Rechtsprechung
   BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1458
BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93 (https://dejure.org/1993,1458)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.1993 - 2 BvR 594/93 (https://dejure.org/1993,1458)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 (https://dejure.org/1993,1458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Ermittlungen zum Tatbestandsmerkmal der politischen Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 -, InfAuslR 1991, 262 [264], vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 -, InfAuslR 1992, 152 [154] und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. -, InfAuslR 1993, 310 ).

    Es bedarf einer besonderen Begründung, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 80, 315 [337]; 81, 142 [149 f.]).

    Dies gilt namentlich für Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfeldes gelten mögen, aber darauf ausgerichtet sind, die an dem bestehenden Konflikt nicht unmittelbar beteiligte zivile Bevölkerung - im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (vgl. BVerfGE 80, 315 [339 f.]; 81, 142 [152]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können zwar vereinzelte Exzeßtaten von Amtswaltern dem Staat nicht zurechenbar sein (vgl. BVerfGE 80, 315 [352]).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93
    Es bedarf einer besonderen Begründung, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 80, 315 [337]; 81, 142 [149 f.]).

    Dies gilt namentlich für Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfeldes gelten mögen, aber darauf ausgerichtet sind, die an dem bestehenden Konflikt nicht unmittelbar beteiligte zivile Bevölkerung - im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (vgl. BVerfGE 80, 315 [339 f.]; 81, 142 [152]).

    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§§ 93c Abs. 2, 95 Abs. 2 BVerfGG ).

  • BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93
    Auf diesem Wege unterliegt die Anwendung des Prozeßrechts durch die Verwaltungsgerichte verfassungsgerichtlicher Überprüfung in einem spezifischen, durch die Verfahrensabhängigkeit des Asylgrundrechts bedingten und gerechtfertigten Sinne (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 - InfAuslR 1990, S. 161 [163]).

    Der Beweisantrag des Beschwerdeführers war somit nicht auf die Einholung eines weiteren Gutachtens gerichtet, sondern sollte vielmehr seine Einwendungen gegen die dem Verwaltungsgericht bereits vorliegenden, im Wege des Urkundsbeweises in das Verfahren eingeführten gutachterlichen Stellung nahmen erhärten (vgl. zum Vorstehenden Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, S. 161 [164 f.] und vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1245/84 -, InfAuslR 1992, S. 63 [65]).

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen keiner Begründung bedürfen (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; 71, 122 [135]; 81, 97 [106]).

    Dieser Maßstab verlangt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG ) eine Begründung auch der letztinstanzlichen Entscheidung jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm und ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]).

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen keiner Begründung bedürfen (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; 71, 122 [135]; 81, 97 [106]).

    Dieser Maßstab verlangt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG ) eine Begründung auch der letztinstanzlichen Entscheidung jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm und ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 -, InfAuslR 1991, 262 [264], vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 -, InfAuslR 1992, 152 [154] und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. -, InfAuslR 1993, 310 ).

    a) Gerichtliche Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind vom Bundesverfassungsgericht daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit auf weisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Unterlassen einer Beweiserhebung

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 -, InfAuslR 1991, 262 [264], vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 -, InfAuslR 1992, 152 [154] und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. -, InfAuslR 1993, 310 ).
  • BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 -, InfAuslR 1991, 262 [264], vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 -, InfAuslR 1992, 152 [154] und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. -, InfAuslR 1993, 310 ).
  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Asylrelevanz staatlicher Maßnahmen bei der

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 -, InfAuslR 1991, 262 [264], vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 -, InfAuslR 1992, 152 [154] und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. -, InfAuslR 1993, 310 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen keiner Begründung bedürfen (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; 71, 122 [135]; 81, 97 [106]).
  • BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 194/78

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Nichtannahme einer Revision

  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1245/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung in bezug auf

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • VGH Bayern, 28.08.2019 - 8 N 17.523

    Wasserrecht - Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Schwangau

    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, auf die sich die Antragstellerin beruft (B.v. 30.11.1993 - 2 BvR 594/93 - BayVBl. 1994, 143 = juris Rn. 22), betraf einen anders gelagerten Sachverhalt; dort hatte das Gericht anderweitig erstellte Gutachten im Wege des Urkundsbeweises beigezogen (vgl. andererseits BVerfG, B.v. 5.9.2002 - 2 BvR 995/02 - juris Rn. 11; B.v. 10.8.2001 - 2 BvR 1238/00 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde - auch soweit sie sich auf eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruft (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - BayVBl 1994, 143 ) - darf ein Tatsachengericht, wenn zur politischen Situation in einem Herkunftsland bereits zahlreiche Auskünfte, Gutachten und Stellungnahmen vorliegen, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gem. § 98 VwGO in entsprechender Anwendung des § 412 ZPO grundsätzlich nach seinem tatrichterlichen Ermessen entscheiden, ob es zusätzliche Auskünfte und Sachverständigengutachten im vorliegenden Verfahren einholt (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluß vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - [juris]; Beschluß vom 2. Juli 1998 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2, S. 7 (12) = NVwZ 1999, 654 ; Beschluß vom 12. Juni 1997 - BVerwG 11 B 13.97 - [juris]; jeweils m.w.N.).

