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   BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 609/01   

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https://dejure.org/2001,2489
BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 609/01 (https://dejure.org/2001,2489)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.2001 - 2 BvR 609/01 (https://dejure.org/2001,2489)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 2001 - 2 BvR 609/01 (https://dejure.org/2001,2489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Strafvollzug - Strafgefangener - Spiel - Playstation - Besitz - Handlungsfreiheit - Willkür - Rechtsweggarantie

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StVollzG § 70; ; StVollzG § 70 Abs. 1; ; StVollzG § 70 Abs. 2; ; StVollzG § 116 Abs. 1; ; StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Besitz einer "Sony-Playstation" in der Strafhaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 128
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 16.09.1999 - 2 Ws 637/98

    "Sony Playstation" im Justizvollzug

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 609/01
    Abweichende oberlandesgerichtliche Entscheidungen (OLG Celle, StV 1994, S. 437 und OLG Dresden, NStZ-RR 2000, S. 222), die die generelle Ungefährlichkeit von Telespielgeräten angenommen hätten, stünden dem nicht entgegen.

    Allein aus einer abweichenden Bewertung von Telespielgeräten in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ergibt sich nicht, dass das Rechtsbeschwerdegericht hier willkürlich entschieden hätte, selbst wenn es in der Bewertung der generellen Gefährlichkeit von Telespielgeräten für die Sicherheit und Ordnung in Justizvollzugsanstalten von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle (StV 1994, S. 437) und Dresden (StV 2001, S. 41 f.) abgewichen ist.

  • OLG Celle, 25.01.1994 - 1 Ws 324/93

    Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung eines Strafgefangenen; Sicherheit und

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 609/01
    Abweichende oberlandesgerichtliche Entscheidungen (OLG Celle, StV 1994, S. 437 und OLG Dresden, NStZ-RR 2000, S. 222), die die generelle Ungefährlichkeit von Telespielgeräten angenommen hätten, stünden dem nicht entgegen.

    Allein aus einer abweichenden Bewertung von Telespielgeräten in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ergibt sich nicht, dass das Rechtsbeschwerdegericht hier willkürlich entschieden hätte, selbst wenn es in der Bewertung der generellen Gefährlichkeit von Telespielgeräten für die Sicherheit und Ordnung in Justizvollzugsanstalten von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle (StV 1994, S. 437) und Dresden (StV 2001, S. 41 f.) abgewichen ist.

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 609/01
    Spezifisches Verfassungsrecht wurde durch die angegriffenen Entscheidungen nicht verletzt (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 609/01
    d) Schließlich ist das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht verletzt; denn das Oberlandesgericht hat das Rechtsmittel durch Anwendung des § 116 Abs. 1 StVollzG bei der gegebenen Sachlage nicht leer laufen lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ).
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 609/01
    Die Auslegung und Anwendung dieser Regeln ist zuvörderst Sache der Fachgerichte (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93 -, NStZ 1994, S. 453).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2000 - 2 Ws 179/99
    Auszug aus BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 609/01
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe nahm in einem Beschluss vom 27. Juni 2000 - 2 Ws 179/99 - (BlStVKunde 2001, Nr. 2, S. 5 ff.) ebenfalls an, dass die Frage, ob der Besitz eines Gegenstands die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährde, überwiegend tatsächlicher Natur sei.
  • OLG Jena, 25.03.2003 - 1 Ws 24/03

    Zulässigkeit des Besitzes einer Playstation 2

    bb) Das generelle Verbot des Besitzes eines Telespielgerätes des Typs Playstation 2 widerspricht nicht dem bei der Auslegung des § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 128; 1997, 24 f; OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56, 57; AK-Huchting/Lesting, a.a.O., § 70, Rn. 17).

    Die Entscheidung kann nicht ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalles, insbesondere die konkreten Verhältnisse in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt und des jeweiligen Antragstellers getroffen werden und ist deswegen überwiegend tatsächlicher Natur (BVerfG NStZ-RR 2002, 128; OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56, 58; OLG Nürnberg ZfStrVo 2002, 188).

  • OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02

    Strafvollzug: Unzulässiger Besitz einer Spielkonsole der Marke "Sony Playstation

    Die Frage, ob der Besitz einer Spielekonsole der Marke X ... Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet (§ 70 Abs. 2 StVollzG), beurteilt sich in erster Linie nach den technischen Merkmalen und Möglichkeiten dieses Telespielegerätes und ist deshalb überwiegend tatsächlicher Natur (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 128), so dass es nicht vorrangig um die Klärung und richtungsweisende Beurteilung einer bestimmten Rechtsfrage geht.
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und

    Die Beurteilung der generellen Gefährlichkeit eines solchen Telespielgerätes ist überwiegend tatsächlicher Natur (BVerfG NStZ-RR 2002, 128) und hat sich neben dem Sicherheitsgrad der betroffenen Justizvollzugsanstalt an den konkreten örtlichen und den persönlichen Verhältnissen des Gefangenen zu orientieren (OLG Karlsruhe Beschluss vom 27.06.2000 - 2 Ws 179/99 - OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 1 Ws 500/04

