Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 11.06.2010

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   BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10   

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BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10 (https://dejure.org/2010,11831)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 2 BvR 535/10 (https://dejure.org/2010,11831)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 2 BvR 535/10 (https://dejure.org/2010,11831)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 259 BGB, § 260 BGB, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG durch Anordnung von Zwangsmitteln in der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs - hier: fehlende Verhältnismäßigkeit bei Erzwingung einer Aussage mit bestimmtem ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung einer Auskunft; Verlangen der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch einen Gläubiger bei Annahme einer nicht mit Sorgfalt erteilten Auskunft

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG durch Anordnung von Zwangsmitteln in der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs - hier: fehlende Verhältnismäßigkeit bei Erzwingung einer Aussage mit bestimmtem ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG durch Anordnung von Zwangsmitteln in der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs - hier: fehlende Verhältnismäßigkeit bei Erzwingung einer Aussage mit bestimmtem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 49
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (19)

  • LG Krefeld, 16.12.2009 - 12 O 13/04
    Auszug aus BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10
    Der Beschluss des Landgerichts Krefeld vom 24. November 2009 - 12 O 13/04 - in der Fassung des Änderungsbeschlusses des Landgerichts Krefeld vom 16. Dezember 2009 - 12 O 13/04 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. Februar 2010 - I - 20 W 152/09 - verletzen den Beschwerdeführer zu 1. in seinem Recht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Das Landgericht Krefeld wies die Klage mit Urteil vom 20. Juli 2004 - 12 O 13/04 - ab.

    Das Landgericht setzte gleichwohl mit Beschluss vom 24. November 2009 - 12 O 13/04 -, hinsichtlich des Betrages abgeändert durch Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 12 O 13/04 -, gegen den Beschwerdeführer zu 1. ein Zwangsgeld in Höhe von 8.000 Euro und gegen die Beschwerdeführerin zu 2. ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro fest.

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10
    Darin liegt eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, als dessen Teil das Bundesverfassungsgericht den Schutz vor einem Zwang zur Selbstbezichtigung anerkannt hat (vgl. BVerfGE 56, 37 ; 95, 220 ; 96, 171 ).

    Die Anordnung von Zwangsmitteln kann aber im Einzelfall als unverhältnismäßig zu beanstanden sein (vgl. BVerfGE 56, 37 ).

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2010 - 20 W 152/09

    Festsetzung von Zwangsgeldern gegenüber den Schuldnern wegen Nichterteilung von

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10
    Der Beschluss des Landgerichts Krefeld vom 24. November 2009 - 12 O 13/04 - in der Fassung des Änderungsbeschlusses des Landgerichts Krefeld vom 16. Dezember 2009 - 12 O 13/04 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. Februar 2010 - I - 20 W 152/09 - verletzen den Beschwerdeführer zu 1. in seinem Recht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde wies das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 1. Februar 2010 - I - 20 W 152/09 - zurück.

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10
    Darin liegt eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, als dessen Teil das Bundesverfassungsgericht den Schutz vor einem Zwang zur Selbstbezichtigung anerkannt hat (vgl. BVerfGE 56, 37 ; 95, 220 ; 96, 171 ).
  • BGH, 08.05.1961 - II ZR 205/59

    Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs bei Erhebung einer Stufenklage

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10
    Nach verbreiteter Auffassung handelt es sich dabei um eine abschließende Regelung zur Erzwingung der materiellen Wahrheit, das heißt, ist die Auskunft des Schuldners in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, ist er damit seiner Auskunftspflicht nachgekommen, was auch unter Hinweis auf deren mögliche Unglaubhaftigkeit nicht in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1957 - I ZR 192/56 -, GRUR 1958, S. 149 ; Urteil vom 23. Januar 1980 - IV ZR 120/78 -, WM 1980, S. 318 ; BGHZ 92, 62 ; Krüger, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 2, 5. Aufl. 2007, § 260 Rn. 43 u. § 259 Rn. 24; M. Wolf, in: Soergel, BGB, Bd. 2, 12. Aufl. 1990, § 260 Rn. 60 u. § 259 Rn. 41).
  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96

    Aufzeichnungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10
    Darin liegt eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, als dessen Teil das Bundesverfassungsgericht den Schutz vor einem Zwang zur Selbstbezichtigung anerkannt hat (vgl. BVerfGE 56, 37 ; 95, 220 ; 96, 171 ).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10
    bb) Soweit der Bundesgerichtshof ausgesprochen hat, eine zum Zweck der Auskunft gegebene Erklärung genüge zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs dann nicht, wenn sie "nicht ernst gemeint, unvollständig oder von vornherein unglaubhaft" sei (vgl. BGHZ 125, 322 ; 148, 26 ), ist dies als Frage der Auslegung des einfachen Rechts verfassungsrechtlich nicht grundsätzlich zu beanstanden.
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10
    Ein Grundrechtsverstoß, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, liegt insbesondere dann vor, wenn das Zivilgericht den grundrechtlichen Einfluss überhaupt nicht berücksichtigt oder unzutreffend eingeschätzt hat und die Entscheidung auf einer Verkennung des Grundrechtseinflusses beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 61, 1 ; 95, 96 ; 97, 391 ; 112, 332 ; stRspr).
  • BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83

    "Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10
    Nach verbreiteter Auffassung handelt es sich dabei um eine abschließende Regelung zur Erzwingung der materiellen Wahrheit, das heißt, ist die Auskunft des Schuldners in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, ist er damit seiner Auskunftspflicht nachgekommen, was auch unter Hinweis auf deren mögliche Unglaubhaftigkeit nicht in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1957 - I ZR 192/56 -, GRUR 1958, S. 149 ; Urteil vom 23. Januar 1980 - IV ZR 120/78 -, WM 1980, S. 318 ; BGHZ 92, 62 ; Krüger, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 2, 5. Aufl. 2007, § 260 Rn. 43 u. § 259 Rn. 24; M. Wolf, in: Soergel, BGB, Bd. 2, 12. Aufl. 1990, § 260 Rn. 60 u. § 259 Rn. 41).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 20 U 121/04

    Begriff der Zustellung demnächst

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10
    Auf die Berufung der Klägerin änderte das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Entscheidung durch Teilurteil vom 24. Februar 2009 - I - 20 U 121/04 - ab, verurteilte die Beschwerdeführer zur Auskunftserteilung wie beantragt und stellte fest, dass diese verpflichtet seien, Schadensersatz zu leisten.
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 120/78

    Inanspruchnahme im Wege der Stufenklage (Auskunft, eidesstattliche Versicherung,

  • AG Offenbach, 27.01.1989 - 62 M 841/89
  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 192/56

    Rechte des Auskunftsberechtigten bei unzulänglicher Erteilung der Auskunft

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • LG Düsseldorf, 16.03.1994 - 5 O 4/94
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 92/15

    Museumsumbau: "Permanente Rauminstallation" darf demontiert werden!

    Dabei haben die Gerichte beide Positionen hinreichend zu berücksichtigen und in ein Verhältnis zu bringen, das ihnen angemessen Rechnung trägt (BVerfG, NJOZ 2011, 1423, 1424).
  • OLG Stuttgart, 08.10.2015 - 2 U 25/15

    Wettbewerbsverstoß: Selbstständiger Auskunftsanspruch bei Verrat von

    Allerdings ist ein solcher Zwang selbst in einem staatlichen Verfahren nicht generell unzumutbar, insbesondere dann nicht, wenn - wie im vorliegenden Fall bei der Klägerin - schutzwürdige Belange Dritter betroffen sind (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 2 BvR 535/10, BVerfGK 18, 144, bei juris Rz. 18).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15

    Verbot der Entstellung eines Kunstwerks: Abwägung des Interesses des Urhebers an

    Dabei haben die Gerichte beide Positionen hinreichend zu berücksichtigen und in ein Verhältnis zu bringen, das ihnen angemessen Rechnung trägt (BVerfG, NJOZ 2011, 1423, 1424).
  • BGH, 21.09.2017 - I ZB 8/17

    Projektunterlagen - Herausgabevollstreckung: Erstreckung eines

    Das gebietet das für den Zivilprozess durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleistete Recht des Gläubigers auf effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfG, NJOZ 2011, 1423, 1425) und sein durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistetes Recht auf Schutz des Eigentums.