    Ebenso wie seine besondere Sachkunde muß das Gericht auch die Ausübung seines tatrichterlichen Ermessens nach § 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO nachvollziehbar begründen (Beschluß vom 11. Februar 1999, aaO.); hieran fehlte es bei der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Ablehnungsentscheidung eines Verwaltungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - aaO.).

  • BVerwG, 15.06.2020 - 2 B 30.19

    Anknüpfungstatsache; Antragsbearbeitung; Asylbewerberleistungsgesetz; Beamter;

    Denn § 412 ZPO regelt nur die Einholung eines weiteren Gutachtens, nachdem das Gericht in seinem eigenen gerichtlichen Verfahren selbst ein (erstes) Gutachten nach Maßgabe der §§ 402 ff. ZPO eingeholt hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 - InfAuslR 1990, 161 und vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - BayVBl 1994, 143 ); daneben ist § 412 ZPO nunmehr auch bei einem Vorgehen nach § 411a ZPO anwendbar.

    Das aus dem anderen gerichtlichen Verfahren stammende Sachverständigengutachten ist - wenn der Weg über § 411a ZPO (aa) nicht gegangen wird - der Sache nach ein im Wege des Freibeweises in das eigene gerichtliche Verfahren eingeführter Urkundsbeweis (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 - InfAuslR 1990, 161 und vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - BayVBl 1994, 143 ).

  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

    Jedoch muss es dieses Gutachten nach den Regeln des Sachverständigenbeweises gemäß §§ 402 ff. ZPO in das gerichtliche Verfahren einführen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - BayVBl 1994, 143).
  • BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09

    Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmbelästigungen; Schallschutz im Städtebau

    Die Beschwerde macht geltend, das Oberverwaltungsgericht sei bei der Ablehnung des Beweisantrags zu 2 Unterpunkt c von dem Rechtssatz ausgegangen, auch bei Vorliegen nur urkundlich in den Prozess eingeführter Gutachten trotz eines dahingehenden Beweisantrags nicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens verpflichtet zu sein, womit es von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - juris Rn. 22) abweiche.
  • BVerwG, 26.06.2020 - 7 BN 3.19

    Normenkontrollstreit um eine Rechtsverordnung über die Neufestsetzung eines

    Ohne Erfolg beruft sie sich auf eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - BayVBl 1994, 143 ), wonach eine Ermessensentscheidung nach (§ 98 VwGO i.V.m.) § 412 ZPO immer voraussetze, dass das Gericht bereits ein Gutachten nach Maßgabe der §§ 402 ff. ZPO eingeholt habe; bei einer Verwertung von sonstigen Gutachten im Wege des Urkundsbeweises sei der Verweis auf die Möglichkeit der Ablehnung eines Sachverständigengutachtens ausgeschlossen.
  • BVerwG, 26.06.2020 - 7 BN 4.19

    Normenkontrollstreit um eine Rechtsverordnung über die Neufestsetzung eines

    Ohne Erfolg beruft sie sich auf eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - BayVBl 1994, 143 ), wonach eine Ermessensentscheidung nach (§ 98 VwGO i.V.m.) § 412 ZPO immer voraussetze, dass das Gericht bereits ein Gutachten nach Maßgabe der §§ 402 ff. ZPO eingeholt habe; bei einer Verwertung von sonstigen Gutachten im Wege des Urkundsbeweises sei der Verweis auf die Möglichkeit der Ablehnung eines Sachverständigengutachtens ausgeschlossen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.1995 - A 12 S 2328/95

    Ablehnung eines Beweisantrages im Asylverfahren

    Dieser in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte geklärte Grundsatz bedarf auch im Hinblick auf die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 08.05.1991 (InfAuslR 1992, 63) und vom 30.11.1993 (BayVBl 1994, 143) keiner erneuten rechtsgrundsätzlichen Klärung.

    Grundsätzliche Bedeutung gewinnt die Frage auch nicht dadurch, daß das Bundesverfassungsgericht (Beschluß der 1. Kammer des 2. Senats vom 30.11.1993 - 2 BvR 594/93 -, BayVBl. 1994, 143) ein Ermessen des Tatsachengerichts für die Frage der Einholung von Gutachten verneint hat, weil dieses nur dann bestehe, wenn das Gericht bereits ein Gutachten nach Maßgabe der §§ 402 ff. ZPO eingeholt hat.

  • VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95

    Abgrenzung der Beweismittel "sachverständiger Zeuge" und "Sachverständiger";

    Im Hinblick auf die vom Kläger weiter vorgetragenen Zulassungsgründe, auf deren Vorliegen es nicht mehr ankommt, ist in bezug auf die wegen der Ablehnung eines vom Kläger gestellten Beweisantrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens behauptete Divergenz gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG zu Kammerbeschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 (InfAuslR 1992, 63) und vom 30. November 1993 (BayVBl. 1994, 143) darauf hinzuweisen, daß es bereits fraglich ist, ob eine Divergenz zu Kammerbeschlüssen des Bundesverfassungsgerichts nur in Betracht kommen kann, soweit von darin wiedergegebenen Rechtsgrundsätzen abgewichen wird, die auf in Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Rechtsgrundsätzen beruhen (dies voraussetzend Hess. VGH, Beschluß vom 21.09.1993 - 12 UZ 2554/93 -).

    In der Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 -, a.a.O., wird aber tatsächlich auch nur "die Erwägung des Gerichts, ihm stehe ein Ermessen für die Frage der Einholung von Gutachten zu" als nicht den Anforderungen des einfachen Verfahrensrechts entsprechend angesehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - A 13 S 2638/94

    Ablehnung eines Beweisantrages in einem Asylrechtsstreit - eigene Sachkunde des

    Diese in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte geklärten Grundsätze bedürfen auch im Hinblick auf die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 8.5.1991 (- 2 BvR 1245/84 - InfAuslR 1992, 63) und 30.11.1993 (- 2 BvR 594/93 - BayVBl 1994, 143) keiner erneuten rechtsgrundsätzlichen Klärung.

    Grundsätzliche Bedeutung gewinnt diese Frage auch nicht dadurch, daß das Bundesverfassungsgericht (vgl. die auch in der Antragsbegründung angezogene Entscheidung der 1. Kammer des 2. Senats vom 30.11.1993 - 2 BvR 594/93 - BayVBl. 1994" 143) ein Ermessen des Tatsachengerichts für die Frage der Einholung von Gutachten verneint hat, weil dieses nur dann bestehe, wenn das Gericht bereits ein Gutachten nach Maßgabe der §§ 402 ff. ZPO eingeholt hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2011 - 1 A 1871/09

    Erheblichkeit einer unter Beweis gestellten Tatsache und fehlende

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 10 S 2327/07

    Postbeamtenkasse; Auskunftspflicht des Mitglieds; Verwertung von Gutachten über

  • VGH Hessen, 24.11.1998 - 9 UZ 4133/97

    Zulassung der Berufung im Asylverfahren wegen (prozeßordnungswidriger) Ablehnung

  • VGH Hessen, 22.03.2004 - 9 UZ 925/00

    Beweisantrag; Ablehnung; rechtliches Gehör

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - A 14 S 461/94

    Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrages in einem

  • VGH Hessen, 03.02.1999 - 7 UE 655/97

    Rücknahmefiktion für Asylantrag bei Reise in den Verfolgerstaat - Geltung im

  • VGH Hessen, 02.03.1998 - 7 UE 868/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner in der serbischen Provinz Kosovo;

  • VGH Hessen, 16.02.1996 - 7 UE 4242/95

    Keine Gruppenverfolgung albanischer Volkszugehöriger im Kosovo; Heranziehung zum

  • VG Hamburg, 22.01.2007 - 15 A 1731/04

    Einzelfall einer Duldung eines ehemaligen PKK-Guerilla-Angehörigen wegen

  • BVerwG, 01.04.2011 - 2 B 84.10

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Behandlung eines Beweisantrags;

  • VG Hamburg, 25.10.2007 - 15 A 387/07

    Voraussetzungen für Widerruf der Asylanerkennung

  • VGH Hessen, 26.02.1999 - 12 UZ 157/99

    Erläuterung eines (für ein anderes Verfahren erstelltes) Gutachtens durch den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2002 - 19 A 1609/00

    Anspruch auf rechtliches Gehör ; Auskunft des Auswärtigen Amtes ; Ausschöpfung

  • VGH Hessen, 18.07.1996 - 3 UZ 2626/94

    Fristsetzung zur Darlegung der anspruchsbegründenden Tatsachen nach VwGO § 87b

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2004 - 8 A 4331/04

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens;

  • BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 1375/93

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz

  • VG Hamburg, 13.03.2008 - 15 A 903/04

    Abschiebungsschutz: Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines türkischen

  • BVerwG, 20.02.1996 - 9 B 768.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG München, 07.10.2010 - M 24 K 09.50580

    Verfolgungsgefahr bei personenbezogener türkischer Presseberichterstattung über

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht