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   BVerfG, 14.05.2002 - 2 BvR 614/02   

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https://dejure.org/2002,6192
BVerfG, 14.05.2002 - 2 BvR 614/02 (https://dejure.org/2002,6192)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.2002 - 2 BvR 614/02 (https://dejure.org/2002,6192)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 2 BvR 614/02 (https://dejure.org/2002,6192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Beschlagnahme - Einziehungsgegenstand - PKW - Ermittlungsverfahren - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Aussicht auf Erfolg - Annahmegrund

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 74 Abs. 4; ; StGB § 74 Abs. 2 Nr. 2; ; StVG § 21 Abs. 3; ; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2002 - 2 BvR 614/02
    Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfach-rechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen einer Beschlagnahme von Einziehungsgegenständen (§ 111b StPO) objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 und stRspr).

    Die Schlussfolgerung des Landgerichts, es bestehe deshalb - ungeachtet des Umstandes, dass möglicherweise das Eigentum an dem Fahrzeug innerhalb der Familie vom Vater der Beschwerdeführerin auf die Beschwerdeführerin übertragen worden sei - die Gefahr, dass der Pkw auch weiterhin zu Straftaten nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG benutzt werde, ist, gemessen an den oben dargelegten Kriterien zur Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ), verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2002 - 2 BvR 614/02
    Ob in jeder Hinsicht eine zutreffende Gewichtung vorgenommen wurde oder ob eine andere Beurteilung näher gelegen hätte, unterfällt nicht seiner Entscheidung (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2002 - 2 BvR 614/02
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
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