Rechtsprechung
BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 460/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,31264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Persönlichkeitsrecht des Strafgefangenen - Anklopfen vor dem Betreten von Hafträumen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 15.11.2000 - 7 StVK 273/00
- OLG Koblenz, 12.02.2001 - 2 Ws 804/00
- BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 460/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 727/94
Betreten von Hafträumen ohne vorheriges Anklopfen
Auszug aus BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 460/01
Gegen dieses Vorgehen bestehen zwar Bedenken; denn das Betreten eines Haftraums durch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt berührt zwar nicht das Grundrecht aus Art. 13 GG; wohl aber berührt es das Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner besonderen Ausprägung als Anspruch auf Achtung der Intimsphäre; hierher rührt die rechtliche Bedeutung einer "Vorwarnung", sei es durch Anklopfen oder durch Schließgeräusche (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1996 - 2 BvR 727/94 u. a. - NJW 1996, S. 2643).
- BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07
Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende …
Ein Bediensteter, der den Haftraum betreten will, muss sein Kommen - etwa durch Anklopfen oder ausreichend vernehmbare Schließgeräusche beim Öffnen der Tür (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 1996 - 2 BvR 727/94 u. a. -, NJW 1996, S. 2643, und vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 460/01 -, www.bverfg.de) - in einer Weise ankündigen, die dem Gefangenen im Falle der Benutzung der Toilette einen rechtzeitigen Hinweis ermöglicht, und hat in diesem Fall vom Betreten des Raumes, wenn dieses nicht ausnahmsweise dringend geboten erscheint, für eine den Umständen angemessene Zeitspanne abzusehen. - LG Regensburg, 20.01.2022 - SR StVK 245/21
Betreten des Haftraums während Toilettengang des Gefangenen
Ein Bediensteter, der den Haftraum betreten will, muss sein Kommen hierbei - etwa durch Anklopfen oder ausreichend vernehmbare Schließgeräusche beim Öffnen der Tür (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 1996 - 2 BvR 727/94 u.a. -, NJW 1996, S. 2643, und vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 460/01) - in einer Weise ankündigen, die dem Gefangenen im Falle der Benutzung der Toilette einen rechtzeitigen Hinweis ermöglicht, und hat in diesem Fall vom Betreten des Raumes, wenn dieses nicht ausnahmsweise dringend geboten erscheint, für eine den Umständen angemessene Zeitspanne abzusehen.