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   BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 475/02   

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BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 475/02 (https://dejure.org/2007,13009)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.2007 - 2 BvR 475/02 (https://dejure.org/2007,13009)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 2 BvR 475/02 (https://dejure.org/2007,13009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herabsetzung, Erlass oder zinslose Stundung der Einkommensteuerschuld in Höhe des Anteils des Verteidigungsetats am Gesamthaushalt aus christlichen Gewissensgründen; Pflicht zur Steuerzahlung als Eingriff in die Gewissensfreiheit; Anspruch auf ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 1
    Verweigerung eines Teils der Steuerzahlung aus Gewissensgründen

  • datenbank.nwb.de

    Kein Billigkeitserlass, wenn Steuerzahlung aus Gewissensgründen verweigert wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 4 Abs 1, FGO § 115
    Gewissen; Steuerzahlungsverweigerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 128
  • NVwZ-RR 2007, 505
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 02.06.2003 - 2 BvR 1775/02

    Schutzbereich der Gewissensfreiheit (Art 4 Abs 1 GG) durch Steuerzahlungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 475/02
    Der Einzelne kann sich der Mitfinanzierung von Staatstätigkeiten, die er aus Gewissensgründen ablehnt, nicht entziehen und einen Anspruch auf gewissenskonforme Verwendung seiner Steuern geltend machen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 478/92 -, NJW 1993, S. 455 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2003 - 2 BvR 1775/02 -, NJW 2003, S. 2600).

    Auch kann offen bleiben, ob die Pflicht zur Steuerzahlung zu einem Eingriff in die Gewissensfreiheit führen kann (verneinend Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 478/92 -, NJW 1993, S. 455 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2003 - 2 BvR 1775/02 -, NJW 2003, S. 2600; Preuß, in: Alternativkommentar zum Grundgesetz, Stand: 2001, zu Art. 4 GG Rn. 46; bejahend etwa Böckenförde VVDStRL 28 , S. 120 - Diskussionsbeitrag - P. Tiedemann, Das Recht der Steuerverweigerung aus Gewissensgründen, 1991, S. 56 ff.; Beaucamp/Maihold JA 1997, S. 213 ).

  • BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 478/92

    Steuerpflicht und Gewissenfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 475/02
    Der Einzelne kann sich der Mitfinanzierung von Staatstätigkeiten, die er aus Gewissensgründen ablehnt, nicht entziehen und einen Anspruch auf gewissenskonforme Verwendung seiner Steuern geltend machen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 478/92 -, NJW 1993, S. 455 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2003 - 2 BvR 1775/02 -, NJW 2003, S. 2600).

    Auch kann offen bleiben, ob die Pflicht zur Steuerzahlung zu einem Eingriff in die Gewissensfreiheit führen kann (verneinend Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 478/92 -, NJW 1993, S. 455 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2003 - 2 BvR 1775/02 -, NJW 2003, S. 2600; Preuß, in: Alternativkommentar zum Grundgesetz, Stand: 2001, zu Art. 4 GG Rn. 46; bejahend etwa Böckenförde VVDStRL 28 , S. 120 - Diskussionsbeitrag - P. Tiedemann, Das Recht der Steuerverweigerung aus Gewissensgründen, 1991, S. 56 ff.; Beaucamp/Maihold JA 1997, S. 213 ).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 475/02
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BFH, 06.12.1991 - III R 81/89

    Die Zahlung von Steuern kann nicht aus Gewissensgründen abgelehnt werden

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 475/02
    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Finanzbehörde im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 6. Dezember 1991 - III R 81/89 -, NJW 1992, S. 1407) im Billigkeitsverfahren eine Steuerherabsetzung wegen der Art der Steuerverwendung im Fall der Berufung auf die Freiheit des Gewissens ablehnt.
  • BVerfG, 30.06.1988 - 2 BvR 701/86

