Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 01.10.1986

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   BVerfG, 08.10.1990 - 2 BvR 508/86   

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BVerfG, 08.10.1990 - 2 BvR 508/86 (https://dejure.org/1990,2445)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.1990 - 2 BvR 508/86 (https://dejure.org/1990,2445)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 1990 - 2 BvR 508/86 (https://dejure.org/1990,2445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrechtsbegründungsfähigkeit von Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1990 - 2 BvR 508/86
    Eine Feststellung derartiger Kriterien, insbesondere, daß die dem Beschwerdeführer bei Rückkehr in die Türkei drohende Folter nicht wegen asylrelevanter Merkmale eingesetzt oder im Blick auf diese Merkmale in verschärfter Form angewendet (werden) wird, enthält das Urteil des Berufungsgerichts nicht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 -, BVerfGE 81, 142 [151]).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1990 - 2 BvR 508/86
    Durch das Urteil des Senats vom 17. Mai 1983 (BVerwGE 67, 195 [199 ff.]) sei geklärt, daß die Frage nach dem politischen Gehalt einer Strafandrohung danach zu beantworten sei, ob der Staat seine Bürger wegen persönlicher Merkmale, namentlich ihrer politischen Überzeugung, diszipliniere und niederhalte oder ob er lediglich seine Herrschaftsstruktur aufrechtzuerhalten trachte und dabei die Überzeugung seiner Staatsbürger unbehelligt lasse.
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1990 - 2 BvR 508/86
    Auch die asylrechtliche Bewertung von Mißhandlungen während der Haft sei bereits geklärt (vgl. BVerwGE 67, 184 [192]).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1990 - 2 BvR 508/86
    Um derartigen staatlichen Maßnahmen gleichwohl den Charakter politischer Verfolgung zu nehmen, bedarf es zusätzlicher, an objektive Umstände anknüpfender Kriterien (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 80, 315 [336 ff.]).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

    Seinem Asylanspruch steht, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelte, den Schutzbereich des Asylrechts begrenzende "Terrorismusvorbehalt" entgegen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. Dezember 1989 2 BvR 958/86 BVerfGE 81, 142 unter Bezugnahme auf BVerfGE 80, 315 ; ferner Kammer-Beschluß vom 8. Oktober 1990 2 BvR 508/86 InfAuslR 1991, 18 ).
  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog.

    Da der Beschwerdeführer geltend macht, von der Argumentation des Gerichts überrascht und daher am Vortrag rechtlicher Ausführungen zu einem im bisherigen Verfahren nicht erörterten Gesichtspunkt gehindert worden zu sein, ist insoweit das Vorbringen noch ausreichend, er hätte nach einem entsprechenden rechtlichen Hinweis die "Terrorismus-Rechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts rechtlich erörtert, insbesondere auf neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluß vom 8. Oktober 1990, 2 BvR 508/86, InfAuslR 1991, S. 18 ff.) aufmerksam gemacht und sich solchermaßen bemüht, auf die Entscheidungsfindung durch Überzeugungsbildung Einfluß zu nehmen.

    Dieser rechtliche Ansatz lag im Falle des Beschwerdeführers nach der Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 81, 142 >152 ff.<) und der erkennenden Kammer (vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 1990, InfAuslR 1991, 18 >19 f.< und vom 25. April 1991, InfAuslR 1991, 257 >260<) außerhalb dessen, was als die Entscheidung tragender, rechtlicher Gesichtspunkt in Betracht zu ziehen war.

    So hat die Kammer die weit überdurchschnittlich hervorgehobene Tätigkeit eines Kurden für eine separatistische Organisation nicht als geeignet angesehen, den Asylanspruch des Betroffenen auszuschließen, weil es an tatsächlichen Anhaltspunkten dafür fehlte, daß dieser zugleich der Begehung terroristischer Gewalttaten überführt worden sei (Kammerbeschluß vom 8. Oktober 1990, InfAuslR 1991, 18 >19 f.<).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04

