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   BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 562/99   

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https://dejure.org/1999,4797
BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 562/99 (https://dejure.org/1999,4797)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.1999 - 2 BvR 562/99 (https://dejure.org/1999,4797)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 1999 - 2 BvR 562/99 (https://dejure.org/1999,4797)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    DDR-Alttaten - Rechtsbeugung - Ruhen der Verfolgungsverjährung - Wegfall des Verfolgungshindernisses - Rückwirkungsverbot - Schuldgrundsatz

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; StGB/DDR § 244

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Justizkriminalität in der ehemaligen DDR und Rückwirkungsverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 562/99
    Soweit sich die Beschwerdeführerin gegen die Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs wendet, läßt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen, daß die mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren letztinstanzlichen Entscheidungen generell mit einer Begründung zu versehen sind (vgl. BVerfGE 71, 122 ).
  • BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95

    Erste Entscheidung zur "Strafbarkeit von DDR-Richtern wegen Rechtsbeugung", hier:

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 562/99
    Der Schuldgrundsatz (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) ist nicht verletzt, wenn die Strafgerichte bei rechtskundigen Personen die Feststellung des Rechtsbeugungsvorsatzes auf die Evidenz des Rechtsverstoßes stützen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 - und vom 9. Juni 1998 - 2 BvR 1880/97 -).
  • BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 und Art 103 Abs 2 durch Verneinung der

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 562/99
    Die Auffassung der Fachgerichte, die Verfolgungsverjährung für DDR-Alttaten, die entsprechend dem Willen der Staats- und Parteiführung der DDR aus politischen oder sonst mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Gründen nicht geahndet worden seien, habe bis zum Wegfall dieses Verfolgungshindernisses geruht, verletzt kein Verfassungsrecht (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 1998 - 2 BvR 61/96 - und vom 9. Juni 1998 - 2 BvR 102/96 -).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 236/98

    Verurteilung einer Waldheim-Richterin rechtskräftig

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 562/99
    a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 18. Februar 1999 - 5 StR 236/98 -,.
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