    Strafvollzug: Voraussetzungen der Genehmigung des Besitzes und der Nutzung eines

    Flachbildschirmfernsehers ist aufgrund seiner überwiegend tatsächlichen Natur (BVerfG NStZ-RR 2002, 128) im Einzelfall festzustellen und hat sich neben dem Sicherheitsgrad der betroffenen Justizvollzugsanstalt an den konkreten örtlichen Gegebenheiten und den persönlichen Verhältnissen des Gefangenen zu orientieren (Senat, Beschluss vom 10.03.2003, 1 Ws 230/02: Playstation 2).
  • OLG Koblenz, 13.12.2021 - 2 Ws 563/21

    Gestattung von Kauf und Besitz einer Spielkonsole in der Sicherungsverwahrung

    Dass von technischen Vorrichtungen, welche der Speicherung oder Kommunikation dienen regelmäßig eine Gefahr für die Sicherheit einer Vollzugsanstalt ausgehen kann, entspricht der allgemeinen Rechtsprechung (für Spielkonsolen: Senat, 2 Ws 552/15 Vollz v. 04.11.2015 [PlayStation 3]; BayObLG, 203 StObWs 338/21 v. 30.08.2021, juris [PlayStation 4]; OLG Hamm, 1 Vollz (Ws) 137/18 v. 22.05.2018, juris [PlayStation 1]; KG, 2 Ws 289/15 Vollz v. 28.12.2015, juris [Wii]; 5 Ws 641/03 v. 08.01.2004, juris [PlayStation 2]; OLG Celle, 1 Ws 488/10 (StrVollz) v. 13.10.2010, juris [DS Lite]; OLG Brandenburg, 1 Ws (Vollz) 14/03 v. 25.08.2003, juris [PlayStation 2]; OLG Jena, 1 Ws 24/03 v. 25.03.2003, juris [PlayStation 2]; OLG Frankfurt, 3 Ws 279/08 v. 28.04.2008, juris [PlayStation 2, Xbox]; OLG Saarbrücken, Vollz (Ws) 19/04 v. 16.11.2004, juris [Playstation 2]; OLG Karlsruhe, 3 Ws 66/07 v. 21.03.2007, juris [Game Cube]; zur verfassungs- und konventionsrechtlichen Vereinbarkeit: BVerfG, 2 BvR 609/01 v. 09.11.2001, juris; EGMR, 20579/04 v. 22.01.2008, BeckRS 2016, 16743; für die Abspielbarkeit von Datenträgern: Senat, 2 Ws 459/18 Vollz v. 27.09.2018, juris; PC/Laptop im Maßregelvollzug: Senat, 2 Ws 723/13 Vollz v. 05.02.2014, juris; OLG Nürnberg, 1 Ws 418/15 v. 14.10.2015, juris; OLG Hamm, III-1 Vollz (Ws) 139/13 v. 14.05.2013, juris; KG Berlin, 5 Ws 171/05 Vollz v. 08.06.2005, juris).
  • KG, 22.07.2005 - 5 Ws 178/05

    Strafvollzug: Nicht genehmigungsfähiger Besitz der Spielkonsole "Sony Playstation

    Deshalb sind in bezug auf den Besitz und den Betrieb von Telespielgeräten rechtsfehlerfrei ergangene Einzelfallentscheidungen mit unterschiedlichen Ergebnissen möglich geworden (vgl. OLG Karlsruhe StV 2003, 407), ohne daß dies einen Verfassungsverstoß darstellte (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 128; Senat, Beschluß vom 29. August 2003 - 5 Ws 430/03 Vollz -).
  • KG, 08.01.2004 - 5 Ws 641/03

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes der Spielkonsole "Sony Playstation 2"

    Deshalb sind in Bezug auf den Besitz und Betrieb von Telespielgeräten rechtsfehlerfrei ergangene Einzelfallentscheidungen mit unterschiedlichen Ergebnissen möglich geworden (vgl. OLG Karlsruhe StV 2003, 407), ohne daß dies einen Verfassungsverstoß darstellte (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 128; KG, Beschluß vom 29. August 2003 - 5 Ws 430/03 Vollz -).
  • BayObLG, 30.08.2021 - 203 StObWs 338/21

    Kein Anspruch auf Nutzung einer Playstation im bayerischen Strafvollzug

    Die auf eine generelle Gefährlichkeit des Gerätebesitzes abstellenden Sicherheitsbedenken in einer Hochsicherheitsanstalt wie der Justizvollzugsanstalt S. sind von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: 2 BvR 609/01, NStZ-RR 2002, 128) und tragen auch Art. 8 EMRK ausreichend Rechnung (EGMR, Entscheidung vom 22.01.2008, Az.: 20579/04).
  • EGMR, 22.01.2008 - 20579/04

    W. B. gegen Deutschland

    Das Bundesverfassungsgericht entschied am 9. November 2001 (2 BvR 609/01), dass die Ablehnung, einem Gefangenen den Besitz einer Playstation zu gestatten, die verfassungsmäßigen Rechte dieser Person nicht verletze.
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