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   BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15   

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BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15 (https://dejure.org/2016,6116)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2016 - 2 BvR 566/15 (https://dejure.org/2016,6116)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 (https://dejure.org/2016,6116)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 3 EMRK; Art. 53 EMRK
    Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen 4,5 m2 und 6 m2; Recht auf effektiven Rechtsschutz; gerichtliche Sachaufklärungspflicht; Gesamtabwägung der Haftbedingungen im Einzelfall; Feststellung entscheidungserheblicher Umstände; ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen die Unterbringung in einem Haftraum mit einer Fläche von ggf. 4,5 m² erfolgreich aufgrund unzureichender Sachverhaltsaufklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 18 Abs 1 StVollzG, § 18 Abs 1 StVollzG HE
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 1 Abs 1 GG an die Größe von Einzelhafträumen - unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bei der Nachprüfung strafvollzugsrechtlicher Maßnahmen verletzt Art 19 Abs 4 GG iVm Art 1 Abs 1 GG - hier: mehrwöchige Unterbringung ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der vorübergehenden Unterbringung eines Strafgefangenen in einem Einzelhaftraum mit einer Fläche von mindestens 4,49 und höchstens 6,16 Quadratmeter; Gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen im Strafvollzug; Veranlassung von Aufklärungsmaßnahmen zur ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 1 Abs 1 GG an die Größe von Einzelhafträumen - unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bei der Nachprüfung strafvollzugsrechtlicher Maßnahmen verletzt Art 19 Abs 4 GG iVm Art 1 Abs 1 GG - hier: mehrwöchige Unterbringung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der vorübergehenden Unterbringung eines Strafgefangenen in einem Einzelhaftraum mit einer Fläche von mindestens 4,49 und höchstens 6,16 Quadratmeter; Gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen im Strafvollzug; Veranlassung von Aufklärungsmaßnahmen zur ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der vorübergehenden Unterbringung eines Strafgefangenen in einem Einzelhaftraum mit einer Fläche von mindestens 4,49 und höchstens 6,16 Quadratmeter; Gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen im Strafvollzug; Veranlassung von Aufklärungsmaßnahmen zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    4,5 m² Haftraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1872
  • NStZ 2017, 111
  • NStZ 2017, 207
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1127/14

    Geldentschädigung wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15
    Bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGK 12, 417 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 - juris, Rn. 37; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 17).

    Ob die Art und Weise der Unterbringung eines Strafgefangenen die Menschenwürde verletzt, ist von einer Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umstände abhängig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 18; vgl. auch VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. November 2009 - 184/07 -, juris, Rn. 26).

    Die 3. Kammer des Ersten Senats hat die Auffassung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin (VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. November 2009 - 184/07 -, juris) gebilligt, wonach eine Unterbringung für einen Zeitraum von knapp drei Monaten in einem Einzelhaftraum mit einer Bodenfläche von 5, 25 m² bei einer Gesamtschau der dortigen Umstände die Menschenwürde verletze (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 18; vgl. zur Mindestgröße von Einzelhafträumen ferner schon BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1993 - 2 BvR 1778/93 -, juris, Rn. 9).

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15
    aa) Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 39).

    Die materiell berührten Grundrechte, das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsprinzip sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27).

    Wird gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG von einer Begründung abgesehen, ist die Entscheidung vielmehr bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers erhebliche Zweifel bestehen (vgl. BVerfGK 19, 157 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

  • EGMR, 12.07.2007 - 20877/04

    TESTA v. CROATIA

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15
    Hierzu verwies der Senat auf ein Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 2007 (EGMR, Testa v. Kroatien, Nr. 20877/04, EuGRZ 2008, S. 21).

    Die zitierte Entscheidung des Gerichtshofs vom 12. Juli 2007 (EGMR, Testa v. Kroatien, Nr. 20877/04, EuGRZ 2008, S. 21) betrifft die Unterbringung in einem Gemeinschaftshaftraum.

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15
    Bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGK 12, 417 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 - juris, Rn. 37; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 17).

    Als Faktoren, die eine aus den räumlichen Haftbedingungen resultierende Verletzung der Menschenwürde indizieren, kommen in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenem und die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung der Toilette, in Betracht, wobei als ein die Haftsituation abmildernder Faktor die Verkürzung der täglichen Einschlusszeiten berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 30; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris, Rn. 38).

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15
    aa) Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 39).

    Die materiell berührten Grundrechte, das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsprinzip sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27).

  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07

    Verletzung der Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG und 19 Abs 4 GG

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15
    aa) Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 39).

