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   BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93   

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    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet - Fachgerichtliche Verpflichtung zur Offenlegung der tatsächlichen Entscheidungs- und Erkenntnisgrundlagen

Verfahrensgang

  • VG Koblenz, 25.01.1993 - 3 K 880/91
  • BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BVerwG, 25.01.1996 - 9 B 591.95  
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  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00  

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Verwaltungsstreitverfahren

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse, auch Presseberichte und Behördenauskünfte verwertet, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. BVerfGE 89, 381 ; 70, 180 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, S. 769; vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 ; vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, nur in JURIS; vom 30. April 1996 - 2 BvR 1671/95 -, AuAS 1996, S. 249 und vom 15. März 1999 - 2 BvR 243/96 -, nur in JURIS), was auch in Asylverfahren gilt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 1992 - 2 BvR 767/92 -, nur in JURIS).
  • VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93  

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von

    Falls das Gericht im Urteil wegen des tatsächlichen Inhalts der maßgeblichen Erkenntnismittel nur auf eine andere Gerichtsentscheidung verweist, genügt die Übermittlung einer Liste mit über 300 Erkenntnisquellen allein selbst dann nicht, wenn die in Bezug genommene Entscheidung ganz oder teilweise hierauf gestützt ist (BVerfG - Kammer -, 06.07.1993, - 2 BvR 514/93 -, AuAS 1993, 249).

    Wenn schließlich das Bundesverfassungsgericht nach Feststellung einer Grundrechtsverletzung noch untersucht, ob nach einer Aufhebung und Zurückweisung eine Wiederholung der angegriffenen Entscheidung mit anderer Begründung nach dem Stand der fachgerichtlichen Rechtsprechung zu erwarten ist (z. B. BVerfG - Kammer -, 06.07.1993, a.a.O.), so wird damit lediglich dem allgemeinen Grundsatz Genüge getan, unnötige Aufhebungen von Gerichtsentscheidungen durch das Verfassungsgericht zu vermeiden.

mehr
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2002 - 19 A 1609/00  
    BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, a. a. O. , 278; ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 -, InfAuslR 2001, 463 (465), und vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, juris, Dok.-Nr. KVRE245769301.

    vgl. hierzu auch Gemeinschaftskommentar zum Asylverfahrensgesetz 1992, Stand: März 2001, II - § 78 Rdn 335: "Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, wird überinterpretiert, wenn hieraus der Schluss gezogen wird, dass Art. 103 Abs. 1 GG der Gerichtspraxis entgegenstehe, längere Auflistungen mit einer Vielzahl von Erkenntnismitteln zu übersenden, von denen möglicherweise nur einige einen konkreten Bezug zum anhängigen Rechtsstreit haben mögen, oder dass es dem Gericht obliege, die nach seiner Auffassung möglicherweise entscheidungserheblichen Quellen aus der Asyldokumentation 'herauszufiltern' und im Einzelnen bezeichnet in das Verfahren einzuführen.".

  • BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Asylverfahren

    Mit Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 1993 ( 2 BvR 514/93) wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts wegen Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • VGH Hessen, 27.07.2000 - 12 UZ 2691/98  

    Asylprozeß: Gehörsrüge wegen unzulässiger Bezugnahme auf den Beteiligten

    Unzureichend ist daher, soweit es die Feststellung von Tatsachen angeht, die bloße Bezugnahme auf andere Gerichtsentscheidungen, auch wenn das Verwaltungsgericht deren wesentlichen Inhalt wiedergibt und sich deren Entscheidungsfindung anschließt ( BVerfG - Kammer -, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93 -, AuAS 1993, 249; Hess. VGH, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - A 8 S 700/11  

    Asylverfahren - Einführung der verwendeten Erkenntnismittel in den Prozess

    Ist die Übernahme von Erkenntnissen anderer Gerichte oder anderer Entscheidungen desselben Gerichts beabsichtigt, ist es erforderlich, die Beteiligten hierauf hinzuweisen und ihnen Gelegenheit zu geben, zum Inhalt der maßgeblichen Erkenntnismittel, deren Verwertung bei einer Entscheidung in Betracht gezogen wird, Stellung zu nehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.07.1993 - 2 BvR 514/93 - juris; BVerwG, Urteil vom 18.10.1983 - 9 C 1036.82 - InfAuslR 1984, 20; Hess. VGH, Beschluss vom 13.01.1994 - 12 ZU 2930/93 - ESVGH 44, 173).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2001 - 8 A 2152/01  
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 -, AuAS 2001, 201; Beschluss vom 06. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, AuAS 1993, 249 (zum Fall einer thematisch nicht gegliederten Erkenntnisliste).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2001 - 4 A 5770/00  
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, AuAS 1993, 249, sowie in juris und BVerwG, Beschluss vom 13. August 1993 - 9 B 17.98 -, juris; zweifelnd noch: OVG NRW, Beschluss vom 13. Februar 1995 - 25 A 439/95.A -, NWVBl 1995, 232.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - 21 A 1590/01  
    Die geordnete, strukturierte und mit Stichworten versehene Liste, die insgesamt 546 Erkenntnisquellen enthält, vgl. zu den Anforderungen an Erkenntnislisten im Einzelnen BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, AuAS 1993, 249; OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 1998 - 1 A 2296/98.A -, NVwZ-Beilage I 1/1999, S. 2, und die sich in der Art der Darstellung weitgehend an entsprechende Listen des Senats anlehnt, genügt auch im Übrigen den Anforderungen an die Bezeichnung der Erkenntnisse "im Einzelnen".
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.1996 - 11 A 10695/96  
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