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BVerfG, 27.01.1971 - 2 BvR 507/69, 2 BvR 511/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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GG Art. 101 Abs. 1; StPO § 23 Abs. 2
Begriff des "ausgeschlossenen" Richters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tatsächliche Feststellungen - Rechtlichen Folgerungen - Mitwirkung an einem Urteil - Tätigkeit des Revisionsrichters - Mit der Revision angefochtenes Urteil
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tatsächliche Feststellungen - Rechtlichen Folgerungen - Mitwirkung an einem Urteil - Tätigkeit des Revisionsrichters - Mit der Revision angefochtenes Urteil
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 11.08.1969 - 2 Ws 96/69
- OLG Braunschweig, 15.08.1969 - Ws 129/69
- BVerfG, 27.01.1971 - 2 BvR 507/69, 2 BvR 511/69
Papierfundstellen
- BVerfGE 30, 165
- NJW 1971, 1033
- MDR 1971, 552
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69
Begriff des "mitwirkenden" Richters
Auszug aus BVerfG, 27.01.1971 - 2 BvR 507/69
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 26. Januar 1971 - 2 BvR 443/69 - ausgesprochen hat, trifft § 23 Abs. 2 StPO nach Wortlaut und Wortsinn auf denjenigen Richter zu, der in seiner richterlichen Funktion an der Urteilsfindung, d. h. den tatsächlichen Feststellungen und den rechtlichen Folgerungen unmittelbar beteiligt gewesen ist und das Urteil mit zu vertreten hat.Wie der Senat in dem Beschluß vom 26. Januar 1971 - 2 BvR 443/69 - ausgesprochen hat, gehört § 23 Abs. 2 StPO zu den Vorschriften über den gesetzlichen Richter, die wegen der verfassungsmäßigen Forderung, den gesetzlichen Richter im voraus möglichst eindeutig zu bestimmen, nur streng am Wortlaut orientiert ausgelegt werden können und einer ausweitenden Auslegung nicht zugänglich sind.
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64
Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das …
Auszug aus BVerfG, 27.01.1971 - 2 BvR 507/69
Der vom Bundesverfassungsgericht entwickelte und in ständiger Rechtsprechung angewandte Grundsatz, daß bei einer auf einem Verfahrensirrtum (error in procedendo) beruhenden gesetzwidrigen Besetzung des Gerichts eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht angenommen werden könne (BVerfGE 19, 38 (43); 20, 336 (346); 22, 254 (266); 23, 288 (319 f.)), gilt im Falle des ausgeschlossenen Richters nicht. - BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63
S-Urteil des Bundesfinanzhofes
Auszug aus BVerfG, 27.01.1971 - 2 BvR 507/69
Der vom Bundesverfassungsgericht entwickelte und in ständiger Rechtsprechung angewandte Grundsatz, daß bei einer auf einem Verfahrensirrtum (error in procedendo) beruhenden gesetzwidrigen Besetzung des Gerichts eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht angenommen werden könne (BVerfGE 19, 38 (43); 20, 336 (346); 22, 254 (266); 23, 288 (319 f.)), gilt im Falle des ausgeschlossenen Richters nicht.
- BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55
Gesetzlicher Richter
Auszug aus BVerfG, 27.01.1971 - 2 BvR 507/69
Nichts anderes kann aber für die Personen innerhalb der Gerichtsorganisation gelten, die als ausgeschlossene Richter in einer bestimmten Sache keine richterliche Funktion wahrnehmen dürfen (BVerfGE 4, 412 (417)). - BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63
Kriegsfolgelasten II
Auszug aus BVerfG, 27.01.1971 - 2 BvR 507/69
Der vom Bundesverfassungsgericht entwickelte und in ständiger Rechtsprechung angewandte Grundsatz, daß bei einer auf einem Verfahrensirrtum (error in procedendo) beruhenden gesetzwidrigen Besetzung des Gerichts eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht angenommen werden könne (BVerfGE 19, 38 (43); 20, 336 (346); 22, 254 (266); 23, 288 (319 f.)), gilt im Falle des ausgeschlossenen Richters nicht. - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66
Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG
Auszug aus BVerfG, 27.01.1971 - 2 BvR 507/69
Der vom Bundesverfassungsgericht entwickelte und in ständiger Rechtsprechung angewandte Grundsatz, daß bei einer auf einem Verfahrensirrtum (error in procedendo) beruhenden gesetzwidrigen Besetzung des Gerichts eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht angenommen werden könne (BVerfGE 19, 38 (43); 20, 336 (346); 22, 254 (266); 23, 288 (319 f.)), gilt im Falle des ausgeschlossenen Richters nicht.
