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   BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95, 2 BvR 2501/95 und 2 BvR 2990/95   

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https://dejure.org/1997,425
BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95, 2 BvR 2501/95 und 2 BvR 2990/95 (https://dejure.org/1997,425)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1997 - 2 BvR 483/95, 2 BvR 2501/95 und 2 BvR 2990/95 (https://dejure.org/1997,425)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 2 BvR 483/95, 2 BvR 2501/95 und 2 BvR 2990/95 (https://dejure.org/1997,425)
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Rechtsschutz gegen Überstellung

Art. 19 Abs. 4 GG, Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Überstellung auf Wunsch

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerden betreffend den Rechtsschutz verurteilter ausländischer Strafgefangener hinsichtlich der von ihnen gewünschten Überstellung zur Strafvollstreckung in ihr Heimatland teilweise erfolgreich

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Anspruch eines verurteilten Ausländers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Wunsch nach Verbüßung der Strafe in seinem Heimatstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Rechtsschutz ausländischer Strafgefangener hinsichtlich der Überstellung zur Strafvollstreckung in ihr Heimatland

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 100
  • NJW 1997, 3013
  • NVwZ 1998, 51 (Ls.)
  • NStZ 1998, 140
  • StV 1997, 646
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95
    Die Rechtsstellung eines zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten ist wesentlich durch seinen gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Anspruch auf Resozialisierung bestimmt; das Resozialisierungsziel entspricht dem Selbstverständnis einer der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip verpflichteten Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ).

    c) Die von der Vollstreckungsbehörde zu treffende Entscheidung wirkt sich mithin unmittelbar auf das grundrechtlich geschützte Resozialisierungsinteresse des Verurteilten (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; vgl. dazu BVerfGE 45, 187 ; 89, 315 ) aus.

  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95
    Daraus erwächst bei Ermessensentscheidungen im Bereich des Strafvollzugs dem Verurteilten ein Anspruch darauf, daß die Behörden ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben (vgl. schon BVerfGE 89, 315 ; des weiteren BVerfG - Kammer - Beschlüsse vom 16. Februar 1993, NJW 1993, S. 3188 , vom 29. Oktober 1993, NStZ 1994, S. 100, vom 10. Februar 1994, StV 1994, S. 432 ).

    c) Die von der Vollstreckungsbehörde zu treffende Entscheidung wirkt sich mithin unmittelbar auf das grundrechtlich geschützte Resozialisierungsinteresse des Verurteilten (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; vgl. dazu BVerfGE 45, 187 ; 89, 315 ) aus.

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95
    Die Rechtsweggarantie setzt voraus, daß dem Betroffenen eine Rechtsposition zusteht, die Verletzung bloßer Interessen genügt nicht (BVerfGE 31, 33 ; 83, 182 ).

    Die Rechtsposition kann sich aus einem anderen Grundrecht oder einer grundrechtsgleichen Gewährleistung ergeben, aber auch durch Gesetz begründet sein, wobei der Gesetzgeber bestimmt, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zusteht und welchen Inhalt es hat (vgl. BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ).

  • BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95
    Daraus erwächst bei Ermessensentscheidungen im Bereich des Strafvollzugs dem Verurteilten ein Anspruch darauf, daß die Behörden ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben (vgl. schon BVerfGE 89, 315 ; des weiteren BVerfG - Kammer - Beschlüsse vom 16. Februar 1993, NJW 1993, S. 3188 , vom 29. Oktober 1993, NStZ 1994, S. 100, vom 10. Februar 1994, StV 1994, S. 432 ).
  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvR 708/65

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Verletzung von Rechtssätzen mit Reflexwirkung

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95
    Die Rechtsweggarantie setzt voraus, daß dem Betroffenen eine Rechtsposition zusteht, die Verletzung bloßer Interessen genügt nicht (BVerfGE 31, 33 ; 83, 182 ).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95
    Die Rechtsstellung eines zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten ist wesentlich durch seinen gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Anspruch auf Resozialisierung bestimmt; das Resozialisierungsziel entspricht dem Selbstverständnis einer der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip verpflichteten Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95
    Die Rechtsposition kann sich aus einem anderen Grundrecht oder einer grundrechtsgleichen Gewährleistung ergeben, aber auch durch Gesetz begründet sein, wobei der Gesetzgeber bestimmt, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zusteht und welchen Inhalt es hat (vgl. BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95
    Schützt die Norm demgegenüber keine rechtlichen Interessen des Betroffenen, ist die Ermessensentscheidung für ihn nicht justitiabel; im Grenzbereich verdient die grundrechtsfreundliche Interpretation den Vorzug (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 27, 297 ; 51, 176 ).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95
    Schützt die Norm demgegenüber keine rechtlichen Interessen des Betroffenen, ist die Ermessensentscheidung für ihn nicht justitiabel; im Grenzbereich verdient die grundrechtsfreundliche Interpretation den Vorzug (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 27, 297 ; 51, 176 ).
  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95
    Die Rechtsstellung eines zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten ist wesentlich durch seinen gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Anspruch auf Resozialisierung bestimmt; das Resozialisierungsziel entspricht dem Selbstverständnis einer der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip verpflichteten Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 36, 174 ; 45, 187 ).
  • BVerfG, 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

  • BVerfG, 16.02.1993 - 2 BvR 594/92

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Überprüfung eines Vollzugplans

  • OLG Hamm, 25.09.1995 - 1 VAs 97/95
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Schützt die Norm demgegenüber keine rechtlichen Interessen des Betroffenen, muss die Ermessensentscheidung für ihn nicht justitiabel sein; im Grenzbereich verdient die grundrechtsfreundliche Interpretation den Vorzug (vgl. BVerfGE 96, 100, 114 f. m.w.N.).

    Schützt die Norm demgegenüber keine rechtlichen Interessen des Betroffenen, muss die Ermessensentscheidung für ihn nicht justitiabel sein; im Grenzbereich verdient die grundrechtsfreundliche Interpretation den Vorzug (vgl. BVerfGE 96, 100 m.w.N.).

    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in einer Entscheidung zur parallelen Problematik der Überstellung von Strafgefangenen die Nichtanfechtbarkeit der Exekutiventscheidung als mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar angesehen, weil durch die Entscheidung keine rechtlichen Interessen des Betroffenen berührt worden seien (vgl. BVerfGE 96, 100 ff.).

    In dieser Regelung kommt zum Ausdruck, dass Auslieferungen als Teil der auswärtigen Beziehungen einzuordnen sind, für die der Bund gemäß Art. 32 Abs. 1 GG die ausschließliche Zuständigkeit hat (vgl. BVerfGE 96, 100 ).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Da hiernach bei der Auswahlentscheidung auch die durch Art. 3 Abs. 1 GG geschützten Interessen der geeigneten Bewerber zu berücksichtigen sind, besteht für diese im Rahmen der Bestellung zum Insolvenzverwalter ein Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung (vgl. BVerfGE 96, 100 ; 113, 273 ).
  • BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Bei der Einräumung von Ermessen begründet das Willkürverbot eine Verpflichtung zu dessen sachgerechter Ausübung (BVerfGE 116, 1 ; zum Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung auf anderer verfassungsrechtlicher Grundlage vgl. BVerfGE 96, 100 ).
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