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   BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17   

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BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17 (https://dejure.org/2017,39862)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.2017 - 2 BvR 496/17 (https://dejure.org/2017,39862)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 2 BvR 496/17 (https://dejure.org/2017,39862)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit im Verwaltungsprozess durch Berücksichtigung von Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife eines PKH-Antrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit im Verwaltungsprozess (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Berücksichtigung von Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife eines PKH-Antrags - hier: ...

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Aufstockungsklage eines syrischen Asylbewerbers; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes; Bedeutung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit im Verwaltungsprozess (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Berücksichtigung von Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife eines PKH-Antrags - hier: ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Aufstockungsklage eines syrischen Asylbewerbers; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes; Bedeutung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Aufstockungsklage eines syrischen Asylbewerbers; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes; Bedeutung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit im Verwaltungsprozess (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Berücksichtigung von Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife eines PKH-Antrags - hier: ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).

    Die Fachgerichte überschreiten ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie die Anforderungen an das Vorliegen einer Erfolgsaussicht überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; ausführlich Bergner/Pernice, in: Emmenegger/Wiedmann, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Band 2, 241 ).

    Ein Fachgericht, das § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt jedoch die Bedeutung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17
    Denn dadurch würde dem unbemittelten Beteiligten im Gegensatz zu dem bemittelten die Möglichkeit genommen, seinen Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfGK 2, 279 ; 8, 213 ).

    Aus diesem verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt der Rechtsschutzgleichheit folgt, dass Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen sind (vgl. in jeweils unterschiedlichen Konstellationen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, NJW 2003, S. 3190 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 175/05 -, NJW 2005, S. 3489; BVerfGK 8, 213 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, NJW-RR 2016, S. 1264 ; Linke, NVwZ 2003, S. 421 ).

  • VGH Bayern, 07.04.2017 - 7 ZB 16.498

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag für Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17
    Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht zwischenzeitlich auch die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, wobei es verfassungsrechtlich unerheblich ist, ob für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten generell auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags abgestellt wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris, Rn. 1; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 12 PA 69/12 -, juris, Rn. 2) oder jedenfalls dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2012 - 18 E 1326/11 -, juris, Rn. 19; OVG Bremen, Beschluss vom 2. September 2014 - 2 PA 93/14 -, juris, Rn. 3; jeweils zu der Frage des zwischenzeitlich rechtskräftigen Abschlusses des Hauptsacheverfahrens; a.A. und auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abstellend noch OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Juli 2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, S. 34).
  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17
    Aus diesem verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt der Rechtsschutzgleichheit folgt, dass Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen sind (vgl. in jeweils unterschiedlichen Konstellationen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, NJW 2003, S. 3190 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 175/05 -, NJW 2005, S. 3489; BVerfGK 8, 213 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, NJW-RR 2016, S. 1264 ; Linke, NVwZ 2003, S. 421 ).
  • OVG Bremen, 02.09.2014 - 2 PA 93/14
    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17
    Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht zwischenzeitlich auch die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, wobei es verfassungsrechtlich unerheblich ist, ob für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten generell auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags abgestellt wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris, Rn. 1; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 12 PA 69/12 -, juris, Rn. 2) oder jedenfalls dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2012 - 18 E 1326/11 -, juris, Rn. 19; OVG Bremen, Beschluss vom 2. September 2014 - 2 PA 93/14 -, juris, Rn. 3; jeweils zu der Frage des zwischenzeitlich rechtskräftigen Abschlusses des Hauptsacheverfahrens; a.A. und auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abstellend noch OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Juli 2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, S. 34).
  • VGH Hessen, 27.01.2014 - 3 A 917/13

    Syrien, Zulassungsanträge des Bundesamtes

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17
    Im Zeitpunkt der Klageerhebung im Juli 2016 war die einfach-rechtliche Ausgangslage jedenfalls offen, die oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gaben entsprechenden Klagen wohl überwiegend statt (Hessischer VGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 A 917/13.Z.A. - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - A 11 S 2046/13 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - A 11 S 2046/13

    Verfolgung von syrischen Rückkehreren bei der Einreise nach Syrien

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17
    Im Zeitpunkt der Klageerhebung im Juli 2016 war die einfach-rechtliche Ausgangslage jedenfalls offen, die oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gaben entsprechenden Klagen wohl überwiegend statt (Hessischer VGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 A 917/13.Z.A. - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - A 11 S 2046/13 -).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2012 - 12 PA 69/12

    Bedeutung des Zeitpunkts der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags für

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17
    Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht zwischenzeitlich auch die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, wobei es verfassungsrechtlich unerheblich ist, ob für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten generell auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags abgestellt wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris, Rn. 1; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 12 PA 69/12 -, juris, Rn. 2) oder jedenfalls dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2012 - 18 E 1326/11 -, juris, Rn. 19; OVG Bremen, Beschluss vom 2. September 2014 - 2 PA 93/14 -, juris, Rn. 3; jeweils zu der Frage des zwischenzeitlich rechtskräftigen Abschlusses des Hauptsacheverfahrens; a.A. und auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abstellend noch OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Juli 2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, S. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 18 E 1326/11

    Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Fall

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17
    Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht zwischenzeitlich auch die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, wobei es verfassungsrechtlich unerheblich ist, ob für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten generell auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags abgestellt wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris, Rn. 1; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 12 PA 69/12 -, juris, Rn. 2) oder jedenfalls dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2012 - 18 E 1326/11 -, juris, Rn. 19; OVG Bremen, Beschluss vom 2. September 2014 - 2 PA 93/14 -, juris, Rn. 3; jeweils zu der Frage des zwischenzeitlich rechtskräftigen Abschlusses des Hauptsacheverfahrens; a.A. und auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abstellend noch OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Juli 2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, S. 34).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17
    Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2004 - 2 PA 1176/04

    Behinderung; Entscheidungsreife; Erfolgsaussicht; Erkrankung; Erlass; PKH;

  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

  • BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung von

    aa) Erledigt sich das Verfahren, bevor über den Prozesskostenhilfeantrag entschieden wurde, ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussicht der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, www.bverfg.de, Rn. 14; vgl. zur Änderung in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife eintreten auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 2017 - 2 BvR 496/17 -, www.bverfg.de, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, www.bverfg.de, Rn. 15; vgl. aus der Rechtsprechung der Fachgerichte zum für die Prozesskostenhilfe maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt im Fall der Erledigung BGH, Beschluss vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 -, juris, Rn. 5 - 7; BVerwG, Beschluss vom 19. April 2011 - 1 PKH 7/11 -, juris, Rn. 1; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 2018 - L 19 AS 2281/17 B -, juris, Rn. 29 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 9 C 17.760 -, juris, Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. März 2015 - OVG 11 M 43.14 -, juris, Rn. 2; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 3 O 40/14 -, juris, Rn. 5; Bayerisches LSG, Beschluss vom 14. November 2014 - L 16 AS 499/14 B PKH -, juris, Rn. 19 - 20; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Januar 2014 - L 19 AS 2600/13 B PKH -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvR 2647/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf

    Aus diesem verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt der Rechtsschutzgleichheit folgt, dass Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 2017 - 2 BvR 496/17 -, juris, Rn. 14; in jeweils unterschiedlichen Konstellationen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, NJW 2003, S. 3190 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 175/05 -, NJW 2005, S. 3489; BVerfGK 8, 213 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, NJW-RR 2016, S. 1264 ; Linke, NVwZ 2003, S. 421 ).
  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 1122/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Aus diesem verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt der Rechtsschutzgleichheit folgt, dass Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 2017 - 2 BvR 496/17 -, juris, Rn. 14; in jeweils unterschiedlichen Konstellationen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, NJW 2003, S. 3190 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 175/05 -, NJW 2005, S. 3489; BVerfGK 8, 213 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, NJW-RR 2016, S. 1264 ; Linke, NVwZ 2003, S. 421 ).
  • BVerfG, 04.12.2018 - 2 BvR 2726/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für

    Aus diesem verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt der Rechtsschutzgleichheit folgt, dass Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 2017 - 2 BvR 496/17 -, juris, Rn. 14; in jeweils unterschiedlichen Konstellationen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, NJW 2003, S. 3190 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 175/05 -, NJW 2005, S. 3489; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, NJW-RR 2016, S. 1264 ; BVerfGK 8, 213 ; Linke, NVwZ 2003, S. 421 ).
  • BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 846/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des Anspruchs auf

    Hieran ändert auch die zwischenzeitliche Klärung der Frage durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - nichts (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben bezüglich des entscheidungserheblichen Zeitpunkts bei der Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom heutigen Tag - 2 BvR 496/17 -).
  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 10 C 19.1664

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und die Anforderungen an die

    Denn dadurch würde dem unbemittelten Beteiligten im Gegensatz zu dem bemittelten die Möglichkeit genommen, seinen Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (BVerfG, B.v. 4.10.2017 - 2 BvR 496/17 - juris Rn. 13; B.v. 16.1.2013 - 1 BvR 2004/10 - juris Rn. 18; B.v. 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 u.a. - juris Rn. 12 f.; B.v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 - juris -Ls- und Rn. 25 ff.).

