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   BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99   

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BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99 (https://dejure.org/1999,1433)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1999 - 2 BvR 592/99 (https://dejure.org/1999,1433)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1999 - 2 BvR 592/99 (https://dejure.org/1999,1433)
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Geständnis gegen Bewährungsstrafe - Absprache mit Vorsitzendem

§ 90 BVerfGG, Subsidiarität der VB, § 238 Abs. 2 StPO;

Begründungsanforderungen bei der VB

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Fehlgeschlagene Verständigung - Klarstellender Hinweis - Strafverfahren - Zusicherung einer Bewährungsstrafe - Geständnis - Rechtswegerschöpfung - Rechtsstaatliches Verfahren - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 238 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 136 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer "fehlgeschlagenen" Verständigung im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2000, 3
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.06.1998 - 1 BvR 1114/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Vereins "Universelles Leben"

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99
    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, muß sich der Beschwerdeführer auch mit deren Inhalt und Grundlagen auseinandersetzen, soweit diese für seine Beschwerde erheblich sein können (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1998 - 1 BvR 1114/98 -, NVwZ 1998, S. 949 f.; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1999 - 2 BvR 501/99 -).
  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99
    Nur eine protokollierte Zusicherung einer Strafobergrenze durch das Gericht hätte er aber im Revisionsverfahren erfolgreich geltend machen können (vgl. BGH, Urt. vom 12. März 1998 - 4 StR 633/97 - und vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98 -); wegen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde kann er im Verfassungsbeschwerde-Verfahren nicht mehr erreichen.
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99
    Wollte er eine Bindung der Strafkammer an die Zusage einer Strafobergrenze, die vom Bundesgerichtshof (BGHSt 43, 195 ff.) nicht grundsätzlich für unzulässig gehalten wird, herbeiführen, so hätte er sich nicht allein auf das Verhalten des Vorsitzenden verlassen dürfen.
  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 501/99

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99
    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, muß sich der Beschwerdeführer auch mit deren Inhalt und Grundlagen auseinandersetzen, soweit diese für seine Beschwerde erheblich sein können (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1998 - 1 BvR 1114/98 -, NVwZ 1998, S. 949 f.; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1999 - 2 BvR 501/99 -).
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters;

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99
    Nur eine protokollierte Zusicherung einer Strafobergrenze durch das Gericht hätte er aber im Revisionsverfahren erfolgreich geltend machen können (vgl. BGH, Urt. vom 12. März 1998 - 4 StR 633/97 - und vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98 -); wegen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde kann er im Verfassungsbeschwerde-Verfahren nicht mehr erreichen.
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99
    Der Subsidiaritätsgrundsatz fordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es nicht zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um eine geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. etwa BVerfGE 81, 97 ).
  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Sexueller Missbrauch von Kindern;

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99
    Die Mitteilung der Antragsbegründung wäre hier auch deshalb geboten gewesen, weil das mit der Rüge der Verletzung von § 261 StPO angefochtene Urteil den allgemeinen Anforderungen der Rechtsprechung (BGH, NJW 1999, S. 370 ff.) an die Überprüfung eines absprachebedingten Geständnisses genügte und der weiterhin geltend gemachte Verstoß gegen § 136a Abs. 1 StPO in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht als fernliegend erscheint.
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    c) Alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben in der Folgezeit in einer Reihe von Entscheidungen die Zulässigkeit von Urteilsabsprachen anhand der Mindestbedingungen von BGHSt 43, 195 beurteilt (vgl. nur BGHSt 48, 161; 49, 84; BGH StV 2004, 417, 470, 639; vgl. auch BVerfG - Kammer - StV 2000, 3).
  • BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03

    Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen

    Vertrauensbegründend im Sinne des Grundsatzes des fair trial sind nur solche Absprachen oder Zusicherungen, die protokolliert sind (vgl. BGH NStZ 2004, 342; BGH NStZ 2004, 338; BVerfG StV 2000, 3).

    Es stand ihnen frei, durch Anrufung des Gerichts gem. § 238 Abs. 2 StPO auf eine Offenlegung der vermeintlichen Zusagen in der Hauptverhandlung hinzuwirken (vgl. BGH NStZ 2004, 342; BVerfG StV 2000, 3).

  • BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2557/06

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Begründungsgebot: Auseinandersetzung mit

    Darüber hinaus setzt sich der Beschwerdeführer nicht mit dem Umstand auseinander, dass das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung der Revisionsgerichte zu § 238 Abs. 2 StPO als Zulässigkeitsvoraussetzung für Verfahrensrügen als verfassungskonform angesehen hat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2001 - 2 BvR 403/01 -, juris; vgl. zu § 238 Abs. 2 StPO auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1999 - 2 BvR 592/99 -, StV 2000, S. 3).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 ARs 330/03

    Anfrageverfahren zur Unwirksamkeit des in einer Absprache vereinbarten

    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (StV 2000, 3) könnte hierzu eine andere Meinung entnommen werden.
  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 472/02

    Verständigung (faires Verfahren; Deal); Strafzumessung (zugesagte Obergrenze;

    c) Der Angeklagte kann sich im Revisionsverfahren auf die protokollierte zulässige Vereinbarung, eine zugesagte Strafobergrenze werde nicht überschritten, berufen (vgl. BVerfG StV 2000, 3; BGHSt 45, 227, 228; Kuckein/ Pfister in FS 50 Jahre BGH (2000) S. 641, 659 f. m.w.N.).
  • BGH, 05.08.2003 - 3 StR 231/03

    Absprache (Verstoß gegen das faire Verfahren durch ein Im-Unklarenlassen über die

    Da dies nicht geschehen ist, kann der Angeklagte aus Erklärungen des Vorsitzenden nichts für sich herleiten (vgl. auch BVerfG StV 2000, 3; BGH NStZ 2000, 495 mit Anm. Weider StV 2000, 540; Kuckein/Pfister in FS 50 Jahre BGH, S. 641, 659).

    Indes durfte sich - wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. BVerfG StV 2000, 3) - der Angeklagte insoweit nicht allein auf das Verhalten des Vorsitzenden verlassen, sondern hätte durch seinen Verteidiger - ggf. durch Anrufung des Gerichts gem. § 238 Abs. 2 StPO - eine Offenlegung herbeiführen müssen.

  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07

    Inbegriff der Hauptverhandlung (nicht protokollierte Einlassung); negative

    Dabei kann dahinstehen, ob dies schon deswegen der Fall ist, weil sich die negative Beweiskraft des Protokolls hierauf von vornherein nicht erstreckt (s. BGHSt 45, 227, 228; vgl. aber auch BVerfG StV 2000, 3; BGH NStZ 2004, 342 m. w. N.); denn jedenfalls hat die dienstliche Erklärung des Vorsitzenden, der den entsprechenden Revisionsvortrag zugunsten des Beschwerdeführers bestätigt hat, dem Protokoll in diesem Punkt die Beweiskraft entzogen (BGH NStZ 1988, 85).
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 61/01

    Deal; Absprachen im Strafprozeß; Vergleich; Anwendung von Jugendstrafrecht

    Aus dem Geschehenen kann der Angeklagte deshalb nichts für sich herleiten (vgl. auch BVerfG StV 2000, 3; BGH NStZ 2000, 495 mit Anm. Weider StV 2000, 540; Kuckein/Pfister in FS 50 Jahre BGH, S. 641, 659).
  • BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07

    Absprache (negative Beweiskraft des Protokolls); Beweiserhebung zum Ablauf der

    Die Sitzungsniederschrift mit der ihr gemäß § 274 Satz 1 StPO zukommenden positiven und negativen Beweiskraft für das Revisionsverfahren beweist deshalb grundsätzlich bindend die Existenz einer Verständigung in der Hauptverhandlung (BGHSt 45, 227, 228; vgl. auch BVerfG StV 2000, 3; BGH NStZ 2001, 555; 2004, 342).
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 252/02

    Anforderungen an die Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde

    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, muss sich der Beschwerdeführer mit deren Inhalt auseinander setzen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 1998 - 1 BvR 114/98 - NVwZ 1998, 949 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 1999 - 2 BvR 592/99 - StV 2000, 3).
  • BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 122/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Revision (Vorlage

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