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   BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76   

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BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76 (https://dejure.org/1979,86)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.1979 - 2 BvR 488/76 (https://dejure.org/1979,86)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 1979 - 2 BvR 488/76 (https://dejure.org/1979,86)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines Rechtsanwalts wegen landesrechtlichen Vertretungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches Vertretungsverbot

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Zurückweisung eines Rechtsanwaltes - Verstoß gegen Vertretungsverbot - Mitglied des Gemeinderates

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 52, 42
  • NJW 1980, 33
  • MDR 1980, 197
  • DVBl 1980, 49
  • DVBl 1980, 51
  • DVBl 1980, 829
  • DÖV 1980, 95
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 572/74

    Vertretung gegen Kreisbehörde in Bußgeldsachen durch Kreistagsmitglied

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76
    »Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Gericht einen Rechtsanwalt, der dem Rat einer Gemeinde angehört, als Prozeßbevollmächtigten zurückweist, weil er gegen das Vertretungsverbot in § 24 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verstößt (Ergänzung zu BVerfGE 41, 231 ff.).«.

    Zur Begründung führte das Gericht aus: Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 21. Januar 1976 (BVerfGE 41, 231 ff.) festgestellt, daß die Vorschrift des § 24 Abs. 1 Satz 2 NWGO verfassungsrechtlich unbedenklich sei, weil sie weder in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG noch in die Kompetenz des Bundes aus Art. 74 Nr. 1 GG zur Regelung des Rechts der Rechtsanwaltschaft eingreife.

    Das Bundesverfassungsgericht habe bereits in seinem Beschluß vom 21. Januar 1976 (BVerfGE 41, 231 [241 f.]) dargelegt, daß § 24 Abs. 1 NWGO mit Art. 12 GG vereinbar sei und nicht mit § 3 Abs. 2 BRAO kollidiere.

    Das Bundesverwaltungsgericht - VII. Senat - hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, daß es entgegen der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Januar 1976 (BVerfGE 41, 231 ff.) vertretenen Auffassung, das Vertretungsverbot greife nicht in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ein, in § 24 Abs. 1 Satz 2 NWGO eine die Berufsausübung regelnde Vorschrift sehe.

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat mitgeteilt, daß der Senat für Anwaltssachen, der im Rahmen des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens 2 BvR 572/74 keine kompetenzrechtlichen Bedenken gegen § 24 Abs. 1 NWGO geäußert hatte (vgl. BVerfGE 41, 231 [239]), bisher noch keine Entscheidung erlassen habe, in der die hier aufgeworfenen Fragen eine Rolle gespielt hätten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß gegen die Regelung des § 24 Abs. 1 Satz 2 NWGO keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen und sie insbesondere nicht in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG eingreift (BVerfGE 41, 231 [241 f.]).

    Dem Vertretungsverbot liegt der Gedanke zugrunde, die Gemeindeverwaltung von allen Einflüssen freizuhalten, die eine objektive, unparteiische und einwandfreie Führung der Gemeindegeschäfte gefährden könnten (BVerfGE 41, 231 [242]; BVerwGE 3, 127 [128]).

    a) Die Zurückweisung eines Anwalts im gerichtlichen Verfahren ist zwar ein prozessualer Akt während es sich bei § 24 Abs. 1 NWGO um eine Vorschrift des Gemeindeverfassungsrechts handelt (BVerfGE 41, 231 [241]).

    § 24 Abs. 1 Satz 2 NWGO kollidiert nicht mit § 3 Abs. 2 BRAO (BVerfGE 41, 231 [242]).

    Im Außenverhältnis des als Anwalt tätigen Ratsmitgliedes zu Gerichten und Behörden hat es keine rechtlichen Auswirkungen (OLG Hamm, DVBl 1978, S. 153 (154); Bad-Württ VGH , BaWüVBl 1973, S. 137 [138]; OVG Lüneburg, OVGE 23, 510 [511 f.]; Jäkel, JuS 1979, S. 174 [177]; v Mutius, VerwArch 1977, S. 73 [77]; Olschewski, NJW 1976, S. 933 [934]; Witte-Wegmann, NJW 1976, S. 955 [956]; Baltes, NJW 1975, S. 911 [912]).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76
    Der Beschwerdeführer zu 1) hat jedoch dargetan, daß er hierdurch zugleich unmittelbar in seiner eigenen grundrechtlich geschützten Sphäre betroffen werde (vgl. BVerfGE 15, 226 [230]; 22, 114 [118]; 38, 105 [110]); denn die Beschlüsse sprechen ihm die Befugnis ab, in dem Ausgangsverfahren als Prozeßbevollmächtigter aufzutreten.

    Es war nicht zu erwarten, daß die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf eine Beschwerde des Beschwerdeführers zu 1) in der Sache anders lauten würde als der auf die Beschwerde des Klägers ergangene Beschluß (vgl. BVerfGE 38, 105 [110]).

    Das hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht nur für die Zurückweisung des Verteidigers im Strafverfahren entschieden (BVerfGE 15, 226 [231]; 16, 214 [216 f.]; 22, 114 [119]; 34, 293 [299]; 43, 79 [90]), sondern auch für den Ausschluß eines Rechtsanwalts, der in einem Disziplinarverfahren gegen einen Dritten als Rechtsbeistand eines Zeugen auftreten wollte (BVerfGE 38, 105 [118 f.]).

  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76
    Der Beschwerdeführer zu 1) hat jedoch dargetan, daß er hierdurch zugleich unmittelbar in seiner eigenen grundrechtlich geschützten Sphäre betroffen werde (vgl. BVerfGE 15, 226 [230]; 22, 114 [118]; 38, 105 [110]); denn die Beschlüsse sprechen ihm die Befugnis ab, in dem Ausgangsverfahren als Prozeßbevollmächtigter aufzutreten.

