Rechtsprechung
   BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00   

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BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00 (https://dejure.org/2003,1210)
BVerfG, Entscheidung vom 19.11.2003 - 2 BvR 538/00 (https://dejure.org/2003,1210)
BVerfG, Entscheidung vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 (https://dejure.org/2003,1210)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Gewährung eines die abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet ergänzenden ruhegehaltsfähigen Zuschusses - niedrigere Besoldung für Beamte, Richter und Soldaten in den neuen Ländern derzeit noch verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer

    Ausbildung zum Rechtspfleger; Widerspruch gegen die Festsetzung der Dienstbezüge ; Antrag auf Zahlung eines ruhegehaltfähigen Zuschusses ; Befähigungsvoraussetzungen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes im bisherigen Bundesgebiet ; Begriff der ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Zuschüsse zur Ergänzung der abgesenkten Ostbesoldung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 337
  • DVBl 2004, 761
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - Umdruck, S. 17 ff. m.w.N.).

    a) Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ).

    Ob die Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 53, 313 ; 75, 108 ; 103, 310 ).

    Es kann, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertentscheidungen entgegenstehen, nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 103, 310 ).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - Umdruck, S. 17 ff. m.w.N.).

    bb) In Anbetracht des Ziels der schnellen Gewinnung von dringend benötigtem Fachpersonal hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - im Fall des Begünstigungsausschlusses eines Richters, der die universitäre Vorbildung nicht im bisherigen Bundesgebiet erworben hat, entschieden, dass es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist, die Gewährung des Zuschusses an Richter davon abhängig zu machen, ob das nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG - zu den laufbahnrechtlichen Vorbildungsvoraussetzungen zählende rechtswissenschaftliche Studium sowie die erste juristische Staatsprüfung im bisherigen Bundesgebiet absolviert worden sind.

    Sie vermitteln in der Regel keine spezifisch fachbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben erforderlich sind (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, Umdruck S. 21), sondern allgemeine (Grund-)Kenntnisse und (Grund-)Fähigkeiten, auf denen die weitere laufbahnbezogene Ausbildung aufbaut (vgl. Zängl, in: Fürst, GKÖD [Stand Juli 2003], Bd. I, K vor § 15 BBG Rn. 14).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - Umdruck, S. 17 ff. m.w.N.).

    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
    Ob die Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 53, 313 ; 75, 108 ; 103, 310 ).

    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).

  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 12.99

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuß zur

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 12.99 -.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 12.99 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
    Ob die Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 53, 313 ; 75, 108 ; 103, 310 ).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
    Insoweit wird auf den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - Bezug genommen.
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ).
  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

  • BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60

    Verfasssungsmäßigkeit der Besoldungsordnunbg A in Bremen

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • VG Weimar, 12.07.2005 - 4 K 3880/03

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Befähigung;

    An die als nach Art. 3 Abs. 1 GG "geboten" bezeichnete Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Befähigungsvoraussetzungen´ in § 4 Abs. 1 S. 1 2. BesÜV (a. F.) in den Beschlüssen der 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts (vom 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99 -, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00 - und - 2 BvR 1894/99 - und vom 09.09.2004 - 2 BvR 669/02 - ist das erkennende Gericht nicht gebunden, weil dieser Auslegung keine über den dem jeweiligen Kammerbeschluss zugrunde liegenden Fall hinausgehende Bindungswikrung zukommt.

    Die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 19.11.2003 - 2 BvR 538/00) gebotene.

    Damit habe sie nicht, wie in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 13.11.2003 (2 BvR 1883/99) und 19.11.2003 (2 BvR 538/00) vorausgesetzt, sämtliche fachspezifischen Befähigungsvoraussetzungen außerhalb des Beitrittsgebiets erworben.

    Bei der Auslegung sieht das erkennende Gericht sich nicht durch den Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2003 - 2 BvR 538/00 - sowie die weiteren Kammerbeschlüsse vom 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99 - ; vom 19.11.2003 -2 BvR 1894/99 - und vom 09.09.2004 - 2 BvR 669/02 -, eingeschränkt.

    In dem Kammerbeschluss vom 19.11.2004 - 2 BvR 538/00 - ist insofern zwar ausgeführt: "Die Voraussetzungen des § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG für eine stattgebende Entscheidung durch die Kammer sind gegeben.

    Die im Kammerbeschluss vom 19.11.2003 - 2 BvR 538/00 -, mit der Angabe "Umdruck S. 17 ff" (bzw. im Kammerbeschluss vom 09.09.2004 - 2 BvR 669/02 - insoweit mit "BVerfGE 107, 257, [270 ff.]") in Bezug genommenen Gründe beginnen auf Seite 269 (Seite 270 beginnt nicht mit einem vollständigen Satz) damit, dass der Beschwerdeführer auch dadurch,.

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171).
  • BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der sog. Ostbesoldung von Beamten

    Fähigkeiten, auf denen die weitere laufbahnbezogene Ausbildung aufbaut (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 -, ZBR 2004, S. 100 , und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 -, ZBR 2004, S. 169 und - 2 BvR 1894/99 -, ThürVBl. 2004, S. 139 ).

    Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV (a.F.) dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemein bildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. No-vember 2003 - 2 BvR 1883/99 -, ZBR 2004, S. 100 , und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 -, ZBR 2004, S. 169 und - 2 BvR 1894/99 -, ThürVBl. 2004, S. 139 ).

