Rechtsprechung
BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01 (2) |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 28 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK; § 100 c Abs. 1 Nr. 1 b StPO; § 163 f Abs. 4 StPO; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG
Zulässigkeit der Ermittlungen unter Verwendung des Global Positioning System/GPS (Beweiserhebung; Beweisverwertung); Rechtstaatsprinzip (Bestimmtheitsgebot; Beobachtungspflicht und Korrekturpflicht des Gesetzgebers; Richtervorbehalt); additive Ermittlungsmethoden (Verbot ... - lexetius.com
- DFR
Global Positioning System
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Verfassungskonformität von Observationen unter Einsatz des Global Positioning Systems; Verwendung des GPS im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren; Verwertung der Observationsergebnisse durch die Gerichte; Anspruch auf ein faires Verfahren; § 100 c Abs. 1 Nr. 1 b ...
- Wolters Kluwer
Verwendung des Global Positioning System (GPS) in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren; Verwertung der aus der GPS-Observation gewonnenen Erkenntnisse; Begriff der "Kumulation" von Ermittlungsmaßnahmen; Vereinbarkeit von § 100c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StPO mit dem ...
- datenschutz.eu
- Judicialis
StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 100c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b
Zulässigkeit des Einsatzes des Global Positioning System zum Zwecke der Strafverfolgung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen polizeiliche Überwachung mittels GPS erfolglos
- nomos.de , S. 4 (Kurzinformation)
Strafverfolger dürfen polizeiliche Überwachung mittels GPS nutzen
- heise.de (Pressebericht, 12.04.2005)
GPS-Fahndung der Polizei durch Verfassung gedeckt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Polizeiliche Überwachung mittels GPS verfassungsgemäß
- beck.de (Leitsatz)
Verwertung von Erkenntnissen aus einer GPS-Observation
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Polizeiliche Überwachung mittels GPS verfassungsgemäß
- 123recht.net (Pressebericht, 12.4.2005)
Beobachtung Verdächtiger per GPS gebilligt // Ex-Terrorist scheitert mit Klage gegen Observation
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Zulässigkeit der GPS-Observierung
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 112, 304
- NJW 2005, 1338
- NVwZ 2005, 1053 (Ls.)
- NStZ 2005, 388 (Ls.)
- MMR 2005, 371
- DVBl 2005, 699
Wird zitiert von ... (161) Neu Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Auf Grund § 101 Abs. 1 Satz 1 StPO, für dessen Auslegung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 u.a. - (BVerfGE 109, 279 ) Beachtung fordert, sind die Beteiligten von der getroffenen Maßnahme zu benachrichtigen.Eine solche Straftat muss mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen sein, den Rechtsfrieden empfindlich stören und dazu geeignet sein, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 107, 299 ; 109, 279 ).
a) Der Gesetzgeber ist auf Grund des Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 u.a. - (BVerfGE 109, 279 ) verpflichtet, bezüglich der Regelung über die Benachrichtigung der Beteiligten in § 101 StPO, die mit Art. 19 Abs. 4 GG nur teilweise in Einklang steht, bis zum 30. Juni 2005 einen verfassungsgemäßen Rechtszustand herzustellen.
b) Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) durch die Verwendung von Instrumenten technischer Observation erreichen in Ausmaß und Intensität typischerweise nicht den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. dazu BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ); so ist es auch hier.
Es war ihm auch nicht verwehrt, den Einsatz dieser Mittel an die im unmittelbaren systematischen Zusammenhang des § 100 c StPO niedrigste Subsidiaritätsstufe ("wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Täters auf andere Weise weniger erfolgversprechend oder erschwert wäre") zu binden (vgl. dazu BVerfGE 109, 279 ).
Vielmehr durfte der Gesetzgeber davon überzeugt sein, dass eine von Verfassungs wegen stets unzulässige "Rundumüberwachung" (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 109, 279 ), mit der ein umfassendes Persönlichkeitsprofil eines Beteiligten erstellt werden könnte, durch allgemeine verfahrensrechtliche Sicherungen auch ohne spezifische gesetzliche Regelung grundsätzlich ausgeschlossen sein werde.
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Wegen des schnellen und für den Grundrechtsschutz riskanten (vgl. BVerfGE 65, 1 ) informationstechnischen Wandels, dessen Gefahren für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch der Sachverständige Prof. Dr. G. in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat beschrieben hat, muss der Gesetzgeber die technischen Entwicklungen aufmerksam beobachten und bei Fehlentwicklungen hinsichtlich der konkreten Ausfüllung offener Gesetzesbegriffe durch die Strafverfolgungsbehörden und die Strafgerichte notfalls durch ergänzende Rechtssetzung korrigierend eingreifen (vgl. BVerfGE 90, 145 ).In den Gesetzgebungsverfahren, die schließlich zu der heutigen Regelung geführt haben, war unklar geblieben, ob es nach den Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ) einer solchen Regelung aus Gründen der Verfassung bedürfe (…vgl. BTDrucks 11/1878, S. 8;… BTDrucks 11/7663, S. 38 und Anlage 2, S. 53;… BTDrucks 13/9718, S. 21 f. und Anlage 2, S. 39 f.).
Damit liegen bereichsspezifische Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten vor (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
Vielmehr durfte der Gesetzgeber davon überzeugt sein, dass eine von Verfassungs wegen stets unzulässige "Rundumüberwachung" (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 109, 279 ), mit der ein umfassendes Persönlichkeitsprofil eines Beteiligten erstellt werden könnte, durch allgemeine verfahrensrechtliche Sicherungen auch ohne spezifische gesetzliche Regelung grundsätzlich ausgeschlossen sein werde.
- BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Da die strengere Fassung des Gebots der Gesetzesbestimmtheit in Art. 103 Abs. 2 GG für Vorschriften des Strafverfahrensrechts grundsätzlich keine Geltung beansprucht (vgl. BVerfGE 25, 269 ; 63, 343 ), ergeben sich die Anforderungen an Normenklarheit und Tatbestandsbestimmtheit hier aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 GG).Danach muss eine Norm in ihren Voraussetzungen und in ihrer Rechtsfolge so formuliert sein, dass die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 25, 269 ; 87, 287 ; stRspr).
- BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9 …
Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Danach muss eine Norm in ihren Voraussetzungen und in ihrer Rechtsfolge so formuliert sein, dass die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. BVerfGE 21, 73 ; 25, 269 ; 87, 287 ; stRspr).Das Bestimmtheitsgebot verlangt vom Gesetzgeber, dass er technische Eingriffsinstrumente genau bezeichnet und dadurch sicherstellt, dass der Adressat den Inhalt der Norm jeweils erkennen kann (vgl. BVerfGE 87, 287 ).
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Im Ergebnis hat sich der Gesetzgeber für die zusätzliche Sicherung des Grundrechtsschutzes durch Richtervorbehalt entschlossen (vgl. dazu BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ). - BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
b) Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) durch die Verwendung von Instrumenten technischer Observation erreichen in Ausmaß und Intensität typischerweise nicht den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. dazu BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ); so ist es auch hier. - BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Im Ergebnis hat sich der Gesetzgeber für die zusätzliche Sicherung des Grundrechtsschutzes durch Richtervorbehalt entschlossen (vgl. dazu BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ). - BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63
Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Der Beschwerdeführer hat gegen die Verwertungsakte jeweils Widerspruch erhoben; der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist damit gewahrt (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 78, 58 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94 u.a. -, NStZ 2000, S. 489 ). - BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Auszug aus BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Eine solche Straftat muss mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen sein, den Rechtsfrieden empfindlich stören und dazu geeignet sein, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 107, 299 ; 109, 279 ). - OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
GPS-Überwachung - § 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
- BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
Beweisgewinnung durch GPS
- BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
- BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97
BGH billigt polizeiliche Videoüberwachung eines Beschuldigten
- BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94
Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im …
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
- BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Diese betreffen spezifisch breitenwirksame Grundrechtsgefährdungspotenziale, insbesondere solche der elektronischen Datenverarbeitung (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 125, 260 ; 133, 277 ), ebenso wie einzelfallbezogene Maßnahmen gegen Betroffene, die in den Fokus der handelnden Behörden geraten sind (BVerfGE 107, 299 - Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung -, BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 129, 208 - Telekommunikationsüberwachung nach Bundes-, Landes- und Strafprozessrecht -, BVerfGE 109, 279 - Wohnraumüberwachung -, BVerfGE 112, 304 - GPS-Observierung -, BVerfGE 120, 274 - Online-Durchsuchung -).So bedarf die Durchführung einer Wohnraumüberwachung des Verdachts einer besonders schweren Straftat (vgl. BVerfGE 109, 279 ), die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung oder die Nutzung von vorsorglich erhobenen Telekommunikationsverkehrsdaten des Verdachts einer schweren Straftat (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 129, 208 ) und die Durchführung einer anlassbezogenen Telekommunikationsverkehrsdatenerhebung oder einer Observation etwa durch einen GPS-Sender einer - im ersten Fall durch Regelbeispiele konkretisierten - Straftat von erheblicher Bedeutung (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 112, 304 ;… zu letzterer Entscheidung vgl. auch EGMR, Uzun v. Deutschland, Entscheidung vom 2. September 2010, Nr. 35623/05, § 70, NJW 2011, S. 1333 , zu Art. 8 EMRK).
Mit der Menschenwürde unvereinbar ist es, wenn eine Überwachung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und derart umfassend ist, dass nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen des Betroffenen registriert werden und zur Grundlage für ein Persönlichkeitsprofil werden können (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 112, 304 ; 130, 1 ; stRspr).
Beim Einsatz moderner, insbesondere dem Betroffenen verborgener Ermittlungsmethoden müssen die Sicherheitsbehörden mit Rücksicht auf das dem "additiven" Grundrechtseingriff innewohnende Gefährdungspotenzial koordinierend darauf Bedacht nehmen, dass das Ausmaß der Überwachung insgesamt beschränkt bleibt (vgl. BVerfGE 112, 304 ).
Im Übrigen obliegt es dem Gesetzgeber, die technische Entwicklung insoweit aufmerksam zu beobachten und bei Fehlentwicklungen hinsichtlich der konkreten Ausfüllung offener Gesetzesbegriffe korrigierend einzugreifen (vgl. BVerfGE 112, 304 ).
Das Verbot der Rundumüberwachung gilt als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Wahrung eines in der Menschenwürde wurzelnden unverfügbaren Kerns der Person unmittelbar von Verfassungs wegen und ist von den Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse von sich aus zu beachten (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 112, 304 ; 130, 1 ; stRspr).
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
Angesichts dessen schafft eine Ermittlungsmaßnahme wie der Zugriff auf ein informationstechnisches System, mittels dessen die auf dem Zielsystem vorhandenen Daten umfassend erhoben werden können, gegenüber anderen Überwachungsmaßnahmen - etwa der Nutzung des Global Positioning Systems als Instrument technischer Observation (vgl. dazu BVerfGE 112, 304 ) - die gesteigerte Gefahr, dass Daten höchstpersönlichen Inhalts erhoben werden. - BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
a) Unzulässig ist eine Überwachung, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und derart umfassend ist, dass nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen des Betroffenen registriert werden und zur Grundlage für ein Persönlichkeitsprofil werden können (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 112, 304 ; BVerfGK 11, 164 ).Es muss sichergestellt werden, dass die eine Ermittlungsmaßnahme beantragende oder anordnende Staatsanwaltschaft als primär verantwortlicher Entscheidungsträger über alle Ermittlungseingriffe informiert wird, die den Grundrechtsträger treffen (vgl. BVerfGE 112, 304 ).
b) Aus der Begründung der Verfassungsbeschwerde ergibt sich nur, dass intensive verdeckte Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt wurden, gegen deren Verhältnismäßigkeit angesichts des konspirativen Verhaltens der Beschwerdeführer und der Schwere des Tatverdachts keine Bedenken bestehen (vgl. BVerfGE 112, 304 ; vgl. weiter EGMR…, Urteil vom 2. September 2010 - 35623/05 -, Uzun/Deutschland, NJW 2011, S. 1333 zu Art. 8 EMRK).
