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   BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02   

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https://dejure.org/2002,7188
BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02 (https://dejure.org/2002,7188)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2002 - 2 BvR 516/02 (https://dejure.org/2002,7188)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 (https://dejure.org/2002,7188)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Voraussetzungen einer Berufszulassung nach AsylVfG § 78 Abs 3 Nr 1 hinsichtlich neu vorgetragener Nachfluchttatsachen - Erfordernis eines Asylfolgeverfahrens vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Berufungszulassungsverfahren - Nachflucht - Asylrecht

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02
    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02
    Nur unter dieser Voraussetzung hätten die neuen Tatsachen beachtet und die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG zugelassen werden müssen (vgl. BVerwGE 70, 24 ; Marx, Kommentar zum Asylverfahrensgesetz , § 78 Rn. 41).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02
    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2019 - 6 A 10460/18

    Wasserversorgung; Benutzungsgebühr; Kosten der Löschwasservorhaltung

    Dazu ist erforderlich, dass eine entscheidungserhebliche Frage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2018 - 6 A 11120/17

    Abgrenzung von Abrechnungseinheiten für Ausbaubeiträge

    Dazu ist erforderlich, dass eine entscheidungserhebliche Frage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2019 - 6 A 11643/18

    Nichteinhaltung des Mindestabstandsgebots einer Spielhalle von einer Grundschule;

    Dazu ist erforderlich, dass eine entscheidungserhebliche Frage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 6 A 11308/17

    Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung; Erlöschen der Beitragspflicht mit

    Dazu ist erforderlich, dass eine entscheidungserhebliche Frage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2016 - 11 A 239/16

    Berücksichtigung neuer Beweismittel im Berufungszulassungsverfahren

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 -, juris, Rn 2 ff.; Marx, AsylVfG, Kommentar, 8. Auflage 2014, § 78 Rn. 39, m. w. N.
  • VGH Bayern, 02.08.2012 - 14 ZB 12.30259

    Asylverfahren; Iran; Verfahrensfehler; Grundsätzliche Bedeutung; Neue Tatsachen

    Das gilt aber nur, wenn es sich bei den vorgetragenen Tatsachen um solche von verallgemeinerungsfähiger Bedeutung handelt (vgl. BVerfG vom 23.5.2002 Az. 2 BvR 516/02 RdNr. 2; HessVGH vom 21.11.2003 Az. 10 UZ 984/03.A RdNr. 9; VGH BW vom 4.7.2000 Az. A 9 S 1275/00 RdNr. 4).
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