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   BVerfG, 09.04.2008 - 2 BvR 454/08   

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https://dejure.org/2008,15054
BVerfG, 09.04.2008 - 2 BvR 454/08 (https://dejure.org/2008,15054)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.2008 - 2 BvR 454/08 (https://dejure.org/2008,15054)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 2008 - 2 BvR 454/08 (https://dejure.org/2008,15054)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; § 35 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Monatsfrist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (Zeitpunkt des Zugangs formloser Mitteilungen in der Anwaltskanzlei); Nichtannahmebeschluss

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfristung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung, die dem bevollmächtigten Rechtsanwalt durch formlose Mitteilung bekanntgemacht worden war - tatsächliche Kenntnisnahme irrelevant

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender tatsächlicher Kenntnisnahme durch nichtförmliche Zustellung und verspäteter Rechtsmitteleinlegung durch den Anwalt

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § ... 93 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Satz 6; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 35 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 35 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 37 Abs. 1; ; ZPO §§ 166 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig wegen Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 11.01.2022 - 1 BvR 123/21

    Verfassungsbeschwerde wegen Verstoß gegen prozessuale Waffengleichheit bei Erlass

    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 -, Rn. 3 und vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 751/11 -, Rn. 4 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, Rn. 26).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1304/14

    Erfolglose Gegenvorstellung nach Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens

    Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 -, Rn. 2, juris).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16

    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung

    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 -, juris, Rn. 3 und vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 751/11 -, juris, Rn. 4 f.).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21
    13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 - juris Rn. 2 zu § 93 BVerfGG).

    Auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Anwalts kommt es bei der formlosen Mitteilung - anders als dies im Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis sein mag - nicht an (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 9-IV-20; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 - juris Rn. 2; VerfGH NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 34/19.VB-2 - juris Rn. 2).

  • BVerfG, 25.03.2013 - 1 BvR 539/13

    Wegen Nichteinhaltung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG unzulässige

    Für den Fristbeginn ist gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG auf die Zustellung oder formlose Mitteilung der Entscheidung und damit im vorliegenden Fall auf die Bekanntgabe des mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts am 6. Dezember 2012 an die damaligen Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführer abzustellen (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 -, juris Rn. 2).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 9-IV-20
    Mitgeteilt ist eine Entscheidung mit ihrem Zugang, der dann gegeben ist, wenn die Entscheidung so in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist, dass mit dessen Kenntnisnahme zu rechnen ist (BVerfG, Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 - juris Rn. 2 zu § 93 BVerfGG).

    Auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Anwalts kommt es dabei nicht an (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 - juris Rn. 2 zu § 93 BVerfGG).

  • BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Revision (Vorlage

    Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 -, Rn. 3, und vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 751/11 -, Rn. 4 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - VerfGH 34/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Beiladung zu einem

    Auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Rechtsanwalts kommt es bei der formlosen Mitteilung - anders als dies im Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis sein mag - nicht an (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 -, juris, Rn. 2, zur wortgleichen Vorschrift des § 93 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG).
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