Außerdem muss bei jeder strafprozessualen Eingriffsmaßnahme im Einzelfall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein (vgl. zur Zeugenvernehmung BVerfGE 33, 367 ; 38, 312 ; zur Beschlagnahme BVerfGE 34, 238 ; 44, 353 ; zur Wohnungsdurchsuchung BVerfGE 96, 44 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 124, 43 ; zu körperlichen Untersuchungen BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ; 27, 211 ; zur Auskunft über Telekommunikationsverkehrsdaten BVerfGE 107, 299 ; zur Kombination verschiedener verdeckter Ermittlungsmaßnahmen BVerfGE 112, 304 ).
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
Sie können neue Ausprägungen grundrechtlicher Schutzbedarfe hervorbringen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 109, 279 ; 112, 304 ; 113, 29 ; 120, 274 ; 120, 378 ; 154, 152 - BND - Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1547/19 u.a. -, Rn. 52 ff. - Automatisierte Datenanalyse). - BGH, 04.06.2013 - 1 StR 32/13
Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist …
aa) Einerseits sind die Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des Observierten durch den Einsatz von GPS-Sendern zunächst weniger schwerwiegend als etwa durch das heimliche Abhören des gesprochenen Wortes (vgl. BVerfG, Urteil vom 12. April 2005 - 2 BvR 581/01, BVerfGE 112, 304; vgl. auch EGMR…, Urteil vom 2. September 2010 - BeschwerdeNr. 35623/05, NJW 2011, 1333, 1335 Rn. 52). - BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig
Aber auch gegenüber den Angeklagten K. und Y. A. liegt eine derart intensive Überwachung, die im Hinblick auf den daraus resultierenden sog. additiven Grundrechtseingriff (vgl. BVerfGE 112, 304, 320) Bedenken an ihrer verfassungsmäßigen Rechtmäßigkeit aufkommen lassen könnte, nicht vor.Eine solche ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch bei einer Bündelung mehrerer heimlicher Überwachungsmaßnahmen durch die vorhandenen verfahrensrechtlichen Sicherungen, an die mit Rücksicht auf das der Kumulation der Grundrechtseingriffe innewohnende Gefährdungspotential allerdings besondere Anforderungen zu stellen sind, grundsätzlich ausgeschlossen (BVerfGE 112, 304, 319 f.; aA Puschke, Die kumulative Anordnung von Informationsbeschaffungsmaßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung S. 79 ff., der eine kumulative Überwachung als andersartigen Eingriff begreift, für den es einer gesonderten Ermächtigungsgrundlage bedürfe).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung …
Daher muss der Gesetzgeber grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass das GPS zu einem Observationsinstrument besonderer Art und spezifischer Tiefe werden kann, dessen Einsatz von Verfassungs wegen nur unter restriktiven Voraussetzungen gestattet werden darf (vgl. BVerfGE 112, 304 ).Mit der Menschenwürde ist es unvereinbar, wenn diese sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und derart umfassend sind, dass nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen des Betroffenen registriert werden und zur Grundlage für ein Persönlichkeitsprofil werden können (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 112, 304 ; 141, 220 ).
Beim Einsatz moderner Informationstechnologien müssen die Sicherheitsbehörden auf das "additiven Grundrechtseingriffen' innewohnende Gefährdungspotential Rücksicht nehmen und darauf achten, dass das Ausmaß der Überwachung insgesamt beschränkt bleibt (vgl. BVerfGE 112, 304 ; 141, 220 ).
(cc) Zwar verlangt das Bestimmtheitsgebot vom Gesetzgeber, dass er technische Eingriffsinstrumente genau bezeichnet (vgl. BVerfGE 112, 304 ).
Nicht erforderlich sind aber gesetzliche Formulierungen, die jede Einbeziehung kriminaltechnischer Neuerungen ausschließen (BVerfGE 112, 304 ).
Wegen des schnellen und für den Grundrechtsschutz riskanten informationstechnischen Wandels muss der Gesetzgeber allerdings die technischen Entwicklungen aufmerksam beobachten und notfalls durch ergänzende Rechtssetzung korrigierend eingreifen (vgl. BVerfGE 112, 304 ).
Dies betrifft auch die Frage, ob die bestehenden verfahrensrechtlichen Vorkehrungen - wie etwa Benachrichtigungspflichten oder Rechtsschutzmöglichkeiten - angesichts zukünftiger Entwicklungen geeignet sind, den Grundrechtsschutz effektiv zu sichern (vgl. BVerfGE 112, 304 ).
Dass die bloße Feststellung des Aufenthaltsortes mittels einer GPS-gestützten Observation den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung regelmäßig nicht erreicht, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausdrücklich festgestellt (vgl. BVerfGE 112, 304 ).
Demgemäß ist die mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung verbundene Kontrolldichte nicht derart umfassend, dass sie nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen erfasst und die Erstellung eines Persönlichkeitsprofils ermöglicht (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 112, 304 ; 141, 220 ).
Zwar verlangt das Bestimmtheitsgebot grundsätzlich, dass der Gesetzgeber technische Eingriffsinstrumente genau bezeichnet und dadurch sicherstellt, dass der Adressat den Inhalt der Norm jeweils erkennen kann (vgl. BVerfGE 112, 304 ).