    (4) Zudem ist der Schuldtitel bereits ausreichend bestimmt, wenn er wenigstens einen Vollstreckungsversuch ermöglicht (BVerfG, NJOZ 2011, 1423, 1425; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 704 Rn. 9).

  • BayObLG, 20.09.2021 - 101 ZBR 134/20

    Anspruch auf eidesstattliche Versicherung im aktienrechtlichen

    Das entspricht außerhalb des Aktienrechts allgemeiner Auffassung (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2014, XII ZB 201/13, NJW 2014, 2571 Rn. 23; Beschluss vom 31. Juli 2013, VII ZR 177/12, juris Rn. 8; Urt. v. 17. Mai 2001, I ZR 291/98 - Entfernung der Herstellungsnummer II, BGHZ 148, 26 [juris Rn. 44]; Urt. v. 24. März 1994, I ZR 42/93 - Cartier-Armreif, BGHZ 125, 322 [juris Rn. 14 ff.]; Lorenz in BeckOK BGB, 59. Ed. Stand: 1. August 2021, § 259 Rn. 12 und § 260 Rn. 32; Röver in beckOGK, Stand: 15. August 2021, BGB § 260 Rn. 74 f.; Knöfler in DaunerLieb/Langen, BGB Schuldrecht, 4. Aufl. 2021, § 259 Rn. 9 und § 260 Rn. 11; Stadler in Jauernig, BGB, 18. Aufl. 2021, §§ 259 - 261 Rn. 4; Toussaint in jurisPKBGB, 9. Aufl. Stand: 1. Februar 2020, § 260 Rn. 14; Artz in Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 260 Rn. 16a; Krüger in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2019, § 259 Rn. 24 und § 260 Rn. 43; Bittner/Kolbe in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 260 Rn. 36 und 46; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2010, 2 BvR 535/10, juris Rn. 15).

    Die Geltendmachung dieses Anspruchs stellt sich als hinsichtlich der Grundrechtspositionen des Auskunftsschuldners milderes Mittel dar, den Rechtsschutz des Auskunftsgläubigers zu verwirklichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2010, 2 BvR 535/10, juris Rn. 20 f.), zumal die gerichtliche Überprüfung der Richtigkeit der Auskunft gerade dann regelmäßig mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, wenn der Auskunftsgläubiger auf sie angewiesen ist, weil ihm andere Erkenntnisquellen nicht zur Verfügung stehen, und auch der Auskunftsschuldner oftmals keine Möglichkeit hat, die Richtigkeit seiner Angaben zu belegen, etwa wenn sie innere Tatsachen betreffen.

    Sie erscheint vielmehr für einen verfassungsgemäßen Ausgleich der gegenläufigen Interessen des Aktionärs und der Aktiengesellschaft bzw. deren Vorstands angezeigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2010, 2 BvR 535/10, juris Rn. 20).

  • BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 13/21

    Zur Vollstreckung aus einem im Informationserzwingungsverfahren ergangenen Titel

    Keiner Entscheidung bedarf die weitere Frage, ob der Titel vom 29. April 2020, der in der ergangenen Form vollstreckungstauglich war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2010, 2 BvR 535/10, NJOZ 2011, 1423 [juris Rn. 20]; BGH, Urt. v. 21. September 2017, I ZB 8/17, WM 2018, 88 Rn. 26 - jeweils in Bezug auf das vollstreckungsrechtliche Bestimmtheitserfordernis; …
  • BGH, 31.07.2013 - VII ZR 177/12

    Auskunftsanspruch zum Zweck der Schadensschätzung im Rahmen der Einbindung in

    Erfüllung im Sinne von § 362 BGB tritt zwar nicht ein, wenn die Erklärung nicht ernst gemeint, unvollständig oder von vornherein unglaubhaft ist (BGH, Urteile vom 24. März 1994 - I ZR 42/93, BGHZ 125, 322, 326 - Cartier-Armreif; vom 17. Mai 2001 - I ZR 291/98, BGHZ 148, 26, 36 - Entfernung der Herstellungsnummer II; vgl. BVerfG, NJOZ 2011, 1423, 1424).
  • OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12

    Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit der durch das Zwangsmittel zu

    Insbesondere ist die Klägerin nicht unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit auf die Möglichkeit einer eidesstattlichen Versicherung des Schuldners zu verweisen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 2 BvR 535/10, juris Rn. 20 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2013 - 2 W 33/12

    Vollstreckung eines Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs

    Nach verbreiteter und zutreffender Auffassung handelt es sich bei § 888 ZPO um eine abschließende Regelung zur Erzwingung einer geschuldeten Auskunft, das heißt, ist die Auskunft des Schuldners in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, ist er damit seiner Auskunftspflicht nachgekommen, was auch unter Hinweis auf deren mögliche Unglaubhaftigkeit grundsätzlich nicht in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1958, 149, 150 - Bleicherde; BGHZ 92, 62, 64 f. = GRUR 1984, 728 - Dampffrisierstab II; BVerfG, Beschluss v. 28.10.2010 - 2 BvR 535/10, juris, m. w. N.).

    Dem steht vorliegend nicht etwa die Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 28.10.2010 - 2 BvR 535/10) entgegen, wonach die Verhängung eines Zwangsmittels regelmäßig nicht in Betracht kommt, wenn der Schuldner Unmöglichkeit einwendet, wobei die Frage, ob er tatsächlich zur Auskunftserteilung außerstande ist, in der Regel keiner tatrichterlichen Aufklärung bedarf, weil dem Gläubiger in Fällen behaupteter Unmöglichkeit als milderes und deswegen allein verhältnismäßiges Mittel eine Klage gegen den Schuldner auf eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit seiner Behauptung zusteht.

  • BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 109/20

    Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Titels über das Einsichtsrecht gegenüber einer

    (7) Aus den genannten Gründen ist es auch nicht im Hinblick auf das Interesse der Gläubigerin an der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten, gegen die Schuldnerin auch ohne jede weitere Konkretisierung des Titels ein Zwangsgeld zu verhängen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2010, 2 BvR 535/10, NJOZ 2011, 1423/1425).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen der Verletzung eines

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - 2 W 25/12

    Erfüllung der titulierten Verpflichtungen zur Auskunft und Rechnungslegung durch

  • LG Düsseldorf, 07.08.2013 - 12 O 624/11

    Schadensersatzpflicht für das Abieten einer bestimmten Ausführungsform einer

  • LAG Düsseldorf, 29.07.2020 - 12 TaBVGa 4/20

    Betriebsratswahl - Einsicht in die Wahlakten - Vollstreckung

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2015 - 2 W 29/14

    Umfang der Pflicht zur Rechnungslegung aufgrund Verletzung eines Patents

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2019 - 2 W 5/19

    Anforderungen an die Erfüllung einer titulierten Verpflichtung zur

  • VG Düsseldorf, 12.09.2013 - 6 K 4111/13

    Fahrtenbuchauflage greift nicht unzulässig in das strafprozessuale

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2011 - 20 W 141/10

    Durchsetzung der Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft

  • ArbG Eberswalde, 03.04.2013 - 3 Ca 1192/12

    Einsichtnahme in Personalakte durch Dritte

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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 535/10   

