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   BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 536/05   

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https://dejure.org/2006,12741
BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 536/05 (https://dejure.org/2006,12741)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.2006 - 2 BvR 536/05 (https://dejure.org/2006,12741)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 536/05 (https://dejure.org/2006,12741)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen vorläufiger Festnahme und erkennungsdienstlicher Behandlung des Beschwerdeführers; Rüge der Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Freiheitsrechts, des Willkürverbots sowie der Ansprüche auf effektiven ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Überprüfung einer unter unmittelbaren Zwang vollzogenen erkennungsdienstlichen Behandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 536/05
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne fachgerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Dies ist der Fall, wenn das gerichtliche Verfahren dazu dienen kann, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), wenn bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), oder wenn dem Eingriff eine diskriminierende Wirkung innewohnt, welche ein Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen begründet; letzteres ist bei Eingriffen in die körperliche Bewegungsfreiheit, mit denen der Staat auf festgestelltes, begründeterweise vermutetes oder zu besorgendes rechtswidriges Verhalten des Einzelnen reagiert, regelmäßig gegeben (vgl. BVerfGE 104, 220 ).

    b) Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger in diesem Rahmen einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 536/05
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne fachgerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Dies ist der Fall, wenn das gerichtliche Verfahren dazu dienen kann, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), wenn bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), oder wenn dem Eingriff eine diskriminierende Wirkung innewohnt, welche ein Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen begründet; letzteres ist bei Eingriffen in die körperliche Bewegungsfreiheit, mit denen der Staat auf festgestelltes, begründeterweise vermutetes oder zu besorgendes rechtswidriges Verhalten des Einzelnen reagiert, regelmäßig gegeben (vgl. BVerfGE 104, 220 ).

    b) Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger in diesem Rahmen einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 29.03.1989 - 1 BGs 101/89

    Terroristen - Beteiligung am Hungerstreik - RAF-Gefangener - Tatverdacht -

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 536/05
    Seiner Beurteilung unterliegen dann nicht nur die Notwendigkeit und Angemessenheit der Maßnahme, sondern auch das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen und der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs und damit die Zulässigkeit des Verfahrens als Ganzes (vgl. BGH Ermittlungsrichter, NStZ 1989, S. 333; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 145; Rieß, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand: Juni 2003, § 162 Rn. 44; Wache, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., Stand: 2002, § 162 Rn. 19; Plöd, in: KMR, StPO, Stand: September 2001, § 162 Rn. 16; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 162 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1989 - OGs 13/89
    Auszug aus BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 536/05
    Seiner Beurteilung unterliegen dann nicht nur die Notwendigkeit und Angemessenheit der Maßnahme, sondern auch das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen und der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs und damit die Zulässigkeit des Verfahrens als Ganzes (vgl. BGH Ermittlungsrichter, NStZ 1989, S. 333; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 145; Rieß, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand: Juni 2003, § 162 Rn. 44; Wache, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., Stand: 2002, § 162 Rn. 19; Plöd, in: KMR, StPO, Stand: September 2001, § 162 Rn. 16; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 162 Rn. 14).
  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvL 31/71

    Verfassungsmäßigkeit der ermittlungsrichterlichen Verpflichtung zur Durchführung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 536/05
    aa) Nimmt das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine einfache Ermittlungshandlung, wie etwa die Vernehmung und Vereidigung eines Zeugen vor, handelt es sich nicht um Rechtsprechung, sondern um eine Erscheinungsform der Amtshilfe; die Tätigkeit des Richters dient in diesem Fall nicht der Vorbereitung einer späteren Gerichtsentscheidung, sondern der Entschließung der Staatsanwaltschaft über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens (vgl. BVerfGE 31, 43 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 536/05
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 536/05
    b) Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger in diesem Rahmen einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 536/05
    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne fachgerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 536/05
    b) Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger in diesem Rahmen einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 536/05
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
  • OLG Köln, 05.05.2009 - 6 W 39/09

    Kein Rechtsschutz gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch

    Zwar kann die grundrechtlich verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen unter Umständen ein Bedürfnis nach gerichtlicher Entscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels begründen, wenn sich die direkte Belastung (wie bei einer Hausdurchsuchung) typischerweise auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann, oder wenn dem Eingriff eine diskriminierende Wirkung innewohnt, so dass ein besonders schutzwürdiges Interesses des Betroffenen an der nachträglichen Feststellung der Rechtslage besteht (BVerfGE 96, 27 [39 f.] = NJW 1997, 2163 [2164]; 104, 220 [231 ff.] = NJW 2002, 2456; vgl. aus jüngerer Zeit nur die Kammerbeschlüsse BeckRS 2006, 25345 und NStZ 2009, 166 [167] m.w.N.).
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