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   BVerfG, 09.05.2000 - 2 BvR 523/00   

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https://dejure.org/2000,5992
BVerfG, 09.05.2000 - 2 BvR 523/00 (https://dejure.org/2000,5992)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.2000 - 2 BvR 523/00 (https://dejure.org/2000,5992)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - 2 BvR 523/00 (https://dejure.org/2000,5992)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Begründung - Schlüssigkeit - Vorlagepflicht - Verjährungsfrist - Ausland

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 92, § 23 Abs. 1 S. 2
    Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2000 - 2 BvR 523/00
    Insbesondere ist nicht dargetan, inwieweit das Oberlandesgericht die Vorlagepflicht des Art. 234 (früher: 177) EGV in einer gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßenden Weise gehandhabt haben soll (vgl. dazu BVerfGE 82, 159 ).

    Auch fehlt es an einer schlüssigen Darlegung, weshalb die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts, welches stillschweigend von einer fehlenden Vorlagepflicht ausgeht (zur Zulässigkeit einer konkludenten Verneinung der Vorlagepflicht vgl. den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1993 - 2 BvR 1725/88 -, NJW 1994, S. 2017 f.), im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgrichts als offensichtlich unhaltbar angesehen werden müsste (vgl. zum Maßstab der offensichtlichen Unhaltbarkeit BVerfGE 82, 159 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juni 1998 - 1 BvR 504/97 -, NVwZ 1998, S. 1285 f.).

  • OLG Bremen, 26.01.2000 - 2 W 117/99

    Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung zuviel gezahlter Kosten gegen die

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2000 - 2 BvR 523/00
    a) den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 26. Januar 2000 - 2 W 117/1999 -,.
  • BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97

    Keine Verletzung der Vorlagepflicht eines letztinstanzlichen Gerichts iSv EWGVtr

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2000 - 2 BvR 523/00
    Auch fehlt es an einer schlüssigen Darlegung, weshalb die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts, welches stillschweigend von einer fehlenden Vorlagepflicht ausgeht (zur Zulässigkeit einer konkludenten Verneinung der Vorlagepflicht vgl. den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1993 - 2 BvR 1725/88 -, NJW 1994, S. 2017 f.), im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgrichts als offensichtlich unhaltbar angesehen werden müsste (vgl. zum Maßstab der offensichtlichen Unhaltbarkeit BVerfGE 82, 159 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juni 1998 - 1 BvR 504/97 -, NVwZ 1998, S. 1285 f.).
  • BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1725/88

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Voirlagepflicht an den EuGH

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2000 - 2 BvR 523/00
    Auch fehlt es an einer schlüssigen Darlegung, weshalb die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts, welches stillschweigend von einer fehlenden Vorlagepflicht ausgeht (zur Zulässigkeit einer konkludenten Verneinung der Vorlagepflicht vgl. den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1993 - 2 BvR 1725/88 -, NJW 1994, S. 2017 f.), im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgrichts als offensichtlich unhaltbar angesehen werden müsste (vgl. zum Maßstab der offensichtlichen Unhaltbarkeit BVerfGE 82, 159 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juni 1998 - 1 BvR 504/97 -, NVwZ 1998, S. 1285 f.).
  • EuG, 12.07.2001 - T-12/99

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN VON RJB MINING GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2000 - 2 BvR 523/00
    b) den Beschluss des Landgerichts Bremen vom 6. Oktober 1999 - 13-T-12/99 A -,.
  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2000 - 2 BvR 523/00
    Es ist schon nicht hinreichend dargelegt, weshalb die vierjährige Verjährungsfrist des deutschen Rechts im Unterschied zur fünfjährigen Verjährungsfrist des dänischen Rechts "unangemessen" im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 2. Dezember 1997 (Az.: C-188/95, Slg. 1997 S. 1-6783 ff., dort Ziff. 48 ff.) sein soll.
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