    Totalverweigerung I

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 475/02
    Die von Art. 4 Abs. 1 GG erfasste Gewissensfreiheit umfasst nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (vgl. BVerfGE 78, 391 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 475/02
    Aus Grundrechten folgt kein genereller Anspruch des Einzelnen auf Unterlassung einer behaupteten grundrechtswidrigen Verwendung öffentlicher Abgaben; soweit diese mit seinem Gewissen unvereinbar ist, kann er jedenfalls nicht verlangen, dass seine Überzeugung zum Maßstab der Gültigkeit genereller Rechtsnormen oder ihrer Anwendung gemacht wird (vgl. BVerfGE 67, 26 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 475/02
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 475/02
    Es kann dahinstehen, ob der Beschwerdeführer - wie das Finanzgericht angenommen hat - eine ernste sittliche, das heißt an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung, die er als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfahren hat (vgl. BVerfGE 12, 45 ), getroffen hat.
  • BFH, 09.01.2002 - III B 81/01

    Verweigerung der Steuerzahlung aus Gewissensgründen; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 475/02
    gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 9. Januar 2002 - III B 81/01 -,.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 996/18

    Einbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Gewissensgründe

    Aus der Gewissensfreiheit kann niemand das Recht herleiten, die Rechtsordnung nach seinen Gewissensvorstellungen zu gestalten, und verlangen, dass seine Überzeugung zum Maßstab der Gültigkeit genereller Rechtsnormen oder ihrer Anwendung gemacht wird (BVerfG, Beschlüsse vom 02.05.2007 - 2 BvR 475/02 - juris Rn. 6, vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 - juris Rn. 26 und vom 18.04.1984 - 1 BvL 43/81 - juris Rn. 35; BVerwG, Urteil vom 18.06.1997 - 6 C 5.96 - BVerwGE 105, 73 ).
  • OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11

    Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögel anordnen - Verstoß

    Die von Art. 4 Abs. 1 GG erfasste Gewissensfreiheit umfasst dabei nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.05.2007, 2 BvR 475/02 - Juris -).
  • OLG Koblenz, 02.11.2012 - 1 SsBs 105/12

    Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögel anordnen - Verstoß

    Die von Art. 4 Abs. 1 GG erfasste Gewissensfreiheit umfasst dabei nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.05.2007, 2 BvR 475/02 - Juris -).
  • BFH, 26.01.2012 - II B 70/11

    Keine Steuerverweigerung aus Gewissensgründen

    a) Nach der Rechtsprechung sowohl des BFH (z.B. Entscheidungen vom 6. Dezember 1991 III R 81/89, BFHE 166, 315, BStBl II 1992, 303, und vom 16. Oktober 2003 IV B 46/02, BFH/NV 2004, 311) als auch des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (z.B. Beschlüsse vom 18. April 1984  1 BvL 43/81, BVerfGE 67, 26; vom 9. Oktober 1986  1 BvR 1013/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Abgabenordnung, § 3, Rechtsspruch 2; vom 26. Februar 1991  1 BvR 752/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 722; vom 26. August 1992  2 BvR 478/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 455; vom 2. Juni 2003  2 BvR 1775/02, NJW 2003, 2600; vom 2. Mai 2007  2 BvR 475/02, HFR 2007, 900) kann sich der Steuerbürger nicht der Mitfinanzierung von Staatstätigkeiten, die er aus Gewissensgründen ablehnt, entziehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 11 N 95.18

    Rundfunkbeitrag; Glaubens- und Gewissensfreiheit; (kein) Anspruch auf Befreiung

    Denn aus den bereits ausgeführten Gründen ist auch die Ablehnung eines unter Berufung auf die Freiheit des Gewissens gestellten Befreiungsantrags wegen der Art der Verwendung der Abgabe verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (i.d.S. BVerfG, Beschluss v. 2. Mai 2007 - 2 BvR 475/02 -, juris Rn 7, zur Ablehnung eines Erlassantrages durch die Finanzbehörde).
  • VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 5 K 10.01853

    Die Berechtigung einer Gemeinde zum Erlass eines Taubenfütterungsverbots ist auch

    Die von Art. 4 Abs. 1 GG erfasste Gewissensfreiheit umfasst dabei nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.05.2007, 2 BvR 475/02 - Juris -).
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