR 2874/10; vom 13. September 2010, Az.: 2 BvR 449/10; vom 6. April 2006, Az. 2 BvR 619/06, juris).
  • SG Fulda, 30.03.2011 - S 3 R 85/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Leistung zur Teilhabe - stationäre Drogentherapie -

    Das BVerfG hat gerade bei Entscheidung über die vorzeitige Strafaussetzung zur Bewährung nach § 57 Abs. 1 StGB die überragende Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG herausgestellt (vgl. jüngst BVerfG, Beschl. v. 13.09.2010, 2 BvR 449/10, juris).
  • OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11

    Verlängerung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach altem Recht: Prognose

    Der darin liegende objektive Verstoß gegen das bei jeder freiheitsentziehenden Maßnahme von Verfassungs wegen zu beachtende Beschleunigungsgebot (vgl. BVerfG, zuletzt Beschluss vom 13.09.2010 - 2 BvR 449/10 -) ist im Rahmen der Ermessensprüfung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ebenfalls zu berücksichtigen.
  • OLG Celle, 10.12.2012 - 2 Ws 309/12

    Vereinbarkeit mit dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei Entscheidung der

    Angesichts des mit der Freiheitsentziehung erlittenen Eingriffs in ein besonders bedeutsames Grundrecht besteht ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme auch nach deren Erledigung fort (vgl. BVerfG StV 2011, 41; BVerfGE 10, 302, 308; 74, 102, 115; 76, 363, 381 -juris).
  • OLG Rostock, 25.07.2012 - I Ws 176/12

    Gerichtsverfassung: Verzögerungsrüge nach gesetzlicher Neuregelung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht