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   BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91   

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https://dejure.org/1992,2099
BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91 (https://dejure.org/1992,2099)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.1992 - 2 BvR 472/91 (https://dejure.org/1992,2099)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 472/91 (https://dejure.org/1992,2099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 S. 2 Art. 103 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlung der Tatsachengrundlage im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91
    Auch einer bestimmten Gruppierung zugerechnete Personen können asylerheblich verfolgt werden (vgl. BVerfGE, a.a.O., S. 340); es kann auch ausreichen, wenn die Maßnahmen im Blick auf asylerhebliche Merkmale eingesetzt werden (vgl. BVerfGE 81, 142 [151]).

    c) Das Urteil des Verwaltungsgerichts stellt sich auch nicht aus anderen Gründen als im Ergebnis offensichtlich zutreffend dar (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91
    Jedenfalls können Kenntnisnahme-, Ermittlungs- und Begründungspflichten wegen der besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an asylrechtliche Prüfungen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 f.]) nicht geringer sein, als sie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 47, 182 [188, 189]) für die aus Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Pflichten der Gerichte allgemein entwickelt wurden: Die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen jedenfalls müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 29. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 179 [180]).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91
    Die volle Auslagenerstattung ergibt sich daraus, daß das Begehren des Beschwerdeführers, soweit es nicht erfolgreich war, von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 32, 1 [39]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91
    Jedenfalls können Kenntnisnahme-, Ermittlungs- und Begründungspflichten wegen der besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an asylrechtliche Prüfungen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 f.]) nicht geringer sein, als sie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 47, 182 [188, 189]) für die aus Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Pflichten der Gerichte allgemein entwickelt wurden: Die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen jedenfalls müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 29. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 179 [180]).
  • BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 933/90

    Asylerheblichkeit von Merkmalen politischer Verfolgung - Verhöre und Verhaftung

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91
    Daraus folgt ohne weiteres, daß auch beispielsweise die zur Klärung eines Verdachts der Trägerschaft asylerheblicher Merkmale eingesetzten Mittel nicht als unerheblich beurteilt werden dürfen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 8. November 1990, InfAuslR 1991, S. 25 [28]).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91
    Dagegen spricht bereits, daß das Gericht die hieraus nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 65, 76 [97]; st.Rspr.) ableitbare Möglichkeit nicht wahrgenommen hat, die Klage des Beschwerdeführers als offensichtlich unbegründet abzuweisen.
  • BVerfG, 09.01.1963 - 1 BvR 85/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung an die Türkei

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91
    Der tatsächlich von politischer Verfolgung bedrohte Flüchtling, der in vermeintlicher Beweisnot (vgl. BVerfGE 15, 249 [253 f.]) gefälschte Beweismittel vorlegt, muß damit nicht ausnahmslos und bezogen auf alle Fluchtgründe unglaubwürdig geworden sein.
  • BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 513/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Gruppenverfolgung -

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91
    Jedenfalls können Kenntnisnahme-, Ermittlungs- und Begründungspflichten wegen der besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an asylrechtliche Prüfungen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 f.]) nicht geringer sein, als sie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 47, 182 [188, 189]) für die aus Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Pflichten der Gerichte allgemein entwickelt wurden: Die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen jedenfalls müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 29. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 179 [180]).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91
    Die Lage des Verfolgten kann in diesem Falle von der gleichen Ausweglosigkeit geprägt sein, wie sie beim tatsächlichen Träger verfolgungsverursachender Merkmale auftreten kann (vgl. allgemein zur Ausweglosigkeit als notwendigem Tatbestandsmerkmal zuletzt: BVerfGE 83, 216 [230]); zu denken ist hierbei vor allem an den Fall, daß der Betroffene den Verdacht nicht zu entkräften und die wahren Zusammenhänge nicht aufzuzeigen vermag.
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91
    Die Wirksamkeit des Asylrechts hängt entscheidend davon ab, daß den Behauptungen der Asylsuchenden, sie würden in ihrer Heimat politisch verfolgt, nachgegangen wird und sie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewürdigt werden (vgl. BVerfGE 56, 216 [240]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

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