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   BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14   

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BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14 (https://dejure.org/2014,25460)
BVerfG, Entscheidung vom 31.07.2014 - 2 BvR 571/14 (https://dejure.org/2014,25460)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 (https://dejure.org/2014,25460)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 359 Nr. 5 StPO; § 373a Abs. 2 StPO; § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG; § 6 Abs. 3 Nr. 3 FeV
    Wiederaufnahme eines Strafbefehlsverfahrens wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Rechtsstaatsprinzip; Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes; neue Tatsachen; Abgrenzung zu Rechtsanwendungsfehlern; Aufklärungspflicht des Wiederaufnahmegerichts)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Aufklärungspflicht der Fachgerichte zur Abgrenzung zwischen bloßem Rechtsfehler und Nichtberücksichtigung entscheidungserheblicher Tatsachen im strafprozessualen Wiederaufnahmeverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 6 Abs 3 Nr 3 FeV 2010 vom 13.12.2010, § 37 Abs 2 RVG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aufklärungspflicht der Fachgerichte zur Abgrenzung zwischen bloßem Rechtsfehler und Nichtberücksichtigung entscheidungserheblicher Tatsachen im strafprozessualen Wiederaufnahmeverfahren - hier: Strafbefehlsverfahren wegen Fahrens ...

  • verkehrslexikon.de

    Strafbefehlsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei fehlenden Angaben zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit im Akteninhalt

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aufklärungspflicht der Fachgerichte zur Abgrenzung zwischen bloßem Rechtsfehler und Nichtberücksichtigung entscheidungserheblicher Tatsachen im strafprozessualen Wiederaufnahmeverfahren - hier: Strafbefehlsverfahren wegen Fahrens ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aufklärungspflicht der Fachgerichte zur Abgrenzung zwischen bloßem Rechtsfehler und Nichtberücksichtigung entscheidungserheblicher Tatsachen im strafprozessualen Wiederaufnahmeverfahren - hier: Strafbefehlsverfahren wegen Fahrens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 45
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Wiederaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14
    Dabei hat die Kammer mit Beschluss vom 19. Juli 2002 (2 BvR 18/02, 2 BvR 76/02, StV 2003, S. 225 f.; auch Beschluss vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06, 2 BvR 429/06, 2 BvR 430/06 -, NJW 2007, S. 207 ) bereits festgestellt, dass als Tatsachen im wiederaufnahmerechtlichen Sinne alle als existierend feststellbaren Vorgänge oder Zustände zu verstehen sind, die der Gegenwart oder der Vergangenheit zugehören.

    Insoweit wäre eine weitere Aufklärung durch freibeweisliche Einholung einer dienstlichen Stellungnahme des den Strafbefehl erlassenden Richters am Amtsgericht möglich und zur umfassenden Prüfung auch angezeigt gewesen (vgl. dazu Meyer-Goßner, in: ders./Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 368 Rn. 5; ferner den dem Beschluss der Kammer vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06, 2 BvR 429/06, 2 BvR 430/06 - zugrunde liegenden Verfahrensgang, juris, Rn. 7 ff. - in NJW 2007, S. 207 insoweit nicht abgedruckt).

  • BVerfG, 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14
    Wird das Wiederaufnahmeverfahren - an diesem Ziel gemessen - derart ineffektiv, so steht dies in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und verletzt den Verurteilten in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, das ein Recht auf effektiven Rechtsschutz in sich schließt (vgl. BVerfGE 53, 115 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91 -, NJW 1993, S. 2735 f. und vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93 -, NJW 1995, S. 2024).

    Im Wiederaufnahmeverfahren gegen einen Strafbefehl ist es daher rechtsstaatlich geboten, sich aus den Akten aufdrängende, klar auf der Hand liegende Fehler bei der Tatsachenfeststellung zu beachten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91 -, NJW 1993, S. 2735 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05

    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14
    Damit ist die vorhergehende Entscheidung des Amtsgerichts prozessual überholt (vgl. BVerfGK 10, 134 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14
    Damit ist die vorhergehende Entscheidung des Amtsgerichts prozessual überholt (vgl. BVerfGK 10, 134 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 18/02