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https://dejure.org/2010,6517
BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 535/10 (https://dejure.org/2010,6517)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.2010 - 2 BvR 535/10 (https://dejure.org/2010,6517)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 535/10 (https://dejure.org/2010,6517)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11, 17 UWG; Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG
    Zur Auskunftserteilung / Wer weiß, dass er nichts weiß, muss nicht das Gegenteil erklären (”Negativauskunft”)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer eA, die Vollziehung einer Festsetzung von Zwangsmitteln im Zwangsvollstreckungsverfahren auf Herausgabe von Schriftstücken sowie auf Auskunftserteilung einstweilen auszusetzen - mögliche Verletzung von Art 2 Abs 1 GG durch Erzwingung der Auskunft eines ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 17 UWG, § 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Erlass einer eA, die Vollziehung einer Festsetzung von Zwangsmitteln im Zwangsvollstreckungsverfahren auf Herausgabe von Schriftstücken sowie auf Auskunftserteilung einstweilen auszusetzen - mögliche Verletzung von Art 2 Abs 1 GG durch Erzwingung der Auskunft eines ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsgeldfestsetzung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rewis.io

    Erlass einer eA, die Vollziehung einer Festsetzung von Zwangsmitteln im Zwangsvollstreckungsverfahren auf Herausgabe von Schriftstücken sowie auf Auskunftserteilung einstweilen auszusetzen - mögliche Verletzung von Art 2 Abs 1 GG durch Erzwingung der Auskunft eines ...

  • rewis.io

    Erlass einer eA, die Vollziehung einer Festsetzung von Zwangsmitteln im Zwangsvollstreckungsverfahren auf Herausgabe von Schriftstücken sowie auf Auskunftserteilung einstweilen auszusetzen - mögliche Verletzung von Art 2 Abs 1 GG durch Erzwingung der Auskunft eines ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsgeldfestsetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Zum Grundrechtsverstoß durch Erzwingung einer Auskunft bestimmten Inhalts

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 535/10
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 121, 1 ; stRspr).

    Kann - wie hier - nicht festgestellt werden, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 121, 1 ; stRspr).

  • LG Krefeld, 24.11.2009 - 12 O 13/04
    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 535/10
    Die Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Krefeld vom 24. November 2009 - 12 O 13/04 - in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 16. Dezember 2009 wird bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 1. ausgesetzt, soweit darin gegen diesen ein Zwangsgeld in Höhe von 8.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Zwangshaft von einem Tag je 500 Euro festgesetzt ist.

    Das Landgericht Krefeld wies die Klage mit Urteil vom 20. Juli 2004 - 12 O 13/04 - ab.

  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 20 U 121/04

    Begriff der Zustellung demnächst

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 535/10
    Auf die Berufung der Klägerin änderte das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Entscheidung durch Teilurteil vom 24. Februar 2009 - I-20 U 121/04 - ab und verurteilte den Beschwerdeführer zu 1. unter anderem zur Auskunftserteilung wie beantragt.
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2010 - 20 W 152/09

    Festsetzung von Zwangsgeldern gegenüber den Schuldnern wegen Nichterteilung von

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 535/10
    Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde wies das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 1. Februar 2010 - I - 20 W 152/09 - zurück.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 15 W 12/15

    Vollstreckung eines Anspruchs auf Rechnungslegung

    Zwar kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Verhängung eines Zwangsmittels regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner Unmöglichkeit einwendet, weil dem Gläubiger in Fällen behaupteter Unmöglichkeit als milderes und deswegen allein verhältnismäßiges Mittel eine Klage gegen den Schuldner auf eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit seiner Behauptung zusteht, die mit dem Zwangsmittelantrag geforderte Auskunft sei ihm nicht möglich (BVerfG, Beschl. v. 28. Oktober 2010 - 2 BvR 535/10, BeckRS 2010, 50782), gleichwohl bedarf es auch im Zwangsmittelverfahren einer detaillierten Darlegung der Gründe, aus denen dem Schuldner eine Angabe der realen Lieferpreise nicht möglich ist.
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