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   BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62   

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https://dejure.org/1967,89
BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62 (https://dejure.org/1967,89)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.1967 - 2 BvR 534/62 (https://dejure.org/1967,89)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 1967 - 2 BvR 534/62 (https://dejure.org/1967,89)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorladung zum Verkehrsunterricht - Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz - Straßenverkehrsordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 21
  • NJW 1967, 1221
  • DVBl 1967, 770
  • DB 1967, 1036
  • DÖV 1967, 459
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.05.1958 - I C 27.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62
    Die Teilnahmepflicht selbst braucht jedoch nicht in einem förmlichen Gesetz geregelt zu werden (so auch BVerwGE 6, 354 [355]; Maunz-Dürig, Grundgesetz , Art. 2 Abs. 2 Rdnr. 50).

    Die Vorladung zum Verkehrsunterricht ist als Verwaltungsakt im Verwaltungsrechtsweg in vollem Umfang nachprüfbar (vgl. BVerwGE 6, 354).

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur prüfen, ob das Oberlandesgericht Oldenburg durch die angefochtene Entscheidung Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt, ob es z. B. bei seiner Entscheidung willkürlich gehandelt hat (vgl. BVerfGE 11, 343 [349]).
  • BGH, 07.07.1966 - 4 StR 643/65

    Strafbarkeit der schuldhaften Nichtbefolgung einer Vorladung zum

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62
    Jedermann kann und muß daher schon auf Grund der §§ 6 Abs. 1 Nr. 3 und 21 Abs. 1 StVG ein strafbewehrtes Gebot, sich nach einem Verkehrsverstoß in einem Verkehrsunterricht ermahnen und belehren zu lassen, voraussehen (ebenso: BGHSt 21, 135 ff.; OLG Düsseldorf NJW 1965, 1093; a.A.: OLG Hamm NJW 1965, 1286 f.).
  • BGH, 26.02.1965 - 4 StR 10/65

    Überbürdung von dem Angeklagten erwachsenen notwendigen Auslagen auf die

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62
    Jedermann kann und muß daher schon auf Grund der §§ 6 Abs. 1 Nr. 3 und 21 Abs. 1 StVG ein strafbewehrtes Gebot, sich nach einem Verkehrsverstoß in einem Verkehrsunterricht ermahnen und belehren zu lassen, voraussehen (ebenso: BGHSt 21, 135 ff.; OLG Düsseldorf NJW 1965, 1093; a.A.: OLG Hamm NJW 1965, 1286 f.).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62
    Dem Verordnungsgeber kann jedoch die Spezifizierung des Straftatbestandes überlassen werden (BVerfGE 14, 174 [185 ff.], 245 [251]).
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62
    § 21 StVG entspricht diesen Anforderungen, soweit er Zuwiderhandlungen gegen auf Grund von § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG erlassene Rechtsverordnungen, die über den Straßenverkehr zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit erlassen worden sind, mit Übertretungsstrafe bedroht (BVerfGE 14, 245 [251 ff.]).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 10 ), also vor Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ; 105, 239 ).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Als Gesetz im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG sind nicht nur Gesetze im formellen Sinn zu verstehen, sondern auch Rechtsverordnungen, die im Rahmen von Ermächtigungen ergangen sind, die den Voraussetzungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügen (stRspr; vgl. BVerfGE 14, 174 ; 14, 245 ; 22, 21 ; 32, 346 ; 38, 348 ), sowie aufgrund einer entsprechenden landesgesetzlichen Ermächtigung ergangene Satzungen von Gemeinden (vgl. BVerfGE 32, 346 ).

    Um den Grundsatz der Gewaltenteilung zu wahren, darf dem Verordnungsgeber lediglich die Konkretisierung des Straftatbestandes eingeräumt werden, nicht aber die Entscheidung darüber, welches Verhalten als Straftat geahndet werden soll (vgl. bereits BVerfGE 14, 174 ; 14, 245 ; 22, 21 ; 23, 265 ; 75, 329 ; 78, 374 ).

  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

    Die in Art. 17 a Abs. 10 Nr. 2 und Abs. 11 Nr. 1 BayIntG vorgesehenen, in die allgemeine Handlungsfreiheit eingreifenden Verpflichtungen von jungen Untersuchungsgefangenen bzw. von Strafgefangenen, an einem solchen Kurs teilzunehmen, sind als weitere Einschränkung der - bereits durch die Inhaftierung reduzierten - Fortbewegungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG erst anzusehen, wenn sie von der Haftanstalt mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden (vgl. BVerfG vom 23.5.1967 BVerfGE 22, 21/26; Di Fabio in Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Rn. 32 m. w. N.); insoweit wird jedoch durch die Nennung dieses Grundrechts in Art. 38 BayUVollzG bzw. Art. 207 BayStVollzG dem Zitiergebot Genüge getan.

    Die Verpflichtung zur Kursteilnahme zielt - anders als der verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. BVerfG vom 23.5.1967 BVerfGE 22, 21/26 f.) Verkehrsunterricht nach § 48 StVO - nicht vorrangig auf die Vermeidung eines befürchteten (erneuten) Fehlverhaltens, sondern auf einen generellen Gesinnungswandel hin zu einer positiveren Haltung gegenüber den Werten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

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