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   BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02   

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https://dejure.org/2002,558
BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02 (https://dejure.org/2002,558)
BVerfG, Entscheidung vom 16.04.2002 - 2 BvR 553/02 (https://dejure.org/2002,558)
BVerfG, Entscheidung vom 16. April 2002 - 2 BvR 553/02 (https://dejure.org/2002,558)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung - Suizidgefährdung - Reiseunfähigkeit - Zielstaatsbezogenes Abstimmungshindernis

  • Judicialis

    AuslG § 53; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, 2; AuslG § 53
    Verfassungsmäßigkeit einer Abschiebung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 91
 
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Wird zitiert von ... (158)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98

    Zur Würdigung von Gesundheitsgefahren als tatsächliche Abschiebungshindernisse

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02
    Es ist Sache der mit dem Vollzug der Abschiebung betrauten Behörde, derartigen Gefahren, die der Abzuschiebende bis zur tatsächlichen Durchführung der Abschiebung muss geltend machen können, angemessen, etwa durch Erteilung einer Duldung nach § 55 AuslG, zu begegnen (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, S. 241, und vom 13. November 1998 - 2 BvR 140/97 -, nur in JURIS); dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. November 1997, BVerwGE 105, 322).

    Die mit dem Vollzug der Abschiebung betraute Stelle ist auch von Amts wegen zur Beachtung solcher (tatsächlicher) Abschiebungshindernisse in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung verpflichtet und hat gegebenenfalls durch ein vorübergehendes Absehen von der Abschiebung oder durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1998, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02
    Hieraus folgt für die Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die verwaltungsgerichtliche Entscheidung auf der Grundlage des Bundesamtsbescheides richtet, dass der Beschwerdeführer mit seinem Begehren auch bei einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02
    Es ist Sache der mit dem Vollzug der Abschiebung betrauten Behörde, derartigen Gefahren, die der Abzuschiebende bis zur tatsächlichen Durchführung der Abschiebung muss geltend machen können, angemessen, etwa durch Erteilung einer Duldung nach § 55 AuslG, zu begegnen (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, S. 241, und vom 13. November 1998 - 2 BvR 140/97 -, nur in JURIS); dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. November 1997, BVerwGE 105, 322).
  • BVerfG, 13.11.1998 - 2 BvR 140/97

    Inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, nicht zielstaatsbezogenes

    Auszug aus BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02
    Es ist Sache der mit dem Vollzug der Abschiebung betrauten Behörde, derartigen Gefahren, die der Abzuschiebende bis zur tatsächlichen Durchführung der Abschiebung muss geltend machen können, angemessen, etwa durch Erteilung einer Duldung nach § 55 AuslG, zu begegnen (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, S. 241, und vom 13. November 1998 - 2 BvR 140/97 -, nur in JURIS); dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. November 1997, BVerwGE 105, 322).
  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 9 ZB 13.30236

    Kein Abschiebungshindernis aufgrund einer behaupteten posttraumatischen

    Die Ausländerbehörde bleibt demgegenüber für die Durchführung der Abschiebung und dabei auch für die Entscheidung über alle inlandsbezogenen und sonstigen tatsächlichen Vollstreckungshindernisse zuständig (vgl. BVerfG, E.v. 16.4.2002 - 2 BvR 553/02 - InfAuslR 2002, 415 = juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 10.10.2012 - 10 B 39/12 - InfAuslR 2013, 42 = juris Rn. 4 m.w.N.; anders im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylVfG, vgl. BVerfG, E.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - AuAS 2014, 244 = juris Rn. 11 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2004 - 13 A 1250/04

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische

    hierzu BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, 241, und Beschluss vom 16. April 2002 - 2 BvR 553/02 -, InfAuslR 2002, 4150,.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2018 - 13 ME 438/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; Folgeschutzgesuch; Härtefallantrag;

    Unter Berücksichtigung der sich aus Art. 2 Abs. 2 GG ergebenden Schutzwirkungen kann sich aus einer Reiseunfähigkeit grundsätzlich ein inlandsbezogenes - und damit von der Ausländerbehörde selbständig zu prüfendes (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.4.2002 - 2 BvR 553/02 -, InfAuslR 2002, 415 f.; BVerwG, Urt. v. 11.11.1997 - BVerwG 9 C 13.96 -, BVerwGE 105, 322, 327) - Abschiebungshindernis wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG ergeben.
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