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   BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03   

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BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03 (https://dejure.org/2008,6139)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.2008 - 2 BvR 472/03 (https://dejure.org/2008,6139)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - 2 BvR 472/03 (https://dejure.org/2008,6139)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerrechtliche zeitanteilige Berücksichtigung von Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherungen

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 3; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 18; ; EStG § 19; ; EStG § 32; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 lit. a
    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug

  • datenbank.nwb.de

    Keine zeitanteilige Kürzung des Vorwegabzugs bei Zukunftssicherungsleistungen; Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Versicherungsbeiträgen im Veranlagungszeitraum 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00

    Vorwegabzug: Zeitweise steuerfreie Arbeitgeberleistungen

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03
    unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Oktober 2002 - XI R 75/00 -,.

    Auf die Revision des Finanzamts wurde das finanzgerichtliche Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen (BFH, Urteil vom 16. Oktober 2002 - XI R 75/00 -, BStBl II 2003, S. 288 = BFHE 200, 548).

  • FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 37/99

    Zum Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03
    b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 13. September 2000 - V 37/99 -,.

    Der hiergegen gerichteten Klage gab das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht durch Urteil vom 13. September 2000 - V 37/99 - (EFG 2000, S. 1315) teilweise statt, soweit die im zweiten Halbjahr bezogenen Einkünfte der Ehefrau in die Kürzung des Vorwegabzugs mit einbezogen wurden.

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03
    a) Soweit es insbesondere um Beiträge zum Anwaltsversorgungswerk sowie zu Unfall-, Lebens- und Haftpflichtversicherungen geht, fehlt der Verfassungsbeschwerde vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung (BVerfGE 105, 73) und der Neuregelung der Besteuerung der Altersbezüge durch das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) vom 5. Juli 2004 (BGBl I S. 1427) die hinreichende Aussicht auf Erfolg.

    Der Gesetzgeber ist im Massenverfahren der Steuererhebung befugt, typisierende Regelungen zu treffen (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 112, 268 ).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03
    b) Soweit es um die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherungen geht, sind die verfassungsrechtlichen Fragen durch den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06 - geklärt.

    Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Gesetzgebungsgeschichte des § 10 Abs. 3 EStG (vgl. auch BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06 -).

  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03
    Der Gesetzgeber ist im Massenverfahren der Steuererhebung befugt, typisierende Regelungen zu treffen (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 112, 268 ).
  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03
    Der Gesetzgeber ist im Massenverfahren der Steuererhebung befugt, typisierende Regelungen zu treffen (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 112, 268 ).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03
    Der Gesetzgeber ist im Massenverfahren der Steuererhebung befugt, typisierende Regelungen zu treffen (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 112, 268 ).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04

    Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03
    Insoweit wird auf den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 1220/04 und 2 BvR 410/05 - verwiesen.
  • FG Hamburg, 28.11.2005 - VII 126/02

    Verfahrensrecht, Einkommensteuerrecht: Zwangsruhe des Einspruchsverfahrens,

    Als Musterverfahren könnten nach Vortrag der Beteiligten und sonstigen Erkenntnissen des Senats folgende Verfahren in Betracht kommen: BVerfG 2 BvR 587/01, 2 BvR 274/03, 2 BvR 472/03 BvR 912/03, BvR 2299/04.

    (c) Das Verfahren der Klägerin ist auch mit dem Verfahren 2 BvR 472/03 nicht im Wesentlichen gleich gelagert.

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 1 K 1665/06

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von

    2 BvR 472/03 - Kürzung des Vorwegabzugs - Zukunftssicherungsleistungen an ausländische Sozialversicherungsträger.

    Die dem Vorläufigkeitsvermerk zu Grunde liegenden Musterverfahren beim BVerfG (2 BvR 274/03, 2 BvR 472/03 und 2 BvR 912/03 zum beschränkten Abzug von Vorsorgeaufwendungen sowie 2 BvL 1/06 zum beschränkten Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen) betreffen allesamt Veranlagungszeiträume, die vor dem Streitjahr liegen.

  • BFH, 23.07.2008 - X B 51/08

    Kürzung des Vorwegabzugs wegen Pensionszusage an einen zu 99,75 % beteiligten

    In der Rechtsprechung ist daher auch anerkannt, dass eine Kürzung des Vorwegabzugs selbst dann vorzunehmen ist, wenn der Steuerpflichtige Leistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG a.F. in nur geringem Umfang (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183) oder nicht im gesamten Veranlagungszeitraum erhalten hat (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 75/00, BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288; die Verfassungsbeschwerde wurde durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 2008 2 BvR 472/03 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • FG Hessen, 05.01.2006 - 1 K 1114/02

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2

    Ebenso hat er in einem anderen Urteil vom selben Tag (XI R 75/00, BStBl II 2003, 288 - dagegen ist Verfassungsbeschwerde eingelegt, Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 472/03) ausgesprochen, dass der Vorwegabzug auch dann aus dem vollen Jahresarbeitslohn zu kürzen ist, wenn der Arbeitgeber nur für einen Teil des Jahres Leistungen für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers erbringt und auch dann, wenn er nur Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leistet.
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