    asylrechtsrelevante Lage in der Türkei

    BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 2 BvR 1280/99 -, DVBl 2001, 66; Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 -, BVerfGE 81, 142 (145, 152 f.) unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 961, 1000/86 -, BVerfGE 80, 315 (339 ff.); Beschluss vom 8. Oktober 1990 - 2 BvR 508/86 -, InfAuslR 1991, 18 (19 f.); Beschluss vom 25. April 1991 - 2 BvR 1437/90 -, InfAuslR 1991, 257 (260); BVerwG, Urteil vom 10. Januar 1995 - 9 C 276.94 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 175; Urteile vom 30. März 1999 - 9 C 31.98 -, BVerwGE 109, 1, - 9 C 23.98 -, BVerwGE 109, 12, und - 9 C 22.98 -, BVerwGE 109, 25.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.10.1986 - 2 BvR 508/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2327
BVerfG, 01.10.1986 - 2 BvR 508/86 (https://dejure.org/1986,2327)
BVerfG, Entscheidung vom 01.10.1986 - 2 BvR 508/86 (https://dejure.org/1986,2327)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Oktober 1986 - 2 BvR 508/86 (https://dejure.org/1986,2327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Besorgnis der Befangenheit von Bundesverfassungsrichtern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsgericht - Richterablehnung - Befangenheitsantrag - Besorgnis der Befangenheit - Ablehnung eines Verfassungsrichters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 429
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1986 - 2 BvR 508/86
    Zur Entscheidung über den Ablehnungsantrag ist die nach 15a BVerfGG gebildete und für Verfassungsbeschwerden in Asylsachen zuständige 1. Kammer berufen, solange das Verfahren nicht beim Senat anhängig ist (vgl. § 39 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. auch BVerfGE 47, 105 >106<; vgl. ferner BVerfGE 11, 1 >3<; 18, 37 >38<).
  • BVerfG, 12.05.1964 - 2 BvR 111/64

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1986 - 2 BvR 508/86
    Zur Entscheidung über den Ablehnungsantrag ist die nach 15a BVerfGG gebildete und für Verfassungsbeschwerden in Asylsachen zuständige 1. Kammer berufen, solange das Verfahren nicht beim Senat anhängig ist (vgl. § 39 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. auch BVerfGE 47, 105 >106<; vgl. ferner BVerfGE 11, 1 >3<; 18, 37 >38<).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1986 - 2 BvR 508/86
    Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 >5<, st. Rspr.; zuletzt Beschluss vom 12. Juli 1986 - 1 BvR 713/83 u.a. -EuGRZ 1986, S. 436 >437 unter II 1<).
  • BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77

    Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1986 - 2 BvR 508/86
    Zur Entscheidung über den Ablehnungsantrag ist die nach 15a BVerfGG gebildete und für Verfassungsbeschwerden in Asylsachen zuständige 1. Kammer berufen, solange das Verfahren nicht beim Senat anhängig ist (vgl. § 39 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. auch BVerfGE 47, 105 >106<; vgl. ferner BVerfGE 11, 1 >3<; 18, 37 >38<).
  • BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65

    Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1986 - 2 BvR 508/86
    Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 >5<, st. Rspr.; zuletzt Beschluss vom 12. Juli 1986 - 1 BvR 713/83 u.a. -EuGRZ 1986, S. 436 >437 unter II 1<).
  • BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16

    Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

    b) Zweifel an der Objektivität eines Richters des Bundesverfassungsgerichts können allerdings berechtigt sein, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer - mit Engagement geäußerten - politischen Überzeugung und seiner Rechtsauffassung besteht (vgl. BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; 142, 18 ), oder wenn frühere Forderungen des Richters nach einer Rechtsänderung in einer konkreten Beziehung zu einem während seiner Amtszeit beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren stehen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 1986 - 2 BvR 508/86 -, NJW 1987, S. 429; BVerfGK 19, 110 ).
  • BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr.

    Zweifel an der Objektivität des Richters können etwa berechtigt sein, wenn sich aufdrängt, dass ein innerer Zusammenhang zwischen einer - mit Engagement geäußerten - politischen Überzeugung und seiner Rechtsauffassung besteht (BVerfGE 35, 246 ; 73, 330 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2000 - 2 BvR 2352/99 -, juris) oder wenn Forderungen des Richters nach einer Rechtsänderung in einer konkreten Beziehung zu einem bei ihm anhängigen Verfahren stehen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 1986 - 2 BvR 508/86 -, NJW 1987, S. 429).
  • BFH, 09.12.1987 - III B 40/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung

    Entscheidend ist hierbei nicht, ob der Richter tatsächlich voreingenommen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 21. September 1977 I B 32/77, BFHE 123, 305, BStBl II 1978, 12, m.w.N.); es kommt vielmehr darauf an, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung eines objektiven Maßstabes Anlaß hat, Voreingenommenheit zu befürchten (BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555; vom 14. Juni 1985 V B 81/84, BFH/NV 1986, 162; vgl. auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 12. Juli 1986 1 BvR 713/83 u. a., Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1987, 430, und vom 1. Oktober 1986 2 BvR 508/86, NJW 1987, 429).
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