    Insofern gehen von den beiden Beschlüssen Auswirkungen aus, die auch weiterhin zur Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers zu 1) führen können (vgl. BVerfGE 15, 226 [230]; 22, 114 [118]; 38, 26 [29]).

    Das hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht nur für die Zurückweisung des Verteidigers im Strafverfahren entschieden (BVerfGE 15, 226 [231]; 16, 214 [216 f.]; 22, 114 [119]; 34, 293 [299]; 43, 79 [90]), sondern auch für den Ausschluß eines Rechtsanwalts, der in einem Disziplinarverfahren gegen einen Dritten als Rechtsbeistand eines Zeugen auftreten wollte (BVerfGE 38, 105 [118 f.]).

  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76
    Der Beschwerdeführer zu 1) hat jedoch dargetan, daß er hierdurch zugleich unmittelbar in seiner eigenen grundrechtlich geschützten Sphäre betroffen werde (vgl. BVerfGE 15, 226 [230]; 22, 114 [118]; 38, 105 [110]); denn die Beschlüsse sprechen ihm die Befugnis ab, in dem Ausgangsverfahren als Prozeßbevollmächtigter aufzutreten.

    Insofern gehen von den beiden Beschlüssen Auswirkungen aus, die auch weiterhin zur Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers zu 1) führen können (vgl. BVerfGE 15, 226 [230]; 22, 114 [118]; 38, 26 [29]).

    Das hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht nur für die Zurückweisung des Verteidigers im Strafverfahren entschieden (BVerfGE 15, 226 [231]; 16, 214 [216 f.]; 22, 114 [119]; 34, 293 [299]; 43, 79 [90]), sondern auch für den Ausschluß eines Rechtsanwalts, der in einem Disziplinarverfahren gegen einen Dritten als Rechtsbeistand eines Zeugen auftreten wollte (BVerfGE 38, 105 [118 f.]).

  • BVerwG, 07.02.1956 - I B 40.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76
    Dem Vertretungsverbot liegt der Gedanke zugrunde, die Gemeindeverwaltung von allen Einflüssen freizuhalten, die eine objektive, unparteiische und einwandfreie Führung der Gemeindegeschäfte gefährden könnten (BVerfGE 41, 231 [242]; BVerwGE 3, 127 [128]).
  • BVerfG, 11.06.1963 - 1 BvR 156/63

    Rechtsanwaltsausschluß

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76
    Das hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht nur für die Zurückweisung des Verteidigers im Strafverfahren entschieden (BVerfGE 15, 226 [231]; 16, 214 [216 f.]; 22, 114 [119]; 34, 293 [299]; 43, 79 [90]), sondern auch für den Ausschluß eines Rechtsanwalts, der in einem Disziplinarverfahren gegen einen Dritten als Rechtsbeistand eines Zeugen auftreten wollte (BVerfGE 38, 105 [118 f.]).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76
    Die Pflicht der Gerichte, einen dem geltenden Recht entsprechenden Verfahrensablauf zu sichern, bezieht sich nur auf die Vorschriften der Gerichtsverfassung und der Verfahrensgesetze (vgl. BVerfGE 28, 21 [32, 35]).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76
    Das hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht nur für die Zurückweisung des Verteidigers im Strafverfahren entschieden (BVerfGE 15, 226 [231]; 16, 214 [216 f.]; 22, 114 [119]; 34, 293 [299]; 43, 79 [90]), sondern auch für den Ausschluß eines Rechtsanwalts, der in einem Disziplinarverfahren gegen einen Dritten als Rechtsbeistand eines Zeugen auftreten wollte (BVerfGE 38, 105 [118 f.]).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76
    Die Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes kann grundsätzlich nicht deshalb in Zweifel gezogen werden, weil es von verwandten Regelungen anderer Länder abweicht (BVerfGE 10, 354 [371]; 16, 6 [24]; 32, 346 [360]).
  • BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76
    Das hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht nur für die Zurückweisung des Verteidigers im Strafverfahren entschieden (BVerfGE 15, 226 [231]; 16, 214 [216 f.]; 22, 114 [119]; 34, 293 [299]; 43, 79 [90]), sondern auch für den Ausschluß eines Rechtsanwalts, der in einem Disziplinarverfahren gegen einen Dritten als Rechtsbeistand eines Zeugen auftreten wollte (BVerfGE 38, 105 [118 f.]).
  • OLG Hamm, 11.11.1977 - 11 W 64/77
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1975 - II B 87/75
  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 805/72

    Durchsuchung eines Rechtsanwalts bei Besuch seines Mandanten in der U-Haft

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Sie gehört nicht zu den Bestimmungen, die infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lassen (stRspr; vgl. BVerfGE 95, 267, 302; 70, 191, 214; 52, 42, 54).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Vertrags- und Deliktsrecht gehören jedoch nicht zu den Normen, die nur in Randbereichen auch nicht berufsmäßig Handelnde betreffen und daher in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs stehen; sie haben objektiv keine berufsregelnde Tendenz (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 52, 42 ; 70, 191 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 14.09.2011 - 2 BvR 449/11

    Strafverteidiger; Akteneinsicht (Aktenübersendung); Vollmacht (Zweifel an der

    Im Falle der Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens besteht das Rechtsschutzbedürfnis jedoch fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (BVerfGE 33, 247 ; 52, 42 ; 81, 138 ; 91, 125 ; 103, 44 ; 119, 309 ).
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