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   BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97   

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BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97 (https://dejure.org/1999,1080)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.1999 - 2 BvR 544/97 (https://dejure.org/1999,1080)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 (https://dejure.org/1999,1080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Neukonzeption der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A durch ReföDG Art 3 § 27 verfassungsmäßig

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Neukonzeption der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A durch das Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts; Möglichkeit einer Änderung der Struktur der Besoldungsordnung, der Struktur des Beamtengehalts und der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1328
  • DVBl 1999, 1421
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Der Gesetzgeber kann die Struktur der Besoldungsordnung, die Struktur des Beamtengehalts und die Zahlungsmodalitäten innerhalb des Rahmens, den die verfassungsrechtlich garantierte Alimentierungspflicht zieht, pro futuro ändern (vgl. BVerfGE 44, 249 [263]; stRspr).

    Einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Erhaltung des erlangten Besitzstandes in bezug auf ein einmal erreichtes Einkommen gibt es nicht (vgl. BVerfGE 8, 332 [342]; 15, 167 [198]; 44, 249 [263]; 64, 367 [382 f., 384]; 76, 256 [310, 359 f.]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Die Verfassungsbeschwerde ist gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie jedenfalls in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]; 96, 245 [248]).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Erhaltung des erlangten Besitzstandes in bezug auf ein einmal erreichtes Einkommen gibt es nicht (vgl. BVerfGE 8, 332 [342]; 15, 167 [198]; 44, 249 [263]; 64, 367 [382 f., 384]; 76, 256 [310, 359 f.]).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Die Verfassungsbeschwerde ist gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie jedenfalls in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]; 96, 245 [248]).
  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Der Gesetzgeber hat im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts einen verhältnismäßig weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 65, 141 [148]; stRspr; zuletzt: BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, DVBl 1996, S. 502 f.).
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Der Gesetzgeber hat im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts einen verhältnismäßig weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 65, 141 [148]; stRspr; zuletzt: BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, DVBl 1996, S. 502 f.).
  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Erhaltung des erlangten Besitzstandes in bezug auf ein einmal erreichtes Einkommen gibt es nicht (vgl. BVerfGE 8, 332 [342]; 15, 167 [198]; 44, 249 [263]; 64, 367 [382 f., 384]; 76, 256 [310, 359 f.]).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Erhaltung des erlangten Besitzstandes in bezug auf ein einmal erreichtes Einkommen gibt es nicht (vgl. BVerfGE 8, 332 [342]; 15, 167 [198]; 44, 249 [263]; 64, 367 [382 f., 384]; 76, 256 [310, 359 f.]).
  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97
    Einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Erhaltung des erlangten Besitzstandes in bezug auf ein einmal erreichtes Einkommen gibt es nicht (vgl. BVerfGE 8, 332 [342]; 15, 167 [198]; 44, 249 [263]; 64, 367 [382 f., 384]; 76, 256 [310, 359 f.]).
  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    d) Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers deckt grundsätzlich auch strukturelle Neuregelungen der Besoldung in Form von Systemwechseln ab, welche die Bewertung eines Amtes und die damit einhergehende besoldungsrechtliche Einstufung betreffen (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 56, 146 ; 64, 367 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, NVwZ 1999, S. 1328).

    Dementsprechend kann der Gesetzgeber ein Amt neu und niedriger bewerten, die Struktur der Besoldungsordnung oder die der einzelnen Besoldungsgruppen, die Struktur des Beamtengehalts sowie die Zahlungsmodalitäten grundsätzlich für die Zukunft ändern (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 -, NVwZ 1985, S. 333; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, NVwZ 1999, S. 1328).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Der Gesetzgeber darf sie vielmehr kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 18, 159 ; 70, 69 ; 76, 256 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, NVwZ 1999, S. 1328 ).

    Allerdings hat der Gesetzgeber auch hierbei das Alimentationsprinzip zu beachten, das nicht nur Grundlage, sondern auch Grenze der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist; insoweit wird sein Entscheidungsspielraum eingeengt (vgl. BVerfGE 61, 43 ; 76, 256 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, NVwZ 1999, S. 1328 ).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2014 - VerfGH 21/13

    Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg

    Sowohl eine Kürzung als auch eine Nichtanpassung sowie eine hinter der Entwicklung der maßgeblichen Verhältnisse zurückbleibende Anpassung der Bezüge sind nur dann statthaft, wenn diese nicht bereits an der unteren Grenze einer amtsangemessenen Alimentierung liegen (vgl. BVerfGE 44, 249, 263 = juris Rn. 37; BVerfG, DVBl. 1999, 1421, 1422 = juris Rn. 3; DVBl. 2001, 719, 719 = juris Rn. 5; NVwZ-RR 2007, 185, 186, = juris Rn. 11; ZBR 2009, 126, 127, = juris Rn. 4).
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