    Die materiell berührten Grundrechte, das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsprinzip sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27).

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15
    aa) Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 39).

    Die materiell berührten Grundrechte, das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsprinzip sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27).

  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15
    aa) Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 39).

    Zwar können auch in einem solchen Fall weitere tatsächliche Ermittlungen entbehrlich sein; die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2009 - 2 BvR 1533/08 -, juris, Rn. 10; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 42).

  • BVerfG, 28.11.2013 - 2 BvR 2784/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtswegerschöpfung;

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15
    aa) Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 39).

    Die materiell berührten Grundrechte, das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsprinzip sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 27).

  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15
    Bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGK 12, 417 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 - juris, Rn. 37; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 17).

    Als Faktoren, die eine aus den räumlichen Haftbedingungen resultierende Verletzung der Menschenwürde indizieren, kommen in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenem und die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung der Toilette, in Betracht, wobei als ein die Haftsituation abmildernder Faktor die Verkürzung der täglichen Einschlusszeiten berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 30; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris, Rn. 38).

  • OLG Frankfurt, 28.10.2003 - 3 Ws 957/03

    Anforderungen an Größe eines Haftraumes

  • BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05

    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Anordnung belastender Maßnahmen

  • BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein

  • KG, 14.08.2012 - 9 U 121/11

    Keine Haftentschädigung wegen menschenrechtswidriger Bedingungen in der JVA Tegel

  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Substantiierung

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

  • BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen

  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05

    Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und

  • BVerfG, 19.10.1993 - 2 BvR 1778/93

    Besondere Sicherungsmaßnahmen in der U-Haft - Haftraumgröße

  • KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11

    Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene;

  • BVerfG, 07.11.2012 - 2 BvR 1567/11

    Strafvollzug (Menschenwürde; Haftraum; Ausstattung; Zellengröße); Zulässigkeit

  • OLG Frankfurt, 10.02.2015 - 3 Ws 1038/14

    Ausreichende Größe des Haftraums

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke

    b) aa) In Bezug auf Haftbedingungen ist es deshalb grundsätzlich von einer Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umstände abhängig, ob die Art und Weise der Unterbringung eines Strafgefangenen die Menschenwürde verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, Rn. 18 sowie Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 2020 - 1 BvR 3182/15 und 1 BvR 1624/16 -, jeweils Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 27; vgl. auch VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. November 2009 - 184/07 -, juris, Rn. 26).

    Hierbei haben in der bisherigen Kammerrechtsprechung folgende Kriterien eine Rolle gespielt: die Bodenfläche pro Gefangenem, die Situation der sanitären Anlagen, die Dauer der Unterbringung und die täglichen Einschlusszeiten, die Lage und Größe des Fensters, die Ausstattung und Belüftung des Haftraums sowie die Raumtemperatur und die hygienischen Verhältnisse (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, Rn. 30, und vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, Rn. 38; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 27).

  • BVerfG, 18.08.2017 - 2 BvR 424/17

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der

    (2) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG Belegung und Ausgestaltung von Hafträumen Grenzen (vgl. BVerfGK 12, 417 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris, Rn. 37; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, juris, Rn. 27).

    Ob die Art und Weise der Unterbringung eines Strafgefangenen die Menschenwürde verletzt, ist von einer Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umstände abhängig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 18; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, juris, Rn. 27).

    Als Faktoren, die eine aus den räumlichen Haftbedingungen resultierende Verletzung der Menschenwürde indizieren, kommen in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenem und die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung der Toilette, in Betracht, wobei als ein die Haftsituation abmildernder Faktor die Verkürzung der täglichen Einschlusszeiten berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 30, und vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris, Rn. 38; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, juris, Rn. 27).

    Darüber hinaus kann die Dauer der Unterbringung maßgeblich sein, sofern die Unterbringung für eine Übergangszeit zumutbar erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, juris, Rn. 27).

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Ob die Art und Weise der Unterbringung einer Person im Strafvollzug die Menschenwürde verletzt, ist von einer Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umstände abhängig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 27).

    Als Faktoren, die eine aus den räumlichen Haftbedingungen resultierende Verletzung der Menschenwürde indizieren, sind im Rahmen der bisherigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenem und die Situation der sanitären Anlagen herangezogen worden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, Rn. 30, und vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, Rn. 38; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 27, und vom 18. August 2017 - 2 BvR 424/17 -, Rn. 35).

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    aa) Im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung sind Landgericht wie Oberlandesgericht im Ansatz davon ausgegangen, dass die Frage nach der Menschenwürdigkeit der Unterbringung von Strafgefangenen von einer Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umstände abhängt, wobei als Faktoren in räumlicher Hinsicht in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenen und die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung der Toilette, zu beachten sind (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1332/14 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, juris) und als die Haftsituation mildernde oder verschärfende Merkmale der Umfang der täglichen Einschlusszeiten und die Belegdichte des Haftraums Berücksichtigung finden.
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 117/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen

    (2) In rechtlicher Hinsicht ist nicht ersichtlich, dass das Gericht das Vorbringen des Beschwerdeführers, sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und diverser Obergerichte (vgl. neben den bereits genannten nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2012 - 2 BvR 1567/11 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1993 - 2 BvR 1778/93 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, Rn. 31; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, Rn. 39; vgl. ferner [für eine Einzelunterbringung auf 4, 5 m 2 ] BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 28; weiterhin OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris, Rn. 30; OLG Hamm, Urteil vom 18. März 2009 - 11 U 88/08 -, juris, Rn. 48; OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2010 - 11 U 88/08 -, juris, Rn. 23) sei seine Haftunterbringung menschenunwürdig gewesen, in dem gebotenen Maße zur Kenntnis genommen und ernsthaft erwogen hat.
  • OLG Bremen, 27.03.2018 - 1 AuslA 21/17

    Strafprozessrecht; Europäischer Haftbefehl; Auslieferung; Ungarn; Haftbedingungen

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass ein nur vorübergehender oder kürzerer Zeitraum der Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt zu Durchgangszwecken bis zur Übergabe an die für die eigentliche Strafvollstreckung vorgesehene Haftanstalt grundsätzlich auch die Eingriffsintensität insbesondere von beengten Haftbedingungen reduzieren kann (siehe BVerfG, Beschluss vom 22.03.2016 - 2 BvR 566/15, juris Rn. 27, NJW 2016, 1872; Beschluss vom 18.08.2017 - 2 BvR 424/17, juris Rn. 35).

    [46] Die Feststellung und Beurteilung dieser Kriterien erfordert eine umfassende Prüfung der betreffenden Haftbedingungen, die sowohl die Fläche des persönlichen Raumes pro Gefangenem ermittelt wie auch die sonstigen Bedingungen der Inhaftierung (vgl. zur Erforderlichkeit der Einholung von über die Haftraumgröße hinausgehenden Informationen auch BVerfG, Beschluss vom 22.03.2016 - 2 BvR 566/15, juris Rn. 39, NJW 2016, 1872).

  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 2 Ausl 125/16

    Haftbedingungen in rumänischen Gefängnissen verhindern Auslieferung

    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 2016, 2 BvR 566/15, NJW 2016, 1872) hat ausgeführt, dass - bei einer Inhaftierung in Deutschland - eine Grundfläche von nur wenig über 6 m² an der unteren Grenze des Hinnehmbaren liege.
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    aa) Im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung sind Landgericht und Oberlandesgericht im Ansatz davon ausgegangen, dass die Frage nach der Menschenwürdigkeit der Unterbringung von Strafgefangenen von einer Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umstände abhängt, wobei als Faktoren in räumlicher Hinsicht in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenen und die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung der Toilette, zu beachten sind (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, NJW 2016, S. 389 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, juris) und als die Haftsituation mildernde oder verschärfende Merkmale der Umfang der täglichen Einschlusszeiten und die Belegdichte des Haftraums Berücksichtigung finden.
  • BVerfG, 26.01.2021 - 2 BvR 676/20

    Vollzug der Sicherungsverwahrung (Änderung der Aufschlusszeiten; Recht auf

    Zwar können auch in einem solchen Fall weitere tatsächliche Ermittlungen entbehrlich sein; die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, Rn. 42; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 2 Ws 225/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an einen

    Dem der Justizverwaltung eingeräumten Organisationsermessen nach § 9 Abs. 1 JVollzGB I BW werden deshalb durch das Grundrecht des Gefangenen auf Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) sowie das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Art. 3 EMRK) Grenzen gesetzt (BVerfGK 12, 417; NJW 2002, 2699; NJW 2002, 2700; NJW 2016, 389; NJW 2016, 1872; NJW-RR 2011, 1043; VerfGH Berlin, StraFo 2010, 65; OLG Stuttgart, Justiz 2015, 284; Beschluss vom 17.08.2016 - 4 Ws 180/16 (V) -, juris; OLG Zweibrücken, NStZ 1982, 221; OLG Karlsruhe, ZfStrVo 2004, 304; LNNV-Verrel, a.a.O., Abschn. D Rn. 59; SBJL-Koop/Grote, a.a.O., § 144 Rn. 1 und 3; BeckOK Strafvollzug Bund/Engelstätter, a.a.O., § 144 Rn. 4).

    Ob die Unterbringung in einem Durchgangsgruppenhaftraum gegen die Menschenwürde verstößt, ist im Rahmen einer Gesamtschau anhand der konkreten die Haftsituation bestimmenden Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Größe des Raums, der Gestaltung des Sanitärbereichs, aber auch der Dauer der Unterbringung zu beurteilen (BVerfG, NJW 2016, 389; NJW 2016, 1872; NJW-RR 2011, 1043; VerfGH Berlin, a.a.O.; BGH, NJW 2013, 3176; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.02.2015 - 3 Ws 1038/14 (StVollz) -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.08.2016 - 4 Ws 180/16 (V) -, juris; KG, Urteil vom 17.02.2015 - 9 U 129/13 -, juris; OLG München, Beschluss vom 30.03.2015 - 1 U 737/15 -, juris; LNNV-Verrel, a.a.O., Abschn. D Rn. 63; SBJL-Koop/Grote, a.a.O., § 144 Rn. 1; vgl. zu Art. 3 EMRK EGMR, Entscheidung vom 30.03.2010 - 28163/06 -, juris).

    In Fällen einer nur vorübergehenden Unterbringung ist zudem zu berücksichtigen, ob die begrenzte Dauer der Unterbringung für den Betroffenen von vornherein absehbar war (BVerfG, NJW 2016, 1872; VerfGH Berlin, a.a.O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.08.2016 - 4 Ws 180/16 (V) -, juris).

  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 1624/16

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 2267/18

    Lockerungen im Strafvollzug zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit langjährig

  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen

  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • OLG Schleswig, 22.09.2016 - 1 Ausl (A) 45/15

    Internationale Rechtshilfe: Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die

  • BVerfG, 17.02.2017 - 1 BvR 1624/16

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • BVerfG, 19.01.2017 - 2 BvR 476/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug (Recht auf effektiven

  • OLG Naumburg, 29.08.2021 - 1 Ws (s) 269/19

    1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die

  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug:

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2018 - Ausl 301 AR 135/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines Verfolgten zum

  • OLG Naumburg, 29.08.2019 - 1 Ws (s) 269/19

    Vollzug der Untersuchungshaft in Sachsen-Anhalt: Antrag auf gerichtliche

  • OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 Ws 180/16

    Strafvollzug: Fesselung eines Gefangenen bei einer Ausführung, Vorführung oder

  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 183/12

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2018 - Ausl 301 AR 54/17

    Auslieferung zur Strafverfolgung nach Ungarn: Zulässigerklärung mit

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 3358/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1644/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1296/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2016 - 1 Ws 174/16

    Verlegung aus einer Justizvollzugsanstalt in eine Sozialtherapeutische Anstalt

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 3403/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • OLG München, 16.05.2017 - 1 AR 188/17

    Vor der Bewilligung der vereinfachten Auslieferung hat die

  • OLG München, 13.04.2017 - 1 AR 126/17

    Unzulässigkeitserklärung einer Auslieferung

  • OLG Brandenburg, 20.03.2017 - 53 AuslA 21/16

    Zulässigkeit der Auslieferung eines angeblichen Terroristen zur Strafverbüßung an

  • OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - Ausl 9/16

    Europäischer Haftbefehl: Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung an

  • OLG Stuttgart, 29.04.2016 - 1 Ausl 326/15

    Auslieferung an die Republik Rumänien: Zulässigkeit im Hinblick auf die

  • OLG Bremen, 03.09.2021 - 1 AuslA 45/20

    Zur Zulässigkeit einer Auslieferung nach Rumänien im Hinblick auf die konkreten

  • OLG Stuttgart, 17.06.2016 - 1 Ausl 6/16

    Auslieferung an die Republik Rumänien: Zulässigkeit im Hinblick auf die

  • OLG Bremen, 28.09.2017 - 1 AuslA 13/17

    Unzulässigkeit der Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafvollstreckung

  • BayObLG, 19.07.2022 - 203 StObWs 249/22

    Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung im Justizvollzug

  • OLG Bremen, 16.02.2021 - 1 AuslA 25/20

    Kein Alibibeweis im Auslieferungsverfahren

  • VG Freiburg, 16.03.2017 - A 6 K 1541/15

    Nachfluchtgründe, objektive Nachfluchtgründe, Türkei, Änderung der Sachlage,

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