    Zur Prüfung im Wiederaufnahmeverfahren, ob neue Tatsachen vorliegen, auch wenn

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14
    Dabei hat die Kammer mit Beschluss vom 19. Juli 2002 (2 BvR 18/02, 2 BvR 76/02, StV 2003, S. 225 f.; auch Beschluss vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06, 2 BvR 429/06, 2 BvR 430/06 -, NJW 2007, S. 207 ) bereits festgestellt, dass als Tatsachen im wiederaufnahmerechtlichen Sinne alle als existierend feststellbaren Vorgänge oder Zustände zu verstehen sind, die der Gegenwart oder der Vergangenheit zugehören.
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14
    Ferner gebietet das Recht auf effektiven Rechtsschutz eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes (vgl. BVerfGE 85, 337 ) sowie eine zureichende gerichtliche Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14
    Wird das Wiederaufnahmeverfahren - an diesem Ziel gemessen - derart ineffektiv, so steht dies in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und verletzt den Verurteilten in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, das ein Recht auf effektiven Rechtsschutz in sich schließt (vgl. BVerfGE 53, 115 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91 -, NJW 1993, S. 2735 f. und vom 7. September 1994 - 2 BvR 2093/93 -, NJW 1995, S. 2024).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14
    Weil die Verfassungsbeschwerde in der Sache weitgehend Erfolg hat und deren nicht zur Entscheidung angenommener Teil insoweit von untergeordneter Bedeutung ist, ist die vollständige Auslagenerstattung angemessen (vgl. BVerfGE 86, 90 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14
    Ferner gebietet das Recht auf effektiven Rechtsschutz eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes (vgl. BVerfGE 85, 337 ) sowie eine zureichende gerichtliche Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2014 - 2 BvR 571/14
    Dabei ist zunächst im Ausgangspunkt - auch für die verfassungsgerichtliche Prüfung - die hier nicht beanstandete und vom Bundesverfassungsgericht überdies hinzunehmende einfachrechtliche Rechtsauffassung (vgl. BVerfGE 74, 102 ; st. Rspr.) zugrunde zu legen, dass die vom Beschwerdeführer innegehabte Fahrerlaubnisklasse B durch den Einschluss der Klasse L zum Führen des Radladers - dessen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h unterstellt - berechtigt hat und trotz dessen Gewichts keine Fahrerlaubnis der Klasse C notwendig war.
  • BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80

    Strafbefehl

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

  • BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
  • BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch

  • BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18

    Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben (vgl. BVerfGE 86, 288 ; 109, 133 ; 117, 71 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 -, NZV 2016, S. 45 ).
  • BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR:

    a) Das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes folgt im Wiederaufnahmeverfahren aus dem Justizgewährungsanspruch, der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG, abzuleiten ist (vgl. BVerfGK 11, 215 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. September 2001 - 2 BvR 1491/01 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2002 - 2 BvR 18/02, 2 BvR 76/02 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 2136/17 -, Rn. 20 ff.).
  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 2136/17

    Zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach einer gütlichen Einigung vor dem

    Wird das Wiederaufnahmeverfahren - an diesem Ziel gemessen - derart ineffektiv, so steht dies in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und verletzt den Verurteilten in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, das ein Recht auf effektiven Rechtsschutz in sich schließt (vgl. BVerfGK 11, 215 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2002 - 2 BvR 18/02 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 382/19

    Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft;

    Soweit sich der Beschwerdeführer gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts vom 14. Juni 2018 und den Beschluss des Landgerichts vom 8. August 2018 wendet, ist die Verfassungsbeschwerde wegen prozessualer Überholung unzulässig, da dem Oberlandesgericht eine umfassende Sach- und Rechtsprüfung in Bezug auf den landgerichtlichen Beschluss sowie dem Landgericht in Bezug auf den Haftbefehl oblag (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2011 - 1 BvR 2658/10 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 -, Rn. 14; Hellmann, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 90 Rn. 126 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14

    Dinglicher Arrest zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe (Strafverfahren wegen

    Damit sind die vorhergehenden Entscheidungen prozessual überholt (vgl. BVerfGK 10, 134 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2006 - 2 BvR 1844/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 - juris, Rn. 14).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 43-IV-18

    Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte i.R.d. Frist bei

    d) Bei der Rüge, die angefochtenen Beschlüsse hätten das Wiederaufnahmeverfahren ineffektiv gemacht und damit das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, hat der Beschwerdeführer nicht aufgezeigt, weshalb Land- und Oberlandesgericht von den Grundsätzen des Wiederaufnahmeverfahrens im Sinne einer wesentlichen Verschlechterung der Chancen des Verurteilten auf Erlangung eines gerechten Richterspruchs abgewichen wären und so das Ziel verfehlt haben könnten, den Konflikt zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit angemessen zu lösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerfGE 53, 115 [127 f.] und auf NJW 1993, S. 2735 f. [BVerfG 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91] sowie NJW 1995, S. 2024 [BVerfG 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93] ).
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