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   BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 573/08   

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BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 573/08 (https://dejure.org/2008,26911)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.2008 - 2 BvR 573/08 (https://dejure.org/2008,26911)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08 (https://dejure.org/2008,26911)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; § 64 StGB; § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erledigterklärung; fehlende Erfolgsaussicht; Prognoseentscheidung; zureichende Sachverhaltsfeststellung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gem § 67d Abs 5 S 1 StGB nach Scheitern der Maßregel auch gegen Willen des Untergebrachten möglich - hinreichende richterliche Sachaufklärung auch bei Verzicht auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung und den Vollzug einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 573/08
    Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darf nicht weiter vollzogen werden, wenn entgegen einer anfänglichen positiven Prognose keine hinreichend konkrete Aussicht mehr auf einen solchen Behandlungserfolg besteht (BVerfGE 91, 1 ).

    Auch für die Entscheidung über die Erledigterklärung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt gelten Mindestanforderungen an eine zuverlässige Wahrheitserforschung (vgl. BVerfGE 91, 1 ).

  • BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 916/90

    Abbruch der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 573/08
    Scheitert dieser Zweck, besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf, eine solche Maßregel trotz Aussichtslosigkeit aufrechtzuerhalten (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 1990 - 2 BvR 916/90 -).
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    a) Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist an die Voraussetzung geknüpft, dass eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Süchtigen zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (§ 64 Satz 2 StGB; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08 (juris Rn. 2); vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12 (juris Rn. 28) jeweils mwN).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Voraussetzung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist unter anderem, dass eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Süchtigen zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (§ 64 Satz 2 StGB; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08 (juris Rn. 2); vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 708/12 (juris Rn. 28) jeweils mwN).
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2015 - 1 Ws 123/15

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen für eine

    Die Maßregel darf vielmehr von Verfassungs wegen (Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 GG) nicht weiter vollzogen werden, wenn entgegen einer anfänglichen positiven Prognose keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen solchen Behandlungserfolg mehr besteht (vgl. BVerfGE 91, 1, 30 f.; BVerfG, Beschl. v. 25.07.2008 - 2 BvR 573/08, Rn. 2 nach juris; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 157 f. - Rn. 3 nach juris; Senatsbeschlüsse vom 19. April 2007 - 1 Ws 78/07 - und 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - OLG Braunschweig, Beschl. v. 09.08.2012 - Ws 231/12, Rn. 11 nach juris; KG, Beschl. v. 04.11.2013 - 2 Ws 472/13, Rn. 4 nach juris).

    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 91, 1, 35; BVerfG, Beschl. v. 25.07.2008 - 2 BvR 573/08, Rn. 2 nach juris; OLG Hamm NStZ 2009, 39 f. - Rn. 11 nach juris; OLG Celle, Beschl. v. 22.02.2010 - 2 Ws 41/10, Rn. 7 nach juris; OLG Braunschweig, a. a. O.; Senatsbeschlüsse vom 9. September 2013 - 1 Ws 164/13 -, 11. September 2013 - 1 Ws 165/13 -, 20. Oktober 2014 - 1 Ws 138/14 - und 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - LK-Rissing-van-Saan/Peglau, StGB 12. Aufl., § 67d Rn. 31).

  • OLG Stuttgart, 29.06.2020 - 4 Ws 127/20

    Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Erforderlichkeit

    § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB sieht in Umsetzung dieser sich aus Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden Forderung die Erledigterklärung der Maßregel vor (BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08, juris Rn. 2).

    Die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens ist von Verfassungs wegen nicht geboten (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08 -, juris) und vom Gesetzgeber - trotz umfangreicher Änderungen im Bereich des Maßregelrechts in jüngerer Zeit - nicht obligatorisch vorgesehen.

  • OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 4 Ws 34/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Berücksichtigung der fehlenden

    Die Maßregel darf vielmehr von Verfassungs wegen (Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 GG) nicht weiter vollzogen werden, wenn entgegen einer anfänglichen positiven Prognose keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen solchen Behandlungserfolg mehr besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1994 ? 2 BvL 3/90, BVerfGE 91, 1, 30 f.; Kammerbeschluss vom 25. Juli 2008 ? 2 BvR 573/08, juris Rn. 2).

