Rechtsprechung
   BVerfG, 01.06.1983 - 2 BvR 453/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,720
BVerfG, 01.06.1983 - 2 BvR 453/83 (https://dejure.org/1983,720)
BVerfG, Entscheidung vom 01.06.1983 - 2 BvR 453/83 (https://dejure.org/1983,720)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juni 1983 - 2 BvR 453/83 (https://dejure.org/1983,720)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 3
    Kirchliche Maßnahmen sind i.d.R. keine Akte der "öffentlichen Gewalt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermögensrechtliche Ansprüche - Landeskirche - Statusklage - Pfarrdienstverhältnis - Evangelischer Geistlicher

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2569
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus BVerfG, 01.06.1983 - 2 BvR 453/83
    Die von den Fachgerichten geäußerte Rechtsauffassung, daß die im staatlichen Zuständigkeitsbereich keine unmittelbaren Rechtswirkungen entfaltenden Regelungen oder Maßnahmen der Kirchen aufgrund des den Religionsgemeinschaften in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV garantierten Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrechts keine der Überprüfung durch staatliche Gerichte zugängliche Akte "öffentlicher Gewalt" im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG seien, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 18, 385 >386 f.<; 42, 312 >334 f.<; Beschlüsse gemäß § 93a BVerfGG vom 28. November 1978 und vom 6. April 1979 >NJW 1980 S. 1041 ZevKR 1982, 382<).

    Ob eine Maßnahme dem innerkirchlichen Bereich zuzurechnen ist oder den staatlichen Bereich berührt, entscheidet sich danach, was materiell, der Natur der Sache oder Zweckbindung nach als eigene Angelegenheit der Kirche anzusehen ist (BVerfGE 18, 385 >387<).

    In den Bereich der eigenen Angelegenheiten der Kirchen fallen jedenfalls nicht nur das kirchliche Amtsrecht einschließlich der Ämterhoheit (BVerfGE 18, 385 >386 f.<; BVerwGE 25, 226 >22 8 f.<; 28, 345 >349<), sondern auch das mit dem Amtsrecht untrennbar verbundene Dienstrecht der Geistlichen.

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerfG, 01.06.1983 - 2 BvR 453/83
    Die von den Fachgerichten geäußerte Rechtsauffassung, daß die im staatlichen Zuständigkeitsbereich keine unmittelbaren Rechtswirkungen entfaltenden Regelungen oder Maßnahmen der Kirchen aufgrund des den Religionsgemeinschaften in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV garantierten Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrechts keine der Überprüfung durch staatliche Gerichte zugängliche Akte "öffentlicher Gewalt" im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG seien, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 18, 385 >386 f.<; 42, 312 >334 f.<; Beschlüsse gemäß § 93a BVerfGG vom 28. November 1978 und vom 6. April 1979 >NJW 1980 S. 1041 ZevKR 1982, 382<).

    Denn diese dienstrechtlichen Regelungen, die als rechtliche Grundlage und rechtliche Umhegung die äußeren Voraussetzungen für die ungestörte Ausübung des geistlichen Amtes schaffen, sind nach Auffassung der Kirchen jeweils vom geistlichen Amt her "gefordert" (BVerfGE 42, 312 >335 f.<).

  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 68.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 01.06.1983 - 2 BvR 453/83
    In den Bereich der eigenen Angelegenheiten der Kirchen fallen jedenfalls nicht nur das kirchliche Amtsrecht einschließlich der Ämterhoheit (BVerfGE 18, 385 >386 f.<; BVerwGE 25, 226 >22 8 f.<; 28, 345 >349<), sondern auch das mit dem Amtsrecht untrennbar verbundene Dienstrecht der Geistlichen.
  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 98.64
    Auszug aus BVerfG, 01.06.1983 - 2 BvR 453/83
    In den Bereich der eigenen Angelegenheiten der Kirchen fallen jedenfalls nicht nur das kirchliche Amtsrecht einschließlich der Ämterhoheit (BVerfGE 18, 385 >386 f.<; BVerwGE 25, 226 >22 8 f.<; 28, 345 >349<), sondern auch das mit dem Amtsrecht untrennbar verbundene Dienstrecht der Geistlichen.
  • BVerfG, 06.04.1979 - 2 BvR 356/79
    Auszug aus BVerfG, 01.06.1983 - 2 BvR 453/83
    Die von den Fachgerichten geäußerte Rechtsauffassung, daß die im staatlichen Zuständigkeitsbereich keine unmittelbaren Rechtswirkungen entfaltenden Regelungen oder Maßnahmen der Kirchen aufgrund des den Religionsgemeinschaften in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV garantierten Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrechts keine der Überprüfung durch staatliche Gerichte zugängliche Akte "öffentlicher Gewalt" im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG seien, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 18, 385 >386 f.<; 42, 312 >334 f.<; Beschlüsse gemäß § 93a BVerfGG vom 28. November 1978 und vom 6. April 1979 >NJW 1980 S. 1041 ZevKR 1982, 382<).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht