Rechtsprechung
   BVerfG, 26.04.2011 - 2 BvR 597/11   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Köln, 06.07.2010 - 3 S 23/08
  • LG Köln, 24.08.2010 - 3 S 23/08
  • BVerfG, 26.04.2011 - 2 BvR 597/11



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 22.10.2012 - 1 StR 534/11  

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Sollte mit dem Schriftsatz vom 15. Oktober 2012 auch eine erneute Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 25. September 2012 (1 StR 534/11), mit dem die erste Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, erhoben sein, wäre der Antrag unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11).
  • BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08  

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG allein

    Etwas anderes gilt jedoch im Fall der Einlegung einer für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich unzulässigen (vgl. BVerfGK 11, 203 [205]; 13, 496 [497 f.]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 2010 - 2 BvR 2253/06 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 -, juris, Rn. 4 f.) oder offensichtlich aussichtslosen (vgl. BVerfGK 7, 115 [116]; 13, 472 [476]; 13, 480 [481]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1516/08 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2010 - 2 BvR 619/10 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 8. März 2011 - 1 BvR 2063/10 -, juris) Anhörungsrüge.
  • LSG Bayern, 14.09.2011 - L 7 AS 706/11  

    Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss zu einer Anhörungsrüge ist als

    Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss zu einer Anhörungsrüge ist als unzulässig zu verwerfen, weil diese erneute Anhörungsrüge nicht statthaft ist (BVerfG, Beschluss vom 26.04.2011, 2 BvR 597/11).

    Soweit der Antrag vom 19.08.2011 wie formuliert als eine Anhörungsrüge gegen den Beschluss zur ersten Anhörungsrüge vom 02.08.2011 verstanden werden soll, ist eine derartige Anhörungsrüge gegen eine Anhörungsrüge unzulässig, weil nicht statthaft (BVerfG, Beschluss vom 26.04.2011, 2 BvR 597/11).

  • BGH, 05.12.2011 - 1 StR 399/11  

    Unstatthafte und unbegründete erneute Anhörungsrüge.

    Selbst wenn im Übrigen, was nicht deutlich wird, eine erneute Verletzung rechtlichen Gehörs behauptet sein sollte, wäre der Antrag unstatthaft (BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN).
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