    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (Senatsbeschluss vom 27. Dezember 2018 ? 4 Ws 271/18, juris Rn. 10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1994 ? 2 BvL 3/90, BVerfGE 91, 1, 35; Kammerbeschluss vom 25. Juli 2008 ? 2 BvR 573/08, juris Rn. 2; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15, juris Rn. 13).

  • KG, 04.11.2013 - 2 Ws 472/13

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Sofortige Beschwerde gegen die

    Die Maßregel darf von Verfassungs wegen nicht weiter vollzogen werden, wenn entgegen einer anfänglichen positiven Erwartung eines Behandlungserfolges keine hinreichende Aussicht hierfür mehr besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08 - OLG Hamm NStZ 2009, 39).

    Scheitert dieser Zweck, was im Wege einer Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage festzustellen ist, so ist die Maßregel für erledigt zu erklären (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08 - OLG Hamm a.a.O.; Senat a.a.O.).

  • KG, 04.03.2022 - 5 Ws 244/21

    Notwendige Feststellungen bei Behandlungsabbruch im Maßregelvollzug

    Die Maßregel darf von Verfassungs wegen nicht weiter vollzogen werden, wenn entgegen einer anfänglichen positiven Erwartung eines Behandlungserfolgs keine hinreichende Aussicht hierfür mehr besteht (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08 -, juris Rn. 2; OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 1 Ws 304/19 -, juris Rn. 18; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16 -, juris Rn. 6; Senat, a. a. O.; Rissing-van Saan/Peglau in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 67d Rn. 25; jeweils m. w. N.).

    Denn es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (st. Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 5. Juli 2019 - 2 BvR 382/17 -, juris Rn. 26 f. [zu § 67g Abs. 1 StGB], 16. August 2017 - 2 BvR 1496/15 -, juris Rn. 17 f. [zu § 67d Abs. 6 Satz 1 StGB], 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 -, juris Rn. 24 [zu § 67d Abs. 2 StGB], 22. Oktober 2009 - 2 BvR 2549/08 -, juris Rn. 26 [zu § 57 Abs. 1 StGB], und 25. Juli 2008, a. a. O. [zu § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB]; Senat, a. a. O; jeweils m. w. N.).

  • OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen der Erledigung der

    Die Maßregel darf vielmehr von Verfassungs wegen (Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 GG) nicht weiter vollzogen werden, wenn entgegen einer anfänglichen positiven Prognose keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen solchen Behandlungserfolg mehr besteht (vgl. BVerfG, 2 BvR 573/08 v. 25.07.2008 - Rn. 2 n. juris; OLG Saarbrücken, 1 Ws 123/15 v. 31.08.2015 - Rn. 12 n. juris; OLG Braunschweig, 1 Ws 320/14 v. 17.11.2014 - StV 2015, 498 ).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 Ws 34/22

    Der weitere Vollzug einer Maßregel nach § 64 S. 2 StGB ist nicht allein deshalb

    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 91, 1, 35; BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08, -, juris; OLG Hamm NStZ 2009, 39 f. - Rn. 11 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10, Rn. 7 -, juris; OLG Braunschweig, a.a.O. und Beschluss vom 07. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 -, juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 9. September 2013 - 1 Ws 164/13 -, 11. September 2013 - 1 Ws 165/13 -, 20. Oktober 2014 - 1 Ws 138/14 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 - LK-Rissing-van-Saan/Peglau, StGB 12. Aufl., § 67d Rn. 31).
  • OLG Stuttgart, 27.12.2018 - 4 Ws 271/18

    Erfolgsaussichten einer Suchttherapie einer Schwangeren bzw. Mutter eines jungen

    Die Maßregel darf vielmehr von Verfassungs wegen (Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 GG) nicht weiter vollzogen werden, wenn entgegen einer anfänglichen positiven Prognose keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen solchen Behandlungserfolg mehr besteht (vgl. BVerfGE 91, 1, 30 f.; BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08, juris Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2014 - 2 Ws 24/14

    Erledigung einer Unterbringung in Entziehungsanstalt wegen fehlender

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