- BGH, 18.12.2014 - IX ZB 65/13
ZPO § 41 Nr. 6, § 42 Abs. 2
Schon wegen der verfassungsmäßigen Forderung, den gesetzlichen Richter im Voraus möglichst eindeutig zu bestimmen (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), ist die Vorschrift einer erweiternden Auslegung im Sinne der Rechtsbeschwerde nicht zugänglich (vgl. BGH…, Urteil vom 5. Dezember 1980, aaO; vom 4. Dezember 1989 - RiZ(R) 5/89, NJW 1991, 425; Beschluss vom 20. Oktober 2003 - II ZR 31/02, NJW 2004, 163;… vom 24. Juli 2012, aaO Rn. 3; BVerfGE 30, 149, 155; BVerfGE 30, 165, 168 f; BVerfG, NJW 2001, 3533). - BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/16 R
Überlanges Gerichtsverfahren - Ausschluss eines Richters - Mitwirkung am …
Enger als im Rahmen des § 41 Nr. 7 ZPO (dazu im Folgenden) ist daher nur der Richter ausgeschlossen, der gerade an der Urteilsfindung beteiligt war (…vgl Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl 2015, § 41 RdNr 13 mwN; vgl Rohwer-Kahlmann/Wendt, SGG, § 60 RdNr 10; vgl BVerfG Beschluss vom 27.1.1971 - 2 BvR 507/69, 2 BvR 511/59 - BVerfGE 30, 165 ) . - BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02
Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des …
Einer Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschrift über ihren klaren Wortlaut hinaus steht aber vor allem die verfassungsmäßige Forderung entgegen, den gesetzlichen Richter im voraus möglichst eindeutig zu bestimmen, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; für Zweckmäßigkeitserwägungen - insbesondere rechtspolitischer Natur - ist im Rahmen einer streng am Wortlaut des Gesetzes orientierten Anwendung einer Bestimmung über den gesetzlichen Richter - wie vorliegend - kein Raum (vgl. z.B. BVerfGE 30, 149, 155; 30, 165, 168 - jew. zu § 23 Abs. 2 StPO;… vgl. auch BGH, Urt. v. 5. Dezember 1980 - V ZR 16/80, NJW 1981, 1273 f. - zu § 41 Nr. 6 ZPO).
- BGH, 24.07.2012 - II ZR 280/11
Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes: Mitwirkung des Richters in …
§ 41 Nr. 6 ZPO gehört zu den Vorschriften über den gesetzlichen Richter, die wegen der verfassungsrechtlichen Forderung, den gesetzlichen Richter im Voraus möglichst eindeutig zu bestimmen, nur streng am Wortlaut orientiert ausgelegt werden können und einer ausweitenden Auslegung nicht zugänglich sind (BVerfGE 30, 149, 155; BVerfGE 30, 165, 168 f.; BVerfG, NJW 2001, 3533). - OLG Braunschweig, 04.07.2016 - 3 U 102/14
Begriff der Mitwirkung eines Richters in einem früheren Rechtszug im Sinne von § …
Die Tätigkeit als erkennender Richter im Sinne von § 41 Nr. 6 ZPO setzt voraus, dass der Richter an der Urteilsfindung, d. h. den tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Folgerungen unmittelbar beteiligt gewesen ist und das Urteil mit zu vertreten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.1.1971 - 2 BvR 507/69 und 511/69 - BVerfGE 30, 165; zu § 23 Abs. 2 StPO;… Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 41 Rn. 16).Auch aus dem zu § 23 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.1.1971 - 2 BvR 507/69 und 2 BvR 511/69 - BVerfGE 30, 165, lässt sich nichts anderes ableiten.
- StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415
Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen …
Darüber hinaus ist die Garantie des gesetzlichen Richters verletzt, wenn eine außerhalb der Gerichtsorganisation stehende Person oder - was dem gleich steht - ein kraft Gesetzes von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossener Richter bei einer Entscheidung mitgewirkt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 4, 412 ; 30, 165 ; 40, 268 ; 63, 77 ). - BVerwG, 03.12.2001 - 4 B 81.01
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Einer ausdehnenden Auslegung steht Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entgegen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4. November 1974, a.a.O., NJW S. 1242; vgl. ferner BVerfGE 30, 149 ; 30, 165 ; BGH DRiZ 1991, 99). - BVerfG, 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89
Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen …
Die Fachgerichte sind insoweit bei der Auslegung gesetzlicher Regelungen nicht lediglich durch das Willkürverbot gebunden (vgl. BVerfGE 30, 165, 167 ff.). - BGH, 05.12.1980 - V ZR 16/80
Wiederaufnahmeverfahren - Nichtigkeitsklage - Richterausschluß
Für Erwägungen rechtspolitischer Natur ist im Rahmen einer streng am Wortlaut des Gesetzes orientierten Anwendung kein Raum (vgl. BVerfGE 30, 149 (155) = NJW 1971, 1029; BVerfGE 30, 165 = NJW 1971, 1033, jeweils zu § 23 II StPO). - OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 2 Ws 89/00
Besetzung der Strafvollstreckungskammer mit drei Richtern
Zwar liegt eine Richterentziehung bei einer auf einem Verfahrensirrtum beruhenden gesetzwidrigen Besetzung nicht vor (vgl. BVerfGE 30, 165, 167); indessen führt vorliegend nicht allein die Verletzung des Verfassungsprinzips zur Aufhebung der durch einen unzuständigen Spruchkörper getroffenen Entscheidung. - OLG Brandenburg, 06.03.2023 - 1 Ws 111/22
Kein Ordnungsgeld für Schöffen wegen nicht rechtzeitigem Erscheinen zur …
- BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit …
- OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
- OLG München, 06.04.2018 - 15 W 442/18
Vorwurf der Drohung mit kostspieligem Gutachten als Ausschlussgrund
- BVerfG, 14.05.2001 - 2 BvR 404/01
Zum Mitverschulden des Angeklagten bei Versäumung des Hauptverhandlungstermins …
- BGH, 08.01.1974 - 1 StR 529/73
Vorliegen des absoluten Revisionsgrunds der vorschriftswidrigen Besetzung des …
- BVerfG, 14.07.1971 - 2 BvR 357/71
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
- BGH, 10.02.1976 - 1 StR 802/75
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anspruch auf einen gesetzlichen Richter - …
- BGH, 21.10.1975 - 1 StR 445/75
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einem besonders …
- BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69