Wegen des schnellen und für den Grundrechtsschutz riskanten informationstechnischen Wandels muss der Gesetzgeber jedoch die technischen Entwicklungen aufmerksam beobachten und notfalls durch ergänzende Rechtssetzung korrigierend eingreifen (vgl. BVerfGE 112, 304 ).
Dies begründet besondere Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflichten des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 112, 304 ).
Im Hinblick auf die technischen Rahmenbedingungen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung trifft den Gesetzgeber jedoch aufgrund des schnellen technologischen Wandels ebenfalls eine Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflicht (vgl. BVerfGE 112, 304 ).
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Außerdem besteht generell das Gebot, im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung die Entwicklung der Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwertung zu beobachten und gegebenenfalls über ergänzende rechtliche Rahmenbedingungen nachzudenken (zu Dokumentationspflichten Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2005 - 2 BvR 581/01 -, Urteilsabdruck S. 22 m.w.N.). - BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
Sie kann - anders als etwa die Observation über das satellitengestützte "Global Positioning System" (GPS) mittels Einbaus eines Peilsenders (vgl. dazu BVerfGE 112, 304 ) - ohne weiteres auch bei einer großen Zahl von Personen durchgeführt werden. - BGH, 31.01.2007 - StB 18/06
Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig
- BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
IMSI-Catcher
- BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
- BGH, 08.02.2018 - 3 StR 400/17
Rechtsgrundlage für die Ermittlung von Standortdaten durch den Versand stiller …
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform …
- BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04
Einbürgerung
- BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR: …
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …
- BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 543/06
Akustische Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"; Verfassungsmäßigkeit der …
- BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des …
- EGMR, 02.09.2010 - 35623/05
Recht auf Achtung des Privatlebens (Datenschutz; GPS-Überwachung; Observation; …
- BFH, 06.09.2006 - XI R 26/04
Vorlage der Mindeststeuerregelung an das BVerfG wegen Verletzung des Grundsatzes …
- BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08
Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit
- BVerfG, 03.06.2014 - 1 BvR 79/09
Ausbleiben einer Rentenerhöhung im Jahr 2005 sowie alleinige Tragung eines …
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08
Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und …
- BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im …
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische …
- VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10
Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig
- BVerfG, 14.05.2021 - 2 BvR 1336/20
DNA-Identitätsfeststellung (Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen …
- BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör …
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.2014 - 1 S 815/13
Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des verdeckten Einsatzes technischer …
- BSG, 21.01.2009 - B 12 R 1/07 R
Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Altersvorsorgeanteil und …
- BSG, 21.01.2009 - B 12 R 11/06 R
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - beitragsrechtliche Änderungen in …
- BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen im einstweiligen Anordnungsverfahren …
- BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer …
- BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/14 R
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Erhebung der …
- BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Gewährung …
- BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung …
- BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13
Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger …
- OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
Informationen über das Führen einer (Schein-) Ehe dürfen nicht durch verdeckte …
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 370/07
Rechtmäßigkeit einer Online-Durchsuchung durch die Verfassungsschutzbehörden auf …
- BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10
Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen; …
- BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11
Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher; …
- VerfGH Saarland, 22.04.2022 - Lv 1/21
Verfassungsbeschwerde gegen § 35 SPDVG wegen Verletzung des Rechts auf …
- VG Aachen, 24.08.2016 - 6 K 79/16
Stadt Aachen: Kuttentrageverbot rechtens
- BVerfG, 28.12.2023 - 1 BvR 2033/23
Mangels Darlegungen zur Rechtswegerschöpfung und Aufzeigens einer möglichen …
- BVerfG, 06.07.2021 - 2 BvR 950/21
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den …
- BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22
Verwerfung von Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden …
- BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 2219/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Universitätslehrstuhls zur …
- OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 2 RVs 15/22
Verwendbarkeit von personenbezogenen Daten aus Observation zum Beweis anderer …
- StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610
Hessische Jagdverordnung: Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen …
- BVerfG, 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Gewährung von Eilrechtsschutz …
- OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 93/08
Erstattung der dem Ehegatten durch die Einschaltung eines Detektivs entstandenen …
- BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1543/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 19/09 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Verfassungsmäßigkeit des Rechnungsabschlags …
- BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17
Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23 …
- BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung asylrechtlichen …
- VerfGH Thüringen, 21.11.2012 - VerfGH 19/09
Thüringer Polizeiaufgabengesetz
- BVerfG, 16.08.2021 - 2 BvR 972/21
Strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetruges …
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 20/09 R
Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 Abs. …
- BVerwG, 31.05.2022 - 6 C 2.20
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Datenerhebung nach PolG NRW a. F.