  • VG Karlsruhe, 10.11.2004 - 11 K 1997/04

    Zuschuss nach § 4 BesÜV2Bek 1994-09-10

    Des Weiteren verwies sie auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 13. und 09.11.2003, 2 BvR 1883/99 und 2 BvR 538/00.

    In Anknüpfung daran hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19.11.2003 (2 BvR 538/00) ausgeführt, der Schulbildung oder einer gleichwertig anerkannten Vorbildung komme für die Erreichung des mit der Zuschussregelung des § 4 Abs. 1 S. 1 der 2. BesÜV (a.F.) verfolgten Zwecks, ausreichend fachlich qualifiziertes Personal für den unverzüglichen Aufbau einer leistungsfähigen rechtsstaatlichen Verwaltung und Rechtspflege in den neuen Ländern zu gewinnen, nur eine untergeordnete Bedeutung zu.

    Es sei daher gemäß Art. 3 Abs. 1 GG geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 1 der BesÜV a.F. dahin auszulegen, dass es nur die spezifisch fachbezogene Vorbildung, nicht aber den zu den Vorbildungsvoraussetzungen der Laufbahnen des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes gehörenden allgemein bildenden Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand umfasse (BVerfG, Beschl. v. 19.11.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 15.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171).
  • BVerwG, 25.05.2004 - 2 C 70.03

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltsfähiger Zuschuss zur

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers mit Beschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - (ZBR 2004, 169) das Urteil aufgehoben und die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 25.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171).
  • VG Gera, 20.03.2006 - 1 K 2397/04

    Besoldung und Versorgung; Befähigungsvoraussetzungen für Ernennung im höheren

    Die zur Entscheidung berufene Kammer hat im Urteil vom 26. April 2005, Az. 1 K 2053/04 Ge (nicht rechtskräftig) ausgeführt, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift und der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (z.B. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2004, DVBl. 2004, Seite 1415) die Frage, ob der Erwerb des Befähigungsnachweises ununterbrochen und vollkommen vollständig im früheren Bundesgebiet erfolgen musste, nicht geklärt sei.

    Von daher würde es sich anbieten auf die weitere Motivation des Gesetzgebers abzustellen, nämlich durch die Gewinnung von Fachkräften aus dem bisherigen Bundesgebiet bzw. von Beamten, die dort ausgebildet worden sind, das Vertrauen der Bürger der neuen Länder in Justiz und Verwaltung zu stärken (BVerfG, Beschluss vom 19. November 2003, a.a.O.).

    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 19. November 2003, 2 BvR 538/00, ZBR 2004/169) hat insoweit auch ausgeführt, dass - anders als bei einem Richter oder bei einem Beamten des höheren Dienstes - das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen bei einem Beamten des gehobenen Dienstes die zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung nicht umfasst.

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 17.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171).
  • OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 893/07

    Besoldung und Versorgung; Verjährung von Besoldungsansprüchen;

    Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids waren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 ebenso wie die nachfolgenden (Kammer-)Entscheidungen vom 13. November 2003 (Az.: 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100 = DÖD 2004, 140) und vom 19. November 2003 (Az.: 2 BvR 538/00 - NVwZ 2004, 337 = ZBR 2004, 169 = DVBl 2004, 761 sowie Az.: 2 BvR 1894/99 - ThürVBl 2004, 139) längst veröffentlicht und damit ihre Kenntnisnahme objektiv möglich.
  • BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06

    Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV zur "Ostbesoldung" bei Ausbildung in den alten und

  • VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 123/07

    Anwendung der 2. BesÜV; Begriff Befähigungsvoraussetzungen; Berufung wg.

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 20.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2009 - 4 S 2569/07

    Beamtenbesoldung: Verzicht des Dienstherrn auf Einrede der Verjährung

  • OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 112/06

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung;

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 16.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 24.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 27.11

    Abgesenkte Dienstbezüge; andere Bewerber; Anpassungsfortbildung;

  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • VG Frankfurt/Oder, 02.06.2005 - 2 K 1984/98

    Absenkung der Bezüge eines Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes auf der

  • OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10

    Zugehörigkeit der einigungsvertraglichen Sonderbestimmungen zum Anwendungsbereich

  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • VG Gera, 09.12.2005 - 1 K 562/04

    Besoldung und Versorgung; Anspruch auf einen Zuschuss nach der 2. BesÜV

  • OVG Sachsen, 03.02.2012 - 2 A 188/08

    Soldat, erstmalige Ernennung, abgesenkte Besoldung, Befähigungsvoraussetzung,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2011 - 4a N 20.11

    Berufungszulassung; Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge; Erwerb der

  • OVG Thüringen, 24.09.2009 - 2 KO 433/07

    Recht der Landesbeamten; Begriff der "Ernennung" i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1

  • VG Weimar, 19.04.2007 - 4 K 581/05

    Recht der Landesbeamten; Begriff der "Ernennung" im Sinne des § 4 Abs.

  • VG Gera, 15.06.2005 - 1 K 2053/04

    Kommunalrecht; Erwerb der Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet;

  • VG Gera, 24.04.2006 - 1 K 2054/04

    Besoldung und Versorgung; Befähigungsvoraussetzungen; teilweise Ausbildung im

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