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   BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76, 2 BvR 598/76, 2 BvR 599/76, 2 BvR 604/76   

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BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76, 2 BvR 598/76, 2 BvR 599/76, 2 BvR 604/76 (https://dejure.org/1980,10)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.1980 - 2 BvR 584/76, 2 BvR 598/76, 2 BvR 599/76, 2 BvR 604/76 (https://dejure.org/1980,10)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76, 2 BvR 598/76, 2 BvR 599/76, 2 BvR 604/76 (https://dejure.org/1980,10)
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Flugplatz Memmingen

Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Lärmschutzgesetz, kommunale Planungshoheit, Verhältnismäßigkeit, Willkürverbot, Anhörung

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 56, 298
  • NJW 1981, 1659
  • DVBl 1981, 535
 
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Wird zitiert von ... (232)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76
    a) Die Rüge der Beschwerdeführerinnen, das Fluglärmgesetz sei unter Verstoß gegen die Gesetzgebungskompetenz der Länder (Art. 70 GG ) zustande gekommen, kann das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Verfahrens nach § 91 BVerf- GG nur dann prüfen, wenn Art. 70 GG seinem Inhalt nach das verfassungsrechtliche Bild der Selbstverwaltung mitzubestimmen geeignet ist (vgl. BVerfGE 1, 167 [181]).

    Nach Art. 70 ff. GG gehören, wie insbesondere die Vorschrift des Art. 75 Nr. 1 GG erkennen läßt, Gemeindeangelegenheiten grundsätzlich zur Gesetzgebungsbefugnis der Länder (vgl. BVerfGE 1, 167 [176]; 26, 172 [181]).

    Eingriffe des Bundesgesetzgebers in das kommunale Selbstverwaltungsrecht sind hiernach von Verfassungs wegen grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht die Verfassung besondere Kompetenznormen bereithält, deren Ausnutzung den Bund zu einer Einschränkung der Gemeindeselbstverwaltung befähigt (vgl. BVerfGE 1, 167 [176]).

    Der Vorbehalt des "Rahmens der Gesetze" erlaubt es dem Gesetzgeber nicht, die kommunale Selbstverwaltung völlig zu beseitigen oder derart auszuhöhlen, daß den Gemeinden kein ausreichender Spielraum zu ihrer Ausübung mehr bleibt (vgl. BVerfGE 1, 167 [174]; 21, 117 [129 f.]; 23, 353 [367 ff.]).

    Die verfassungsrechtliche Garantie gemeindlicher Selbstverwaltung gilt nur im Rahmen der Gesetze; der selbstverantwortlich zu erledigende Aufgabenbereich der Gemeinde kann durch den Gesetzgeber eingeschränkt werden, wenn der Wesensgehalt der Selbstverwaltung, hier also der Planungshoheit, dabei unangetastet bleibt, also nicht innerlich ausgehöhlt wird (BVerfGE 1, 167 [175]; BVerwGE 6, 19).

  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76
    Der Begriff "Gesetz" in diesen Vorschriften umfaßt nicht nur Gesetze im formellen Sinn, sondern auch Rechtsverordnungen (BVerfGE 26, 228 [236]).

    Der Begriff "Gesetze" in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG umfaßt nicht nur Gesetze im förmlichen Sinn, sondern auch Rechtsverordnungen, die auf einer mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG übereinstimmenden Ermächtigung beruhen (vgl. BVerfGE 26, 228 [237]).

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 24. Juni 1969 (BVerfGE 26, 228 ff.) bereits entschieden hat, sind die betroffenen Gemeinden derartigen Willensentscheidungen, die ihnen im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegen, nicht schutzlos ausgeliefert.

    Vielmehr muß der Gesetzgeber dabei den aus Art. 28 Abs. 2 GG folgenden Beschränkungen für staatliche Eingriffe unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen (BVerfGE 26, 228 [241]) und das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Willkürverbot im Verhältnis zwischen Hoheitsträgern beachten, das im Rahmen des Verfahrens über eine Verfassungsbeschwerde nach § 91 BVerfGG als Prüfungsmaßstab für die Beurteilung von Eingriffen in die Selbstverwaltung heranzuziehen ist (vgl. BVerf-GE 1, 167 [181]; 26, 228 [244]).