- VG Freiburg, 27.11.2012 - 3 K 1607/11
Übertragung der Befugnis zur Anordnung von besonderen Mitteln der Datenerhebung
- BVerwG, 15.03.2017 - 8 C 6.16
Rechtliche Grenzen der Heranziehung zu statistischen Stichprobenerhebungen
- BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1900/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2019 - 5 A 1809/16
Polizeiliche Datenerhebung durch längerfristige Observation bzw. den verdeckten …
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 1671/16
Vergnügungssteuer auf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2008 - 15 A 2961/07
Möglichkeit der gleichzeitigen Durchführung eines Bürgerentscheides bezüglich …
- BVerfG, 18.09.2023 - 1 BvR 1728/23
Verfassungsbeschwerde gegen wettbewerbsrechtliche Eilentscheidung wegen fehlender …
- BVerfG, 16.10.2023 - 2 BvR 1330/23
Mangels substantiierter Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung …
- BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 11/09 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Rechnungsabschlag nach § 8 Abs 9 KHEntgG - …
- LG Ellwangen/Jagst, 28.05.2013 - 1 Qs 130/12
Rechtmäßigkeit des Verschriften und Anhören von Telefongesprächen eines …
- BVerfG, 25.02.2016 - 1 BvR 1042/15
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines …
- BVerfG, 12.03.2008 - 1 BvR 2186/06
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- BVerfG, 19.06.2019 - 2 BvR 2299/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines NPD-Funktionärs gegen den Widerruf seiner …
- BVerfG, 13.06.2018 - 1 BvR 1040/17
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
- BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 613/21
Verfassungsbeschwerde insbesondere hinsichtlich einer Verletzung des Rechts auf …
- BVerfG, 29.04.2020 - 2 BvR 672/20
Auslieferungshaft (Sicherung des Auslieferungsverfahrens; Ausreichen einer …
- BVerfG, 14.12.2018 - 2 BvR 1594/17
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen …
- BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
Zulässigkeit der verdeckte Durchsuchung eines Computersystems …
- BVerfG, 18.05.2017 - 2 BvR 249/17
Vollzug der Untersuchungshaft (gemeinsame Unterbringung eines Nichtrauchers in …
- BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 2831/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe
- VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2107/11
Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes eines Polizeibeamten als …
- BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 1698/12
Zwangsmedikation eines untergebrachten Betreuten auf Grundlage von § 1906 BGB aF …
- BVerfG, 03.11.2010 - 2 BvR 1377/07
Durchsetzbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung im Strafvollzug …
- BVerfG, 15.11.2022 - 1 BvR 1667/22
Verfassungsbeschwerde trotz verfassungsrechtlicher Zweifel an angegriffener …
- BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvR 1249/20
Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige …
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 2 S 330/17
Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung des Steuersatzes einer Vergnügungssteuer auf …
- BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09
Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung …
- BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 10/09 R
Krankenhaus-Sanierungsbeitrag; Sanierungsbeitrag
- VG Aachen, 18.03.2010 - 6 L 28/10
Polizei darf Observation in Heinsberg-Randerath einstweilen fortsetzen
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 25/09 R
Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 Abs. …
- BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23
Erfolgloser Antrag eines Sicherungsverwahrten auf Erlass einer einstweiligen …
- BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend rund zweijährigen Ausschluss des …
- BVerfG, 06.04.2022 - 2 BvR 2110/21
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Überstellung des …
- BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 14/09 R
Verfassungsmäßigkeit des Krankenhaus-Sanierungsbeitrags
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 24/09 R
Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 Abs. …
- BVerfG, 30.03.2021 - 1 BvR 1989/19
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend ein betreuungsrechtliches Verfahren …
- BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 2213/20
Verfassungsbeschwerde in einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren …
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 2 S 1359/17
(Kein) Umsatzsteuercharakter der Spielgerätesteuer; Verfassungsmäßigkeit einer …
- BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 2207/10
Effektiver Rechtsschutz bei der Rechtsbeschwerde; Rechtsprechung (einheitliche); …
- BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1198/08
Effektiver Rechtsschutz (Auslegung des Rechtsschutzziels); Beschwerdeverfahren …
- BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22
Verfristete Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss des …
- BVerfG, 17.06.2020 - 2 BvR 690/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung von Auslieferungshaft …
- BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15
Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge
- VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2629/10
Voraussetzungen einer längerfristigen Observation eines …
- BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 1949/18
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung im …
- BVerfG, 24.03.2020 - 2 BvR 1362/19
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
- BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den vorläufigen Entzug des …
- BVerfG, 11.07.2012 - 2 BvR 1142/12
Missbräuchlichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bei Falschangaben …
- BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20
Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Fortschreibung des …
- OVG Saarland, 27.04.2005 - 2 R 14/03
Scientology darf nicht mehr ausspioniert werden
- BVerfG, 28.05.2020 - 1 BvR 2437/18
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde in einer presserechtlichen Sache mangels …
- VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2113/11
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer verdeckten Ermittlung; Datenerhebung über …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 5/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 4/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 3/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
- BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 323/16
Kontakt zu Angehörigen im Strafvollzug (Resozialisierung; Entfremdung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 15 A 69/05
Einleitung von Abwasser
- BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvR 2244/19
Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei offensichtlich unzulässiger …
- LG Frankfurt/Oder, 22.10.2019 - 22 Qs 56/19
- OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 U 1235/06
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unbefugte Anbringung eines …
- BVerfG, 27.06.2011 - 2 BvR 751/11
Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 …
- BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2166/19
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- VerfGH Baden-Württemberg, 18.09.2019 - 1 VB 30/18
Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz als …
- BVerfG, 26.07.2017 - 2 BvR 1643/17
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Bewilligung der Auslieferung
- BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 1202/12
Zum Erfordernis der fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde …
- VG Karlsruhe, 19.10.2021 - 2 K 2649/19
Verbandskompetenz einer Gemeinde zum Erlass einer Vergnügungssteuersatzung; …
- BVerfG, 01.10.2020 - 2 BvQ 63/20