    Die zwischenzeitlich erfolgte Klärung der entscheidungserheblichen Frage in einem dem Kläger nachteiligen Sinne (vgl. BayVGH, U.v. 25.5.2019 - 10 BV 18.281 - juris) rechtfertigte mithin nicht die Versagung von Prozesskostenhilfe (vgl. BVerfG, B.v. 4.10.2017 - 2 BvR 496/17 - juris Rn. 14; B.v. 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 u.a. - juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 14.08.2018 - 3 B 159/18

    Ausweisung; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ehegattennachzug; besonders schwer

    Der Rechtsstreit weist überdurchschnittlich schwierige Rechtsfragen auf, die in der Senatsrechtsprechung bislang nicht geklärt sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Oktober 2017 - 2 BvR 496/17 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 O 164/21

    Zur "Aktualität" eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses bei Verhängung

    Dagegen dürfen rechtliche oder tatsächliche Änderungen nach Eintritt der Bewilligungsreife nicht mehr zu Lasten des Antragstellers berücksichtigt werden; dies ist im Hinblick auf den Zweck der Prozesskostenhilfe und die zu fordernde Rechtsschutzgleichheit zwischen Bemitteltem und Unbemitteltem verfassungsrechtlich geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 2 BvR 496/17 - juris Rn. 14; Riese, a.a.O., Rn 121, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770

    Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Regelüberprüfung der

    2.1 Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Erfolgsaussichten des erstinstanzlich gestellten Antrags nach § 123 VwGO ist dabei der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt (vgl. BVerfG, B.v. 4.10.2017 - 2 BvR 496/17 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 7 ZB 16.498 - juris Rn. 1; B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 17.3.2010 - 5 E 1700.09 - juris Rn. 3 f.; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 77).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2017 - 2 LB 1226/17

    Bewilligungsreife; hinreichende Erfolgsaussicht; Flüchtlingseigenschaft;

    Abzustellen ist hierbei in - wie hier - Tatsachenfragen vorrangig auf die Rechtsprechung des der ersten Instanz jeweils übergeordneten Oberverwaltungsgerichts (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 18.9.2017 - 2 BvR 451/17 u. a. -, juris, Rdnr. 12 a. E.; Beschl. v. 4.10.2017 - 2 BvR 496/17 -, juris, Rdnr. 15 a. E.).

    Aus diesem verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt der Rechtsschutzgleichheit folgt zudem, dass Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrages eintreten, grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen sind (BVerfG, Beschl. v. 4.10.2017 - 2 BvR 496/17 -, juris, Rdnr. 14 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 19 ZB 21.689

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 - 12 S 1800/20

    Prozesskostenhilfe; Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufrechterhaltung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2022 - L 4 AS 1340/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Zulässigkeit der Beschwerde

  • OVG Niedersachsen, 05.04.2019 - 10 PA 350/18

    Bestattung; Bestattungspflicht, vorrangig, primär, subsidiär;

  • VGH Bayern, 01.02.2023 - 19 C 20.2914

    Versagung einer Ausbildungsduldung wegen bevorstehender aufenthaltsbeendender

  • OVG Bremen, 12.02.2018 - 2 PA 293/16

    Anfechtung Prüfungsentscheidung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an

  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1975

    Beweisantizipation im PKH-Verfahren für Klage gegen Ersatz von

  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1976

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem

  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1977

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem

  • VGH Bayern, 13.02.2023 - 19 C 21.3264

    Auswirkungen des Untersuchungsgrundsatzes auf die Entscheidungsreife des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2022 - 11 E 284/22

    Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme der Ausführungen der

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 10 PA 356/18

    Prozesskostenhilfeantrag; Entscheidungsreife; Rechtsschutzbegehren;

  • VG Minden, 07.10.2019 - 7 K 2069/18
  • VG Schwerin, 09.11.2017 - 3 A 871/17

    Asylrecht: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; schwierige

  • BSG, 25.04.2023 - B 9 V 15/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • VG Stade, 07.04.2020 - 2 A 277/19

    Asyl und Abschiebungsschutz; Anerkennung in Griechenland

  • VG Würzburg, 05.07.2023 - W 3 K 23.259

    Kinder- und Jugendhilfe, Inobhutnahme von Ausländern, Altersfeststellung,

  • VG Hamburg, 13.06.2018 - 16 A 5347/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2018 - L 3 U 96/17
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