  • BVerfG, 10.06.1969 - 2 BvR 480/61

    Bundesrechtliche Schmälerung der Gewerbesteuerbasis ist zulässig

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76
    Nach Art. 70 ff. GG gehören, wie insbesondere die Vorschrift des Art. 75 Nr. 1 GG erkennen läßt, Gemeindeangelegenheiten grundsätzlich zur Gesetzgebungsbefugnis der Länder (vgl. BVerfGE 1, 167 [176]; 26, 172 [181]).

    Gesetzliche Beschränkungen der Selbstverwaltung sind vielmehr mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar, wenn und soweit sie deren Kernbereich unangetastet lassen (vgl. BVerfGE 11, 266 [274]; 17, 172 [182]; 21, 117 [130]; 26, 172 [180]; 38, 258 [278 f.]).

    Stellt demnach der Erlaß der in § 4 FlugLG vorgesehenen Verordnung für die betroffenen Gemeinden keinen Akt der materiellen Rechtsetzung, sondern einen das Fluglärmgesetz im konkreten Einzelfall vollziehenden Akt des zuständigen Bundesministers dar, so hätte der Senat die von den Beschwerdeführerinnen angegriffene Verordnung schon deshalb für verfassungswidrig erklären müssen, weil nach seiner Rechtsprechung "jeder unmittelbare Durchgriff auf die Gemeinden dem Bund durch die bundesstaatliche Ordnung des Grundgesetzes versagt (wird)" (BVerfGE 26, 172 [181], in Anknüpfung an BVerfGE 8, 122 [137]).

  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76
    Soweit der Bund dafür nicht unmittelbar Sorge tragen kann, sondern auf die Mitwirkung der Länder angewiesen ist, sind die Länder aus dem Gesichtspunkt der Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten zu dieser Mitwirkung verpflichtet (vgl. BVerfGE 8, 122 [138]).

    Stellt demnach der Erlaß der in § 4 FlugLG vorgesehenen Verordnung für die betroffenen Gemeinden keinen Akt der materiellen Rechtsetzung, sondern einen das Fluglärmgesetz im konkreten Einzelfall vollziehenden Akt des zuständigen Bundesministers dar, so hätte der Senat die von den Beschwerdeführerinnen angegriffene Verordnung schon deshalb für verfassungswidrig erklären müssen, weil nach seiner Rechtsprechung "jeder unmittelbare Durchgriff auf die Gemeinden dem Bund durch die bundesstaatliche Ordnung des Grundgesetzes versagt (wird)" (BVerfGE 26, 172 [181], in Anknüpfung an BVerfGE 8, 122 [137]).

  • BVerfG, 17.01.1967 - 2 BvL 28/63

    Kommunale Baudarlehen

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76
    Der Vorbehalt des "Rahmens der Gesetze" erlaubt es dem Gesetzgeber nicht, die kommunale Selbstverwaltung völlig zu beseitigen oder derart auszuhöhlen, daß den Gemeinden kein ausreichender Spielraum zu ihrer Ausübung mehr bleibt (vgl. BVerfGE 1, 167 [174]; 21, 117 [129 f.]; 23, 353 [367 ff.]).

    Gesetzliche Beschränkungen der Selbstverwaltung sind vielmehr mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar, wenn und soweit sie deren Kernbereich unangetastet lassen (vgl. BVerfGE 11, 266 [274]; 17, 172 [182]; 21, 117 [130]; 26, 172 [180]; 38, 258 [278 f.]).

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76
    a) Der Verordnungsgeber hat den für seine Entscheidung über Lage und Umfang der einzelnen Lärmschutzzonen erheblichen Sachverhalt vollständig zu ermitteln und der Verordnung zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 50, 50 [51]).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76
    Denn dies wäre ein Verfahren, das sowohl den Ländern als auch dem Bund durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG untersagt ist (vgl. BVerfGE 50, 195 [202]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.04.1969 - VGH 2/69

    Selbstverwaltungsgarantie und kommunale Gebietsreform; Zulässigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76
    Es entspricht indessen "einer gesicherten Rechtstradition..., die nunmehr vom Inhalt der Selbstverwaltungsgarantie... umfaßt wird", daß die von einer Gebietsänderung betroffenen Gemeinden vorher angehört werden (VfGH Rh-Pf., DÖV 1969, S. 560 [567]; im Ergebnis ebenso VfGH NW, DÖV 1969, S. 568 [3. Leitsatz]).
  • BVerwG, 23.10.1968 - IV C 101.67

    Rechtsnatur der Schutzbereichsanordnung - Beschränkung von Grundeigentum für die

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76
    Dies ist z. B. für den Fall der Erklärung eines Gebietes zum militärischen Schutzbereich durch Rechtsverordnung des Bundesministers der Verteidigung ausdrücklich geregelt (§ 1 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. §§ 2, 9 des Schutzbereichgesetzes; vgl. BVerwGE 30, 287 ff.).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76
    Wenn aber der Gesetzgeber diesem Anhörungsrecht des Einzelnen auch im Verwaltungsverfahren einen derart hohen, an der Verfassungsvorschrift des Art. 103 Abs. 1 GG orientierten Rang einräumt, und wenn dieses Anhörungsrecht nicht mehr nur punktuell, sondern generell eingeräumt wird, dann verletzt die Nichtanhörung im Einzelfall nicht nur den grundrechtlichen Anspruch auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz, Art. 3 Abs. 1 GG , sondern gleichermaßen das vom Senat aus dieser Vorschrift hergeleitete Willkürverbot (vgl. BVerfGE 42, 64 [72 ff.]).
  • BVerwG, 22.11.1957 - VII C 69.57

    Kern des kommunalen Selbstverwaltungsrechts

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 04.03.1975 - 2 BvF 1/72

    Städtebauförderungsgesetz

  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78

    Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen - Verletzung von

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.1969 - VerfGH 8/68

    Verfassungsbeschwerdeschrift u.a.

  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61

    Breitenborn-Gelnhausen

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

  • BVerwG, 20.05.1958 - I C 193.57
  • BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73

    Magistratsverfassung Schleswig-Holstein

  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

  • StGH Baden-Württemberg, 08.05.1976 - GR 2/75

    Selbstverwaltungsgarantie - Beteiligung am Gemeindeverwaltungsverband gegen

  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Die Gewährleistung des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sichert den Gemeinden einen grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfassenden Aufgabenbereich sowie die Befugnis zu eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte in diesem Bereich (BVerfGE 26, 228 [237f.]; 56, 298 [312]; 59, 216 [226]).

    Auf diese Weise sichert Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG den Gemeinden einen Aufgabenbereich, der grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfaßt (vgl. BVerfGE 26, 228 [237 f.]; 56, 298 [312]; 59, 216 [226]).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Zum Bodenrecht gehören diejenigen Vorschriften, die den Grund und Boden unmittelbar zum Gegenstand haben, also die rechtlichen Beziehungen des Menschen zu Grund und Boden und die Art und Weise seiner baulichen Nutzbarkeit regeln (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 56, 298 ).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Von einer Verletzung des Rechts einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes auf finanzielle Eigenverantwortung ist erst dann auszugehen, wenn der Kernbereich der finanziellen Eigenverantwortung dieser Körperschaften angetastet wird (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76, 2 BvR 598/76, 2 BvR 599/76, 2 BvR 604/76 - BVerfGE 56, 298 ), mithin deren Finanzspielräume nachhaltig in einer Weise eingeschränkt werden, die von ihnen nicht mehr zu bewältigen und hinzunehmen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 - BVerfGE 83, 363 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2011 - 9 C 4.10 - BVerwGE 140, 34 Rn. 22 m.w.N.).
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   BVerfG - 2 BvR 604/76   

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