Ablehnung eines auf die unverzügliche Verbescheidung einer Anhörungsrüge im …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 2/15
Landesjagdverordnung über das Jagdeinschränkungen; Rotwildkälber, …
- BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 2224/05
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde (Vorlage bzw. …
- BVerfG, 25.04.2023 - 1 BvR 619/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend vorläufigen Entzug von weiten Teilen …
- BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 385/20
Strafvollzug (Eilanträge eines Strafgefangenen; Verletzung der …
- VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2108/11
Preisgabe des Namens des Verdeckten Ermittlers an Betroffenen
- BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels …
- BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 276/20
Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Sonderausgang zu …
- BSG, 08.04.2020 - B 12 R 45/19 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung - …
- BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 1444/19
Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz (Verletzung der Rechtsschutzgleichheit bei …
- BVerfG, 12.03.2020 - 2 BvQ 9/20
Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung des Beschwerdeführers nach Rumänien …
- BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend weitreichende und mehrjährige …
- BVerfG, 20.04.2020 - 2 BvR 162/20
Strafvollzug (Eilantrag auf Durchführung einer augenärztlichen Untersuchung; …
- BVerfG, 10.07.2018 - 1 BvQ 45/18
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels Prüfbarkeit
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 67/19
Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen …
- BVerfG, 09.10.2018 - 2 BvR 2354/17
Versagung von PKH für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung der …
- BSG, 15.11.2019 - B 12 R 45/19 B
Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung von einer Regelaltersrente
- BVerfG, 25.07.2019 - 1 BvQ 61/19
Ablehnung eines isolierten eA-Antrags: Offensichtliche Unzulässigkeit der in der …
- VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03
Feststellungsklage; verdeckte Ermittlung; Rehabilitation; informationelle …
- BVerfG, 23.08.2023 - 1 BvQ 85/23
Unzulässiger Eilantrag bei fehlendem substantiierten und schlüssigen Vortrag zur …
- VGH Bayern, 08.07.2019 - 10 ZB 18.1003
Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
- BVerfG, 09.09.2017 - 1 BvR 1544/17
Keine Betroffenheit des Beschwerdeführers in seiner Rechtsschutzgleichheit bei …
- BSG, 19.01.2015 - B 12 P 1/14 B
Grundsatzrevision wegen Verletzung von Verfassungsrecht
- BVerfG, 29.03.2017 - 1 BvR 496/16
Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit nicht hinreichend …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 11/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 6/15
Wirksamkeit der Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten …
- BSG, 15.06.2021 - B 12 R 15/21 B
Einbehalt des kassenindividuellen Zusatzbeitrags zur gesetzlichen …
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.06.2017 - 1 VB 90/15
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 10/15
Landesjagdverordnung über das Jagdverbot der Elster
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 8/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 14/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 13/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 9/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2017 - 4 KN 12/15
Einschränkung der Jagdzeiten in Schleswig-Holstein
Rechtsprechung
BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01 (3) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (32)
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
Auszug aus BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
1. Mit Beschluss vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Zivilgerichte verpflichtet sind, bei der Konkretisierung und Anwendung von Generalklauseln wie § 138 und § 242 BGB die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie in Art. 2 Abs. 1 GG zu beachten.Für den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214) sei kennzeichnend, dass er eine Feinsteuerung der Entscheidungswirkung nicht angeordnet, sondern alles Weitere einer Anwendung des § 79 Abs. 2 BVerfGG überlassen habe.
Rechtsvorschriften, die, wie die Generalklauseln der §§ 138 und 242 BGB, das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, sind so zu konkretisieren, dass die Grundrechte als "Richtlinien" in das Zivilrecht hineinwirken können (vgl. BVerfGE 89, 214 ).
Speziell für das Vertrags- und das Bürgschaftsrecht hat das Bundesverfassungsgericht weiter klargestellt, dass Privatautonomie die Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben voraussetzt, dass die Vertragsfreiheit nur im Falle eines annähernd ausgewogenen Kräfteverhältnisses der Vertragspartner als Mittel eines angemessenen Interessenausgleichs geeignet ist und dass es zu den Hauptaufgaben des geltenden Zivilrechts gehört, auf strukturelle Störungen des Verhandlungsgleichgewichts angemessen zu reagieren (vgl. BVerfGE 89, 214 ; für Eheverträge siehe auch, daran anknüpfend, BVerfGE 103, 89 ).
Für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist weiter, ob der Bürge in geschäftlichen Dingen unerfahren gewesen und auf welche Weise der Vertrag zustande gekommen ist, wie sich der Bürgschaftsgläubiger dabei verhalten hat, wie hoch das vom Bürgen übernommene Haftungsrisiko gewesen ist und ob dieser im Fall der Kreditsicherung an dem Kredit ein eigenes wirtschaftliches Interesse hatte (vgl. BVerfGE 89, 214 ).
Sie zwingt die Gerichte zu einer Verfeinerung und Konkretisierung der einschlägigen zivilrechtlichen Normen und hat insoweit dazu geführt, dass im Rahmen der Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB rechtssatzmäßig typisierbare Fallgruppen (vgl. BVerfGE 89, 214 ) gebildet worden sind, die der weiteren Rechtsanwendung zugrunde gelegt werden können.
Dies unterscheidet sich, auch wenn die abschließende Festlegung und Normausfüllung Sache der Zivilgerichte bleibt (vgl. BVerfGE 89, 214 ), hinsichtlich des Grundrechtsschutzes nicht von der verfassungskonformen Auslegung einer Rechtsvorschrift im genannten herkömmlichen Sinne (…vgl. auch Simon, EuGRZ 1974, S. 85 ).
Auch dabei wird der Wortlaut der maßgeblichen Vorschrift nicht verändert, wohl aber ihr Inhalt durch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für typisierbare Fallgestaltungen (vgl. BVerfGE 89, 214 ) konkretisiert und damit auch für die Entscheidung anderer Fälle nutzbar gemacht.
So hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Bürgschaftsentscheidung (vgl. BVerfGE 89, 214 ) die Verfassungsmäßigkeit des § 138 BGB nicht in Zweifel gezogen.
Ausdrücklich wird den Zivilgerichten bei der Entscheidung, "wie sie dabei im Einzelnen zu verfahren" hätten und "zu welchem Ergebnis sie gelangen" müssten, ein "weiter Spielraum" zugestanden (vgl. BVerfGE 89, 214 ).
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
Auszug aus BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
Da der Gesetzgeber bei Erlass des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes im Jahre 1951 (vgl. BGBl I S. 243) davon ausging, dass die Rechtsfolge der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes dessen Nichtigkeit mit Wirkung ex tunc sein würde (…vgl. BTDrucks I/788, S. 34 zu § 72), sollten mit § 79 BVerfGG die Rechtsfolgen der Nichtigkeit im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit begrenzt werden (vgl. dazu die Ausführungen der Abg. Dr. Wahl [CDU] und Neumayer [FDP] in der 112. Sitzung des 1. Deutschen Bundestages am 18. Januar 1951, Sten. Ber., S. 4227 f., 4234 , , sowie schon BVerfGE 2, 380 ; 7, 194 ; 20, 230 ; 37, 217 ).Eine Ausnahme von diesem Grundsatz machte der Gesetzgeber nur für das Strafrecht (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 32, 387 ; 37, 217 ).
Hinsichtlich aller sonstigen Hoheitsakte (Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen) verbleibt es dagegen bei dem Grundsatz des Satzes 1 von § 79 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 15, 309 ; 37, 217 ; 81, 363 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat aus diesen Regelungen und aus Satz 4 des § 79 Abs. 2 BVerfGG den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass einerseits zwar unanfechtbar gewordene Akte der öffentlichen Gewalt, die auf verfassungswidriger Grundlage zustande gekommen sind, nicht rückwirkend aufgehoben und die nachteiligen Wirkungen, die in der Vergangenheit von ihnen ausgegangen sind, nicht beseitigt werden, andererseits jedoch zukünftige Folgen, die sich aus einer zwangsweisen Durchsetzung verfassungswidriger Entscheidungen ergeben würden, abgewendet werden sollen (vgl. BVerfGE 20, 230 ; 37, 217 ; 91, 83 ; 97, 35 ).
Davon ist wie selbstverständlich auch das Bundesverfassungsgericht ausgegangen, als es ausgesprochen hat, § 79 Abs. 2 BVerfGG sei analog anzuwenden, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht auf Nichtigkeit einer Norm erkannt, sondern sich darauf beschränkt hat, deren Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festzustellen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 81, 363 ).
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
Führerschein
Auszug aus BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
Im ersten Fall hat das Bundesverfassungsgericht, wenn von mehreren nach den anerkannten Auslegungsgrundsätzen möglichen Deutungen des Norminhalts wenigstens eine mit dem Grundgesetz übereinstimmt, die Norm als solche nicht beanstandet, sie vielmehr verfassungskonform ausgelegt und nur die als verfassungswidrig erkannte Interpretationsvariante verworfen (vgl. zur verfassungskonformen Auslegung allgemein etwa BVerfGE 40, 88 ; 64, 229 ; 83, 201 ; speziell zum Zweck der Aufrechterhaltung eines aus mehreren Teilen bestehenden, aufeinander abgestimmten Regelungssystems auch BVerfGE 86, 288 ).a) Dies gilt allerdings nur, wenn das Bundesverfassungsgericht, anders als der Bundesgerichtshof im angegriffenen Urteil annimmt, wie in der Bürgschaftsentscheidung vom 19. Oktober 1993 nicht nur die Verfehlung verfassungsrechtlicher Vorgaben bei der rechtlichen Subsumtion im Einzelfall beanstandet , sondern für die Auslegung des bürgerlichen Rechtsüber den Einzelfall hinausreichende Maßstäbe setzt, an welche die Zivilgerichte bei ihrer künftigen Rechtsprechung in gleichgelagerten Fällen ebenso gebunden sind, wie wenn das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsvorschrift verfassungskonform in der Weise auslegt, dass es die verfassungswidrige Interpretationsmöglichkeit ausschließt (vgl. BVerfGE 40, 88 ).
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
Hinsichtlich aller sonstigen Hoheitsakte (Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen) verbleibt es dagegen bei dem Grundsatz des Satzes 1 von § 79 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 15, 309 ; 37, 217 ; 81, 363 ).Davon ist wie selbstverständlich auch das Bundesverfassungsgericht ausgegangen, als es ausgesprochen hat, § 79 Abs. 2 BVerfGG sei analog anzuwenden, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht auf Nichtigkeit einer Norm erkannt, sondern sich darauf beschränkt hat, deren Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festzustellen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 81, 363 ).
- BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 56/63
Vollstreckung einer auf verfassungswidriger Grundlage beruhenden Strafe
Auszug aus BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
Deshalb hat der Gesetzgeber in § 79 Abs. 1 BVerfGG einen zusätzlichen Wiederaufnahmegrund geschaffen (vgl. BVerfGE 12, 338 ), mit Hilfe dessen es dem Verurteilten möglich sein soll, diesen Makel nach den Vorschriften der Strafprozessordnung durch Aufhebung oder Berichtigung des auf verfassungswidriger Grundlage ergangenen Strafurteils zu beseitigen (vgl. BVerfGE 15, 309 ).Hinsichtlich aller sonstigen Hoheitsakte (Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen) verbleibt es dagegen bei dem Grundsatz des Satzes 1 von § 79 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 15, 309 ; 37, 217 ; 81, 363 ).
- BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64
Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG
Auszug aus BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
Da der Gesetzgeber bei Erlass des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes im Jahre 1951 (vgl. BGBl I S. 243) davon ausging, dass die Rechtsfolge der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes dessen Nichtigkeit mit Wirkung ex tunc sein würde (…vgl. BTDrucks I/788, S. 34 zu § 72), sollten mit § 79 BVerfGG die Rechtsfolgen der Nichtigkeit im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit begrenzt werden (vgl. dazu die Ausführungen der Abg. Dr. Wahl [CDU] und Neumayer [FDP] in der 112. Sitzung des 1. Deutschen Bundestages am 18. Januar 1951, Sten. Ber., S. 4227 f., 4234 , , sowie schon BVerfGE 2, 380 ; 7, 194 ; 20, 230 ; 37, 217 ).Das Bundesverfassungsgericht hat aus diesen Regelungen und aus Satz 4 des § 79 Abs. 2 BVerfGG den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass einerseits zwar unanfechtbar gewordene Akte der öffentlichen Gewalt, die auf verfassungswidriger Grundlage zustande gekommen sind, nicht rückwirkend aufgehoben und die nachteiligen Wirkungen, die in der Vergangenheit von ihnen ausgegangen sind, nicht beseitigt werden, andererseits jedoch zukünftige Folgen, die sich aus einer zwangsweisen Durchsetzung verfassungswidriger Entscheidungen ergeben würden, abgewendet werden sollen (vgl. BVerfGE 20, 230 ; 37, 217 ; 91, 83 ; 97, 35 ).
- BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57
Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957
Auszug aus BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
Da der Gesetzgeber bei Erlass des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes im Jahre 1951 (vgl. BGBl I S. 243) davon ausging, dass die Rechtsfolge der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes dessen Nichtigkeit mit Wirkung ex tunc sein würde (…vgl. BTDrucks I/788, S. 34 zu § 72), sollten mit § 79 BVerfGG die Rechtsfolgen der Nichtigkeit im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit begrenzt werden (vgl. dazu die Ausführungen der Abg. Dr. Wahl [CDU] und Neumayer [FDP] in der 112. Sitzung des 1. Deutschen Bundestages am 18. Januar 1951, Sten. Ber., S. 4227 f., 4234 , , sowie schon BVerfGE 2, 380 ; 7, 194 ; 20, 230 ; 37, 217 ).a) Das geschah vor allem durch die bis heute unverändert gebliebene Vorschrift des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, in der als Grundsatz (vgl. BVerfGE 7, 194 ; 11, 263 ) bestimmt ist, dass - vorbehaltlich des § 95 Abs. 2 BVerfGG oder einer besonderen gesetzlichen Regelung - nicht mehr anfechtbare Entscheidungen, die auf einer für nichtig erklärten Norm beruhen, unberührt bleiben, also in ihrer Existenz nicht mehr in Frage gestellt werden sollen.
- BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG
Auszug aus BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
a) Das geschah vor allem durch die bis heute unverändert gebliebene Vorschrift des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, in der als Grundsatz (vgl. BVerfGE 7, 194 ; 11, 263 ) bestimmt ist, dass - vorbehaltlich des § 95 Abs. 2 BVerfGG oder einer besonderen gesetzlichen Regelung - nicht mehr anfechtbare Entscheidungen, die auf einer für nichtig erklärten Norm beruhen, unberührt bleiben, also in ihrer Existenz nicht mehr in Frage gestellt werden sollen.Eine Ausnahme von diesem Grundsatz machte der Gesetzgeber nur für das Strafrecht (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 32, 387 ; 37, 217 ).
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
Im ersten Fall hat das Bundesverfassungsgericht, wenn von mehreren nach den anerkannten Auslegungsgrundsätzen möglichen Deutungen des Norminhalts wenigstens eine mit dem Grundgesetz übereinstimmt, die Norm als solche nicht beanstandet, sie vielmehr verfassungskonform ausgelegt und nur die als verfassungswidrig erkannte Interpretationsvariante verworfen (vgl. zur verfassungskonformen Auslegung allgemein etwa BVerfGE 40, 88 ; 64, 229 ; 83, 201 ; speziell zum Zweck der Aufrechterhaltung eines aus mehreren Teilen bestehenden, aufeinander abgestimmten Regelungssystems auch BVerfGE 86, 288 ). - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
Von der analogen Anwendung des § 79 Abs. 2 BVerfGG und speziell seines Satzes 3 können auch Entscheidungen nicht grundsätzlich ausgenommen werden, durch welche die Zivilgerichte, wie in der Bürgschaftsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993, angehalten werden, bei der Auslegung und Anwendung von Generalklauseln und sonstigen auslegungsbedürftigen Regelungstatbeständen des bürgerlichen Rechts die jeweils einschlägigen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen, damit deren wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 99, 185 ). - BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
- BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
Hamburger Ruhegeldgesetz
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
- BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79
Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen …
- BVerfG, 10.05.1994 - 1 BvR 1534/92
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
- BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99
Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus …
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
- BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
Rechtsanwaltsgebühren Ost
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
DDR-Erbbaurecht
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen …
- BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung
- BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
Haftentschädigung
- OLG Köln, 24.08.1999 - 15 U 52/99
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung trotz nach Rechtskraft des Titels über einen …
- BFH, 12.03.1965 - III 93/64 U
Anforderungen an Verfassungswidrigkeit von § 55c des Lastenausgleichgesetzes - …
- BVerfG, 10.05.1961 - 2 BvR 55/61
Begriff der "neuen Tatsachen" i.S. der innerdeutschen Rechtshilfe
- BGH, 16.03.1989 - IX ZR 171/88
Haftung des Gläubigers für Bonitätsauskunft gegenüber dem Bürgen
- BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87
Rechtswidriger Verwaltungsakt - Einschränkung der Rücknahme - Nichtigkeit einer …
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvL 35/71
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB …
Rechtsprechung
BVerfG, 09.11.2004 - 2 BvR 581/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Entscheidung über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe; Antrag auf Beiordnung eines zweiten Bevollmächtigten
- Judicialis
ZPO § 114 ff.; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 3
- rechtsportal.de
ZPO § 114
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51
Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 09.11.2004 - 2 BvR 581/01
Der Antrag des Beschwerdeführers auf Prozesskostenhilfe ist in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO (BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ) zulässig und begründet.Im vorliegenden Fall war - wie beantragt - Rechtsanwalt Dr. beizuordnen (BVerfGE 1, 109 ).
- BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
Beweisgewinnung durch GPS
Auszug aus BVerfG, 09.11.2004 - 2 BvR 581/01
a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2001 - 3 StR 324/00 -,. - BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten …
Auszug aus BVerfG, 09.11.2004 - 2 BvR 581/01
Der Antrag des Beschwerdeführers auf Prozesskostenhilfe ist in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO (BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ) zulässig und begründet. - BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94
Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter …
Auszug aus BVerfG, 09.11.2004 - 2 BvR 581/01
Der Antrag des Beschwerdeführers auf Prozesskostenhilfe ist in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO (BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ) zulässig und begründet. - BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52
Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz
Auszug aus BVerfG, 09.11.2004 - 2 BvR 581/01
Der Antrag des Beschwerdeführers auf Prozesskostenhilfe ist in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO (BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ) zulässig und begründet.