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   BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93   

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    Rechtliches Gehör und Effektivität des Rechtsschutzes im Räumungsprozeß - Ablehnung einer Beweiserhebung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main, 02.08.1991 - 33 C 189/91
  • LG Frankfurt/Main, 09.02.1993 - 11 S 475/91
  • BVerfG, 30.06.1993 - 2 BvR 459/93

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1993, 2165
  • ZMR 1993, 409



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Wird zitiert von ... (15)  

  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356  

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Namentlich gilt dies für das Bestreiten des Selbstnutzungswunsches eines Eigenbedarf geltend machenden Vermieters als innere Tatsache (vgl. BVerfG NJW 1993, 2165 f.; NJW-RR 1995, 392 f.).

    Insofern ist selbst ein Bestreiten mit Nichtwissen gemäß § 138 Abs. 4 ZPO zulässig und wirksam (BVerfG, NJW 1993, 2165 f.; NJW-RR 1995, 392 f.).

    Wesentlicher Kern des rechtlichen Vorbringens der Antragsteller zu dieser für den Rechtsstreit zentralen Frage war nämlich der Hinweis auf die entgegenstehende vorherrschende Rechtsauffassung, nach der das Bestehen des Nutzungswunsches im Bestreitensfalle vom kündigenden Vermieter zu beweisen ist (vgl. BVerfG NJW 1993, 2165 f.; BGHZ 103, 91 ; Palandt-Putzo, BGB, 58 . Aufl. 1999, § 564 b Rdnr. 47).

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 2/00  
    Dieses wäre nur dann der Fall gewesen, wenn aufgrund des Bestreitens des Umzugswunsches die Kläger ihrer Beweisführungslast (vgl. BVerfG NJW 1993, 2165) nachgekommen wären und das Gericht nach Prüfung, ob wirklich der Eigenbedarf bestand, diesen für gegeben erachtet hätte.

    Es widerspricht grundlegenden Prinzipien des Verfahrensrechts, wenn die Instanzgerichte einer Partei in einer für den Ausgang des Rechtsstreits erheblichen Frage den Zugang zum Verfahrensabschnitt der Tatsachenfeststellung verwehren (BVerfG, Beschluß vom 30.06.1993 - 2 BvR 459/93 -, NJW 93, 215).

    "Das Fachgericht muß sämtlichen vom Mieter vorgetragenen Gesichtspunkten nachgehen, welche Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen." (BVerfG, Beschluß vom 30.06.93 - 2 BvR 459/93 -, NJW 93, 2165; BVerfG, Beschluß vom 13.01.1995 - 1 BvR 1420/94 -, NJW-RR 1995, 392 m.w.Nw.).

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 218/01  

    Kreditrecht - Kollusives Zusammenwirken eng verwandter Geschäftsführer

    Die Ermittlung des Kenntnisstandes des Geschäftsführers der Beklagten als eine innere Tatsache ist in der Weise möglich, daß Umstände festgestellt werden, die den Schluß hierauf zulassen (BVerfG, Beschluß vom 30. Juni 1993 - 2 BvR 459/93, NJW 1993, 2165).
mehr
  • OLG Rostock, 09.04.2003 - 6 U 101/02  

    Beschränkung der Gehörsrüge auf auf die unanfechtbaren Urteile der Amts- und

    Erforderlich ist eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes und eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 291; 85, 345; NJW 1993, 2165; 97, 312).
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 126/06  

    Anfechtung einer Schenkung

    Dazu müssen jedoch Umstände (Indiztatsachen) festgestellt werden, die einen Schluss auf die innere Tatsache zulassen (BVerfG NJW 1993, 2165; BGH, Urt. v. 5. November 2003 - VIII ZR 218/01, NJW-RR 2004, 247, 248).
  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10  

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen

    Der Kinderwunsch der Vermieterin betraf eine innere Tatsache, die dem Beweis zugänglich ist (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1993 - 2 BvR 459/93 - juris, Rn. 26 f.).
  • StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1539  

    Unbegründete Grundrechtsklage - Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

    Insbesondere innere Tatsachen können durch Umstände bewiesen werden, die nach der Lebenserfahrung auf das Vorhandensein der festzustellenden Tatsache schließen lassen (BVerfG NJW 1993, S. 2165 - zum Selbstnutzungswunsch des Vermieters -).
  • KG, 07.06.2000 - KartVerg 3/00  

    Vergabe - Rechtsschutz nach Zuschlagserteilung

    Diese aber hat den für die Situation eines auf Schadensersatz klagenden übergangenen Bieters typischen Schwierigkeiten entgegenkommend Rechnung zu tragen und soweit als möglich dagegen anzugehen, dass unter ihnen generell die Effektivität des Rechtsschutzes auf dem beschrittenen prozessualen Wege leidet; denn es gilt das aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Gebot der Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. etwa BVerfG NJW 1993, 2165).
  • BGH, 05.03.1999 - LwZR 5/98  

    BGB § 585

    Unbegründet ist insbesondere die Rüge, das Berufungsgericht habe die Absicht der Neubildung eines Familienbetriebes unter Verletzung der von dem Bundesverfassungsgericht für den Beweis von inneren Tatsachen aufgestellten Grundsätzen (BVerfG, NJW 1993, 2165) festgestellt.
  • VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03  

    Art 15 Abs 1 Verf BE, Art 10 Abs 1 Verf BE, § 564b Abs 2 Nr 2aF BGB

    Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass das Landgericht das Vorbringen der Vermieterin nicht als von vornherein nicht nachvollziehbar angesehen hat, da - auch nach der von den Beschwerdeführern in der Verfassungsbeschwerde zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 1993 (WuM 1993, 380 ) - hierin durchaus Umstände zu sehen sind, die nach der Lebenserfahrung existieren.
  • VerfGH Berlin, 12.10.1994 - VerfGH 53/94  

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer Lehrerin aufgrund Falschbeantwortung

  • LAG Baden-Württemberg, 16.08.1995 - 3 Sa 51/95  

    Nebentätigkeit: Pflicht zur Ablieferung aus Nebentätigkeit erhaltener Vergütung

  • LG Hannover, 07.04.2006 - 13 O 217/05  

    Tod eines Marinesoldaten

  • KG, 12.04.2000 - KartVerg 9/99  

    Fortsetzungsfeststellung nach Zuschlag

  • KG, 12.04.2000 - KartVerg 91/99  
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